Grundstücksgeschäfte gehören zum Tagesgeschäft im Anwaltsnotariat – und mit ihnen ein Stück Verwaltungsarbeit, das seit Jahrzehnten nach demselben Muster abläuft: Beurkundung, Ausfertigung, Veräußerungsanzeige an das Finanzamt. Was auf dem Papier nach Routine klingt, kostet in der Praxis Zeit, Porto und Nerven. Und jeder Medienbruch zwischen Urkundenverzeichnis, Akte und Behörde ist eine Stelle, an der etwas liegen bleiben kann.
Mit dem Produktupdate vom Juli 2026 stellt RA-MICRO im Notariatsmodul die Funktion Elektronische Veräußerungsanzeige (eNoVA) bereit. Damit wandert einer der letzten papiergebundenen Standardvorgänge des Notariats vollständig in den elektronischen Rechtsverkehr. Gleichzeitig wurde in der Finanzbuchhaltung die neue Sammelbuchung Notariat für UVZ-Gebühren eingeführt. Beides greift ineinander – und beides lohnt sich, wenn Sie es richtig einrichten.
Das Problem: Ein Vorgang, drei Systeme, viel Handarbeit
Die Veräußerungsanzeige ist gesetzlich vorgeschrieben und fristgebunden. In vielen Notariaten sieht der Ablauf heute noch so aus: Die Daten stehen bereits vollständig in der Urkunde und in der Akte. Trotzdem werden sie ein zweites Mal in ein Formular übertragen, ausgedruckt, unterschrieben, kuvertiert und versendet. Anschließend wird die Gebühr separat im Urkundenverzeichnis erfasst und noch einmal einzeln in der Buchhaltung gebucht.
Das ist nicht nur ineffizient, es ist auch fehleranfällig. Übertragungsfehler bei Flurstücksbezeichnungen oder Kaufpreisen führen zu Rückfragen des Finanzamts. Verzögerungen beim Postversand können Fristen gefährden. Und in der Buchhaltung entsteht am Monatsende ein Berg von Einzelbuchungen, der die Mitarbeitenden bindet, ohne einen einzigen Euro Mehrwert zu schaffen.
Hinzu kommt der Personaldruck: Qualifizierte Notarfachangestellte sind schwer zu finden. Wer diese Fachkräfte mit Kuvertieren und Doppelerfassung beschäftigt, verschwendet die knappste Ressource im Notariat.
Die Lösung: eNoVA direkt aus der E-Akte
Die neue eNoVA-Funktion setzt genau an dieser Bruchstelle an. Die Veräußerungsanzeige wird direkt aus dem RA-MICRO Notariatsmodul erzeugt – aus den Daten, die ohnehin schon in der Akte und im Urkundenverzeichnis liegen. Kein zweites Erfassen, kein Abtippen, keine Übertragungsfehler.
Die elektronische Übermittlung ersetzt den Postweg. Der Vorgang ist damit nicht nur schneller, sondern auch nachvollziehbar dokumentiert: Was wann an wen übermittelt wurde, steht in der Akte. Für die Fristenkontrolle und für den Fall einer späteren Rückfrage ist das ein spürbarer Sicherheitsgewinn gegenüber dem Postausgangsbuch.
Ergänzend dazu bündelt die Sammelbuchung Notariat die UVZ-Gebühren in der Finanzbuchhaltung. Statt jede Gebühr einzeln zu erfassen, buchen Sie gesammelt – und behalten trotzdem die saubere Zuordnung zu Akte und Urkunde. Passend dazu weist RA-MICRO Zahlungseingänge auf mehrere Rechnungen seit dem Juli-Update in separaten Buchungszeilen in Stapel, Journal und Aktenkonto aus. Die Zuordnung wird transparenter, die Klärung von Zahlungsdifferenzen deutlich schneller.
Was das konkret für Ihr Notariat bedeutet
Zeit. Der Wegfall von Doppelerfassung, Druck und Versand spart pro Vorgang messbar Minuten. Bei einem Notariat mit regelmäßigem Grundstücksgeschäft summiert sich das über das Jahr auf Arbeitstage.
Sicherheit. Daten, die nicht abgetippt werden, können nicht falsch abgetippt werden. Die elektronische Übermittlung ist dokumentiert und damit belegbar.
Sauberere Buchhaltung. Sammelbuchungen und getrennte Buchungszeilen reduzieren den Aufwand am Monatsende und machen das Aktenkonto lesbarer – für Sie und für den Steuerberater.
Zukunftssicherheit. Der elektronische Rechtsverkehr wird nicht wieder zurückgedreht. Wer die Prozesse jetzt umstellt, macht es freiwillig und in Ruhe – statt später unter Zeitdruck.
Damit es im Alltag auch funktioniert
Eine neue Funktion ist erst dann ein Gewinn, wenn sie im Kanzleialltag sauber läuft. Und genau hier scheitert es in der Praxis oft nicht an der Software, sondern an der Technik dahinter: Ist das RA-MICRO Update eingespielt? Sind die Zertifikate und Schnittstellen für den elektronischen Rechtsverkehr korrekt hinterlegt? Läuft die Netzwerkverbindung stabil genug, damit Übermittlungen nicht abbrechen? Kennen Ihre Mitarbeitenden den neuen Ablauf?
Als RA-MICRO Vor-Ort-Partner aus Hannover begleiten wir vom ius Systemhaus genau diese Punkte. Wir spielen das Update ein, prüfen die Konfiguration Ihres Notariatsmoduls, richten die eNoVA-Übermittlung und die Sammelbuchung passend zu Ihren Abläufen ein und schulen Ihr Team – damit der neue Prozess ab dem ersten Tag sitzt.
Dazu gehört für uns auch der Blick auf das Fundament: eine belastbare Netzwerkinfrastruktur, ein geprüftes Backup und eine Kanzlei-IT, die dem elektronischen Rechtsverkehr gewachsen ist. Denn der schnellste digitale Prozess nützt wenig, wenn die Technik darunter wackelt.
Ihr nächster Schritt
Sie möchten eNoVA und die neuen Buchungsfunktionen in Ihrem Notariat nutzen – ohne Umweg über Ausprobieren und Handbuch? Sprechen Sie uns an. Wir schauen uns gemeinsam an, wie Ihre Abläufe heute aussehen, und richten RA-MICRO so ein, dass die neuen Funktionen echte Arbeitszeit sparen.
Telefon: 0511 / 999 88 40
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de
ius Systemhaus, Hannover – Ihr Partner für RA-MICRO, DictaNet und eine Kanzlei-IT, auf die Sie sich verlassen können. Vereinbaren Sie jetzt Ihren unverbindlichen Beratungstermin.
