Windows 10 vor dem Aus: Warum Kanzleien jetzt ihre IT für RA-MICRO modernisieren sollten

Der 14. Oktober 2025 war ein Stichtag, der in vielen Kanzleien zunächst untergegangen ist: Seitdem liefert Microsoft keine regulären Sicherheitsupdates mehr für Windows 10. Wer bislang weiterarbeiten konnte, verdankt das meist den Extended Security Updates (ESU) – einer Notlösung, die im Europäischen Wirtschaftsraum überbrückend bereitgestellt wird. Doch auch dieses Sicherheitsnetz endet endgültig am 13. Oktober 2026. Für Anwaltskanzleien, die täglich mit hochsensiblen Mandantendaten umgehen, bleiben damit nur noch wenige Monate, um ihre IT zukunftssicher aufzustellen.

Das Problem: Ein veraltetes System ist ein Haftungsrisiko

Ein Betriebssystem ohne Sicherheitsupdates ist wie eine Kanzleitür, die nachts offensteht. Jede neu entdeckte Schwachstelle bleibt dauerhaft ungepatcht – ein Einfallstor für Ransomware, Datendiebstahl und Spionage. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist das nicht nur ein technisches Ärgernis, sondern eine ernste berufsrechtliche Frage.

Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a BRAO) und die Vorgaben der DSGVO verlangen Maßnahmen nach dem „Stand der Technik“. Ein Rechner, der keine Sicherheitsupdates mehr erhält, erfüllt diese Anforderung schlicht nicht mehr. Im Schadensfall drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Deckungslücken bei der Cyber-Versicherung – viele Policen setzen ausdrücklich ein unterstütztes Betriebssystem voraus.

Hinzu kommt ein praktisches Problem: Zahlreiche ältere Kanzlei-PCs erfüllen die Hardware-Voraussetzungen für Windows 11 – etwa TPM 2.0 oder einen kompatiblen Prozessor – gar nicht. Ein einfaches Upgrade per Mausklick ist dann nicht möglich. Und veraltete Hardware bremst nicht nur die Sicherheit aus, sondern auch die tägliche Arbeit mit RA-MICRO, DictaNet und der Spracherkennung spürbar.

Ein häufiger Einwand lautet: „Mein Windows 10 läuft doch noch völlig problemlos.“ Das stimmt – sichtbar ändert sich nichts. Genau das ist die Gefahr. Die Risiken eines nicht mehr gepflegten Systems wachsen unsichtbar im Hintergrund, während Angreifer gezielt nach Kanzleien mit veralteter IT suchen, weil dort die größten Lücken zu erwarten sind. Wenn ein Vorfall sichtbar wird, ist der Schaden meist schon entstanden – samt Meldepflicht, Mandantenvertrauensverlust und Betriebsunterbrechung.

Die Lösung: Geplante Modernisierung statt Notfall

Die gute Nachricht: Wer jetzt handelt, vermeidet den Stress eines Überraschungs-Ausfalls und kann die Umstellung in Ruhe und ohne Unterbrechung des Kanzleibetriebs planen. Als Ihr RA-MICRO- und DictaNet-Partner aus Hannover begleiten wir vom ius Systemhaus Sie durch den gesamten Migrationsprozess – von der ersten Bestandsaufnahme bis zum reibungslosen Produktivstart.

Im ersten Schritt prüfen wir Ihren Hardware-Bestand: Welche Geräte lassen sich auf Windows 11 aktualisieren, welche sollten ersetzt werden? Auf dieser Basis erstellen wir einen klaren, budgetierbaren Fahrplan. Anschließend kümmern wir uns um die Beschaffung passender, RA-MICRO-zertifizierter Hardware, die sichere Übernahme Ihrer Daten, die Neuinstallation von Windows 11 sowie die saubere Einrichtung Ihres Netzwerks – selbstverständlich inklusive aktueller Sicherheitskonfiguration und Datensicherung.

Dabei legen wir größten Wert darauf, dass Ihr Kanzleibetrieb nicht stillsteht. Die Umstellung erfolgt nach Absprache – etwa schrittweise oder außerhalb Ihrer Sprechzeiten –, sodass Fristen, Termine und die laufende Aktenbearbeitung jederzeit gesichert bleiben. Auf Wunsch schulen wir Ihr Team im Umgang mit Windows 11, damit sich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom ersten Tag an sicher zurechtfinden und die neuen Funktionen produktiv nutzen.

Ihre Vorteile mit moderner Kanzlei-IT

Eine zeitgemäße IT-Umgebung ist weit mehr als nur „wieder sicher“. Auf aktueller Hardware läuft RA-MICRO deutlich performanter: Akten öffnen schneller, Berechnungen und Recherchen gehen zügiger von der Hand, und auch der JURA KI Assistent entfaltet sein Potenzial erst auf leistungsfähigen Systemen.

Gerade die Spracherkennung profitiert enorm: DictaNet und Dragon NaturallySpeaking liefern auf moderner Hardware schnellere und präzisere Ergebnisse – das bedeutet weniger Korrekturaufwand und spürbar mehr Zeit für das eigentliche Mandat. Wer möchte, kann die Modernisierung zugleich nutzen, um über ein zukunftssicheres RA-MICRO Cloud-Konzept nachzudenken und so unabhängiger von lokaler Hardware zu werden.

Unterm Strich gewinnen Sie dreifach: maximale Sicherheit und Rechtskonformität, eine spürbar höhere Arbeitsgeschwindigkeit und Investitionssicherheit für die kommenden Jahre. Statt eines erzwungenen Notkaufs treffen Sie eine durchdachte Entscheidung, die sich im Kanzleialltag täglich auszahlt.

Auch Windows 11 selbst bringt für Kanzleien echte Mehrwerte mit: moderne Sicherheitsmechanismen wie verpflichtende Festplattenverschlüsselung und hardwarebasierter Schutz schützen vertrauliche Mandantendaten zusätzlich ab – ein gewichtiges Argument gegenüber Mandanten und Versicherern. Gleichzeitig sorgt eine aufgeräumte, übersichtliche Oberfläche für konzentriertes Arbeiten, und die längere Akkulaufzeit moderner Notebooks erleichtert das mobile Arbeiten im Gericht oder beim Mandanten.

Wichtig ist dabei die richtige Reihenfolge: Erst die Bestandsaufnahme, dann die Planung, dann die Umsetzung. Wer planlos einzelne Geräte austauscht, riskiert Insellösungen und Folgekosten. Genau hier setzt unsere Erfahrung an – wir denken Ihre Kanzlei-IT als Ganzes, von der Hardware über das Netzwerk bis zur optimalen Konfiguration von RA-MICRO und Ihrer Spracherkennung.

Jetzt den Fahrplan für Ihre Kanzlei sichern

Der 13. Oktober 2026 mag noch weit erscheinen – doch Hardware-Beschaffung, Datenmigration und Mitarbeiterschulung brauchen Vorlauf. Je früher wir gemeinsam planen, desto entspannter verläuft Ihr Umstieg. Lassen Sie uns Ihre Kanzlei-IT prüfen, bevor es eilig wird.

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✉ E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

Wir vom ius Systemhaus machen Ihre Kanzlei fit für Windows 11 – sicher, performant und ohne Unterbrechung Ihres Tagesgeschäfts.

JURA KI Assistent in RA-MICRO Essentials: Künstliche Intelligenz sicher und DSGVO-konform in Ihrer Kanzlei nutzen

Künstliche Intelligenz ist 2026 endgültig im Kanzleialltag angekommen. Seit der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament sich im Mai 2026 auf eine spürbare Verschlankung des KI-Gesetzes verständigt haben, ist die Aufbruchstimmung groß. Doch zwischen Effizienzversprechen und Berufsrecht klafft für viele Kanzleien noch eine entscheidende Lücke: Wie lässt sich die Produktivkraft der KI nutzen, ohne das Mandatsgeheimnis und die DSGVO zu gefährden? Die Antwort heißt JURA KI Assistent – und er ist ab sofort auch in RA-MICRO Essentials verfügbar.

Das Problem: KI ja, aber nicht um jeden Preis

Frei verfügbare KI-Dienste aus der Cloud sind verlockend. Ein Klick, und Schriftsätze, Recherchen oder Zusammenfassungen scheinen wie von selbst zu entstehen. Für Anwältinnen und Anwälte ist genau dieser Komfort jedoch ein rechtliches Minenfeld. Wer Mandantendaten in einen öffentlichen KI-Dienst eingibt, überträgt hochsensible Informationen auf Server, deren Verarbeitung sich der eigenen Kontrolle entzieht. Damit geraten die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO, der strafbewehrte Geheimnisschutz des § 203 StGB und die Vorgaben der DSGVO unmittelbar in Gefahr.

Hinzu kommt ein zweites, oft unterschätztes Risiko: KI-Modelle „halluzinieren“. Sie erfinden Urteile, zitieren Paragraphen, die es nicht gibt, oder mischen veraltete Rechtsprechung unter. In einem Schriftsatz kann ein einziges erfundenes Zitat das Vertrauen des Gerichts – und des Mandanten – nachhaltig beschädigen. Kanzleien stehen damit vor einem Dilemma: Wer KI ignoriert, verliert an Tempo und Wettbewerbsfähigkeit. Wer sie unbedacht einsetzt, riskiert Haftung und Reputation.

Die Lösung: Sichere KI direkt aus RA-MICRO

Der JURA KI Assistent löst genau dieses Dilemma. Seine Kernfunktion ist die automatische, lokale Anonymisierung: Bevor ein Text überhaupt an ein KI-Modell übertragen wird, werden personenbezogene und mandatsbezogene Daten direkt auf Ihrem System unkenntlich gemacht. Die KI arbeitet also nie mit Klardaten Ihrer Mandanten – die sensiblen Informationen verlassen Ihre kontrollierte Umgebung nicht im Klartext.

Genauso wichtig ist die eingebaute Echtheitsprüfung. Der JURA KI Assistent verifiziert die von der KI zitierten Gesetze und Urteile auf ihre tatsächliche Existenz und verlinkt sie zur sofortigen Einsicht. Erfundene Fundstellen werden so entlarvt, bevor sie in Ihren Schriftsatz gelangen. Sie kombinieren die Geschwindigkeit der KI mit der juristischen Verlässlichkeit, auf die es im Mandat ankommt.

Das eigentlich Neue 2026: Der JURA KI Assistent steht jetzt auch in RA-MICRO Essentials zur Verfügung – der browserbasierten Kanzleisoftware. Damit nutzen Sie sichere KI ortsunabhängig, auf jedem Gerät, ohne aufwändige Installation. Ob im Büro, im Homeoffice oder unterwegs beim Mandanten: Ihre rechtskonforme KI ist immer nur einen Login entfernt.

Konkrete Einsatzszenarien in Ihrer Kanzlei

Wie sieht das in der Praxis aus? Beim Entwurf von Mandantenschreiben formuliert der JURA KI Assistent verständliche, professionelle Texte – während die Namen und Falldetails Ihrer Mandanten anonymisiert bleiben. Bei der Recherche liefert er Ihnen einen schnellen Überblick zur Rechtslage und verlinkt die geprüften Fundstellen, sodass Sie sofort in die Tiefe gehen können. Bei der Durchsicht umfangreicher Dokumente erstellt er strukturierte Zusammenfassungen und arbeitet die entscheidenden Punkte heraus. In jedem dieser Fälle gilt dasselbe Prinzip: Die KI beschleunigt die Routine, die juristische Bewertung und Verantwortung bleiben bei Ihnen – auf einer technisch abgesicherten Grundlage.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit dem JURA KI Assistenten in RA-MICRO sichern Sie sich gleich mehrere Wettbewerbsvorteile. Die lokale Anonymisierung sorgt für DSGVO-Konformität und schützt das Mandatsgeheimnis. Die automatische Verifikation von Gesetzen und Urteilen schafft Rechtssicherheit und spart aufwändige Gegenrecherchen. Durch die nahtlose Integration in RA-MICRO und RA-MICRO Essentials arbeiten Sie ohne Medienbrüche – die KI ist Teil Ihrer gewohnten Kanzleiumgebung, nicht ein weiteres Insellösungs-Tool. Und weil RA-MICRO mit über 70.000 Arbeitsplätzen Marktführer im Segment der Kanzleisoftware ist, setzen Sie auf eine Lösung mit bewährter Sicherheit und langfristiger Perspektive.

Der Effekt für Ihre Kanzlei ist konkret: Schneller formulierte Schriftsätze, beschleunigte Recherchen und entlastete Mitarbeitende – ohne dass Sie beim Datenschutz auch nur einen Kompromiss eingehen. So wird KI vom Risiko zum echten Produktivitätsgewinn.

Jetzt beraten lassen – mit ius Systemhaus aus Hannover

Als erfahrener RA-MICRO- und DictaNet-Partner aus Hannover begleiten wir Sie von der Auswahl über die Einrichtung bis zur Schulung. Wir zeigen Ihnen in einer unverbindlichen Beratung, wie Sie den JURA KI Assistenten und RA-MICRO Essentials optimal in Ihre Kanzlei-EDV integrieren – sicher, DSGVO-konform und perfekt abgestimmt auf Ihre IT, Ihr Netzwerk und Ihre Arbeitsabläufe.

Sprechen Sie uns an und machen Sie Ihre Kanzlei fit für die KI-Zukunft. Rufen Sie uns an unter 0511/9998840 oder schreiben Sie eine E-Mail an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen das volle Potenzial sicherer KI in Ihrer Kanzlei zu erschließen.

Vertrauliche Mandantenkommunikation 2026: Warum Ihre Kanzlei jetzt ein sicheres virtuelles Büro braucht

Verschlüsselung galt lange als selbstverständlicher Schutz digitaler Kommunikation – doch dieser Eindruck trügt. Während große Plattformen ihre Ende-zu-Ende-Verschlüsselung teilweise wieder zurückbauen und gleichzeitig immer mehr Mandantengespräche per Video, Chat und Mobilgerät stattfinden, geraten Kanzleien in eine heikle Lage. Denn was im privaten Alltag ärgerlich ist, kann in der anwaltlichen Praxis zum echten Haftungsrisiko werden. Wer heute hybrid arbeitet, braucht eine Kommunikationsplattform, die kompromisslos auf Vertraulichkeit ausgelegt ist.

Das Problem: verstreute Tools, unklare Vertraulichkeit

In vielen Kanzleien ist die Kommunikation über die Jahre gewachsen – und damit unübersichtlich geworden. Mandanten melden sich per E-Mail, schicken sensible Unterlagen über gängige Messenger, Besprechungen finden mal über das eine, mal über das andere Videotool statt. Jede dieser Insellösungen bringt eigene Datenschutzfragen mit sich: Wo liegen die Daten? Wer hat Zugriff? Ist die Übertragung wirklich verschlüsselt?

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist das kein theoretisches Problem. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO und der strafrechtliche Schutz von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) gelten unabhängig vom Kommunikationskanal. Kommt die DSGVO hinzu, wird schnell klar: Ein beliebiger Consumer-Dienst ist für vertrauliche Mandantenkommunikation keine tragfähige Grundlage. Das Risiko reicht von Abmahnungen über Bußgelder bis zum Vertrauensverlust beim Mandanten – und der wiegt am Ende oft am schwersten.

Hybrides Arbeiten ist gekommen, um zu bleiben

Verschärft wird die Lage durch eine Entwicklung, die sich nicht zurückdrehen lässt: Hybrides Arbeiten ist in den Kanzleien angekommen. Anwältinnen beraten aus dem Homeoffice, Referendare arbeiten unterwegs, Mandanten erwarten heute selbstverständlich, dass ein Erstgespräch auch per Video möglich ist. Diese Flexibilität ist ein echter Wettbewerbsvorteil – aber nur dann, wenn sie nicht auf Kosten der Sicherheit geht. Wer vertrauliche Sachverhalte über schnell zusammengesuchte Werkzeuge bespricht, verlagert das Kanzleirisiko unbemerkt auf jedes einzelne Endgerät. Spätestens wenn ein privater Account gehackt oder ein Dienst eingestellt wird, zeigt sich, wie wenig belastbar solche Provisorien sind.

Die Konsequenz ist nicht, auf moderne Kommunikation zu verzichten – im Gegenteil. Die Konsequenz ist, sie auf ein professionelles, kanzleitaugliches Fundament zu stellen, das Sicherheit und Komfort gleichzeitig liefert.

Die Lösung: ein virtuelles Büro, das Sicherheit mitdenkt

Genau hier setzt vOffice World an – die Kommunikationssoftware für das virtuelle und sichere Kanzleibüro aus dem Hause RA-MICRO. Statt mehrere Werkzeuge mühsam zu kombinieren, bündelt vOffice World die zentrale Zusammenarbeit von Kanzlei, Kolleginnen und Mandanten an einem Ort – mit verschlüsselter Videokommunikation als Fundament. So wird vertrauliche Kommunikation nicht zum Zusatzaufwand, sondern zum Standard.

Der Charme der Lösung liegt darin, dass sie den Kanzleialltag abbildet, wie er wirklich ist. Mandanten betreten ein digitales Wartezimmer, bevor das Gespräch beginnt – diskret und professionell, wie im echten Empfangsbereich. Die integrierte Zeiterfassung sorgt dafür, dass Beratungsleistungen nicht untergehen, sondern korrekt dokumentiert und abgerechnet werden. Und ein übersichtliches Organigramm hält fest, wer gerade verfügbar ist. Ortsunabhängiges, gemeinsames Arbeiten wird damit nicht zur Notlösung, sondern zur strukturierten Selbstverständlichkeit.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt ein typisches Beispiel: Eine Mandantin meldet sich für ein Erstgespräch an und wartet im digitalen Wartezimmer, bis die Anwältin – ob aus der Kanzlei oder dem Homeoffice – das verschlüsselte Videogespräch startet. Während der Beratung läuft die Zeiterfassung im Hintergrund mit, Unterlagen werden sicher geteilt, und eine Kollegin kann bei Bedarf unkompliziert hinzugezogen werden. Nach dem Termin ist alles dokumentiert – ohne Medienbrüche, ohne unsichere Anhänge, ohne die Frage, über welchen Kanal man eigentlich gerade kommuniziert hat. Was früher mehrere Programme und manuelle Nacharbeit erforderte, geschieht so in einem einzigen, geschützten Ablauf.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit vOffice World gewinnt Ihre Kanzlei gleich mehrfach. Sie kommunizieren verschlüsselt und damit auf einem Sicherheitsniveau, das Ihrer Verschwiegenheitspflicht gerecht wird. Sie arbeiten flexibel von Kanzlei, Homeoffice oder unterwegs, ohne Abstriche bei der Vertraulichkeit. Sie sparen Zeit, weil Videokommunikation, Wartezimmer, Zeiterfassung und Teamübersicht ineinandergreifen, statt nebeneinanderher zu laufen. Und Sie hinterlassen bei Ihren Mandanten einen modernen, professionellen Eindruck – ein Faktor, der bei der Mandatsgewinnung zunehmend den Unterschied macht.

Besonders wertvoll: Als Teil der RA-MICRO Welt fügt sich vOffice World nahtlos in eine durchdachte, digitale Kanzleiorganisation ein. So entsteht aus einzelnen Bausteinen ein stimmiges Ganzes – von der Akte über die Kommunikation bis zur Abrechnung.

Wir richten Ihr sicheres Büro ein – als Ihr Partner vor Ort

Eine gute Software entfaltet ihren Nutzen erst, wenn die Technik dahinter stimmt. Genau dafür steht ius Systemhaus aus Hannover. Als erfahrener RA-MICRO- und DictaNet-Partner kümmern wir uns nicht nur um die Einrichtung von vOffice World, sondern um das Fundament: ein stabiles, sicheres Netzwerk, eine zuverlässige IT-Infrastruktur und eine moderne Telefonanlage, die zu Ihrer Arbeitsweise passt. Wir beraten Sie ehrlich, denken Datenschutz von Anfang an mit und sorgen dafür, dass Ihre Kanzlei digital sicher aufgestellt ist – ohne dass Sie sich um die Technik kümmern müssen.

Sie möchten Ihre Mandantenkommunikation auf eine sichere, zukunftsfähige Grundlage stellen? Dann lassen Sie uns sprechen. Wir zeigen Ihnen gern in einem unverbindlichen Gespräch, wie einfach der Umstieg auf ein wirklich sicheres virtuelles Büro sein kann.

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Diktieren mit KI – aber sicher: Warum DictaNet und Dragon NaturallySpeaking 2026 die clevere Wahl für Ihre Kanzlei sind

Spracherkennung ist in der Anwaltskanzlei kein Zukunftsthema mehr – sie ist längst Alltag. Und mit dem wachsenden Einsatz Künstlicher Intelligenz im Kanzleibetrieb stellt sich eine Frage immer drängender: Wo bleibt eigentlich Ihre Mandantenvertraulichkeit?

Wer Diktate über Cloud-basierte KI-Dienste verarbeitet, riskiert mehr als er denkt. Mandantendaten, Akteninhalte, Strategien – all das landet auf fremden Servern. Nicht selten im Ausland. Nicht selten ohne ausreichende Kontrolle. Und spätestens ab August 2026, wenn der EU AI Act in weiten Teilen praktisch wirksam wird, wird die Frage nach DSGVO-Konformität und berufsrechtlicher Sorgfalt zur Pflicht – nicht mehr nur zur Kür.

Was der EU AI Act für Kanzleien bedeutet

Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung / AI Act) bringt ab 2026 klare Pflichten: Kanzleien, die KI einsetzen, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden die Funktionsweise, die Grenzen und die Risiken der genutzten Systeme verstehen. Außerdem gilt: Mandatsgeheimnisse dürfen nicht ohne technische und organisatorische Schutzmechanismen verarbeitet werden.

Der BRAK-Leitfaden zum KI-Einsatz in Anwaltskanzleien ist eindeutig: § 43a Abs. 2 BRAO (Verschwiegenheitspflicht), § 43e BRAO (IT-Dienstleister) und § 203 StGB (Geheimnisschutz) gelten auch dann, wenn Sie einen smarten Sprach-Assistenten nutzen. Das bedeutet im Klartext: Cloud-KI und Anwaltspflichten passen oft nicht zusammen.

Die sichere Alternative: Lokal. Verschlüsselt. Bewährt.

Genau hier kommen DictaNet und Dragon NaturallySpeaking ins Spiel – und zwar mit einem entscheidenden Vorteil gegenüber cloudbasierten KI-Diktierlösungen: Ihre Daten verlassen nicht die Kanzlei.

Während andere Lösungen Ihre Diktatdaten zur Verarbeitung an externe Rechenzentren senden, arbeiten DictaNet und Dragon NaturallySpeaking lokal auf Ihrer Infrastruktur. Die Spracherkennung läuft auf Ihrem eigenen System – sicher, DSGVO-konform und vollständig unter Ihrer Kontrolle. Kein Anbieter, der Ihre Mandantendaten analysiert. Kein Server im Ausland. Kein Datenschutz-Risiko.

DictaNet: Das professionelle Diktiersystem für Anwaltskanzleien

DictaNet ist das führende Diktiersystem im deutschsprachigen Rechtsmarkt – und das aus gutem Grund. Speziell für Kanzleien entwickelt, bietet es:

  • Nahtlose RA-MICRO-Integration: DictaNet arbeitet direkt mit Ihrer RA-MICRO Kanzleisoftware zusammen. Diktate werden automatisch dem richtigen Mandat und der richtigen Akte zugeordnet.
  • Mobiles Diktieren mit der DictaNet App: Diktieren Sie von unterwegs – mit Ihrem Smartphone – und die verschlüsselten Diktate landen sofort bei Ihrer Schreibkraft in der Kanzlei. Kein Datenverlust. Kein Umweg.
  • Optionale Spracherkennung mit juristischem Fachvokabular: Wer möchte, kann Schriftsätze, Aktenvermerke und Korrespondenz direkt per Sprache erfassen – mit einem Sprachmodell, das auf juristische Texte trainiert ist.
  • Verschlüsselte Übertragung: Alle Diktate werden Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – auch wenn Sie sich außerhalb der Kanzlei befinden.

Dragon NaturallySpeaking: Wenn Schreiben per Stimme schneller ist als Tippen

Dragon NaturallySpeaking – für Juristen als Dragon Legal erhältlich – ist die leistungsstärkste lokale Spracherkennungssoftware auf dem Markt. Wer einmal damit gearbeitet hat, möchte nicht mehr zurück:

  • Bis zu 3× schneller als Tippen: Durchschnittliche Anwender sprechen 130–160 Wörter pro Minute – deutlich schneller als das Tippen.
  • Juristische Fachterminologie ab Werk: Dragon Legal kennt die Sprache des Rechts – von Vollstreckungsbescheid bis Insolvenzöffnungsverfahren.
  • 100% lokal, 100% privat: Keine Cloud, keine Übertragung ins Internet. Die Verarbeitung findet ausschließlich auf Ihrem lokalen System statt.
  • Individuelle Anpassung: Das System lernt Ihre persönliche Stimme und bevorzugte Formulierungen – und wird mit jeder Nutzung präziser.

Das perfekte Zusammenspiel: RA-MICRO + DictaNet + Dragon

Für Kanzleien, die mit RA-MICRO arbeiten, ergibt sich eine besonders leistungsstarke Kombination: RA-MICRO als zentrale Kanzleiorganisationssoftware, DictaNet für die professionelle Diktatverwaltung und Dragon NaturallySpeaking für die vollautomatische Spracherkennung. Das Ergebnis: ein durchgängig digitaler Workflow – vom gesprochenen Wort bis zum fertigen Schriftsatz – ohne Medienbrüche, ohne Datenschutz-Risiken, ohne Komfortverluste.

Während andere Kanzleien noch überlegen, welche Cloud-KI-Lösung sie ausprobieren und wie sie dabei die Compliance sicherstellen, haben Sie bereits ein professionelles, DSGVO-konformes System im Einsatz, das seit Jahren im Rechtsmarkt erprobt ist.

Jetzt handeln – bevor der Druck kommt

Der EU AI Act, wachsende DSGVO-Sensibilität und die BRAK-Leitlinien machen klar: Datenschutzkonforme IT ist kein „Nice-to-have“ mehr – sie ist ein berufsrechtliches Muss. Kanzleien, die jetzt in sichere, lokale Spracherkennungslösungen investieren, schützen nicht nur ihre Mandanten – sie schützen auch sich selbst.

Als zertifizierter RA-MICRO und DictaNet Partner in Hannover begleiten wir Sie bei der Einführung, Einrichtung und Optimierung Ihrer Diktierlösung – individuell auf Ihre Kanzlei zugeschnitten. Ob Einzelanwalt oder Großkanzlei, ob Neueinsteiger oder Umstieg von einem anderen System: Wir sind Ihr verlässlicher Partner.

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Sprechen Sie sicher. Diktieren Sie sicher. Arbeiten Sie sicher – mit DictaNet, Dragon NaturallySpeaking und RA-MICRO von Ihrem Partner ius Systemhaus in Hannover.

AGG-Hopper im Bewerbungsverfahren: Warum Kanzleien ihre Stellenanzeigen jetzt besonders sauber formulieren sollten

Wer in der Kanzlei Personal sucht, denkt meist zuerst an Fachkräftemangel, Reichweite und passende Bewerber. Weniger sichtbar, aber rechtlich hoch relevant, ist die Frage, wie eine Stellenausschreibung formuliert ist und wie die Auswahl später dokumentiert wird. Genau hier zeigt eine aktuelle Entscheidung des LAG Hessen, dass schon vermeintlich kleine Formulierungsfehler erhebliche Folgen auslösen können.

Im entschiedenen Fall ging es um eine Stellenausschreibung, in der ausdrücklich eine "Sekretärin" gesucht wurde. Ein männlicher Bewerber erhielt eine Absage und verlangte daraufhin eine Entschädigung nach dem AGG. Der Arbeitgeber hielt den Bewerber für einen sogenannten AGG-Hopper, also für jemanden, der sich vor allem bewirbt, um anschließend Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Das Gericht hat diesen Einwand aber nicht durchgreifen lassen. Zwar kann ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen grundsätzlich Ansprüche ausschließen. Die Hürde dafür liegt jedoch hoch, und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

Für die Praxis wichtiger ist ein anderer Punkt: Die nicht geschlechtsneutrale Stellenausschreibung wurde als Verstoß gegen das AGG gewertet. Damit stand der Arbeitgeber sofort in einer deutlich schlechteren Position. Er musste darlegen und beweisen, dass die Ablehnung nichts mit dem Geschlecht des Bewerbers zu tun hatte. Genau das gelang im konkreten Fall nicht ausreichend. Allgemeine Hinweise auf ein Versehen oder der spätere Verweis darauf, dass die Stelle letztlich mit einem Mann besetzt worden sei, haben dem Gericht nicht gereicht.

Kanzleien sollten aus dieser Entscheidung vor allem drei Dinge mitnehmen. Erstens: Stellenanzeigen müssen konsequent diskriminierungsfrei formuliert werden. Das betrifft nicht nur die klassische Schreibweise mit "m/w/d", sondern den gesamten Inhalt der Anzeige. Formulierungen wie "junges Team", unklare Anforderungsprofile oder nicht sauber begründete Erwartungen können schnell problematisch werden. Zweitens: Auswahlentscheidungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Wenn später erklärt werden muss, warum ein Bewerber eingeladen oder abgelehnt wurde, helfen nur konkrete, objektive und tätigkeitsbezogene Kriterien. Drittens: Recruiting ist kein rein organisatorischer Nebenprozess, sondern ein rechtlich sensibler Teil der Kanzleiorganisation.

Zusätzliche Brisanz bekommt das Thema durch die geplante Reform des AGG. Nach dem derzeitigen Stand soll sich die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen verlängern. Für Arbeitgeber würde das bedeuten, dass Unterlagen und Entscheidungsgründe länger belastbar vorgehalten werden müssen. Gerade kleinere und mittlere Kanzleien sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob ihre Musteranzeigen, internen Freigaben und Ablageprozesse wirklich belastbar aufgestellt sind.

Unser Rat aus der Praxis lautet daher: Behandeln Sie Stellenanzeigen wie jedes andere haftungssensible Kanzleidokument auch. Verwenden Sie klare, geschlechtsneutrale Formulierungen, reduzieren Sie unnötige Zuspitzungen und halten Sie fest, welche fachlichen Kriterien für die Auswahl maßgeblich waren. So sinkt nicht nur das Risiko späterer Auseinandersetzungen. Sie schaffen zugleich einen professionelleren und konsistenteren Bewerbungsprozess.

Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Kanzleiorganisation und IT-Prozesse auch im Recruiting sauber aufzustellen. Denn rechtssichere Abläufe entstehen selten zufällig, sondern durch klare Standards.

eNoVA-Gesetz: Was Notariate jetzt vorbereiten sollten

Mit dem eNoVA-Gesetz kommt ein weiterer Baustein der Digitalisierung in der notariellen Praxis voran. Besonders wichtig ist dabei die elektronische Veräußerungsanzeige, die den bisherigen papiergeprägten Austausch mit der Finanzverwaltung Schritt für Schritt ablösen soll. Für Notariate ist das kein Randthema, sondern ein Prozess, der unmittelbar in die tägliche Abwicklung von Immobilienverträgen hineinwirkt.

Nach dem aktuellen Stand hat der Bundestag den Gesetzentwurf am 7. Mai 2026 angenommen. Ziel ist es, Daten und Dokumente zwischen Notariaten, Gerichten, Behörden und Finanzverwaltung künftig deutlich konsequenter elektronisch auszutauschen. Medienbrüche sollen reduziert werden, damit Vorgänge schneller, nachvollziehbarer und weniger fehleranfällig bearbeitet werden können.

Elektronische Veräußerungsanzeige wird zum Praxisthema

Die Veräußerungsanzeige ist für Notariate seit jeher ein fester Bestandteil der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen. Wenn dieser Schritt künftig elektronisch laufen soll, verändert sich nicht nur der Übermittlungsweg. Auch die interne Organisation muss passen: Welche Daten werden wann erfasst? Wer kontrolliert die Angaben? Wie wird dokumentiert, dass die Übermittlung erfolgt ist? Und wie wird sichergestellt, dass Rückmeldungen zuverlässig im richtigen Vorgang landen?

Nach den derzeitigen Planungen soll für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. Bis zum 1. Januar 2028 soll die elektronische Kommunikation vollständig umgesetzt sein. Das klingt zunächst nach ausreichend Zeit. In der Praxis ist der Zeitraum jedoch gut genutzt, wenn Notariate frühzeitig ihre Abläufe prüfen und technische Voraussetzungen nicht erst kurz vor dem Stichtag angehen.

RA-MICRO arbeitet an der Umsetzung

RA-MICRO hat bereits angekündigt, die Entwicklung eng zu begleiten und an der Umsetzung in der Kanzleisoftware zu arbeiten. Für Anwenderinnen und Anwender ist das wichtig, weil die elektronische Veräußerungsanzeige möglichst ohne zusätzliche Medienbrüche in den bestehenden Notariatsablauf eingebunden werden muss. Entscheidend wird sein, dass Erfassung, Prüfung, Übermittlung und Ablage im Vorgang gut zusammenspielen.

Notariate sollten deshalb nicht nur auf die spätere technische Freischaltung warten. Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme: Sind Stammdaten und Beteiligteninformationen sauber gepflegt? Gibt es klare Zuständigkeiten für die Kontrolle steuerlich relevanter Angaben? Werden elektronische Rückmeldungen zentral überwacht? Und sind die Mitarbeitenden auf neue digitale Prüfschritte vorbereitet?

Was jetzt sinnvoll ist

  • bestehende Abläufe rund um Grundstückskaufverträge und Veräußerungsanzeigen dokumentieren,
  • RA-MICRO Updates und Hinweise zur eNoVA-Umsetzung aufmerksam verfolgen,
  • Zuständigkeiten für Erfassung, Kontrolle, Versand und Nachverfolgung festlegen,
  • technische Voraussetzungen wie ELSTER-Bezug, Benutzerrechte und Posteingangsprozesse rechtzeitig prüfen,
  • Mitarbeitende frühzeitig auf veränderte digitale Abläufe vorbereiten.

Die elektronische Veräußerungsanzeige wird kein isolierter IT-Schalter, sondern Teil eines durchgängigen digitalen Vollzugs. Wer die Umstellung rechtzeitig vorbereitet, kann spätere Hektik vermeiden und zugleich die Chance nutzen, notarielle Abläufe insgesamt schlanker und transparenter zu organisieren.

Quelle und weiterer Überblick: RA-MICRO News vom 11.05.2026 zum eNoVA-Gesetz und zur elektronischen Veräußerungsanzeige.

Wir sind der perfekte Partner für die Trennung von RA-MICRO Kanzleien

Die Trennung einer Anwaltskanzlei ist nicht nur eine organisatorische, sondern vor allem eine technische und datenschutzrechtliche Herausforderung. Insbesondere wenn beide Parteien weiterhin mit RA-MICRO arbeiten möchten, ist eine saubere, präzise und sichere Datenaufteilung entscheidend.

Genau hier kommen wir ins Spiel.

Die Herausforderung bei Kanzleitrennungen

Bei der Auflösung einer Sozietät oder Bürogemeinschaft entstehen komplexe Fragestellungen:

  • Welche Daten gehören zu welcher Partei?
  • Wie werden Mandaten, Akten und Buchhaltung korrekt aufgeteilt?
  • Wie bleibt der Zugriff auf relevante Informationen gewährleistet?
  • Wie werden rechtliche Vorgaben wie DSGVO eingehalten?

Eine unstrukturierte oder unsaubere Trennung kann schnell zu Datenverlust, Zugriffslücken oder sogar rechtlichen Problemen führen.

Außerdem sind in RA-MICRO viele Datenbereiche miteinander verknüpft – von Akten und Adressen bis hin zur Finanzbuchhaltung und Dokumentenverwaltung.

Eine einfache Kopie reicht hier nicht aus.

Unsere Lösung: Saubere Datentrennung mit System

Wir spezialisieren uns auf die professionelle Trennung von RA-MICRO Kanzleien – strukturiert, sicher und ohne unnötige Ausfallzeiten.

Was wir für Sie übernehmen

✅ Analyse der bestehenden Datenstruktur
✅ Planung der optimalen Trennstrategie
✅ Aufteilung von:

  • Akten
  • Mandanten / Adressen
  • Buchhaltung
  • Dokumentenmanagement

✅ Einrichtung separater Systeme oder Datenpools
✅ Migration in neue oder bestehende RA-MICRO Umgebungen
✅ Sicherstellung der Weiterarbeitsfähigkeit beider Parteien

Unser Ziel ist es, dass beide Kanzleien nahtlos weiterarbeiten können, ohne Kompromisse bei Datenintegrität oder Arbeitsabläufen.

Warum wir der richtige Partner sind

1. Neutral & diskret

Gerade bei Trennungen ist Vertrauen entscheidend. Wir agieren als neutraler IT-Partner und konzentrieren uns ausschließlich auf die technische Umsetzung.

2. Erfahrung mit RA-MICRO

Durch unsere tägliche Arbeit mit RA-MICRO kennen wir die Systemarchitektur bis ins Detail – inklusive Datenpools, Verknüpfungen und Besonderheiten.

3. Rechtssicherheit im Fokus

Wir berücksichtigen alle relevanten Anforderungen rund um Datenschutz und berufsrechtliche Vorgaben, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.

4. Minimale Unterbrechung

Unsere Prozesse sind darauf ausgelegt, dass Ihre Kanzlei schnell wieder arbeitsfähig ist – oft innerhalb kürzester Zeit.

Ihr Vorteil: Ein reibungsloser Übergang

Kanzleitrennungen sind immer eine sensible Phase. Unser Ansatz sorgt dafür, dass die IT kein zusätzlicher Stressfaktor wird, sondern eine stabile Grundlage für den Neustart bietet.

  • Keine Datenverluste
  • Klare Datenzuordnung
  • Strukturierte Übergabe
  • Sofortiges Weiterarbeiten möglich

Damit behalten Sie den Fokus auf das Wesentliche: Ihre Mandanten und Ihre Zukunft.

Fazit: Komplexe Trennung – einfach gelöst

Die Trennung einer RA-MICRO Kanzlei ist technisch anspruchsvoll, aber mit dem richtigen Partner problemlos umsetzbar.

Wir sorgen dafür, dass aus einer komplexen Situation ein klar strukturierter Übergang wird – effizient, sicher und professionell.

✅ Sie stehen vor einer Kanzleitrennung?
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie von der Planung bis zur vollständigen Umsetzung.

Der RA-MICRO Referendar-Arbeitsplatz

Der RA-MICRO Referendar-Arbeitsplatz ist eine speziell entwickelte Funktion, die es Kanzleien ermöglicht, Referendaren während ihrer Stationszeit einen eigenen, eingeschränkten Zugang zum RA-MICRO-System zu gewähren. Dies fördert nicht nur die praktische Ausbildung, sondern entlastet auch das Kanzleipersonal durch die Delegation bestimmter Aufgaben an die Referendare.

Einrichtung des Referendar-Arbeitsplatzes

Die Konfiguration des Referendar-Arbeitsplatzes erfolgt über die Benutzerverwaltung in RA-MICRO. Hier können individuelle Rechte und Zugriffsbereiche festgelegt werden, um sicherzustellen, dass der Referendar nur auf die für ihn relevanten Module und Daten zugreifen kann. Dies gewährleistet sowohl die Sicherheit sensibler Mandantendaten als auch eine zielgerichtete Ausbildung.

Funktionen und Vorteile

  • Eingeschränkter Zugriff: Der Referendar erhält Zugang zu ausgewählten Modulen wie der Aktenverwaltung, Dokumentenerstellung und Recherchetools, jedoch keinen Zugriff auf vertrauliche Bereiche wie die Finanzbuchhaltung.
  • Praxisnahe Ausbildung: Durch die Arbeit mit echten Fällen und Dokumenten sammelt der Referendar wertvolle praktische Erfahrungen und wird optimal auf den Kanzleialltag vorbereitet.
  • Entlastung des Teams: Routineaufgaben können an den Referendar delegiert werden, wodurch das Kanzleipersonal mehr Zeit für komplexe Tätigkeiten gewinnt.

Sicherheit und Datenschutz

Die Rechteverwaltung stellt sicher, dass der Referendar nur auf die ihm zugewiesenen Bereiche zugreifen kann. Zudem können Aktivitäten protokolliert werden, um eine lückenlose Nachverfolgung zu gewährleisten. Dies entspricht den aktuellen Datenschutzrichtlinien und sorgt für die Integrität der Kanzleidaten.

Fazit

Der RA-MICRO Referendar-Arbeitsplatz bietet eine hervorragende Möglichkeit, Referendare effizient in den Kanzleialltag zu integrieren und gleichzeitig die Arbeitsabläufe zu optimieren. Durch die gezielte Rechtevergabe und die praxisnahe Einbindung profitieren sowohl die Kanzlei als auch die angehenden Juristen. Für eine detaillierte Anleitung zur Einrichtung und Nutzung des Referendar-Arbeitsplatzes können Sie sich das folgende Video ansehen: https://youtu.be/l7A91W7j7iw?si=EB7GyE2fLi8o0Nbw

Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter Telefon: 0511/9998840 oder per E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de. Ihre Ansprechpartner sind Frank Pelaccia und Andreas Süzer.

Effiziente Verarbeitung von E-Rechnungen in RA-MICRO – Optimieren Sie Ihre Kanzleiabläufe mit uns!

E-Rechnung 2025: Rechtssicher, effizient und vollständig integriert

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue verbindliche Vorgaben für den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen). Diese neuen Regelungen bringen bedeutende Änderungen für Kanzleien mit sich. RA-MICRO bietet eine vollumfängliche Unterstützung bei der rechtskonformen Verarbeitung von E-Rechnungen – von der automatisierten Erkennung bis hin zur sicheren Archivierung und nahtlosen Integration in die Finanzbuchhaltung.

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Kanzlei optimal auf die neuen Anforderungen vorbereitet ist? Wir, das ius Systemhaus, stehen Ihnen mit kompetenter Beratung und individuellen Lösungen zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter Telefon 0511/9998840 oder per E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de. Ihre Ansprechpartner: Frank Pelaccia, Manuel Schneider und Andreas Süzer.


Reibungsloser Empfang und strukturierte Verarbeitung

Mit RA-MICRO können Kanzleien E-Rechnungen mit standardisierten Strukturdatensätzen empfangen und rechtskonform weiterverarbeiten. Eingehende Rechnungen werden automatisch erkannt, kategorisiert und stehen umgehend zur Bearbeitung bereit. Dies reduziert den manuellen Aufwand und minimiert Fehlerquellen.

Sichere Archivierung – Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Im digitalen Arbeitsablauf wird der Posteingang als zentrale „Poststelle“ genutzt, sodass alle eingehenden Rechnungen automatisch in der E-Akte gespeichert werden. Zusätzlich erfolgt eine Ablage im Originalformat an einem definierten, sicheren Speicherort. RA-MICRO gewährleistet damit eine transparente Dokumentation und eine revisionssichere Archivierung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Effiziente Integration in die Finanzbuchhaltung

Die nahtlose Weiterverarbeitung in der Finanzbuchhaltung erfolgt durch die bewährten Funktionen „Eingangsrechnung erfassen“ (Fibu I) und „Buchen – Eingangsrechnung erfassen“ (Fibu II). Relevante Rechnungsdaten wie Rechnungsnummer, Betrag, Rechnungs- und Fälligkeitsdatum werden automatisch aus dem Strukturdatensatz ausgelesen und in die entsprechenden Buchungsmasken übertragen. Dies gewährleistet eine vollständige und fehlerfreie Buchführung.

Benutzerfreundliche Darstellung mit dem E-Rechnungs-Viewer

RA-MICRO bietet in allen relevanten Modulen einen speziellen E-Rechnungs-Viewer, der die Strukturdatensätze übersichtlich und lesbar aufbereitet. Dies erleichtert den Kanzleimitarbeitern den schnellen Zugriff auf alle wichtigen Informationen und sorgt für eine reibungslose Handhabung der E-Rechnungen.

Jetzt optimal vorbereiten – wir beraten Sie!

Mit diesen Neuerungen erleichtert RA-MICRO die gesetzeskonforme und effiziente Verarbeitung elektronischer Eingangsrechnungen erheblich. Profitieren Sie von einer optimierten Kanzleiorganisation und einer reibungslosen Integration in Ihre bestehenden Abläufe.

Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Implementierung? Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung:

ius Systemhaus
Telefon: 0511/9998840
E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de
Ansprechpartner: Frank Pelaccia, Manuel Schneider und Andreas Süzer

Die Einführung der E-Rechnungspflicht steht bevor!

Hier finden Sie alles, was Sie ab dem 1. Januar 2025 wissen müssen.

Das Wachstumschancengesetz wurde verabschiedet.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht, mit einer Übergangsfrist bis zum 1.1.2027. Diese Übergangsfrist (§27 Abs. 38 UstG n.F.) besagt, dass zunächst nur der Empfang solcher Nachrichten gewährleistet sein muss. Ab 2027 ist dann auch der Versand verpflichtend.

E-Rechnung – Was ist das eigentlich?

Eine E-Rechnung ist der ab dem 01.01.2025 geltende einheitliche Standard für das Versenden und Empfangen von Rechnungen in B2B-Geschäften.

 

Anders als bei Rechnungen aus Papier oder bisher verbreiteten Dateiformaten, wie z.B. PDF-, Word- und Exceldateien, stellt die E-Rechnung die Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar. Dieser basiert gemäß der EU-Norm EN-16931 auf einem XML-Format.

Wen betrifft die E-Rechnungspflicht?

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle im Inland ansässige Unternehmen, die Rechnungen an andere inländische Unternehmen stellen und / oder Rechnungen von inländischen Unternehmen erhalten.

Kurzum: Auch Kanzleien.

Was ist das zu erwartende Problem ab 2025?

Da der Absender nicht verpflichtet ist eine PDF-Datei mit zusenden, werden Rechnungen wohl möglich nicht mehr direkt lesbar sein. Es wird eine spezielle Software benötigt, die aus den Strukturdaten (XML) wieder ein lesbares Dokument macht.

Weiterhin sind die Empfänger einer Rechnung verpflichtet, die Vollständigkeit der Rechnung zu überprüfen. Da den XML-Dateien künftig die Charakteristik des Briefpapiers fehlt, ist der Empfänger zwingend auf ein Programm angewiesen, dass ihm bei dieser Überprüfung unterstützt. Da bei einer „ordentlichen“ Rechnung für einen Vorsteuerabzug Bedingungen wie „Echtheit der Herkunft“, „Unversehrtheit des Rechnungsinhalts“, sowie „Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen für eine Rechtsordnung im umsatzsteuerlichen Sinne“ erfüllt werden müssen, wird entweder die eingehende E-Mails elektronisch signiert sein müssen oder gar der Anhang.

Wie löst RA-MICRO diese Vorgaben?

Im Ausgang unterstützen wir die E-Rechnung sowohl im anwaltlichen-, als auch im notariellen Bereich bereits. Hier wird auf das XRechnung-Format gesetzt. Um die strukturelle Integrität zu gewährleisten, wird empfohlen den Versand über den E-Brief und signiert zu veranlassen.

Im Eingang wird die XRechnung mit der Jahresversion, die voraussichtlich ab Mitte November verteilt wird, über den Posteingang verarbeitet.

Muss ich bei RA-MICRO meine Lizenz erweitern?

Das ist in 99,9 % aller Fälle nicht nötig. Bis auf ganz wenige Ausnahmen verfügt jede Kanzlei über das Modul „Finanzbuchhaltung“ und ist dann damit in der Lage die Rechnungen zu verarbeiten.

Erfüllen XRechnung und ZUGFeRD die Formatanforderungen?

Ja, grundsätzlich erfüllen beide Varianten die Formatanforderungen einer E-Rechnung.

Zu beachten ist, dass das ZUGFeRD-Format eine hybride Variante aus einem PDF-Dokument und einer XML-Datei darstellt. Hier ist ab dem 1.1.2025 der strukturierte Teil maßgebend. Aktuell ist noch die Bilddatei der führende Teil, dieses Verhältnis wird mit Einführung der E-Rechnung jedoch umgekehrt.

Was ist zu veranlassen?

  1. Führen Sie eine E-Mail-Archivierung ein, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Lösung: Wir bieten Ihnen die Software MailStore Server an, mit der Sie die rechtlichen Bedingungen nach AO, GoBD und DSGVO erfüllen.

  1. Installieren Sie an den Arbeitsplätzen der Buchhaltung Signatursoftware, um um die Echtheit eingehender Rechnungen zu verifizieren.

Lösung: SecSigner können Sie bei uns mieten und das deutlich günstiger, als bei RA-MICRO direkt.

  1. Informieren Sie sich regelmäßig in der RA-MICRO Mediathek, dort im Bereich der Buchhaltung über die aktuellen Möglichkeiten der E-Akte Rechnung.

Weitere Fragen?

Insbesondere, da die Jahresversion noch nicht zur Verfügung steht, sind noch einige Fragen offen. Scheuen Sie sich nicht und schicken diese gerne an vertrieb@ius-systemhaus.de. Wir sind gern für Sie da.

Wenn Sie mit uns über die Einführung von MailStore Server oder die Bestellung von SecSigner Lizenzen sprechen wollen, nutzen Sie gern die gleiche E-Mail-Adresse oder rufen uns an unter 0511/9998840.