Zum 1. Juli 2026 sind gleich zwei Neuerungen in Kraft getreten, die im Kanzleialltag unmittelbar Wirkung entfalten: Die Pfändungsfreigrenzen wurden turnusgemäß angehoben, und für elektronische Rechnungen gilt mit ZUGFeRD 2.5 ein aktualisierter Standard. Wer hier mit veralteten Werten oder Formaten arbeitet, riskiert fehlerhafte Berechnungen und abgelehnte Rechnungen. Das RA-MICRO Stammhaus hat rechtzeitig reagiert: Mit dem Update 2026.07.002 (Rollout ab 22. Juli 2026) sind beide Änderungen bereits in Ihrer Kanzleisoftware hinterlegt – sofort einsatzbereit.
Das Problem: Zwei Stichtage, doppeltes Haftungsrisiko
Die jährlich zum 1. Juli angepassten Pfändungsfreigrenzen bestimmen, welcher Teil des Arbeitseinkommens unpfändbar bleibt. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Sockelbetrag für eine nicht unterhaltspflichtige Person bei 1.587,40 Euro monatlich, die Zuschläge für Unterhaltsberechtigte und die obere Pfändungsgrenze steigen entsprechend. Rechnet eine Kanzlei in laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren weiter mit den alten Werten, drohen falsche Pfändungsbeträge, berechtigte Beanstandungen der Gegenseite und im schlimmsten Fall Haftungsfragen gegenüber dem Mandanten.
Ein Beispiel: Pfändet Ihre Kanzlei das Arbeitseinkommen eines Schuldners ohne Unterhaltspflichten, ist seit dem 1. Juli 2026 der Betrag von 1.587,40 Euro unpfändbar – und nicht mehr der bisherige, niedrigere Sockelbetrag. Wird versehentlich zu viel gepfändet, muss korrigiert werden; wird zu wenig berücksichtigt, verschenkt der Gläubiger bares Geld. In beiden Fällen entsteht vermeidbarer Aufwand, und die Kanzlei gerät in Erklärungsnot.
Parallel dazu sorgt die fortschreitende E-Rechnungspflicht für Bewegung: ZUGFeRD 2.5 wurde im Juni 2026 veröffentlicht und soll ab dem 1. Juli 2026 verwendet werden. Das hybride Format kombiniert ein lesbares PDF mit strukturierten XML-Daten und bringt aktualisierte Codelisten sowie Erweiterungen im EXTENDED-Profil mit. Kanzleien, die Rechnungen in einem veralteten Format erstellen oder empfangene E-Rechnungen nicht korrekt verarbeiten, laufen Gefahr, dass Zahlungen sich verzögern oder Belege beim Empfänger nicht sauber einlesbar sind.
Die Lösung: RA-MICRO Update 2026.07.002 bringt beides automatisch mit
Statt Tabellen manuell nachzupflegen oder auf Formatumstellungen zu warten, erhalten RA-MICRO Anwender die notwendigen Anpassungen direkt über das Update 2026.07.002. Die neuen Pfändungsfreigrenzen sind in der Zwangsvollstreckung hinterlegt, sodass Berechnungen ab dem Stichtag automatisch mit den korrekten Werten erfolgen. Und im Bereich der Finanzbuchhaltung und des Elektronischen Rechtsverkehrs unterstützt RA-MICRO den aktuellen ZUGFeRD-2.5-Standard, damit Sie E-Rechnungen rechtskonform erstellen und empfangene Rechnungen zuverlässig verarbeiten können.
Der Vorteil für Ihre Beratungspraxis: Sie können Mandanten ab sofort auf dem aktuellen Rechtsstand beraten – ohne selbst Gesetzesblätter und Formatspezifikationen wälzen zu müssen. Die Software liefert die geltenden Werte, Sie liefern die juristische Einordnung.
Besonders profitieren Kanzleien mit Schwerpunkt im Inkasso-, Insolvenz- und Familienrecht sowie alle, die regelmäßig Forderungen beitreiben. Aber auch jede Kanzlei, die Honorarrechnungen elektronisch stellt, ist von der Umstellung auf ZUGFeRD 2.5 betroffen. Mit einem aktuellen RA-MICRO decken Sie beide Bereiche in einer Lösung ab – ohne Zusatzsoftware und ohne Medienbrüche.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit dem eingespielten Update arbeiten Sie in jedem Zwangsvollstreckungsverfahren mit den korrekten, tagesaktuellen Pfändungsfreigrenzen und vermeiden fehlerhafte Berechnungen. Ihre Rechnungsstellung entspricht dem aktuellen ZUGFeRD-2.5-Standard, sodass E-Rechnungen reibungslos verarbeitet werden und Zahlungsläufe nicht ins Stocken geraten. Sie sparen sich manuelle Pflege und aufwendige Recherche, reduzieren Haftungsrisiken und treten Ihren Mandanten gegenüber jederzeit auskunfts- und rechtssicher auf. Kurz: ein sofort nutzbares Argument für eine moderne, verlässliche Kanzleiorganisation – und ein überzeugendes Signal an Ihre Mandanten, dass Ihre Kanzlei rechtliche Änderungen ohne Verzögerung umsetzt.
Damit das Update auch wirklich greift: ius Systemhaus richtet es ein
Ein Update entfaltet seinen Nutzen nur, wenn es sauber eingespielt und richtig konfiguriert ist. Als RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover sorgen wir bei ius Systemhaus dafür, dass das Update 2026.07.002 in Ihrer Kanzlei zuverlässig ankommt: Wir prüfen den Rollout, kontrollieren die korrekte Aktivierung der neuen Pfändungsfreigrenzen und der ZUGFeRD-2.5-Unterstützung und stellen sicher, dass Ihr System, Ihr Netzwerk und Ihre Datensicherung reibungslos zusammenspielen. Auf Wunsch schulen wir Ihr Team direkt an den neuen Funktionen.
Da RA-MICRO Updates schrittweise ausgerollt werden, lohnt sich ein kurzer Blick, ob die Version 2026.07.002 bei Ihnen bereits aktiv ist. Gerade vor größeren Updates empfehlen wir zudem eine geprüfte Datensicherung, damit die Umstellung jederzeit reibungslos und ohne Datenverlust gelingt – ein Punkt, den wir im Rahmen unserer Betreuung standardmäßig mit abdecken.
Nutzen Sie die aktuellen Änderungen als Anlass für einen kurzen Kanzlei-Check: Ist Ihr RA-MICRO auf dem neuesten Stand? Sind Ihre E-Rechnungsprozesse zukunftssicher aufgestellt? Wir beantworten Ihre Fragen und bringen Ihre Kanzlei schnell und unkompliziert auf den aktuellen Stand.
ius Systemhaus – Ihr RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover
Telefon: 0511 / 9998840
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de
