RA-MICRO Update 2026.07.002: ZUGFeRD 2.5 und neue Pfändungsfreigrenzen – so berät Ihre Kanzlei ab sofort rechtssicher

Zum 1. Juli 2026 sind gleich zwei Neuerungen in Kraft getreten, die im Kanzleialltag unmittelbar Wirkung entfalten: Die Pfändungsfreigrenzen wurden turnusgemäß angehoben, und für elektronische Rechnungen gilt mit ZUGFeRD 2.5 ein aktualisierter Standard. Wer hier mit veralteten Werten oder Formaten arbeitet, riskiert fehlerhafte Berechnungen und abgelehnte Rechnungen. Das RA-MICRO Stammhaus hat rechtzeitig reagiert: Mit dem Update 2026.07.002 (Rollout ab 22. Juli 2026) sind beide Änderungen bereits in Ihrer Kanzleisoftware hinterlegt – sofort einsatzbereit.

Das Problem: Zwei Stichtage, doppeltes Haftungsrisiko

Die jährlich zum 1. Juli angepassten Pfändungsfreigrenzen bestimmen, welcher Teil des Arbeitseinkommens unpfändbar bleibt. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Sockelbetrag für eine nicht unterhaltspflichtige Person bei 1.587,40 Euro monatlich, die Zuschläge für Unterhaltsberechtigte und die obere Pfändungsgrenze steigen entsprechend. Rechnet eine Kanzlei in laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren weiter mit den alten Werten, drohen falsche Pfändungsbeträge, berechtigte Beanstandungen der Gegenseite und im schlimmsten Fall Haftungsfragen gegenüber dem Mandanten.

Ein Beispiel: Pfändet Ihre Kanzlei das Arbeitseinkommen eines Schuldners ohne Unterhaltspflichten, ist seit dem 1. Juli 2026 der Betrag von 1.587,40 Euro unpfändbar – und nicht mehr der bisherige, niedrigere Sockelbetrag. Wird versehentlich zu viel gepfändet, muss korrigiert werden; wird zu wenig berücksichtigt, verschenkt der Gläubiger bares Geld. In beiden Fällen entsteht vermeidbarer Aufwand, und die Kanzlei gerät in Erklärungsnot.

Parallel dazu sorgt die fortschreitende E-Rechnungspflicht für Bewegung: ZUGFeRD 2.5 wurde im Juni 2026 veröffentlicht und soll ab dem 1. Juli 2026 verwendet werden. Das hybride Format kombiniert ein lesbares PDF mit strukturierten XML-Daten und bringt aktualisierte Codelisten sowie Erweiterungen im EXTENDED-Profil mit. Kanzleien, die Rechnungen in einem veralteten Format erstellen oder empfangene E-Rechnungen nicht korrekt verarbeiten, laufen Gefahr, dass Zahlungen sich verzögern oder Belege beim Empfänger nicht sauber einlesbar sind.

Die Lösung: RA-MICRO Update 2026.07.002 bringt beides automatisch mit

Statt Tabellen manuell nachzupflegen oder auf Formatumstellungen zu warten, erhalten RA-MICRO Anwender die notwendigen Anpassungen direkt über das Update 2026.07.002. Die neuen Pfändungsfreigrenzen sind in der Zwangsvollstreckung hinterlegt, sodass Berechnungen ab dem Stichtag automatisch mit den korrekten Werten erfolgen. Und im Bereich der Finanzbuchhaltung und des Elektronischen Rechtsverkehrs unterstützt RA-MICRO den aktuellen ZUGFeRD-2.5-Standard, damit Sie E-Rechnungen rechtskonform erstellen und empfangene Rechnungen zuverlässig verarbeiten können.

Der Vorteil für Ihre Beratungspraxis: Sie können Mandanten ab sofort auf dem aktuellen Rechtsstand beraten – ohne selbst Gesetzesblätter und Formatspezifikationen wälzen zu müssen. Die Software liefert die geltenden Werte, Sie liefern die juristische Einordnung.

Besonders profitieren Kanzleien mit Schwerpunkt im Inkasso-, Insolvenz- und Familienrecht sowie alle, die regelmäßig Forderungen beitreiben. Aber auch jede Kanzlei, die Honorarrechnungen elektronisch stellt, ist von der Umstellung auf ZUGFeRD 2.5 betroffen. Mit einem aktuellen RA-MICRO decken Sie beide Bereiche in einer Lösung ab – ohne Zusatzsoftware und ohne Medienbrüche.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit dem eingespielten Update arbeiten Sie in jedem Zwangsvollstreckungsverfahren mit den korrekten, tagesaktuellen Pfändungsfreigrenzen und vermeiden fehlerhafte Berechnungen. Ihre Rechnungsstellung entspricht dem aktuellen ZUGFeRD-2.5-Standard, sodass E-Rechnungen reibungslos verarbeitet werden und Zahlungsläufe nicht ins Stocken geraten. Sie sparen sich manuelle Pflege und aufwendige Recherche, reduzieren Haftungsrisiken und treten Ihren Mandanten gegenüber jederzeit auskunfts- und rechtssicher auf. Kurz: ein sofort nutzbares Argument für eine moderne, verlässliche Kanzleiorganisation – und ein überzeugendes Signal an Ihre Mandanten, dass Ihre Kanzlei rechtliche Änderungen ohne Verzögerung umsetzt.

Damit das Update auch wirklich greift: ius Systemhaus richtet es ein

Ein Update entfaltet seinen Nutzen nur, wenn es sauber eingespielt und richtig konfiguriert ist. Als RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover sorgen wir bei ius Systemhaus dafür, dass das Update 2026.07.002 in Ihrer Kanzlei zuverlässig ankommt: Wir prüfen den Rollout, kontrollieren die korrekte Aktivierung der neuen Pfändungsfreigrenzen und der ZUGFeRD-2.5-Unterstützung und stellen sicher, dass Ihr System, Ihr Netzwerk und Ihre Datensicherung reibungslos zusammenspielen. Auf Wunsch schulen wir Ihr Team direkt an den neuen Funktionen.

Da RA-MICRO Updates schrittweise ausgerollt werden, lohnt sich ein kurzer Blick, ob die Version 2026.07.002 bei Ihnen bereits aktiv ist. Gerade vor größeren Updates empfehlen wir zudem eine geprüfte Datensicherung, damit die Umstellung jederzeit reibungslos und ohne Datenverlust gelingt – ein Punkt, den wir im Rahmen unserer Betreuung standardmäßig mit abdecken.

Nutzen Sie die aktuellen Änderungen als Anlass für einen kurzen Kanzlei-Check: Ist Ihr RA-MICRO auf dem neuesten Stand? Sind Ihre E-Rechnungsprozesse zukunftssicher aufgestellt? Wir beantworten Ihre Fragen und bringen Ihre Kanzlei schnell und unkompliziert auf den aktuellen Stand.

ius Systemhaus – Ihr RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover
Telefon: 0511 / 9998840
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

Aus jedem Anruf ein klarer Arbeitsauftrag: Wie Kanzleien mit RA-MICRO Telefonnotizen nichts mehr verlieren

Das Telefon klingelt mitten in der Fristenbearbeitung. Am Apparat ein Mandant mit einer wichtigen Information zum laufenden Verfahren, eine Rückrufbitte der Gegenseite oder ein neuer Termin, der unbedingt notiert werden muss. Sie greifen zum Zettel, kritzeln ein paar Stichworte – und hoffen, dass die Notiz später bei der richtigen Kollegin landet. In vielen Kanzleien sieht der Umgang mit eingehenden Anrufen bis heute genau so aus. Das kostet Zeit, Nerven und im schlimmsten Fall das Vertrauen des Mandanten.

Das Problem: Wenn wichtige Anrufe in der Zettelwirtschaft versanden

Ein Anruf ist selten nur ein Anruf. Fast immer verbirgt sich dahinter ein konkreter Arbeitsauftrag: ein Rückruf, eine Fristensache, eine Aktualisierung zum Mandat. Wird dieser Auftrag lose auf Papier oder in einer schnellen E-Mail festgehalten, entstehen typische Reibungsverluste. Notizen gehen zwischen Schreibtischen verloren, landen bei der falschen Person oder erreichen den zuständigen Sachbearbeiter erst, wenn er längst aus dem Termin zurück ist. Besonders kritisch wird es, wenn ein Anruf eine Frist auslöst und diese Information nirgends verbindlich dokumentiert ist.

Hinzu kommt die Urlaubs- und Vertretungszeit: Fällt eine Kollegin aus, muss die Vertretung nachvollziehen können, wer wann was mit welchem Mandanten besprochen hat. Fehlt eine saubere, aktenbezogene Dokumentation der Telefonate, beginnt die mühsame Suche – und die Kanzlei wirkt nach außen unorganisiert.

Die Lösung: Aus dem Anruf direkt eine strukturierte Telefonnotiz in RA-MICRO

Genau hier setzt die Telefonnotiz im RA-MICRO E-Workflow an. Statt loser Zettel erfassen Sie das Gespräch direkt digital – strukturiert, aktenbezogen und sofort an die richtige Stelle weitergeleitet. Während Sie noch mit dem Anrufer sprechen, ordnen Sie die Notiz der passenden E-Akte zu, halten Anliegen, Rückrufwunsch und Priorität fest und leiten den Vorgang mit einem Klick an den zuständigen Anwalt oder die zuständige Mitarbeiterin weiter.

Der entscheidende Unterschied: Die Information bleibt nicht auf einem Schreibtisch liegen, sondern wird Teil des digitalen Aktenkontexts. Der Empfänger findet die Telefonnotiz in seinem Postkorb wieder, sieht sofort den Bezug zur Akte und kann eine Wiedervorlage setzen, damit kein Rückruf und keine Frist mehr untergeht. Aus einem flüchtigen Gespräch wird so ein klar dokumentierter, nachvollziehbarer Arbeitsauftrag.

Ein Beispiel aus dem Kanzleialltag: Ein Mandant ruft an und kündigt einen neuen Sachverhalt zu einer laufenden Akte an, während der zuständige Anwalt gerade im Gerichtstermin ist. Früher hätte die Kollegin am Empfang eine Notiz geschrieben und gehofft, dass sie nicht in der Zettelablage verschwindet. Mit der digitalen Telefonnotiz ordnet sie das Gespräch direkt der Akte zu, vermerkt den Rückrufwunsch samt Priorität und legt eine Wiedervorlage auf den nächsten Morgen. Der Anwalt sieht den Vorgang unmittelbar nach dem Termin in seinem Postkorb – vollständig, mit Datum, Uhrzeit und Aktenbezug. Nichts geht verloren, nichts muss doppelt erfragt werden.

Noch mehr Effizienz mit der richtig integrierten Telefonanlage

Ihr volles Potenzial entfaltet die digitale Telefonnotiz erst im Zusammenspiel mit einer sauber angebundenen Telefonanlage. Ist Ihre Anlage über eine CTI-Schnittstelle mit RA-MICRO verbunden, erkennt das System eingehende Anrufe direkt anhand der Rufnummer und schlägt die passende Adresse und Akte automatisch vor. Sie sparen sich die manuelle Suche und starten die Telefonnotiz mit einem Klick – inklusive Anrufer, Uhrzeit und Aktenbezug.

Als RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover richten wir bei ius Systemhaus genau diese Verbindung für Sie ein: von der modernen Cloud-Telefonanlage über die CTI-Integration in RA-MICRO bis zum stabilen Netzwerk im Hintergrund. So greifen Telefonie, E-Akte und Workflow nahtlos ineinander – ob im Büro, im Homeoffice oder unterwegs.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit strukturierten Telefonnotizen in RA-MICRO und der passenden Telefonanlage gewinnen Sie spürbar an Sicherheit und Tempo: Jeder Anruf wird revisionssicher und aktenbezogen dokumentiert, statt auf losen Zetteln zu verschwinden. Arbeitsaufträge erreichen ohne Umwege die zuständige Person, Rückrufe und Fristen werden über Wiedervorlagen zuverlässig nachgehalten. Die automatische Anrufer- und Aktenerkennung spart bei jedem Gespräch wertvolle Sekunden, und Vertretungen finden sich dank lückenloser Dokumentation sofort zurecht. Nach außen tritt Ihre Kanzlei professionell und jederzeit auskunftsfähig auf – ein echter Wettbewerbsvorteil im Mandantenkontakt.

Jetzt die Weichen für reibungslose Kommunikation stellen

Ob Sie Ihre Telefonnotizen in RA-MICRO endlich sinnvoll nutzen, Ihre Telefonanlage per CTI anbinden oder gleich auf eine moderne Cloud-Lösung umsteigen möchten – wir beraten Sie gern und richten alles passgenau für Ihre Kanzlei ein. Sprechen Sie uns an und machen Sie aus jedem Anruf einen klaren Arbeitsauftrag.

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Kostenrisiko im Familienrecht: Gerichtskosten je Instanz präzise berechnen – mit RA-MICRO

Kaum ein Mandantengespräch im Familienrecht kommt ohne die entscheidende Frage aus: „Was kostet mich das Verfahren am Ende?“ Wer hier eine belastbare Antwort geben kann, gewinnt Vertrauen – und wer daneben liegt, riskiert Ärger, Nachforderungen und im schlimmsten Fall die eigene Haftung. Genau an dieser Stelle setzt eine aktuelle Neuerung aus der RA-MICRO Produktentwicklung an: Im Modul Kostenrisiko lassen sich die Gerichtskosten im Filterbereich Familienrecht seit Juli 2026 je Instanz noch genauer berechnen. Für Kanzleien mit familienrechtlichem Schwerpunkt bedeutet das mehr Sicherheit in der Beratung und weniger Aufwand bei der Kalkulation.

Das Problem: Kostenprognosen im Familienrecht sind ein Minenfeld

Familienrechtliche Verfahren sind in ihrer Kostenstruktur besonders anspruchsvoll. Verbundverfahren, unterschiedliche Verfahrenswerte für Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht, dazu die Frage nach Vergleichsmehrwerten und die Aussicht auf eine zweite Instanz – all das macht eine seriöse Prognose zur Herausforderung. Wer die Gerichtskosten überschlägig „aus dem Bauch heraus“ schätzt, unterschätzt schnell die tatsächliche Belastung des Mandanten. Das Ergebnis sind unangenehme Überraschungen bei der Kostenrechnung, Diskussionen über die Beratungsqualität und im Ernstfall Haftungsansprüche wegen fehlerhafter Kostenaufklärung.

Hinzu kommt der Zeitfaktor. Wer jede Instanz per Tabelle und Taschenrechner durchrechnet, verliert wertvolle Minuten, die im Mandat besser investiert wären. Und je mehr Handschritte im Spiel sind, desto größer ist die Fehlerquelle. Gerade in der arbeitsintensiven Familienrechtspraxis ist das ein täglicher Reibungsverlust.

Die Lösung: Instanzgenaue Berechnung direkt im Modul Kostenrisiko

RA-MICRO hat das Modul Kostenrisiko im Filterbereich Familienrecht gezielt weiterentwickelt. Die Gerichtskosten werden jetzt je Instanz noch präziser berechnet – also differenziert nach erster Instanz, Beschwerde- oder Berufungsinstanz und einer möglichen weiteren Instanz. Statt einer groben Gesamtsumme erhalten Sie eine nachvollziehbare Aufschlüsselung, die genau abbildet, welche Kosten in welchem Verfahrensabschnitt anfallen.

Für Sie als Kanzlei heißt das: Sie können Ihren Mandanten von der ersten Beratung an ein realistisches Bild vom finanziellen Risiko zeichnen – und zwar für jedes Szenario. Wie sieht es aus, wenn wir uns in erster Instanz einigen? Was kommt auf den Mandanten zu, wenn die Gegenseite in die nächste Instanz geht? Solche Fragen beantworten Sie mit wenigen Klicks statt mit aufwändiger Handarbeit. Die Berechnung erfolgt direkt in der gewohnten RA-MICRO Umgebung, integriert in Ihren Aktenkontext und ohne Medienbruch.

Besonders wertvoll ist die instanzgenaue Aufschlüsselung im Beratungsgespräch selbst. Sie können verschiedene Verfahrensverläufe unmittelbar gegenüberstellen und dem Mandanten schwarz auf weiß zeigen, welche wirtschaftliche Tragweite ein Vergleich gegenüber einer streitigen Fortführung hat. Diese Transparenz erleichtert nicht nur die Entscheidung des Mandanten, sondern stärkt auch Ihre Position, wenn es später um die Frage geht, ob und wie umfassend über die Kosten aufgeklärt wurde. Und weil die Ergebnisse sauber im Aktenkontext dokumentiert sind, greifen Sie im weiteren Verlauf des Mandats jederzeit wieder darauf zurück.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Rechtssichere Mandantenberatung. Eine belastbare, instanzbezogene Kostenprognose erfüllt Ihre Aufklärungspflicht und schützt Sie vor Haftungsrisiken. Sie dokumentieren transparent, worüber Sie den Mandanten informiert haben.
  • Mehr Überzeugungskraft im Mandantengespräch. Wer Kosten klar und verständlich darstellt, wirkt kompetent und schafft Vertrauen. Das ist ein echtes Argument, wenn Mandanten zwischen mehreren Kanzleien wählen.
  • Spürbare Zeitersparnis. Die automatisierte Berechnung ersetzt das manuelle Nachschlagen in Kostentabellen. Diese Zeit fließt dorthin, wo sie Umsatz bringt: in die eigentliche anwaltliche Arbeit.
  • Weniger Fehlerquellen. Je weniger manuell gerechnet wird, desto geringer ist das Risiko von Rechenfehlern – und desto sauberer sind Ihre Kostenrechnungen.
  • Nahtlose Integration. Als Teil der marktführenden Kanzleisoftware mit über 70.000 Arbeitsplätzen fügt sich die Funktion bruchlos in Ihre bestehenden Abläufe ein. Kein zusätzliches Tool, keine Doppelerfassung, kein Umgewöhnen.

Damit die neue Funktion für Sie arbeitet

Neue Funktionen entfalten ihren vollen Nutzen erst, wenn sie richtig eingerichtet sind und die Kanzlei sie sicher beherrscht. Genau hier sind wir als Ihr RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover an Ihrer Seite. Wir sorgen dafür, dass Ihr RA-MICRO stets aktuell ist, richten das Modul Kostenrisiko passend zu Ihrer Praxis ein und zeigen Ihrem Team im Rahmen einer kurzen Einweisung, wie die instanzgenaue Kostenberechnung im Familienrecht optimal genutzt wird. Auf Wunsch prüfen wir im Zuge eines Kanzleichecks auch gleich, ob Ihre gesamte EDV – von der Software über das Netzwerk bis zur Telefonanlage – reibungslos zusammenspielt.

So verwandeln Sie ein technisches Update in einen echten Wettbewerbsvorteil: schnellere Beratung, zufriedenere Mandanten und ein spürbar geringeres Haftungsrisiko.

Jetzt beraten lassen

Möchten Sie das Modul Kostenrisiko optimal für Ihre familienrechtliche Praxis nutzen oder Ihr RA-MICRO auf den aktuellen Stand bringen? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern persönlich und unverbindlich.

ius Systemhaus – Ihr RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover
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Wir freuen uns darauf, Ihre Kanzlei noch effizienter und sicherer zu machen.

ius Node erfolgreich gestartet: So bringt die intelligente Dokumentenverarbeitung jeden Eingang automatisch in Ihre RA-MICRO E-Akte

Es ist so weit: ius Node ist erfolgreich gestartet – und die Resonanz aus den Kanzleien gibt uns recht. Was viele bislang als „ius OCR“ kannten, tritt unter neuem Namen und mit deutlich erweitertem Funktionsumfang an. Denn ius Node erkennt nicht mehr nur Text auf Scans, sondern nimmt sich sämtliche Dokumenteingänge Ihrer Kanzlei vor und bereitet sie automatisch, lokal und medienbruchfrei für RA-MICRO auf. Als Ihr RA-MICRO- und DictaNet-Partner aus Hannover freuen wir uns, Ihnen die intelligente Dokumentenverarbeitung für den juristischen E-Workflow vorzustellen.

Das Problem: Dokumente kommen von überall – aber selten arbeitsfertig

Der Posteingang einer modernen Kanzlei ist ein Flickenteppich: beA-Nachrichten, E-Mails mit Anhängen, gescannte Schriftsätze vom Multifunktionsgerät, PDFs ohne Textebene, Office-Dateien. Jeder Kanal liefert ein anderes Format, in anderer Qualität. Und solange ein Dokument nicht sauber erkannt, optimiert und indexiert ist, bleibt es für die Volltextsuche unsichtbar und für jede KI unbrauchbar.

Die Folge kennen Sie aus dem Alltag: Mitarbeiter blättern durch Dokumente, die eigentlich durchsuchbar sein müssten. Wichtige Inhalte werden übersehen, weil sie nur als Bild vorliegen. Und jede manuelle Nachbearbeitung – Scannen, Ausrichten, Texterkennung, Umbenennen – kostet Zeit, die in der ohnehin knapp besetzten Kanzlei an anderer Stelle dringend fehlt. Ein einheitlicher, verlässlicher Standard für den Dokumenteneingang fehlt – und genau das wird zum Bremsklotz für das digitale Arbeiten.

Die Lösung: ius Node bereitet jeden Eingang automatisch auf

ius Node setzt genau an dieser Stelle an und übernimmt den kompletten Weg vom Eingang bis in die E-Akte. Ob Scanner und Multifunktionsgerät, beA, E-Mail, Datei-Import, PDF oder Office-Dokument: ius Node analysiert jeden Eingang, führt eine zuverlässige OCR-Texterkennung durch, optimiert die Qualität, erzeugt den revisionssicheren PDF/A-1b-Standard und indexiert die Inhalte für die Suche. Am Ende dieser Kette steht ein sauber aufbereitetes, vollständig durchsuchbares Dokument – bereitgestellt direkt für die RA-MICRO E-Akte.

Das Entscheidende: Dieser Ablauf geschieht automatisch und vollständig lokal in Ihrer Kanzlei. Mandatsdaten verlassen Ihr Haus nicht, es gibt keine externe Cloud-Verarbeitung – ein klarer Vorteil für den Datenschutz und Ihre berufsrechtlichen Pflichten. Ihre vorhandene Technik bleibt dabei im Spiel: Bestehende Scanner, MFP-Geräte und Arbeitsplätze binden wir einfach ein, statt sie zu ersetzen. Und damit im Kanzleibetrieb nichts stehen bleibt, sorgt ein automatischer Notbetrieb inklusive Benachrichtigung dafür, dass Sie bei einer Störung sofort im Bild sind.

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine beA-Nachricht mit mehreren gescannten Anlagen trifft ein. Bislang hätte ein Mitarbeiter die Anhänge einzeln geöffnet, auf Lesbarkeit geprüft, per Texterkennung nachbearbeitet und mühsam passend abgelegt. Mit ius Node landet derselbe Eingang wenige Augenblicke später vollständig durchsuchbar und im einheitlichen Format in der richtigen E-Akte – ohne einen einzigen manuellen Handgriff. Aus einer Kette fehleranfälliger Einzelschritte wird ein durchgängiger, verlässlicher Prozess, auf den sich Ihr Team blind verlassen kann.

Ihre Vorteile: schneller finden, sicherer arbeiten, startklar für KI

Der spürbarste Gewinn ist die sofortige Volltextsuche: Jeder Inhalt lässt sich in Sekunden finden, statt sich durch Aktenberge zu wühlen. Das bedeutet tägliche Zeitersparnis – weniger suchen, mehr arbeiten. Weil jeder Eingang nach demselben einheitlichen Standard aufbereitet wird, gewinnen Sie zugleich an Prozesssicherheit: klare Qualität, revisionssicheres PDF/A-1b, keine Ausreißer. Für Kanzlei und Notariat gleichermaßen konzipiert, fügt sich ius Node nahtlos in Ihre juristischen Abläufe ein.

Besonders zukunftsweisend: ius Node schafft die perfekte Grundlage für Künstliche Intelligenz. Vollständig durchsuchbare, einheitlich aufbereitete Inhalte sind die Voraussetzung dafür, dass das RA-MICRO KI-Widget verlässliche Ergebnisse liefert – und dass Ihre Kanzlei auch für künftige KI-Abläufe bestens gerüstet ist. Wer heute seine Datenbasis ordnet, spart sich morgen den mühsamen Nachlauf. Die Einrichtung übernehmen wir für Sie: In durchschnittlich rund 30 Minuten ist ius Node startklar, ganz unkompliziert nach Terminabstimmung.

Jetzt zum Einführungspreis sichern

Zum Start bieten wir ius Node zum Einführungspreis von 29,00 € netto pro Kanzlei und Monat an – monatlich kündbar. Dieser Preis gilt nur für die ersten 50 Bestellungen, danach liegt der reguläre Preis bei 49,00 € netto pro Monat. Es lohnt sich also, jetzt zu handeln. Auf Wunsch buchen wir Ihnen parallel das RA-MICRO KI-Widget mit – von der Lizenzierung bis zur Einrichtung inklusive Benutzerfreigaben aus einer Hand.

Sichern Sie sich Ihren Platz unter den ersten 50 Kanzleien und machen Sie Ihren Dokumenteneingang startklar für die digitale und KI-gestützte Kanzlei. Rufen Sie uns an unter 0511 / 9998840 oder schreiben Sie an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de – wir richten ius Node passgenau für Ihre Kanzlei ein und beraten Sie gern zu allen Möglichkeiten.

Urlaubszeit ohne Stillstand: Wie Ihre Kanzlei die Vertretung mit RA-MICRO souverän organisiert

Die Sommermonate sind für Kanzleien eine Bewährungsprobe. Halbe Teams sind im Urlaub, doch Mandate laufen weiter, Gerichte verschicken Post und Fristen kennen keine Ferien. Wer die Vertretung erst dann regelt, wenn der erste Kollege bereits am Flughafen steht, riskiert Verzögerungen, unzufriedene Mandanten und im schlimmsten Fall einen Fristversäumnis-Schaden. Die gute Nachricht: Mit einer digital organisierten Kanzlei und den richtigen RA-MICRO Werkzeugen wird die Urlaubsvertretung vom Stressfaktor zur Routine.

Das Problem: Wissen, das an einzelne Personen gebunden ist

In vielen Kanzleien steckt entscheidendes Wissen noch immer in den Köpfen einzelner Mitarbeiter – oder in Papierakten, die im verschlossenen Schrank des abwesenden Kollegen liegen. Ist der zuständige Sachbearbeiter im Urlaub, beginnt die Suche: Wo steht das Verfahren? Welche Frist läuft als Nächstes? Wurde der Schriftsatz schon diktiert oder liegt er noch im Postkorb?

Diese Abhängigkeit von Einzelpersonen ist teuer. Vertretungen arbeiten sich mühsam in fremde Akten ein, Rückfragen bleiben liegen, und dringende Fristsachen drohen durch das Raster zu fallen. Hinzu kommt der Personaldruck: Qualifizierte Fachangestellte sind knapp – wer die verbliebene Belegschaft mit Suchen und Nachfassen beschäftigt, verschwendet in der ohnehin dünn besetzten Ferienzeit die wertvollste Ressource der Kanzlei. Und weil sich diese Situation Jahr für Jahr wiederholt, lohnt es sich, die Vertretung ein für alle Mal auf ein tragfähiges Fundament zu stellen – statt jeden Sommer aufs Neue zu improvisieren.

Die Lösung: Eine digitale Kanzlei, in der jeder Berechtigte handlungsfähig ist

Der Schlüssel zu einer reibungslosen Vertretung liegt in der durchgängig digitalen Aktenführung. Mit der RA-MICRO E-Akte hat jeder berechtigte Mitarbeiter jederzeit den vollständigen, aktuellen Aktenstand vor Augen – inklusive Schriftverkehr, Notizen, Verfügungen und Vermerken. Der Vertreter sieht auf einen Blick, was zuletzt geschehen ist und was als Nächstes ansteht, ohne einen einzigen Aktenordner aufschlagen zu müssen.

Damit keine Frist übersehen wird, laufen Termine, Fristen und Wiedervorlagen zentral im RA-MICRO Kalender zusammen. Eine Vertretung übernimmt den Postkorb des abwesenden Kollegen und arbeitet die anstehenden Vorgänge strukturiert ab – die Zuständigkeiten sind vorher klar hinterlegt, nichts bleibt dem Zufall überlassen. So wird aus einer chaotischen Übergabe ein geordneter Staffelstab-Wechsel.

Besonders wertvoll in der Vertretungssituation ist das neue RA-MICRO KI Widget: Es fasst eine bislang unbekannte Akte auf Wunsch zusammen, erkennt Fristen und Risiken und beantwortet Fragen direkt aus dem Aktenkontext. Statt sich zeitraubend durch Dutzende Dokumente zu lesen, findet sich die Vertretung in Minuten zurecht – ein enormer Gewinn genau dann, wenn schnelles Handeln gefragt ist.

Mobil, sicher und ortsunabhängig arbeiten

Manche Vorgänge lassen sich nicht aufschieben – und nicht immer sitzt die Vertretung am Schreibtisch. Mit der RA-MICRO E-Akte App greifen berechtigte Kollegen auch von unterwegs sicher auf Akten, Adressen und die Zeiterfassung zu, ob im Gericht, im Homeoffice oder auf dem Weg zum Termin. Diktate wiederum müssen nicht liegen bleiben: Mit DictaNet und der auf juristische Texte optimierten Spracherkennung – etwa auf Basis von Dragon – sprechen Anwältinnen und Anwälte ihre Schriftsätze einfach ins Smartphone, verschlüsselt und sofort für die Schreibkraft verfügbar. So bleibt die Kanzlei auch mit reduzierter Mannschaft produktiv.

Voraussetzung dafür ist eine IT, die den sicheren Fernzugriff zuverlässig ermöglicht – mit sauberer Rechtevergabe, damit jede Vertretung genau auf die Akten zugreifen kann, für die sie zuständig ist, und einem Backup-Konzept, das Ihre Daten auch dann schützt, wenn im Sommer einmal die Technik streikt. Genau hier setzt die Beratung von ius Systemhaus an.

Ihr Vorteil: Vertretung als geplanter Prozess statt Notlösung

Kanzleien, die ihre Vertretung digital organisieren, gewinnen doppelt: Die verbliebenen Mitarbeiter arbeiten entspannter, weil sie sich auf verlässliche Abläufe stützen können. Und die Urlauber kehren zurück, ohne einen Berg liegengebliebener Vorgänge vorzufinden. Mandanten spüren davon idealerweise nichts – außer, dass ihre Anliegen auch im Hochsommer zügig bearbeitet werden. Dieser verlässliche Service ist ein echtes Aushängeschild und stärkt die Mandantenbindung nachhaltig.

Als Ihr RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover richten wir Ihre E-Akte, den sicheren mobilen Zugriff und ein durchdachtes Vertretungs- und Rechtekonzept passgenau ein – damit Ihre Kanzlei durch jede Ferienzeit kommt, ohne ins Stocken zu geraten. Auf Wunsch prüfen wir im Rahmen unseres Kanzleicheck auch gleich, ob Ihre IT für ortsunabhängiges Arbeiten optimal aufgestellt ist.

Jetzt die Ferienzeit entspannt planen

Warten Sie nicht bis zur nächsten Urlaubswelle. Lassen Sie uns gemeinsam den Fahrplan für eine reibungslose Vertretung in Ihrer Kanzlei aufsetzen. Rufen Sie uns an unter 0511 / 9998840 oder schreiben Sie an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de – wir beraten Sie gern, wie Sie mit RA-MICRO, DictaNet und der passenden IT auch bei halber Besetzung volle Leistung bringen.

eNoVA in RA-MICRO Notariat: Die elektronische Veräußerungsanzeige ist da – so nutzen Sie sie ab sofort

Grundstücksgeschäfte gehören zum Tagesgeschäft im Anwaltsnotariat – und mit ihnen ein Stück Verwaltungsarbeit, das seit Jahrzehnten nach demselben Muster abläuft: Beurkundung, Ausfertigung, Veräußerungsanzeige an das Finanzamt. Was auf dem Papier nach Routine klingt, kostet in der Praxis Zeit, Porto und Nerven. Und jeder Medienbruch zwischen Urkundenverzeichnis, Akte und Behörde ist eine Stelle, an der etwas liegen bleiben kann.

Mit dem Produktupdate vom Juli 2026 stellt RA-MICRO im Notariatsmodul die Funktion Elektronische Veräußerungsanzeige (eNoVA) bereit. Damit wandert einer der letzten papiergebundenen Standardvorgänge des Notariats vollständig in den elektronischen Rechtsverkehr. Gleichzeitig wurde in der Finanzbuchhaltung die neue Sammelbuchung Notariat für UVZ-Gebühren eingeführt. Beides greift ineinander – und beides lohnt sich, wenn Sie es richtig einrichten.

Das Problem: Ein Vorgang, drei Systeme, viel Handarbeit

Die Veräußerungsanzeige ist gesetzlich vorgeschrieben und fristgebunden. In vielen Notariaten sieht der Ablauf heute noch so aus: Die Daten stehen bereits vollständig in der Urkunde und in der Akte. Trotzdem werden sie ein zweites Mal in ein Formular übertragen, ausgedruckt, unterschrieben, kuvertiert und versendet. Anschließend wird die Gebühr separat im Urkundenverzeichnis erfasst und noch einmal einzeln in der Buchhaltung gebucht.

Das ist nicht nur ineffizient, es ist auch fehleranfällig. Übertragungsfehler bei Flurstücksbezeichnungen oder Kaufpreisen führen zu Rückfragen des Finanzamts. Verzögerungen beim Postversand können Fristen gefährden. Und in der Buchhaltung entsteht am Monatsende ein Berg von Einzelbuchungen, der die Mitarbeitenden bindet, ohne einen einzigen Euro Mehrwert zu schaffen.

Hinzu kommt der Personaldruck: Qualifizierte Notarfachangestellte sind schwer zu finden. Wer diese Fachkräfte mit Kuvertieren und Doppelerfassung beschäftigt, verschwendet die knappste Ressource im Notariat.

Die Lösung: eNoVA direkt aus der E-Akte

Die neue eNoVA-Funktion setzt genau an dieser Bruchstelle an. Die Veräußerungsanzeige wird direkt aus dem RA-MICRO Notariatsmodul erzeugt – aus den Daten, die ohnehin schon in der Akte und im Urkundenverzeichnis liegen. Kein zweites Erfassen, kein Abtippen, keine Übertragungsfehler.

Die elektronische Übermittlung ersetzt den Postweg. Der Vorgang ist damit nicht nur schneller, sondern auch nachvollziehbar dokumentiert: Was wann an wen übermittelt wurde, steht in der Akte. Für die Fristenkontrolle und für den Fall einer späteren Rückfrage ist das ein spürbarer Sicherheitsgewinn gegenüber dem Postausgangsbuch.

Ergänzend dazu bündelt die Sammelbuchung Notariat die UVZ-Gebühren in der Finanzbuchhaltung. Statt jede Gebühr einzeln zu erfassen, buchen Sie gesammelt – und behalten trotzdem die saubere Zuordnung zu Akte und Urkunde. Passend dazu weist RA-MICRO Zahlungseingänge auf mehrere Rechnungen seit dem Juli-Update in separaten Buchungszeilen in Stapel, Journal und Aktenkonto aus. Die Zuordnung wird transparenter, die Klärung von Zahlungsdifferenzen deutlich schneller.

Was das konkret für Ihr Notariat bedeutet

Zeit. Der Wegfall von Doppelerfassung, Druck und Versand spart pro Vorgang messbar Minuten. Bei einem Notariat mit regelmäßigem Grundstücksgeschäft summiert sich das über das Jahr auf Arbeitstage.

Sicherheit. Daten, die nicht abgetippt werden, können nicht falsch abgetippt werden. Die elektronische Übermittlung ist dokumentiert und damit belegbar.

Sauberere Buchhaltung. Sammelbuchungen und getrennte Buchungszeilen reduzieren den Aufwand am Monatsende und machen das Aktenkonto lesbarer – für Sie und für den Steuerberater.

Zukunftssicherheit. Der elektronische Rechtsverkehr wird nicht wieder zurückgedreht. Wer die Prozesse jetzt umstellt, macht es freiwillig und in Ruhe – statt später unter Zeitdruck.

Damit es im Alltag auch funktioniert

Eine neue Funktion ist erst dann ein Gewinn, wenn sie im Kanzleialltag sauber läuft. Und genau hier scheitert es in der Praxis oft nicht an der Software, sondern an der Technik dahinter: Ist das RA-MICRO Update eingespielt? Sind die Zertifikate und Schnittstellen für den elektronischen Rechtsverkehr korrekt hinterlegt? Läuft die Netzwerkverbindung stabil genug, damit Übermittlungen nicht abbrechen? Kennen Ihre Mitarbeitenden den neuen Ablauf?

Als RA-MICRO Vor-Ort-Partner aus Hannover begleiten wir vom ius Systemhaus genau diese Punkte. Wir spielen das Update ein, prüfen die Konfiguration Ihres Notariatsmoduls, richten die eNoVA-Übermittlung und die Sammelbuchung passend zu Ihren Abläufen ein und schulen Ihr Team – damit der neue Prozess ab dem ersten Tag sitzt.

Dazu gehört für uns auch der Blick auf das Fundament: eine belastbare Netzwerkinfrastruktur, ein geprüftes Backup und eine Kanzlei-IT, die dem elektronischen Rechtsverkehr gewachsen ist. Denn der schnellste digitale Prozess nützt wenig, wenn die Technik darunter wackelt.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten eNoVA und die neuen Buchungsfunktionen in Ihrem Notariat nutzen – ohne Umweg über Ausprobieren und Handbuch? Sprechen Sie uns an. Wir schauen uns gemeinsam an, wie Ihre Abläufe heute aussehen, und richten RA-MICRO so ein, dass die neuen Funktionen echte Arbeitszeit sparen.

Telefon: 0511 / 999 88 40
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ius Systemhaus, Hannover – Ihr Partner für RA-MICRO, DictaNet und eine Kanzlei-IT, auf die Sie sich verlassen können. Vereinbaren Sie jetzt Ihren unverbindlichen Beratungstermin.

KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was Ihre Kanzlei jetzt über transparente KI-Nutzung wissen muss

Der EU-KI-Verordnung (AI Act) erreicht am 2. August 2026 die nächste Ausbaustufe: Ab diesem Stichtag gelten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50. Für Anwaltskanzleien, die KI längst in Recherche, Schriftsatzerstellung und Mandantenkommunikation einsetzen, ist das kein abstraktes Regulierungsthema mehr, sondern eine konkrete Compliance-Aufgabe mit Frist. Wer jetzt die Weichen richtig stellt, nutzt die Chancen der Künstlichen Intelligenz weiter voll aus – rechtssicher und ohne böse Überraschungen.

Das Problem: Neue Pflichten, hohe Bußgelder, viel Unsicherheit

Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt, dass KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte als solche erkennbar sind. Betroffen sind unter anderem Systeme, die mit natürlichen Personen interagieren (etwa Chatbots), sowie die Erzeugung synthetischer Texte, Bilder oder Audiodateien. Kanzleien treten dabei regelmäßig als Betreiber solcher Systeme auf – also als diejenigen, die KI in eigener Verantwortung für interne Abläufe, für die Mandantenkommunikation oder im Marketing nutzen.

Die Informationen müssen spätestens bei der ersten Interaktion oder Wahrnehmung des Inhalts klar, eindeutig und transparent bereitgestellt werden. Verstöße können empfindlich teuer werden: Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Erschwerend kommt hinzu, dass in Deutschland künftig die Bundesnetzagentur als nationale Marktüberwachungsbehörde die Einhaltung kontrolliert. Für viele Kanzleien bleibt die zentrale Frage offen: Was genau muss gekennzeichnet werden – und was nicht?

Die Lösung: Transparenz mit Augenmaß statt pauschalem Rückzug

Die gute Nachricht vorweg: Sie müssen KI nicht abschaffen, um rechtssicher zu arbeiten. Entscheidend ist eine klare, dokumentierte und kontrollierte KI-Nutzung. Denn die Verordnung sieht wichtige Ausnahmen vor: Eine Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn die KI lediglich unterstützend arbeitet und die Inhalte nicht wesentlich verändert – etwa bei der Korrektur von Rechtschreibung, bei stilistischen Anpassungsvorschlägen oder bei reiner Transkription des gesprochenen Worts.

Für die Praxis bedeutet das drei Dinge: Erstens brauchen Kanzleien einen Überblick, wo im Arbeitsalltag überhaupt KI zum Einsatz kommt. Zweitens sollten diese Prozesse so gestaltet sein, dass die anwaltliche Letztverantwortung – die menschliche Kontrolle und inhaltliche Prüfung – immer gewahrt bleibt. Und drittens hilft eine KI-Umgebung, die von vornherein datenschutzkonform und nachvollziehbar arbeitet, die Anforderungen aus Artikel 50 mühelos zu erfüllen. Genau hier setzen die Werkzeuge an, mit denen wir Kanzleien täglich unterstützen.

Ihre Vorteile mit RA-MICRO, DictaNet und Dragon

Mit RA-MICRO nutzen Sie Künstliche Intelligenz dort, wo Ihre Daten ohnehin liegen: direkt in der geschützten E-Akte. Der JURA KI Assistent und das neue KI-Widget der E-Akte arbeiten in einer kontrollierten, berufsrechtskonformen Umgebung – ohne dass sensible Mandantendaten unkontrolliert in offene Sprachmodelle abfließen. So behalten Sie die Hoheit über Ihre Daten und dokumentieren transparent, an welcher Stelle KI unterstützt. Das ist die ideale Grundlage, um die neuen Transparenzpflichten sauber umzusetzen.

Auch bei der täglichen Textarbeit spielen Sie Ihre Effizienzvorteile aus, ohne in die Kennzeichnungsfalle zu tappen: Die Spracherkennung von DictaNet und Dragon Legal überträgt Ihr Diktat wortgetreu in Text. Diese reine Transkription verändert Ihre Aussagen inhaltlich nicht – sie fällt damit typischerweise unter die praktischen Ausnahmen der KI-Verordnung. Sie diktieren also weiterhin schnell und komfortabel Schriftsätze, Aktenvermerke und E-Mails, während der anwaltliche Inhalt zu 100 Prozent von Ihnen stammt und verantwortet wird.

Die Kombination aus RA-MICRO, DictaNet und Dragon gibt Ihnen damit das Beste aus beiden Welten: den vollen Produktivitätsschub moderner KI und eine Arbeitsweise, die den Anforderungen ab August 2026 gerecht wird.

Drei Schritte, mit denen Sie jetzt vorsorgen

1. Bestandsaufnahme: Verschaffen Sie sich einen Überblick, an welchen Stellen Ihre Kanzlei bereits KI einsetzt – von der Recherche über die Texterstellung bis zur Website. Nur was Sie kennen, können Sie transparent kennzeichnen. 2. Prozesse ordnen: Legen Sie fest, welche Inhalte kennzeichnungspflichtig sind und welche unter die Ausnahmen fallen. Reine Diktat-Transkription mit DictaNet oder Dragon gehört in der Regel nicht dazu, ein KI-generierter Newsletter-Text dagegen schon. 3. Team mitnehmen: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die neuen Pflichten und dokumentieren Sie Ihre KI-Nutzung nachvollziehbar. So sind Sie im Fall einer Prüfung durch die Bundesnetzagentur bestens aufgestellt.

Jetzt handeln – wir richten Ihre Kanzlei rechtssicher ein

Als Ihr RA-MICRO- und DictaNet-Partner in Hannover bringen wir Ihre Kanzlei-IT auf den Stand der neuen KI-Verordnung. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wo KI im Einsatz ist, richten RA-MICRO, den JURA KI Assistenten sowie Ihre DictaNet- und Dragon-Arbeitsplätze datenschutzkonform ein und schulen Ihr Team im transparenten Umgang mit den neuen Pflichten. So bleibt Ihnen der Kopf frei für das Wesentliche: Ihre Mandantinnen und Mandanten.

Sprechen Sie uns an – am besten noch vor dem 2. August 2026. Telefon: 0511 / 9998840, E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Wir freuen uns darauf, Ihre Kanzlei fit für die KI-Zukunft zu machen.

Warum die RA-MICRO Volltextsuche Ihre halbe Akte nicht findet – und was die KI daraus macht

Sie wissen genau, dass es da steht. Das Aktenzeichen, der Betrag, der Satz, auf den es ankommt — irgendwo in der gegnerischen Anlage. Sie tippen ihn in die RA-MICRO Volltextsuche. Keine Treffer.

Das Dokument liegt in der Akte. Sie können es öffnen und mit eigenen Augen lesen. Trotzdem behauptet Ihre Kanzleisoftware, es gebe den Begriff nicht. Das ist kein Fehler und kein Bug — und genau das macht es gefährlich.

Der Grund: Für Ihre Software ist das Dokument ein Foto

Ein eingescanntes PDF sieht aus wie Text. Technisch ist es eine Bildaufnahme von Text — dieselbe Sorte Datei wie ein Urlaubsfoto, nur dass zufällig Buchstaben darauf abgebildet sind. Ein Mensch erkennt darin Wörter. Ein Computer sieht helle und dunkle Punkte.

Damit Software den Inhalt lesen kann, muss ein Programm das Bild analysieren und die Buchstaben identifizieren. Dieser Vorgang heißt Texterkennung oder OCR (Optical Character Recognition). Erst danach steht hinter dem Bild auch ein durchsuchbarer Text. Passiert das nicht, bleibt das Dokument für jede Suche unsichtbar.

Der Fünf-Sekunden-Test

Sie müssen dafür nichts installieren und niemanden fragen. Öffnen Sie ein eingescanntes Dokument aus Ihrer Akte und versuchen Sie, mit der Maus einen Satz zu markieren.

  • Der Text lässt sich markieren und kopieren? Dann ist er durchsuchbar. Alles gut.
  • Sie markieren nur ein blaues Rechteck über der ganzen Seite — oder gar nichts? Dann ist es ein Bild. Für die Volltextsuche und für jede KI existiert dieses Dokument nicht.

Machen Sie den Test mit dem, was der Gegner Ihnen zuletzt geschickt hat. Nicht mit Ihrem eigenen Schriftsatz — der kommt aus Word und ist ohnehin Text.

Betroffen ist ausgerechnet das, was Sie nicht selbst geschrieben haben

Und das ist der Kern des Problems. Was Sie selbst erzeugen, ist durchsuchbar — Word speichert Text als Text. Nicht durchsuchbar ist typischerweise alles, was von außen kommt:

  • Schriftsätze und Anlagen der Gegenseite
  • Unterlagen, die Mandanten einreichen — oft abfotografiert mit dem Handy
  • Eingescannte Papierpost
  • Ältere Dokumente aus Beständen, die vor Ihrer Zeit digitalisiert wurden

Also genau die Dokumente, deren Inhalt Sie nicht kennen und deshalb durchsuchen wollen. Bei Ihren eigenen wüssten Sie ja, was drinsteht.

Warum „keine Treffer“ schlimmer ist als eine Fehlermeldung

Wenn Software abstürzt, merken Sie es. Wenn eine Suche nichts findet, sieht das Ergebnis exakt so aus wie die Wahrheit: Es gibt den Begriff in dieser Akte nicht.

Es gibt keinen Warnhinweis. Kein „Achtung, 40 % dieser Akte konnten nicht durchsucht werden“. Sie bekommen ein sauberes, leeres Suchergebnis und ziehen daraus einen Schluss. Ein falsch-negativer Treffer ist unsichtbar — und deshalb der gefährlichste.

Mit KI wird aus dem Ärgernis ein Risiko

Solange nur Menschen suchen, ist das lästig. Sie merken irgendwann selbst, dass Sie das Dokument von Hand durchblättern müssen. Bei KI verschiebt sich das.

Das RA-MICRO KI-Widget analysiert Akten dokumentübergreifend, erkennt Fristen und Risiken, fasst zusammen. Es arbeitet auf dem Text, den es findet. Was als Bild in der Akte liegt, ist für die Analyse nicht vorhanden.

Und jetzt kommt der unangenehme Teil: Die KI sagt Ihnen nicht, dass sie die halbe Akte nicht gelesen hat. Sie fasst zusammen, was sie kennt — und zwar souverän formuliert und im selben zuversichtlichen Ton wie immer. Eine Zusammenfassung, die auf 60 % der Akte beruht, sieht genauso aus wie eine, die auf 100 % beruht. Das ist verwandt mit dem Problem halluzinierter Urteile in der Rechtsrecherche: Nicht das Falsche ist die Gefahr, sondern das Falsche im Gewand des Richtigen.

Eine KI, die von der Akte nichts weiß, ist ehrlich. Eine KI, die die halbe Akte kennt und so tut als sei es die ganze, ist ein Haftungsrisiko.

Für Notare ist es keine Frage der Bequemlichkeit

Beim Elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer ist das Dateiformat vorgeschrieben: Für erzeugte elektronische Dokumente ist PDF/A-1b zu verwenden, für sonstige Dokumente soll es ebenfalls verwendet werden. Bei der Übertragung von Papierurkunden in elektronische Form nach § 56 Abs. 1 BeurkG kommen die Vorgaben der Bundesnotarkammer hinzu — Farbscan, mindestens 300 dpi, BSI-konformes Verfahren.

Die Urkunde liegt danach hundert Jahre im Archiv. Ein Formatfehler fällt hier nicht am selben Tag auf. Siehe dazu auch unseren Beitrag zum Datenschutz im notariellen Rechtsverkehr.

Und beim Versand ans Gericht?

Hier kursiert viel Halbwissen, deshalb genau: Seit dem 1.1.2022 ist für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten nur das Dateiformat PDF zwingend (§ 2 Abs. 1 ERVV). Bestimmte Versionen sind nicht vorgegeben, auch PDF/A nicht. Die Bekanntmachungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVB) sind seit dem ERV-AusbauG nur noch Soll-Vorschriften — Durchsuchbarkeit ist damit keine zwingende Formvorschrift mehr.

Zwingend ist aber die Bearbeitbarkeit nach § 130a Abs. 2 ZPO. Und die Einhaltung der Soll-Vorschriften wirkt wie eine Garantie dafür, dass Ihr Schriftsatz bei Gericht bearbeitbar ist. Wer sie ignoriert, wettet bei fristwahrenden Schriftsätzen darauf, dass es beim konkreten Gericht schon gutgehen wird.

Was Sie dagegen tun können — drei Wege, ehrlich bewertet

  • Von Hand, Dokument für Dokument. Funktioniert und kostet nichts außer Zeit. In der Praxis scheitert es daran, dass niemand daran denkt — und dass man einem Dokument nicht ansieht, ob es nötig ist.
  • OCR im Gerät aktivieren. Naheliegend — und der Denkfehler, den wir am häufigsten sehen. Denn der Scanner erfasst nur, was über das Glas läuft. Alles, was per beA, über den RA-MICRO Posteingang oder per Mail hereinkommt, berührt Ihr Multifunktionsgerät nie. Ausgerechnet die Dokumente, deren Inhalt Sie nicht kennen, kommen nicht aus Ihrem eigenen Scanner. Dazu: Nicht jedes Gerät kann OCR, die Qualität schwankt, PDF/A-1b kommt selten heraus, und jedes Gerät muss einzeln konfiguriert werden.
  • Automatisch, beim Speichern in die E-Akte. Der sauberste Weg setzt nicht am Scanner an, sondern an der Stelle, an der jedes Dokument vorbeikommt: der E-Akte. Genau das macht ius NodeRA-MICRO prüft beim Speichern selbst, ob ein Dokument durchsuchbar ist, und übergibt es bei Bedarf automatisch. Egal ob es aus dem Scanner kam, über beA, über den RA-MICRO Posteingang oder über die Outlook-Schnittstelle. Zurück kommt ein durchsuchbares PDF/A-1b. Die Verarbeitung läuft auf Ihren Systemen, ohne Cloud — Mandantenunterlagen verlassen das Haus nicht. 29 Euro netto pro Kanzlei und Monat im Einführungspreis für die ersten 50 Kanzleien, monatlich kündbar, Einrichtung nach Aufwand. Datenblatt als PDF.

Der Anfang ist der Test

Bevor Sie irgendetwas kaufen: Machen Sie den Fünf-Sekunden-Test an drei gegnerischen Anlagen. Lässt sich der Text markieren, haben Sie das Problem nicht. Lässt er sich nicht markieren, wissen Sie jetzt, warum Ihre Volltextsuche schweigt — und was Ihre KI alles nicht gelesen hat.

Fragen dazu? Telefon 0511 / 9998840 oder vertrieb@ius-systemhaus.de. Wir sind als RA-MICRO Partner bundesweit für Kanzleien und Notariate unterwegs.

Rechtsstand: Juli 2026. Quellen: § 2 Abs. 1 ERVV, § 130a Abs. 2 ZPO, ERVB 2022; für das Notariat die Vorgaben der Bundesnotarkammer zum Elektronischen Urkundenarchiv und § 56 Abs. 1 BeurkG. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Strukturiert statt suchen: Wie Sie mit der RA-MICRO E-Akte 2 Ordnung in Ihre digitale Kanzlei bringen

Die Akte ist digital – aber ist sie auch übersichtlich? In vielen Kanzleien lautet die ehrliche Antwort: nur bedingt. Der Schritt von der Papierakte zur E-Akte ist längst getan, doch das strukturierte Arbeiten mit der elektronischen Akte bleibt oft auf der Strecke. Dabei entscheidet genau das darüber, ob Ihre Kanzlei tatsächlich Zeit spart – oder ob Sie nur den Papierstapel gegen einen PDF-Stapel getauscht haben. Die RA-MICRO E-Akte 2 bietet alles, was es für echte Ordnung braucht. Man muss die Funktionen nur kennen und konsequent nutzen.

Das eigentliche Problem: Digitalisierung ist nicht gleich Ordnung

Ein typisches Bild aus dem Kanzleialltag: Die E-Akte ist eingerichtet, Dokumente landen zuverlässig darin – aber niemand hat je festgelegt, wie sie abgelegt werden. Schriftsätze, beA-Nachrichten, E-Mails, eingescannte Post und Notizen reihen sich chronologisch aneinander. Bei einer Akte mit 30 Dokumenten funktioniert das noch. Bei 300 wird das Suchen zum Zeitfresser.

Die Folgen kennen Sie: Der Kollege findet den Vorgang nicht, den Sie gestern bearbeitet haben. Vor dem Gerichtstermin wird hektisch gescrollt. Verfügungen und Vermerke stecken in E-Mails statt in der Akte. Und wenn eine Vertretung übernehmen muss, beginnt die Einarbeitung bei null. Das ist kein Softwareproblem – es ist ein Strukturproblem. Und es kostet in jeder Kanzlei bares Geld.

Die Lösung: Struktur, die mitdenkt

Die RA-MICRO E-Akte ist weit mehr als ein Dokumentenspeicher. Sie ist ein mandatsbezogenes Auskunfts- und Dokumentenordnungssystem – und genau dieser Unterschied macht sich im Alltag bezahlt. Sie legen die Aktenstruktur individuell nach den Anforderungen Ihres Dezernats an, statt sich einem starren Schema zu beugen.

Sortiert wird wahlweise nach Datum oder nach sachlichen Themen. Farbige Rubriken schaffen auf einen Blick Orientierung: Korrespondenz, Gericht, Mandant, Kostenrecht – jede Kanzlei definiert das für sich selbst. Notizen, elektronische Verfügungen und interne Vermerke wie „eilig“ oder „in Bearbeitung“ hängen direkt am Dokument statt in einer separaten E-Mail. Wer die Akte öffnet, sieht sofort den Stand der Dinge.

Der entscheidende Vorteil gegenüber der Papierakte: Mehrere Mitarbeitende arbeiten gleichzeitig mit derselben Akte. Kein Suchen nach dem Handakten-Ordner, der gerade auf einem anderen Schreibtisch liegt.

Was Ihre Kanzlei konkret davon hat

  • Alles fließt in die Akte: Eingehende E-Mails und beA-Nachrichten fügen Sie mit wenigen Klicks hinzu. Papierpost wird eingescannt und als durchsuchbares PDF abgelegt – volltextrecherchierbar statt als totes Bild.
  • Nahtloser E-Workflow: Posteingang, Postkorb, E-Brief und Postausgang greifen ineinander. Die beA-Integration ist vollständig eingebunden, inklusive Empfangsbekenntnissen. Kein Medienbruch, keine Doppelablage.
  • Diktat direkt in den Vorgang: Über die DictaNet-Schnittstelle wandert Ihr Diktat unmittelbar in den richtigen Aktenkontext. In Kombination mit der auf juristische Texte optimierten Spracherkennung entsteht der Schriftsatz, während Sie sprechen.
  • Mobil einsatzbereit: Mit der RA-MICRO E-Akte App haben Sie die vollständige Akte beim Gerichtstermin auf iPad oder iPhone dabei – verschlüsselt und auch ohne Internetverbindung.
  • Sichere Mandantenkommunikation: Über die Schnittstelle zur E.Consult WebAkte geben Sie ausgewählte Dokumente verschlüsselt an Mandanten und Dritte frei.

Der Effekt ist unspektakulär und genau deshalb so wertvoll: Sie suchen nicht mehr. Sie finden. Bei zehn Akten am Tag summieren sich die eingesparten Minuten schnell zu einer Stunde – jeden Tag, an jedem Arbeitsplatz.

Struktur lässt sich nachrüsten

Die gute Nachricht für alle, deren E-Akte historisch gewachsen ist: Sie müssen nicht bei null anfangen. Eine saubere Rubrikenstruktur, sinnvolle Sortierregeln und ein einheitlicher Umgang mit Verfügungen lassen sich auch im laufenden Betrieb einführen. Entscheidend ist, dass alle im Team nach denselben Regeln arbeiten – sonst entsteht neben der alten Unordnung nur eine zweite.

Genau hier setzen wir an. Als RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover kennen wir beide Seiten: die Software und den Kanzleialltag. Wir analysieren Ihre gewachsene Aktenstruktur, entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Ablagekonzept, das zu Ihren Dezernaten passt, richten Rubriken und Postkörbe ein und schulen Ihr Team – damit die Struktur nicht nur auf dem Papier steht.

Tipp am Rande: Die RA-MICRO Online Akademie bietet regelmäßig kostenlose Kurzwebinare zum strukturierten Arbeiten mit der E-Akte 2 an – ein guter Einstieg, um die Möglichkeiten kennenzulernen. Für die Umsetzung in Ihrer Kanzlei sind wir dann der richtige Ansprechpartner.

Sprechen wir über Ihre E-Akte

Sie haben das Gefühl, dass in Ihrer E-Akte mehr steckt, als Sie heute nutzen? Dann lassen Sie uns darüber reden. Wir schauen uns Ihre Aktenstruktur an und zeigen Ihnen konkret, wo Ihre Kanzlei Zeit verliert – unverbindlich und ohne Fachchinesisch.

Rufen Sie uns an: 0511/9998840
Oder schreiben Sie an: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

ius Systemhaus – Ihr RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover. Wir machen aus Ihrer digitalen Akte eine strukturierte Akte.

KI direkt in der Kanzlei: Das neue RA-MICRO KI-Widget – und wie ius Node Ihre E-Akte startklar macht

Künstliche Intelligenz hält Einzug in die anwaltliche Praxis – und zwar nicht als Spielerei, sondern als echter Produktivitätshebel. Mit dem neuen RA-MICRO KI-Widget, buchbar ab dem 15. Juli 2026, steht Ihnen ein leistungsstarker KI-Assistent zur Verfügung, der direkt in Ihrer gewohnten Kanzleisoftware arbeitet. Als Ihr RA-MICRO- und DictaNet-Partner aus Hannover begleiten wir Sie von Anfang an – und sorgen mit unserer Ergänzungslösung ius Node (vormals ius OCR) dafür, dass Ihre E-Akte die technische Grundlage dafür überhaupt erst mitbringt.

Das Problem: Wissen steckt in der Akte – aber verstreut

Im Kanzleialltag verteilen sich die entscheidenden Informationen häufig über Dutzende Dokumente einer einzigen Akte: Mandantenschreiben, Schriftsätze, E-Mails, Telefonnotizen, Gutachten. Wer sich in einen umfangreichen Vorgang einarbeitet, verbringt viel Zeit mit Lesen, Sortieren und dem Zusammenführen von Fakten. Fristen, Risiken und der rote Faden des Sachverhalts müssen dabei zuverlässig erkannt werden – unter Zeitdruck eine anspruchsvolle Daueraufgabe.

Die Lösung: Das RA-MICRO KI-Widget

Der neue KI-Assistent arbeitet nahtlos in Ihrer RA-MICRO Kanzleisoftware und nimmt Ihnen zeitraubende Routine ab. Er analysiert einzelne Dokumente ebenso wie komplette Aktenkonvolute, erkennt Zusammenhänge dokumentübergreifend und führt die enthaltenen Informationen zu einem klaren, vollständigen Sachverhalt zusammen. Konkret unterstützt Sie das Widget unter anderem bei:

▸ Aktenzusammenfassungen und Sachverhaltsanalysen auf Knopfdruck
▸ der Extraktion von Fristen und dem Erkennen rechtlicher Risiken
▸ der Erstellung aktenbezogener Entwürfe und der Vorbereitung Ihrer Recherche
▸ einer Promptbibliothek, in der Sie bewährte KI-Anweisungen speichern, strukturieren und wiederverwenden

Ein besonderes Highlight ist die juristische Recherche mit validierten Quellen: Die KI-Rechtsprechungsrecherche greift auf eine Wissensdatenbank aus über 800.000 Gerichtsentscheidungen zurück und ergänzt ihre Antworten um Praxishinweise, direkt verlinkte Entscheidungen und zitierte Gesetzesvorschriften. So bleiben KI-Ergebnisse jederzeit nachvollziehbar und eigenständig überprüfbar – ein entscheidender Unterschied zu herkömmlichen Sprachmodellen, die überzeugend formulierte, aber fehlerhafte Antworten liefern können.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein neuer, umfangreicher Vorgang landet auf Ihrem Schreibtisch. Statt sich mühsam durch Hunderte Seiten zu arbeiten, lassen Sie das KI-Widget die Akte zusammenfassen, die relevanten Fristen herausziehen und mögliche Risiken benennen. In wenigen Minuten haben Sie einen belastbaren Überblick – und können sich sofort auf die juristische Bewertung konzentrieren, statt auf das Sortieren von Papier.

Weil das Widget direkt mit der RA-MICRO E-Akte verbunden ist, übergeben Sie Dokumente mit wenigen Klicks an die KI und speichern die Ergebnisse ohne Umwege wieder in der Akte – oder verwenden sie als Word-Dokument, PDF oder E-Mail weiter. Und weil es um die Daten Ihrer Mandanten geht, erfolgt die Verarbeitung datenschutz- und berufsrechtskonform auf Servern innerhalb Europas.

Die Voraussetzung: ius Node macht Ihre E-Akte lesbar für die KI

So beeindruckend die KI auch ist – sie kann nur mit dem arbeiten, was sie lesen kann. Gescannte Schriftsätze, Bilddateien oder PDFs ohne Textebene bleiben für jede KI unsichtbar. Genau hier setzt ius Node an, unsere Texterkennung für die RA-MICRO E-Akte.

ius Node macht alle Eingänge zur E-Akte automatisch durchsuchbar und prüft zusätzlich Ihre bereits vorhandenen Akten auf vollständige Durchsuchbarkeit – fehlende Texterkennung wird zuverlässig nachgeholt. So schaffen Sie in kurzer Zeit die saubere Datenbasis, die das KI-Widget für verlässliche Ergebnisse benötigt. Ihre Vorteile:

▸ Automatische Texterkennung für alle neuen Eingänge zur E-Akte
▸ Nachträgliche Prüfung und Vervollständigung bestehender E-Akten
▸ Verarbeitung vollständig lokal in Ihrer Kanzlei – Ihre Daten verlassen das Haus nicht

Volle Durchsuchbarkeit, maximaler Datenschutz durch lokale Verarbeitung und die perfekte Grundlage für den KI-Einsatz – mietbar bei uns für nur 29 Euro netto pro Monat und Kanzlei.

Ihre Vorteile auf einen Blick

▸ Künstliche Intelligenz genau dort, wo Sie arbeiten – nahtlos in RA-MICRO integriert
▸ Dokumentübergreifende Analyse kompletter Akten inklusive Fristen und Risiken
▸ Juristische Recherche mit Rechtsprechungsdatenbank und nachvollziehbaren Quellen
▸ Datenschutz- und berufsrechtskonforme KI-Nutzung auf europäischen Servern
▸ ius Node als solide, lokale Datenbasis – günstig und schnell eingerichtet

Jetzt frühzeitig Platz sichern

Die Nachfrage nach dem KI-Widget ist enorm – verständlicherweise möchten es aktuell viele Kanzleien einsetzen. Wir bearbeiten die Anfragen daher streng in der Reihenfolge ihres Eingangs. Melden Sie sich deshalb am besten frühzeitig bei uns: So sichern Sie sich einen guten Platz in der Warteschlange, und wir richten Ihre Kanzlei ein, sobald Sie an der Reihe sind. Gern richten wir Ihnen parallel ius Node ein und merken Sie für das KI-Widget vor – je früher, desto besser.

Rufen Sie uns an unter 0511 / 99 988 40 oder schreiben Sie an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Wir freuen uns darauf, Ihre Kanzlei fit für die KI zu machen.