Der EU-KI-Verordnung (AI Act) erreicht am 2. August 2026 die nächste Ausbaustufe: Ab diesem Stichtag gelten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50. Für Anwaltskanzleien, die KI längst in Recherche, Schriftsatzerstellung und Mandantenkommunikation einsetzen, ist das kein abstraktes Regulierungsthema mehr, sondern eine konkrete Compliance-Aufgabe mit Frist. Wer jetzt die Weichen richtig stellt, nutzt die Chancen der Künstlichen Intelligenz weiter voll aus – rechtssicher und ohne böse Überraschungen.
Das Problem: Neue Pflichten, hohe Bußgelder, viel Unsicherheit
Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt, dass KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte als solche erkennbar sind. Betroffen sind unter anderem Systeme, die mit natürlichen Personen interagieren (etwa Chatbots), sowie die Erzeugung synthetischer Texte, Bilder oder Audiodateien. Kanzleien treten dabei regelmäßig als Betreiber solcher Systeme auf – also als diejenigen, die KI in eigener Verantwortung für interne Abläufe, für die Mandantenkommunikation oder im Marketing nutzen.
Die Informationen müssen spätestens bei der ersten Interaktion oder Wahrnehmung des Inhalts klar, eindeutig und transparent bereitgestellt werden. Verstöße können empfindlich teuer werden: Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Erschwerend kommt hinzu, dass in Deutschland künftig die Bundesnetzagentur als nationale Marktüberwachungsbehörde die Einhaltung kontrolliert. Für viele Kanzleien bleibt die zentrale Frage offen: Was genau muss gekennzeichnet werden – und was nicht?
Die Lösung: Transparenz mit Augenmaß statt pauschalem Rückzug
Die gute Nachricht vorweg: Sie müssen KI nicht abschaffen, um rechtssicher zu arbeiten. Entscheidend ist eine klare, dokumentierte und kontrollierte KI-Nutzung. Denn die Verordnung sieht wichtige Ausnahmen vor: Eine Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn die KI lediglich unterstützend arbeitet und die Inhalte nicht wesentlich verändert – etwa bei der Korrektur von Rechtschreibung, bei stilistischen Anpassungsvorschlägen oder bei reiner Transkription des gesprochenen Worts.
Für die Praxis bedeutet das drei Dinge: Erstens brauchen Kanzleien einen Überblick, wo im Arbeitsalltag überhaupt KI zum Einsatz kommt. Zweitens sollten diese Prozesse so gestaltet sein, dass die anwaltliche Letztverantwortung – die menschliche Kontrolle und inhaltliche Prüfung – immer gewahrt bleibt. Und drittens hilft eine KI-Umgebung, die von vornherein datenschutzkonform und nachvollziehbar arbeitet, die Anforderungen aus Artikel 50 mühelos zu erfüllen. Genau hier setzen die Werkzeuge an, mit denen wir Kanzleien täglich unterstützen.
Ihre Vorteile mit RA-MICRO, DictaNet und Dragon
Mit RA-MICRO nutzen Sie Künstliche Intelligenz dort, wo Ihre Daten ohnehin liegen: direkt in der geschützten E-Akte. Der JURA KI Assistent und das neue KI-Widget der E-Akte arbeiten in einer kontrollierten, berufsrechtskonformen Umgebung – ohne dass sensible Mandantendaten unkontrolliert in offene Sprachmodelle abfließen. So behalten Sie die Hoheit über Ihre Daten und dokumentieren transparent, an welcher Stelle KI unterstützt. Das ist die ideale Grundlage, um die neuen Transparenzpflichten sauber umzusetzen.
Auch bei der täglichen Textarbeit spielen Sie Ihre Effizienzvorteile aus, ohne in die Kennzeichnungsfalle zu tappen: Die Spracherkennung von DictaNet und Dragon Legal überträgt Ihr Diktat wortgetreu in Text. Diese reine Transkription verändert Ihre Aussagen inhaltlich nicht – sie fällt damit typischerweise unter die praktischen Ausnahmen der KI-Verordnung. Sie diktieren also weiterhin schnell und komfortabel Schriftsätze, Aktenvermerke und E-Mails, während der anwaltliche Inhalt zu 100 Prozent von Ihnen stammt und verantwortet wird.
Die Kombination aus RA-MICRO, DictaNet und Dragon gibt Ihnen damit das Beste aus beiden Welten: den vollen Produktivitätsschub moderner KI und eine Arbeitsweise, die den Anforderungen ab August 2026 gerecht wird.
Drei Schritte, mit denen Sie jetzt vorsorgen
1. Bestandsaufnahme: Verschaffen Sie sich einen Überblick, an welchen Stellen Ihre Kanzlei bereits KI einsetzt – von der Recherche über die Texterstellung bis zur Website. Nur was Sie kennen, können Sie transparent kennzeichnen. 2. Prozesse ordnen: Legen Sie fest, welche Inhalte kennzeichnungspflichtig sind und welche unter die Ausnahmen fallen. Reine Diktat-Transkription mit DictaNet oder Dragon gehört in der Regel nicht dazu, ein KI-generierter Newsletter-Text dagegen schon. 3. Team mitnehmen: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die neuen Pflichten und dokumentieren Sie Ihre KI-Nutzung nachvollziehbar. So sind Sie im Fall einer Prüfung durch die Bundesnetzagentur bestens aufgestellt.
Jetzt handeln – wir richten Ihre Kanzlei rechtssicher ein
Als Ihr RA-MICRO- und DictaNet-Partner in Hannover bringen wir Ihre Kanzlei-IT auf den Stand der neuen KI-Verordnung. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wo KI im Einsatz ist, richten RA-MICRO, den JURA KI Assistenten sowie Ihre DictaNet- und Dragon-Arbeitsplätze datenschutzkonform ein und schulen Ihr Team im transparenten Umgang mit den neuen Pflichten. So bleibt Ihnen der Kopf frei für das Wesentliche: Ihre Mandantinnen und Mandanten.
Sprechen Sie uns an – am besten noch vor dem 2. August 2026. Telefon: 0511 / 9998840, E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Wir freuen uns darauf, Ihre Kanzlei fit für die KI-Zukunft zu machen.
