beA 4.3 ist da: Warum jetzt viele Kartenlesegeräte ausfallen – und wie Ihre Kanzlei sicher weiterarbeitet

Seit dem 18. März 2026 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in der Version 4.3 im Einsatz. Was nach einem reinen Routine-Update klingt, hat für viele Kanzleien handfeste Folgen: Die beA Client Security muss aktualisiert werden, und ältere Kartenlesegeräte verlieren ihre Unterstützung. Wer jetzt nicht handelt, riskiert genau dann einen Stillstand, wenn es am wenigsten passt – kurz vor Fristablauf. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung wird aus dem Pflicht-Update ein Gewinn an Sicherheit und Komfort.

Das Problem: Pflicht-Update trifft auf veraltete Technik

Gleich mehrere Entwicklungen kommen 2026 zusammen. Seit dem 1. Januar 2026 sind die Gerichte verpflichtet, ihre Akten elektronisch zu führen – der elektronische Rechtsverkehr ist endgültig zum Tagesgeschäft geworden. Gleichzeitig hebt das beA mit Version 4.3 die Sicherheitsanforderungen an. Die Anwendungskomponente der Client Security muss aktualisiert werden, sonst lässt sich die beA-Webanwendung nicht mehr nutzen.

Besonders unangenehm: Etablierte Kartenlesegeräte wie der REINER cyberJack secoder werden von der beA-Software nicht mehr unterstützt. Der Hersteller hat den Support eingestellt, weil sich die aktuellen Sicherheitsanforderungen auf der alten Technik nicht mehr abbilden lassen. Für betroffene Kanzleien bedeutet das: Ohne neues, kompatibles Lesegerät kein Signieren, kein Versand, kein fristwahrender Schriftsatz. Wer das erst am Tag des Fristablaufs bemerkt, hat ein echtes Problem.

Hinzu kommt die Praxis-Realität: Updates der Client Security, Kartenleser-Treiber, Berechtigungen im Netzwerk und das Zusammenspiel mit der Kanzleisoftware greifen ineinander. Ein einziges nicht aktualisiertes Glied in dieser Kette legt den gesamten elektronischen Postausgang lahm.

Die Lösung: ein Partner, der Technik und Recht zusammendenkt

Genau hier setzen wir vom ius Systemhaus an. Als zertifizierter RA-MICRO- und DictaNet-Partner aus Hannover betreuen wir Kanzleien nicht nur bei der Software, sondern bei der gesamten IT – von der Telefonanlage über das Netzwerk bis zum Kartenlesegerät am einzelnen Arbeitsplatz. Wir sorgen dafür, dass das beA-Update 4.3 reibungslos und ohne Ausfallzeiten in Ihren Kanzleialltag kommt.

Konkret heißt das: Wir prüfen, ob Ihre Kartenlesegeräte mit der neuen beA-Version kompatibel sind, und tauschen veraltete Hardware rechtzeitig gegen geprüfte, zukunftssichere Modelle aus. Wir aktualisieren die beA Client Security auf allen Arbeitsplätzen – und das bei Bedarf sogar ohne, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Administratorrechte verfügen müssen. Und wir stellen sicher, dass das beA sauber mit Ihrer RA-MICRO-Kanzleisoftware zusammenspielt, damit Posteingang, Fristen und E-Akte ohne Medienbruch ineinandergreifen.

Ihre Vorteile mit RA-MICRO und ius Systemhaus

Die enge Verzahnung von beA und RA-MICRO ist einer der größten Effizienzhebel im digitalen Anwaltsbüro. Eingehende Nachrichten landen direkt in der E-Akte, Fristen werden automatisiert erfasst, und der gesamte E-Workflow läuft an einer zentralen Stelle zusammen. Damit diese Kette zuverlässig funktioniert, muss die darunterliegende IT stimmen – und genau das ist unsere Kernkompetenz.

Mit unserem Kanzleicheck prüfen wir per Fernwartung die technischen Komponenten Ihrer Kanzlei-EDV: Aktualität der Software, Leistungsfähigkeit der Hardware, Konfiguration des Netzwerks sowie Ihre Backup- und Notfallstrategie. So erkennen wir Schwachstellen, bevor sie zum Ausfall führen. Das schafft nicht nur Sicherheit beim beA, sondern schützt Ihre Kanzlei auch vor Datenverlust und Cyberangriffen – ein Risiko, das gerade für Kanzleien mit ihren hochsensiblen Mandantendaten stetig wächst.

Wer zusätzlich auf Diktat und Spracherkennung mit DictaNet und Dragon NaturallySpeaking setzt, profitiert doppelt: Während das beA den sicheren Versand übernimmt, beschleunigt die professionelle Spracherkennung das Erstellen der Schriftsätze. Aus Diktat wird in Sekunden fertiger Text – verschlüsselt an Ihre Schreibkraft übermittelt, auch von unterwegs. So sparen Sie an jeder Stelle des Workflows wertvolle Zeit.

Drei Schritte zur sicheren beA-Umstellung

Damit der Umstieg auf beA 4.3 ohne böse Überraschungen gelingt, empfehlen wir ein strukturiertes Vorgehen. Erstens: eine Bestandsaufnahme aller Arbeitsplätze – welche Version der Client Security ist installiert, welche Kartenleser sind im Einsatz und sind diese noch kompatibel? Zweitens: der gezielte Austausch veralteter Hardware und das Einspielen der aktuellen Client Security, idealerweise außerhalb der Bürozeiten, damit kein Arbeitstag verloren geht. Drittens: ein abschließender Funktionstest, bei dem wir Signatur, Versand und die Übergabe in die RA-MICRO E-Akte gemeinsam mit Ihnen prüfen. So wissen Sie schwarz auf weiß, dass am Tag X alles funktioniert.

Als Partner direkt aus der Region sind wir dabei schnell zur Stelle – per Fernwartung in Minuten, bei Bedarf auch vor Ort in Ihrer Kanzlei. Diese Nähe macht den Unterschied, wenn eine Frist drängt und jede Minute zählt. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Kanzlei, Ihre Technik und die Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs kennt.

Jetzt handeln, statt später unter Druck zu geraten

Das beA-Update 4.3 ist kein Grund zur Sorge, sondern eine Gelegenheit, Ihre Kanzlei-IT auf einen sicheren, modernen Stand zu bringen. Wer jetzt prüfen lässt, ob Client Security und Kartenleser auf dem aktuellen Stand sind, arbeitet morgen sorgenfrei weiter – ohne Last-Minute-Stress am Tag des Fristablaufs.

Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf Ihre Kanzlei werfen. Wir beraten Sie unverbindlich, prüfen Ihre Hardware und sorgen dafür, dass beA, RA-MICRO und Ihre gesamte IT perfekt zusammenspielen.

Rufen Sie uns an unter 0511/9998840 oder schreiben Sie eine E-Mail an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de – wir machen Ihre Kanzlei fit für den elektronischen Rechtsverkehr 2026.

Vertrauliche Mandantenkommunikation 2026: Warum Ihre Kanzlei jetzt ein sicheres virtuelles Büro braucht

Verschlüsselung galt lange als selbstverständlicher Schutz digitaler Kommunikation – doch dieser Eindruck trügt. Während große Plattformen ihre Ende-zu-Ende-Verschlüsselung teilweise wieder zurückbauen und gleichzeitig immer mehr Mandantengespräche per Video, Chat und Mobilgerät stattfinden, geraten Kanzleien in eine heikle Lage. Denn was im privaten Alltag ärgerlich ist, kann in der anwaltlichen Praxis zum echten Haftungsrisiko werden. Wer heute hybrid arbeitet, braucht eine Kommunikationsplattform, die kompromisslos auf Vertraulichkeit ausgelegt ist.

Das Problem: verstreute Tools, unklare Vertraulichkeit

In vielen Kanzleien ist die Kommunikation über die Jahre gewachsen – und damit unübersichtlich geworden. Mandanten melden sich per E-Mail, schicken sensible Unterlagen über gängige Messenger, Besprechungen finden mal über das eine, mal über das andere Videotool statt. Jede dieser Insellösungen bringt eigene Datenschutzfragen mit sich: Wo liegen die Daten? Wer hat Zugriff? Ist die Übertragung wirklich verschlüsselt?

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist das kein theoretisches Problem. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO und der strafrechtliche Schutz von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) gelten unabhängig vom Kommunikationskanal. Kommt die DSGVO hinzu, wird schnell klar: Ein beliebiger Consumer-Dienst ist für vertrauliche Mandantenkommunikation keine tragfähige Grundlage. Das Risiko reicht von Abmahnungen über Bußgelder bis zum Vertrauensverlust beim Mandanten – und der wiegt am Ende oft am schwersten.

Hybrides Arbeiten ist gekommen, um zu bleiben

Verschärft wird die Lage durch eine Entwicklung, die sich nicht zurückdrehen lässt: Hybrides Arbeiten ist in den Kanzleien angekommen. Anwältinnen beraten aus dem Homeoffice, Referendare arbeiten unterwegs, Mandanten erwarten heute selbstverständlich, dass ein Erstgespräch auch per Video möglich ist. Diese Flexibilität ist ein echter Wettbewerbsvorteil – aber nur dann, wenn sie nicht auf Kosten der Sicherheit geht. Wer vertrauliche Sachverhalte über schnell zusammengesuchte Werkzeuge bespricht, verlagert das Kanzleirisiko unbemerkt auf jedes einzelne Endgerät. Spätestens wenn ein privater Account gehackt oder ein Dienst eingestellt wird, zeigt sich, wie wenig belastbar solche Provisorien sind.

Die Konsequenz ist nicht, auf moderne Kommunikation zu verzichten – im Gegenteil. Die Konsequenz ist, sie auf ein professionelles, kanzleitaugliches Fundament zu stellen, das Sicherheit und Komfort gleichzeitig liefert.

Die Lösung: ein virtuelles Büro, das Sicherheit mitdenkt

Genau hier setzt vOffice World an – die Kommunikationssoftware für das virtuelle und sichere Kanzleibüro aus dem Hause RA-MICRO. Statt mehrere Werkzeuge mühsam zu kombinieren, bündelt vOffice World die zentrale Zusammenarbeit von Kanzlei, Kolleginnen und Mandanten an einem Ort – mit verschlüsselter Videokommunikation als Fundament. So wird vertrauliche Kommunikation nicht zum Zusatzaufwand, sondern zum Standard.

Der Charme der Lösung liegt darin, dass sie den Kanzleialltag abbildet, wie er wirklich ist. Mandanten betreten ein digitales Wartezimmer, bevor das Gespräch beginnt – diskret und professionell, wie im echten Empfangsbereich. Die integrierte Zeiterfassung sorgt dafür, dass Beratungsleistungen nicht untergehen, sondern korrekt dokumentiert und abgerechnet werden. Und ein übersichtliches Organigramm hält fest, wer gerade verfügbar ist. Ortsunabhängiges, gemeinsames Arbeiten wird damit nicht zur Notlösung, sondern zur strukturierten Selbstverständlichkeit.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt ein typisches Beispiel: Eine Mandantin meldet sich für ein Erstgespräch an und wartet im digitalen Wartezimmer, bis die Anwältin – ob aus der Kanzlei oder dem Homeoffice – das verschlüsselte Videogespräch startet. Während der Beratung läuft die Zeiterfassung im Hintergrund mit, Unterlagen werden sicher geteilt, und eine Kollegin kann bei Bedarf unkompliziert hinzugezogen werden. Nach dem Termin ist alles dokumentiert – ohne Medienbrüche, ohne unsichere Anhänge, ohne die Frage, über welchen Kanal man eigentlich gerade kommuniziert hat. Was früher mehrere Programme und manuelle Nacharbeit erforderte, geschieht so in einem einzigen, geschützten Ablauf.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit vOffice World gewinnt Ihre Kanzlei gleich mehrfach. Sie kommunizieren verschlüsselt und damit auf einem Sicherheitsniveau, das Ihrer Verschwiegenheitspflicht gerecht wird. Sie arbeiten flexibel von Kanzlei, Homeoffice oder unterwegs, ohne Abstriche bei der Vertraulichkeit. Sie sparen Zeit, weil Videokommunikation, Wartezimmer, Zeiterfassung und Teamübersicht ineinandergreifen, statt nebeneinanderher zu laufen. Und Sie hinterlassen bei Ihren Mandanten einen modernen, professionellen Eindruck – ein Faktor, der bei der Mandatsgewinnung zunehmend den Unterschied macht.

Besonders wertvoll: Als Teil der RA-MICRO Welt fügt sich vOffice World nahtlos in eine durchdachte, digitale Kanzleiorganisation ein. So entsteht aus einzelnen Bausteinen ein stimmiges Ganzes – von der Akte über die Kommunikation bis zur Abrechnung.

Wir richten Ihr sicheres Büro ein – als Ihr Partner vor Ort

Eine gute Software entfaltet ihren Nutzen erst, wenn die Technik dahinter stimmt. Genau dafür steht ius Systemhaus aus Hannover. Als erfahrener RA-MICRO- und DictaNet-Partner kümmern wir uns nicht nur um die Einrichtung von vOffice World, sondern um das Fundament: ein stabiles, sicheres Netzwerk, eine zuverlässige IT-Infrastruktur und eine moderne Telefonanlage, die zu Ihrer Arbeitsweise passt. Wir beraten Sie ehrlich, denken Datenschutz von Anfang an mit und sorgen dafür, dass Ihre Kanzlei digital sicher aufgestellt ist – ohne dass Sie sich um die Technik kümmern müssen.

Sie möchten Ihre Mandantenkommunikation auf eine sichere, zukunftsfähige Grundlage stellen? Dann lassen Sie uns sprechen. Wir zeigen Ihnen gern in einem unverbindlichen Gespräch, wie einfach der Umstieg auf ein wirklich sicheres virtuelles Büro sein kann.

Jetzt Beratung sichern:
Telefon: 0511/9998840
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de
ius Systemhaus – Ihr RA-MICRO- und DictaNet-Partner aus Hannover.

Cyberangriffe auf Kanzleien 2026: So schützen Sie Ihre Kanzlei vor Phishing und Ransomware

Die Zahl der Cyberangriffe auf Anwaltskanzleien steigt 2026 weiter spürbar an. Erst Anfang des Jahres wurde eine renommierte Hamburger Wirtschaftskanzlei Opfer eines schweren Ransomware-Angriffs, bei dem interne Daten verschlüsselt und mit Veröffentlichung erpresst wurden. Parallel rollt eine breite Phishing-Welle durch die Posteingänge – getarnt als seriöse E-Mails von Plattformen, Banken oder Behörden. Für Kanzleien ist das kein abstraktes IT-Thema mehr, sondern ein konkretes Geschäfts- und Haftungsrisiko, das die gesamte Existenz betreffen kann.

Warum gerade Kanzleien im Visier stehen

Je sensibler die verarbeiteten Daten, desto attraktiver das Ziel. Genau das macht Rechtsanwaltskanzleien so interessant für Angreifer: Mandantengeheimnisse, Vergleichsstrategien, Vertragsentwürfe, Personaldaten und Finanzinformationen liegen gebündelt in einem System. Wer diese Daten verschlüsselt oder abzieht, hat ein wirksames Druckmittel in der Hand – und kann auf eine zügige Zahlung hoffen, weil jede Stunde Stillstand in der Kanzlei unmittelbar Geld und Fristen kostet.

Der häufigste Einstiegsweg ist dabei erstaunlich einfach: die manipulierte E-Mail. Eine täuschend echt wirkende Nachricht, ein Klick auf einen Link oder Anhang – und die Schadsoftware ist im Netzwerk. Ergänzt wird dies durch Social Engineering, bei dem Mitarbeitende gezielt unter Druck gesetzt oder zur Herausgabe von Zugangsdaten verleitet werden. Schon ein einziger unbedachter Moment im Tagesgeschäft kann genügen, um Angreifern die Tür zu öffnen.

Die typischen Einfallstore im Überblick

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Schwachstellen: veraltete Betriebssysteme und nicht eingespielte Sicherheitsupdates, schwache oder mehrfach verwendete Passwörter ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung, fehlende oder ungetestete Backups, ein flaches Netzwerk ohne Segmentierung sowie Mitarbeitende, die nie für die Erkennung von Phishing geschult wurden. Jede dieser Lücken für sich genommen wirkt harmlos – in Summe ergeben sie ein erhebliches Risiko. Angreifer suchen gezielt nach genau diesem schwächsten Glied in der Kette.

Die Folgen werden unterschätzt

Ein erfolgreicher Angriff bedeutet weit mehr als ein paar Stunden Ausfall. In der Praxis stehen Kanzleien tage- oder wochenlang still: Fristen geraten in Gefahr, die E-Akte ist nicht erreichbar, das Diktat bleibt liegen. Hinzu kommen die rechtlichen Dimensionen. Ein Datenabfluss ist meldepflichtig und kann empfindliche DSGVO-Bußgelder nach sich ziehen. Die jüngste europäische Rechtsprechung verschärft zudem das Haftungsrisiko für Kanzleien, die ihre IT-Sicherheit nachweislich vernachlässigt haben. Und nicht zuletzt steht das wertvollste Gut auf dem Spiel: das Vertrauen Ihrer Mandanten, das sich nach einem öffentlich gewordenen Vorfall nur schwer zurückgewinnen lässt.

Sicherheit entsteht nicht durch ein einzelnes Produkt

Die gute Nachricht: Mit einem durchdachten, mehrschichtigen Konzept lässt sich das Risiko drastisch senken. Genau hier setzt ius Systemhaus an. Als Ihr IT-Partner und RA-MICRO- sowie DictaNet-Spezialist aus Hannover verbinden wir technisches IT-Know-how mit dem Verständnis für die besonderen Anforderungen einer Kanzlei. Wir denken Sicherheit nicht in einzelnen Bausteinen, sondern als Gesamtkonzept – abgestimmt auf Ihre Arbeitsweise und Ihre tägliche Praxis.

So schützen wir Ihre Kanzlei

Netzwerk und Firewall: Wir richten Ihr Kanzleinetzwerk so ein, dass Angreifer schon an der Außengrenze scheitern. Eine professionell konfigurierte Firewall, segmentierte Netze und kontrolliertes Berechtigungsmanagement bilden das Fundament.

E-Mail- und Phishing-Schutz: Da die meisten Angriffe per E-Mail beginnen, filtern wir gefährliche Nachrichten heraus, bevor sie Ihren Posteingang erreichen, und sensibilisieren Ihr Team gezielt für die Erkennung von Phishing-Versuchen.

Backup und Notfallkonzept: Ein verlässliches, mehrstufiges Backup ist Ihre Lebensversicherung gegen Ransomware. Wir sorgen dafür, dass Ihre Daten – inklusive Ihrer RA-MICRO E-Akte – im Ernstfall schnell und vollständig wiederherstellbar sind, und erstellen mit Ihnen einen praxistauglichen Notfallplan.

Sichere RA-MICRO-Infrastruktur: Ob in der Cloud oder on-premises in Ihrer Kanzlei – wir betreiben Ihre RA-MICRO-Umgebung auf einer abgesicherten, verschlüsselten und aktuell gehaltenen Plattform. So bleibt Ihre Kanzleisoftware leistungsfähig und geschützt zugleich.

DSGVO-konforme KI: Moderne KI muss kein Sicherheitsrisiko sein. Mit dem JURA KI Assistenten von RA-MICRO nutzen Sie künstliche Intelligenz datenschutzkonform – sensible Texte werden lokal anonymisiert, bevor sie verarbeitet werden. So profitieren Sie von Effizienz, ohne die Vertraulichkeit aufzugeben.

Kanzleicheck: Sie wissen nicht, wo Ihre Kanzlei aktuell steht? Mit unserem Kanzleicheck prüfen wir Ihre IT-Komponenten, Sicherungs- und Schutzsoftware unkompliziert per Fernwartung und zeigen Ihnen konkret und verständlich, wo Handlungsbedarf besteht.

Jetzt handeln – bevor es ernst wird

Cybersicherheit ist kein Projekt, das man einmal abschließt, sondern ein fortlaufender Prozess. Der beste Zeitpunkt, die eigene Kanzlei abzusichern, ist immer vor dem ersten Vorfall. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie gut Ihre Kanzlei heute aufgestellt ist – und wo wir sie noch sicherer machen können. Schon ein kurzes Gespräch schafft Klarheit und zeigt Ihnen die wirksamsten nächsten Schritte.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern persönlich und unverbindlich:

Telefon: 0511/9998840
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

ius Systemhaus – Ihr Partner für sichere Kanzlei-IT, RA-MICRO und DictaNet in Hannover.

Diktieren mit KI – aber sicher: Warum DictaNet und Dragon NaturallySpeaking 2026 die clevere Wahl für Ihre Kanzlei sind

Spracherkennung ist in der Anwaltskanzlei kein Zukunftsthema mehr – sie ist längst Alltag. Und mit dem wachsenden Einsatz Künstlicher Intelligenz im Kanzleibetrieb stellt sich eine Frage immer drängender: Wo bleibt eigentlich Ihre Mandantenvertraulichkeit?

Wer Diktate über Cloud-basierte KI-Dienste verarbeitet, riskiert mehr als er denkt. Mandantendaten, Akteninhalte, Strategien – all das landet auf fremden Servern. Nicht selten im Ausland. Nicht selten ohne ausreichende Kontrolle. Und spätestens ab August 2026, wenn der EU AI Act in weiten Teilen praktisch wirksam wird, wird die Frage nach DSGVO-Konformität und berufsrechtlicher Sorgfalt zur Pflicht – nicht mehr nur zur Kür.

Was der EU AI Act für Kanzleien bedeutet

Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung / AI Act) bringt ab 2026 klare Pflichten: Kanzleien, die KI einsetzen, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden die Funktionsweise, die Grenzen und die Risiken der genutzten Systeme verstehen. Außerdem gilt: Mandatsgeheimnisse dürfen nicht ohne technische und organisatorische Schutzmechanismen verarbeitet werden.

Der BRAK-Leitfaden zum KI-Einsatz in Anwaltskanzleien ist eindeutig: § 43a Abs. 2 BRAO (Verschwiegenheitspflicht), § 43e BRAO (IT-Dienstleister) und § 203 StGB (Geheimnisschutz) gelten auch dann, wenn Sie einen smarten Sprach-Assistenten nutzen. Das bedeutet im Klartext: Cloud-KI und Anwaltspflichten passen oft nicht zusammen.

Die sichere Alternative: Lokal. Verschlüsselt. Bewährt.

Genau hier kommen DictaNet und Dragon NaturallySpeaking ins Spiel – und zwar mit einem entscheidenden Vorteil gegenüber cloudbasierten KI-Diktierlösungen: Ihre Daten verlassen nicht die Kanzlei.

Während andere Lösungen Ihre Diktatdaten zur Verarbeitung an externe Rechenzentren senden, arbeiten DictaNet und Dragon NaturallySpeaking lokal auf Ihrer Infrastruktur. Die Spracherkennung läuft auf Ihrem eigenen System – sicher, DSGVO-konform und vollständig unter Ihrer Kontrolle. Kein Anbieter, der Ihre Mandantendaten analysiert. Kein Server im Ausland. Kein Datenschutz-Risiko.

DictaNet: Das professionelle Diktiersystem für Anwaltskanzleien

DictaNet ist das führende Diktiersystem im deutschsprachigen Rechtsmarkt – und das aus gutem Grund. Speziell für Kanzleien entwickelt, bietet es:

  • Nahtlose RA-MICRO-Integration: DictaNet arbeitet direkt mit Ihrer RA-MICRO Kanzleisoftware zusammen. Diktate werden automatisch dem richtigen Mandat und der richtigen Akte zugeordnet.
  • Mobiles Diktieren mit der DictaNet App: Diktieren Sie von unterwegs – mit Ihrem Smartphone – und die verschlüsselten Diktate landen sofort bei Ihrer Schreibkraft in der Kanzlei. Kein Datenverlust. Kein Umweg.
  • Optionale Spracherkennung mit juristischem Fachvokabular: Wer möchte, kann Schriftsätze, Aktenvermerke und Korrespondenz direkt per Sprache erfassen – mit einem Sprachmodell, das auf juristische Texte trainiert ist.
  • Verschlüsselte Übertragung: Alle Diktate werden Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – auch wenn Sie sich außerhalb der Kanzlei befinden.

Dragon NaturallySpeaking: Wenn Schreiben per Stimme schneller ist als Tippen

Dragon NaturallySpeaking – für Juristen als Dragon Legal erhältlich – ist die leistungsstärkste lokale Spracherkennungssoftware auf dem Markt. Wer einmal damit gearbeitet hat, möchte nicht mehr zurück:

  • Bis zu 3× schneller als Tippen: Durchschnittliche Anwender sprechen 130–160 Wörter pro Minute – deutlich schneller als das Tippen.
  • Juristische Fachterminologie ab Werk: Dragon Legal kennt die Sprache des Rechts – von Vollstreckungsbescheid bis Insolvenzöffnungsverfahren.
  • 100% lokal, 100% privat: Keine Cloud, keine Übertragung ins Internet. Die Verarbeitung findet ausschließlich auf Ihrem lokalen System statt.
  • Individuelle Anpassung: Das System lernt Ihre persönliche Stimme und bevorzugte Formulierungen – und wird mit jeder Nutzung präziser.

Das perfekte Zusammenspiel: RA-MICRO + DictaNet + Dragon

Für Kanzleien, die mit RA-MICRO arbeiten, ergibt sich eine besonders leistungsstarke Kombination: RA-MICRO als zentrale Kanzleiorganisationssoftware, DictaNet für die professionelle Diktatverwaltung und Dragon NaturallySpeaking für die vollautomatische Spracherkennung. Das Ergebnis: ein durchgängig digitaler Workflow – vom gesprochenen Wort bis zum fertigen Schriftsatz – ohne Medienbrüche, ohne Datenschutz-Risiken, ohne Komfortverluste.

Während andere Kanzleien noch überlegen, welche Cloud-KI-Lösung sie ausprobieren und wie sie dabei die Compliance sicherstellen, haben Sie bereits ein professionelles, DSGVO-konformes System im Einsatz, das seit Jahren im Rechtsmarkt erprobt ist.

Jetzt handeln – bevor der Druck kommt

Der EU AI Act, wachsende DSGVO-Sensibilität und die BRAK-Leitlinien machen klar: Datenschutzkonforme IT ist kein „Nice-to-have“ mehr – sie ist ein berufsrechtliches Muss. Kanzleien, die jetzt in sichere, lokale Spracherkennungslösungen investieren, schützen nicht nur ihre Mandanten – sie schützen auch sich selbst.

Als zertifizierter RA-MICRO und DictaNet Partner in Hannover begleiten wir Sie bei der Einführung, Einrichtung und Optimierung Ihrer Diktierlösung – individuell auf Ihre Kanzlei zugeschnitten. Ob Einzelanwalt oder Großkanzlei, ob Neueinsteiger oder Umstieg von einem anderen System: Wir sind Ihr verlässlicher Partner.

📞 Rufen Sie uns an: 0511 / 9998840
✉️ Schreiben Sie uns: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de
🌐 Mehr erfahren: ius-systemhaus.de

Sprechen Sie sicher. Diktieren Sie sicher. Arbeiten Sie sicher – mit DictaNet, Dragon NaturallySpeaking und RA-MICRO von Ihrem Partner ius Systemhaus in Hannover.

AGG-Hopper im Bewerbungsverfahren: Warum Kanzleien ihre Stellenanzeigen jetzt besonders sauber formulieren sollten

Wer in der Kanzlei Personal sucht, denkt meist zuerst an Fachkräftemangel, Reichweite und passende Bewerber. Weniger sichtbar, aber rechtlich hoch relevant, ist die Frage, wie eine Stellenausschreibung formuliert ist und wie die Auswahl später dokumentiert wird. Genau hier zeigt eine aktuelle Entscheidung des LAG Hessen, dass schon vermeintlich kleine Formulierungsfehler erhebliche Folgen auslösen können.

Im entschiedenen Fall ging es um eine Stellenausschreibung, in der ausdrücklich eine "Sekretärin" gesucht wurde. Ein männlicher Bewerber erhielt eine Absage und verlangte daraufhin eine Entschädigung nach dem AGG. Der Arbeitgeber hielt den Bewerber für einen sogenannten AGG-Hopper, also für jemanden, der sich vor allem bewirbt, um anschließend Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Das Gericht hat diesen Einwand aber nicht durchgreifen lassen. Zwar kann ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen grundsätzlich Ansprüche ausschließen. Die Hürde dafür liegt jedoch hoch, und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

Für die Praxis wichtiger ist ein anderer Punkt: Die nicht geschlechtsneutrale Stellenausschreibung wurde als Verstoß gegen das AGG gewertet. Damit stand der Arbeitgeber sofort in einer deutlich schlechteren Position. Er musste darlegen und beweisen, dass die Ablehnung nichts mit dem Geschlecht des Bewerbers zu tun hatte. Genau das gelang im konkreten Fall nicht ausreichend. Allgemeine Hinweise auf ein Versehen oder der spätere Verweis darauf, dass die Stelle letztlich mit einem Mann besetzt worden sei, haben dem Gericht nicht gereicht.

Kanzleien sollten aus dieser Entscheidung vor allem drei Dinge mitnehmen. Erstens: Stellenanzeigen müssen konsequent diskriminierungsfrei formuliert werden. Das betrifft nicht nur die klassische Schreibweise mit "m/w/d", sondern den gesamten Inhalt der Anzeige. Formulierungen wie "junges Team", unklare Anforderungsprofile oder nicht sauber begründete Erwartungen können schnell problematisch werden. Zweitens: Auswahlentscheidungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Wenn später erklärt werden muss, warum ein Bewerber eingeladen oder abgelehnt wurde, helfen nur konkrete, objektive und tätigkeitsbezogene Kriterien. Drittens: Recruiting ist kein rein organisatorischer Nebenprozess, sondern ein rechtlich sensibler Teil der Kanzleiorganisation.

Zusätzliche Brisanz bekommt das Thema durch die geplante Reform des AGG. Nach dem derzeitigen Stand soll sich die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen verlängern. Für Arbeitgeber würde das bedeuten, dass Unterlagen und Entscheidungsgründe länger belastbar vorgehalten werden müssen. Gerade kleinere und mittlere Kanzleien sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob ihre Musteranzeigen, internen Freigaben und Ablageprozesse wirklich belastbar aufgestellt sind.

Unser Rat aus der Praxis lautet daher: Behandeln Sie Stellenanzeigen wie jedes andere haftungssensible Kanzleidokument auch. Verwenden Sie klare, geschlechtsneutrale Formulierungen, reduzieren Sie unnötige Zuspitzungen und halten Sie fest, welche fachlichen Kriterien für die Auswahl maßgeblich waren. So sinkt nicht nur das Risiko späterer Auseinandersetzungen. Sie schaffen zugleich einen professionelleren und konsistenteren Bewerbungsprozess.

Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Kanzleiorganisation und IT-Prozesse auch im Recruiting sauber aufzustellen. Denn rechtssichere Abläufe entstehen selten zufällig, sondern durch klare Standards.

eNoVA-Gesetz: Was Notariate jetzt vorbereiten sollten

Mit dem eNoVA-Gesetz kommt ein weiterer Baustein der Digitalisierung in der notariellen Praxis voran. Besonders wichtig ist dabei die elektronische Veräußerungsanzeige, die den bisherigen papiergeprägten Austausch mit der Finanzverwaltung Schritt für Schritt ablösen soll. Für Notariate ist das kein Randthema, sondern ein Prozess, der unmittelbar in die tägliche Abwicklung von Immobilienverträgen hineinwirkt.

Nach dem aktuellen Stand hat der Bundestag den Gesetzentwurf am 7. Mai 2026 angenommen. Ziel ist es, Daten und Dokumente zwischen Notariaten, Gerichten, Behörden und Finanzverwaltung künftig deutlich konsequenter elektronisch auszutauschen. Medienbrüche sollen reduziert werden, damit Vorgänge schneller, nachvollziehbarer und weniger fehleranfällig bearbeitet werden können.

Elektronische Veräußerungsanzeige wird zum Praxisthema

Die Veräußerungsanzeige ist für Notariate seit jeher ein fester Bestandteil der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen. Wenn dieser Schritt künftig elektronisch laufen soll, verändert sich nicht nur der Übermittlungsweg. Auch die interne Organisation muss passen: Welche Daten werden wann erfasst? Wer kontrolliert die Angaben? Wie wird dokumentiert, dass die Übermittlung erfolgt ist? Und wie wird sichergestellt, dass Rückmeldungen zuverlässig im richtigen Vorgang landen?

Nach den derzeitigen Planungen soll für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. Bis zum 1. Januar 2028 soll die elektronische Kommunikation vollständig umgesetzt sein. Das klingt zunächst nach ausreichend Zeit. In der Praxis ist der Zeitraum jedoch gut genutzt, wenn Notariate frühzeitig ihre Abläufe prüfen und technische Voraussetzungen nicht erst kurz vor dem Stichtag angehen.

RA-MICRO arbeitet an der Umsetzung

RA-MICRO hat bereits angekündigt, die Entwicklung eng zu begleiten und an der Umsetzung in der Kanzleisoftware zu arbeiten. Für Anwenderinnen und Anwender ist das wichtig, weil die elektronische Veräußerungsanzeige möglichst ohne zusätzliche Medienbrüche in den bestehenden Notariatsablauf eingebunden werden muss. Entscheidend wird sein, dass Erfassung, Prüfung, Übermittlung und Ablage im Vorgang gut zusammenspielen.

Notariate sollten deshalb nicht nur auf die spätere technische Freischaltung warten. Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme: Sind Stammdaten und Beteiligteninformationen sauber gepflegt? Gibt es klare Zuständigkeiten für die Kontrolle steuerlich relevanter Angaben? Werden elektronische Rückmeldungen zentral überwacht? Und sind die Mitarbeitenden auf neue digitale Prüfschritte vorbereitet?

Was jetzt sinnvoll ist

  • bestehende Abläufe rund um Grundstückskaufverträge und Veräußerungsanzeigen dokumentieren,
  • RA-MICRO Updates und Hinweise zur eNoVA-Umsetzung aufmerksam verfolgen,
  • Zuständigkeiten für Erfassung, Kontrolle, Versand und Nachverfolgung festlegen,
  • technische Voraussetzungen wie ELSTER-Bezug, Benutzerrechte und Posteingangsprozesse rechtzeitig prüfen,
  • Mitarbeitende frühzeitig auf veränderte digitale Abläufe vorbereiten.

Die elektronische Veräußerungsanzeige wird kein isolierter IT-Schalter, sondern Teil eines durchgängigen digitalen Vollzugs. Wer die Umstellung rechtzeitig vorbereitet, kann spätere Hektik vermeiden und zugleich die Chance nutzen, notarielle Abläufe insgesamt schlanker und transparenter zu organisieren.

Quelle und weiterer Überblick: RA-MICRO News vom 11.05.2026 zum eNoVA-Gesetz und zur elektronischen Veräußerungsanzeige.

Wir sind der perfekte Partner für die Trennung von RA-MICRO Kanzleien

Die Trennung einer Anwaltskanzlei ist nicht nur eine organisatorische, sondern vor allem eine technische und datenschutzrechtliche Herausforderung. Insbesondere wenn beide Parteien weiterhin mit RA-MICRO arbeiten möchten, ist eine saubere, präzise und sichere Datenaufteilung entscheidend.

Genau hier kommen wir ins Spiel.

Die Herausforderung bei Kanzleitrennungen

Bei der Auflösung einer Sozietät oder Bürogemeinschaft entstehen komplexe Fragestellungen:

  • Welche Daten gehören zu welcher Partei?
  • Wie werden Mandaten, Akten und Buchhaltung korrekt aufgeteilt?
  • Wie bleibt der Zugriff auf relevante Informationen gewährleistet?
  • Wie werden rechtliche Vorgaben wie DSGVO eingehalten?

Eine unstrukturierte oder unsaubere Trennung kann schnell zu Datenverlust, Zugriffslücken oder sogar rechtlichen Problemen führen.

Außerdem sind in RA-MICRO viele Datenbereiche miteinander verknüpft – von Akten und Adressen bis hin zur Finanzbuchhaltung und Dokumentenverwaltung.

Eine einfache Kopie reicht hier nicht aus.

Unsere Lösung: Saubere Datentrennung mit System

Wir spezialisieren uns auf die professionelle Trennung von RA-MICRO Kanzleien – strukturiert, sicher und ohne unnötige Ausfallzeiten.

Was wir für Sie übernehmen

✅ Analyse der bestehenden Datenstruktur
✅ Planung der optimalen Trennstrategie
✅ Aufteilung von:

  • Akten
  • Mandanten / Adressen
  • Buchhaltung
  • Dokumentenmanagement

✅ Einrichtung separater Systeme oder Datenpools
✅ Migration in neue oder bestehende RA-MICRO Umgebungen
✅ Sicherstellung der Weiterarbeitsfähigkeit beider Parteien

Unser Ziel ist es, dass beide Kanzleien nahtlos weiterarbeiten können, ohne Kompromisse bei Datenintegrität oder Arbeitsabläufen.

Warum wir der richtige Partner sind

1. Neutral & diskret

Gerade bei Trennungen ist Vertrauen entscheidend. Wir agieren als neutraler IT-Partner und konzentrieren uns ausschließlich auf die technische Umsetzung.

2. Erfahrung mit RA-MICRO

Durch unsere tägliche Arbeit mit RA-MICRO kennen wir die Systemarchitektur bis ins Detail – inklusive Datenpools, Verknüpfungen und Besonderheiten.

3. Rechtssicherheit im Fokus

Wir berücksichtigen alle relevanten Anforderungen rund um Datenschutz und berufsrechtliche Vorgaben, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.

4. Minimale Unterbrechung

Unsere Prozesse sind darauf ausgelegt, dass Ihre Kanzlei schnell wieder arbeitsfähig ist – oft innerhalb kürzester Zeit.

Ihr Vorteil: Ein reibungsloser Übergang

Kanzleitrennungen sind immer eine sensible Phase. Unser Ansatz sorgt dafür, dass die IT kein zusätzlicher Stressfaktor wird, sondern eine stabile Grundlage für den Neustart bietet.

  • Keine Datenverluste
  • Klare Datenzuordnung
  • Strukturierte Übergabe
  • Sofortiges Weiterarbeiten möglich

Damit behalten Sie den Fokus auf das Wesentliche: Ihre Mandanten und Ihre Zukunft.

Fazit: Komplexe Trennung – einfach gelöst

Die Trennung einer RA-MICRO Kanzlei ist technisch anspruchsvoll, aber mit dem richtigen Partner problemlos umsetzbar.

Wir sorgen dafür, dass aus einer komplexen Situation ein klar strukturierter Übergang wird – effizient, sicher und professionell.

✅ Sie stehen vor einer Kanzleitrennung?
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie von der Planung bis zur vollständigen Umsetzung.

Warum die Finanzbuchhaltung von RA‑MICRO einer der wichtigsten Mehrwerte für jede Kanzlei ist

 

 

 

 

 

 

 

Wer eine Kanzlei führt, weiß: Juristische Arbeit ist das eine, wirtschaftliche Stabilität das andere. Gerade für Berufseinsteiger, die frisch in die Selbstständigkeit starten, ist es entscheidend, die eigenen Finanzen jederzeit im Griff zu haben. Genau hier zeigt die Finanzbuchhaltung von RA‑MICRO ihren echten Mehrwert.

Mehr Übersicht, weniger Aufwand

Die integrierte Finanzbuchhaltung sorgt dafür, dass Einnahmen, Ausgaben, offene Posten und Liquidität nicht länger in verschiedenen Systemen verteilt sind. Alles läuft zentral zusammen. Das spart nicht nur Zeit, sondern verhindert Fehler, die bei manueller oder externer Buchhaltung schnell entstehen können.

Viele Kanzleien merken erst später, wie viel Geld sie durch unklare Prozesse verlieren. Mit RA‑MICRO lassen sich diese Verluste vermeiden, weil:

  • Rechnungen schneller gestellt werden
  • Zahlungseingänge automatisch zugeordnet werden
  • Mahnläufe strukturiert ablaufen
  • Liquidität jederzeit sichtbar ist

Allein durch konsequente Nutzung der Funktionen lassen sich jährlich spürbare Summen einsparen, weil weniger Forderungen offen bleiben und weniger Arbeitszeit für administrative Aufgaben verloren geht.

Unabhängigkeit vom Steuerberater – und trotzdem perfekte Zusammenarbeit

Ein großer Vorteil der RA‑MICRO Finanzbuchhaltung ist die Unabhängigkeit vom Steuerberater. Die laufende Buchhaltung kann vollständig in der Kanzlei erledigt werden. Das spart Kosten, denn die monatliche Verbuchung durch ein Steuerbüro ist oft einer der größten laufenden Posten.

Trotzdem bleibt die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater sinnvoll und wichtig:
Der Jahresabschluss sollte weiterhin dort erstellt werden. Genau dafür bietet RA‑MICRO eine komfortable Schnittstelle, über die alle relevanten Daten sauber und vollständig übergeben werden können. Das spart Zeit auf beiden Seiten und sorgt für eine reibungslose Abstimmung.

Lohnbuchhaltung weiterhin beim Steuerbüro

Während die Finanzbuchhaltung ideal in RA‑MICRO geführt werden kann, empfiehlt es sich, die Lohnbuchhaltung weiterhin vom Steuerbüro erledigen zu lassen. Der Aufwand ist hoch, die gesetzlichen Anforderungen ändern sich ständig – und die Kosten für die Auslagerung sind überschaubar. Für die meisten Kanzleien ist das die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.

Bessere finanzielle Planung

Eine junge Kanzlei braucht Planungssicherheit. RA‑MICRO liefert genau das: übersichtliche Auswertungen, klare Zahlen und jederzeit abrufbare Finanzdaten. Dadurch lassen sich Investitionen, Einstellungen oder strategische Entscheidungen viel sicherer treffen.

Statt nach Bauchgefühl zu handeln, arbeitet die Kanzlei mit echten, aktuellen Zahlen. Das macht die wirtschaftliche Führung deutlich professioneller.

Integriertes Online‑Banking

Ein weiterer Vorteil ist das voll integrierte Online‑Banking. Kontoauszüge müssen nicht mehr manuell importiert werden. Zahlungseingänge werden automatisch erkannt und zugeordnet. Überweisungen lassen sich direkt aus RA‑MICRO heraus ausführen.

Das spart nicht nur Zeit, sondern verhindert auch Fehler, die bei getrennten Systemen schnell passieren. Gerade für Berufsstarter ist das ein echter Effizienzgewinn.

Besonders wertvoll für junge Kanzleien

Wer frisch gründet, hat meist wenig Zeit und viele Aufgaben. Die Finanzbuchhaltung ist dabei oft ein Thema, das man gerne aufschiebt. Doch genau hier entscheidet sich, wie stabil die Kanzlei wirtschaftlich läuft.

RA‑MICRO nimmt jungen Kanzleien viel Arbeit ab und sorgt dafür, dass:

  • die Buchhaltung von Anfang an sauber aufgebaut ist
  • keine Einnahmen verloren gehen
  • die Kanzlei jederzeit zahlungsfähig bleibt
  • die wirtschaftliche Entwicklung klar sichtbar ist
  • die Kosten für externe Buchhaltung deutlich sinken

Das schafft Sicherheit und gibt Raum für das Wesentliche: die juristische Arbeit.

Wir richten das Programm für euch ein

Falls die Finanzbuchhaltung in RA‑MICRO noch nicht eingerichtet ist, übernehmen wir das gerne. Wir sorgen dafür, dass alles korrekt konfiguriert ist, alle Funktionen optimal genutzt werden und die Kanzlei sofort starten kann.

Mandatsgewinnung neu gedacht: Der RA‑MICRO Mandat Scout

Die digitale Transformation macht auch vor der Mandatsakquise nicht halt. Mit dem neuen RA‑MICRO Mandat Scout stellt der Softwareanbieter ein KI‑gestütztes Tool vor, das neue Mandatsanfragen automatisiert über die Kanzlei‑Homepage erfasst und sicher in den Posteingang übermittelt.

 

 

 

 

 

Damit wird ein Prozess digitalisiert, der bisher oft zeitaufwendig und fehleranfällig war. Der Mandat Scout ermöglicht:

  • automatische Erfassung neuer Mandatsanfragen

  • KI‑gestützte Vorqualifizierung

  • sichere Übermittlung in den elektronischen Posteingang

  • Entlastung des Kanzleiteams

  • schnellere Reaktionszeiten für Mandanten

💡 Warum das wichtig ist

Kanzleien stehen zunehmend unter Druck, effizienter zu arbeiten und gleichzeitig Mandanten schneller zu bedienen. Der Mandat Scout schafft genau hier einen echten Mehrwert: weniger manuelle Arbeit, mehr Fokus auf die juristische Tätigkeit.

Wir beraten Sie gern und richten für Sie das neue und bis Ende 2026 kostenfreie Tool in RA-MICRO ein. 

Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter vertrieb@ius-systemhaus.de. 

Windows Recall im Kanzlei-Alltag – Chancen und Risiken für Juristen

Mit „Windows Recall“ hat Microsoft eine neue Funktion eingeführt, die für Aufsehen sorgt. Das KI-gestützte Feature erstellt in kurzen Abständen Screenshots des Bildschirminhalts und macht diese über eine durchsuchbare Zeitleiste auffindbar. Auf den ersten Blick klingt das nach einem praktischen zweiten Gedächtnis für den PC. Doch gerade im juristischen Alltag stellen sich Fragen zu Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht.


Was ist Windows Recall?

Windows Recall läuft lokal auf dem PC und speichert automatisch Bildschirmaufnahmen. Diese werden verschlüsselt abgelegt und sind nur über die persönliche Windows-Authentifizierung (z. B. Windows Hello) zugänglich. Dadurch lassen sich frühere Arbeitsstände, E-Mails, Webseiten oder Dokumente schnell wiederfinden – auch dann, wenn man vergessen hat, sie zu speichern oder zu markieren.


Potenzieller Nutzen für Juristen

  • Dokumentenrecherche: Wiederfinden von Vertragsentwürfen oder Schriftsätzen anhand von Inhalten.

  • Mandantenkommunikation: Auffinden von Chat- oder Mail-Ausschnitten ohne langes Durchsuchen.

  • Recherche in Datenbanken: Zugriff auf vorherige Treffer in Beck-Online, juris & Co.

  • Arbeitsorganisation: Überblick über die eigene Bearbeitungshistorie.

Gerade in komplexen Mandaten oder bei umfangreichen Recherchen kann Recall damit den Arbeitsalltag effizienter machen.


Wo liegen die Risiken?

Trotz Verschlüsselung und lokalem Speicherort bleibt der Einsatz von Recall im Kanzlei-Kontext berufsrechtlich und datenschutzrechtlich problematisch. Gründe sind:

  1. Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht
    Recall erstellt ungefragt Aufzeichnungen über vertrauliche Inhalte. Schon das Speichern solcher Screenshots kann einen Verstoß gegen § 43a BRAO bzw. § 203 StGB darstellen.

  2. DSGVO – Prinzip der Datenminimierung
    Mandantendaten dürfen nur gespeichert werden, wenn es erforderlich und zweckgebunden ist. Recall speichert jedoch „ins Blaue hinein“ – auch Inhalte, die für die Mandatsbearbeitung irrelevant sind.

  3. Gefahr unfreiwilliger Offenlegung
    Im Fall einer Durchsuchung oder Beschlagnahme könnten Ermittlungsbehörden Zugriff auf Recall-Daten erhalten. Damit würde ein unfreiwilliges, vollständiges Protokoll sensibler Mandatsarbeit offengelegt.

  4. Fehlkonfiguration
    Wird vergessen, sensible Anwendungen wie RA-MICRO oder das beA auszuschließen, entstehen unbemerkt hunderte vertrauliche Screenshots.


Fazit: Chancen ja – aber nicht für Mandatsarbeit

Windows Recall ist ein innovatives Werkzeug mit großem Potenzial für Recherche, persönliche Notizen und organisatorische Zwecke.
Im juristischen Alltag mit Mandantendaten ist es jedoch heikel, weil die automatische Protokollierung gegen datenschutz- und berufsrechtliche Vorgaben verstößt.

Empfehlung:

  • Recall nur dort einsetzen, wo keine vertraulichen Daten verarbeitet werden (z. B. private Recherche, Fachliteratur, allgemeine Organisation).

  • Kanzlei- und Mandantendaten von Recall konsequent ausschließen oder getrennt bearbeiten.


Beratung gewünscht?

Sie möchten wissen, wie Windows Recall und andere moderne IT-Funktionen rechtssicher in Ihrer Kanzlei eingesetzt werden können?

👉 Dann sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

📞 0511 / 9998840
📧 vertrieb@ius-systemhaus.de
🌐 www.ius-systemhaus.de