Copilot in der Kanzlei: Warum ein Tool allein noch keine bessere Arbeitsweise schafft – und was Ihre Kanzlei-IT jetzt leisten muss

Copilot ist freigeschaltet – und dann? Viele Kanzleien stehen genau hier. Das Werkzeug ist da, doch die Arbeitsweise ist dieselbe geblieben. Wie aus einer Lizenz echter Mehrwert wird, zeigt ein aktuelles Interview im Anwaltspraxis Magazin – und wir zeigen, was das für Ihre Kanzlei-IT bedeutet.

Das Problem: Verfügbarkeit ist nicht Nutzung

Im Interview vom 15.10.2026 beschreibt Dr. David Schneeberger ein Muster, das wir aus vielen Kanzleien kennen: Microsoft Copilot wird beschafft, weil es zur Microsoft-Umgebung gehört. Die Mitarbeitenden wissen jedoch oft nicht, wofür sie es einsetzen sollen. Ein Teil der Nutzer behandelt den Assistenten wie eine Suchmaschine – und ist dann schnell enttäuscht. Die Kernaussage: Die Einführung eines Tools ist noch keine Veränderung der Arbeitsweise.

Für Kanzleiinhaber bedeutet das: Wer Lizenzen bezahlt, aber keine klaren Einsatzfelder definiert, investiert ins Leere. Die Frage lautet nicht „Haben wir Copilot?“, sondern „Welche Aufgabe lösen wir damit – und woran erkennen wir ein gutes Ergebnis?“

Wo Copilot im Kanzleialltag wirklich hilft

Das Interview nennt konkrete, alltagstaugliche Einsatzfelder:

  • Gesprächsvorbereitung: Bisheriger Verlauf, offene Punkte und benötigte Unterlagen lassen sich zusammenführen – sofern die Informationen verfügbar und Zugriffe sauber eingerichtet sind.
  • Textarbeit: Aussagen der Gegenseite in indirekte Rede umformulieren, Vorlagen anhand neuer Angaben aktualisieren oder Mailentwürfe auf ihre Wirkung beim Empfänger prüfen lassen.
  • Excel: Die gewünschte Formel beschreiben und erstellen lassen. Gerechnet wird anschließend mit der geprüften Formel.
  • Routineaufgaben im Sekretariat: Auch die Assistenz profitiert, wenn wiederkehrende Aufgaben sauber beschrieben sind.

Wichtig ist der Praxistest: Wer für eine Mail eine halbe Stunde mit dem Assistenten ringt, die sich in fünf Minuten schreiben ließe, hat nichts gewonnen. Effizienz muss gemessen werden.

Prompting: Würde ein Mensch den Auftrag verstehen?

Die Leitfrage für gute Arbeitsaufträge ist einfach: Würde ein Mensch verstehen, was gemeint ist? Ein Auftrag wie „Prüfe diesen Vertrag“ lässt zu viele Fragen offen – etwa zur vertretenen Partei, zum anwendbaren Recht, zum Mandatsziel und zu den relevanten Risiken. Besser sind präzise Vorgaben, die nötigen Unterlagen und ein Dialog: erst Sachverhalt und Lücken klären, dann Argumente prüfen, dann den Text entwickeln.

Grenzen: Wo der Anwalt entscheidet

Ebenso klar benennt das Interview die Grenzen. Berechnungen gehören in geprüfte Formeln, Fristen in einen verlässlichen Berechnungs- und Kontrollprozess. Ein allgemeines Sprachmodell hat keinen vollständigen Zugang zu Fachliteratur und Rechtsprechung; es taugt als Sparringspartner, die rechtliche Grundlage muss separat geprüft werden. Und: Ein Ergebnis, das Sie selbst nicht beurteilen können, übernehmen Sie nicht. Der Verweis auf die KI ist gegenüber dem Mandanten keine tragfähige Begründung.

Gleiches gilt für KI-Agenten: Autonomie ist kein Selbstzweck. Die Schritte müssen nachvollziehbar und steuerbar bleiben, denn die Verantwortung liegt beim Anwalt. Menschliche Prüfung heißt mehr als „freigeben“ – sie umfasst die Bewertung, ob die Analyse trägt und welche Informationen fehlen.

Berufsgeheimnis und Datenschutz: Die Grundlagen zuerst klären

Die Fragen beginnen nicht erst bei Copilot, sondern schon beim Einsatz von Microsoft 365, denn dort werden Mandatsdaten verarbeitet. Copilot ist ein guter Anlass, diese Grundlagen zu prüfen: Welche vertraglichen Vereinbarungen gelten, und genügen sie den Anforderungen an Berufsgeheimnisträger? Welche Daten dürfen verarbeitet werden? Wer erhält Zugriff? Welche zusätzlichen Datenflüsse entstehen, etwa durch Websuche oder externe Dienste? Die bloße Zusage, Daten würden nicht zum Modelltraining genutzt, beantwortet nicht alle Fragen.

Was das für Ihre Kanzlei-IT bedeutet

Ob KI-Assistent im Office-Umfeld oder spezialisierte Lösung: Der Nutzen steht und fällt mit einer sauberen IT-Basis. Das beginnt bei durchdachten Berechtigungen – wer darf auf welche Akten, Postfächer und Ablagen zugreifen? Je klarer die Zugriffe, desto kontrollierbarer die Ergebnisse. Es setzt sich fort bei einer stabilen Netzwerk- und Sicherheitsumgebung und einer Dokumentenablage, in der Ihre Informationen auffindbar sind.

Genau hier unterstützt Sie ius Systemhaus als RA-MICRO-Partner aus Hannover. Wir betrachten Ihre Kanzlei-IT als Ganzes: Arbeitsplätze, Netzwerk, Telefonanlage und Datensicherung – abgestimmt auf Ihre RA-MICRO-Umgebung. Wenn Sie KI in der Kanzlei einsetzen möchten, sprechen wir mit Ihnen zuerst über Ihre Aufgaben und Daten, nicht über Lizenzen. Für die Kernarbeit am Mandat bietet RA-MICRO mit dem JURA KI Assistent und weiteren KI-Funktionen eine Lösung, die direkt in Ihrem Kanzleiprogramm ansetzt.

Und noch ein Zeitgewinn, der oft vergessen wird: Der größte Engpass in vielen Kanzleien ist die Texterstellung selbst. Mit DictaNet und Dragon NaturallySpeaking diktieren Sie Schriftsätze, Vermerke und Mails direkt – schneller als jede Tastatur und ohne Medienbruch im Arbeitsablauf. Kombiniert mit einer klar geregelten KI-Nutzung für Prüfung und Überarbeitung entsteht ein Workflow, der Zeit spart und die Verantwortung dort belässt, wo sie hingehört: beim Anwalt.

Ihre nächsten Schritte

Wenn Sie Copilot oder andere KI-Werkzeuge einsetzen möchten, empfehlen wir einen kurzen Dreischritt: Erstens ein bis zwei konkrete Aufgaben auswählen, zweitens Datenschutz, Berufsgeheimnis und Berechtigungen für genau diesen Einsatz klären, drittens das Ergebnis mit Blick auf den echten Zeitgewinn prüfen. Das Interview verweist zudem auf ein Webinar am 3. November 2026 zum Einsatz von Copilot im juristischen Alltag.

Sprechen Sie uns an – wir machen Ihre Kanzlei-IT bereit für den sinnvollen KI-Einsatz.
Telefon: 0511/9998840
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

Quelle: Anwaltspraxis Magazin, Interview mit Dr. David Schneeberger, 15.10.2026.

Beweislast beim Datenschutz: Warum Ihre Kanzlei dokumentieren muss, was sie technisch leistet

Die meisten Kanzleien haben eine ordentliche IT-Sicherheit. Was die meisten Kanzleien nicht haben, ist ein Nachweis darüber. Solange nichts passiert, fällt der Unterschied nicht auf. Nach einem Vorfall ist er entscheidend – denn die Rechtsprechung hat die Beweislast in eine Richtung verschoben, die viele unterschätzen.

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass sich die verantwortliche Stelle nach einem Angriff nicht mit dem Hinweis entlasten kann, sie sei eben Opfer geworden. Sie muss darlegen und beweisen, dass ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen dem Stand der Technik entsprachen (EuGH, Urt. v. 14.12.2023 – C-340/21). Der Bundesgerichtshof hat die Anspruchsseite zusätzlich gestärkt: Schon der reine Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten ist ein ersatzfähiger immaterieller Schaden, ein konkreter Missbrauch muss nicht nachgewiesen werden (BGH, Urt. v. 18.11.2024 – VI ZR 10/24).

Für Sie als Kanzlei gilt das doppelt. Sie beraten Mandanten zu dieser Rechtslage – und Sie unterliegen ihr selbst, mit besonders sensiblen Daten und zusätzlich der Verschwiegenheitspflicht aus § 43a BRAO.

Das Problem: „Wir haben eine Firewall“ ist kein Nachweis

Art. 32 DSGVO verlangt Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind, und Art. 5 Abs. 2 DSGVO verlangt, dass Sie die Einhaltung nachweisen können. In der Praxis kippt diese Nachweispflicht regelmäßig an derselben Stelle: Die Maßnahme existiert, aber niemand kann sagen, seit wann, in welcher Konfiguration und wer sie zuletzt geprüft hat.

Typische Beispiele aus unseren Bestandsaufnahmen: Die Datensicherung läuft seit Jahren zuverlässig – aber der letzte dokumentierte Rückspieltest liegt nicht vor oder hat nie stattgefunden. Die Zugriffsrechte in RA-MICRO sind vernünftig gesetzt – aber es gibt keine Liste, wer auf welche Aktenbereiche zugreifen darf, und die Konten ausgeschiedener Mitarbeiter sind noch aktiv. Der Server wird gepatcht – aber nicht nachvollziehbar protokolliert. Es gibt eine Verschlüsselung auf Notebooks – aber keinen Beleg, dass sie auf allen Geräten aktiv ist.

Jede dieser Lücken ist im Alltag belanglos. Im Ernstfall ist sie der Punkt, an dem Sie den Stand der Technik nicht belegen können – und zwar gegenüber drei Adressaten gleichzeitig: der Aufsichtsbehörde, dem Cyberversicherer und möglicherweise einem Mandanten, dessen Daten betroffen sind.

Die Lösung: ein TOM-Verzeichnis, das gepflegt wird

Was Sie brauchen, ist kein Datenschutzgutachten, sondern ein lebendes Verzeichnis Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen. Entscheidend sind vier Eigenschaften: Es benennt die Maßnahme konkret, es nennt einen Verantwortlichen, es nennt ein Prüfintervall, und es hält jede Prüfung mit Datum fest.

In der Praxis bewährt sich eine Gliederung nach Schutzzielen. Zutritt und Zugang: Serverraum, Bildschirmsperre, Anmeldeverfahren, Mehr-Faktor-Authentisierung bei Fernzugriffen. Zugriff: Rollen- und Rechtekonzept in RA-MICRO, Trennung von Benutzer- und Administratorkonten, dokumentierter Prozess für Ein- und Austritte. Weitergabe: Verschlüsselung bei beA-Versand und E-Mail, Umgang mit mobilen Datenträgern, Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern. Verfügbarkeit: Datensicherung mit Aufbewahrungsfristen, Rückspieltest mit Protokoll, Notfallplan, unterbrechungsfreie Stromversorgung. Nachvollziehbarkeit: Protokollierung in RA-MICRO, Patchstand, Schulungsnachweise.

Der Aufwand liegt nicht im Erstellen, sondern im Pflegen. Deshalb sollte das Verzeichnis so kurz sein, dass eine jährliche Durchsicht in einer Stunde möglich ist – und so konkret, dass daraus hervorgeht, welche Software in welcher Version welche Aufgabe erfüllt.

Ein praktischer Hinweis dazu: Das Verzeichnis sollte außerhalb der Systeme liegen, die es beschreibt. Ein TOM-Verzeichnis, das ausschließlich auf dem verschlüsselten Server gespeichert ist, steht Ihnen genau dann nicht zur Verfügung, wenn Sie es brauchen – nämlich nach einem Vorfall, wenn Aufsichtsbehörde und Versicherer innerhalb von Tagen Auskunft erwarten. Ein ausgedruckter Stand im Kanzleisafe oder eine Kopie an einem getrennten Ort kostet nichts und erspart im Ernstfall eine unangenehme Erklärung.

Was RA-MICRO dabei bereits mitbringt

Ein guter Teil der Nachweise lässt sich aus Systemen ziehen, die in Ihrer Kanzlei längst laufen. Die Benutzerverwaltung in RA-MICRO dokumentiert, welche Rechte vergeben sind, und ist damit gleichzeitig Maßnahme und Nachweis. Die Protokollfunktionen zeigen Zugriffe auf Akten. Der Versionsstand belegt, dass Sie gepflegte, vom Hersteller unterstützte Software einsetzen – ein Punkt, den Aufsichtsbehörden regelmäßig zuerst ansprechen. Bei DictaNet und Dragon NaturallySpeaking ist relevant, dass Diktat und Spracherkennung lokal in Ihrer Infrastruktur arbeiten; dass Mandantendaten Ihr Netz nicht verlassen, ist eine dokumentierbare Maßnahme und bei KI-gestützten Werkzeugen ein echtes Argument.

Der Rest kommt aus der Infrastruktur: Sicherungsprotokolle, Patchberichte, Firewall-Konfiguration, Netzwerkdokumentation. Wer diese Unterlagen einmal an einer Stelle zusammengeführt hat, beantwortet eine Anfrage der Aufsichtsbehörde in Stunden statt in Wochen.

Wir erstellen Ihr Verzeichnis gemeinsam mit Ihnen

Weil wir Ihre Infrastruktur betreuen, können wir den technischen Teil Ihres TOM-Verzeichnisses aus Erstanalyse und Dokumentation direkt befüllen – Netzwerk, Server, Sicherung, Rechte, RA-MICRO Versionsstand. Sie ergänzen den organisatorischen Teil, und am Ende steht ein Dokument, das Sie einem Prüfer vorlegen können.

Rufen Sie uns an unter 0511 / 999 88 40 oder schreiben Sie an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Wir sagen Ihnen zuerst, was in Ihrer Kanzlei schon nachweisbar ist – und dann, was noch fehlt.

Wer darf was in Ihrer Kanzlei? Benutzerrechte und Chiffren in RA-MICRO als Schutzschild für Mandantendaten

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachangestellte, Auszubildende, Buchhaltung, Verwaltung: In fast jeder Kanzlei arbeiten täglich mehrere Menschen mit RA-MICRO. Und genau hier liegt eine Frage, die im hektischen Alltag gern untergeht: Wer darf eigentlich was? Wer Mandantendaten, Akten und Finanzbuchhaltung schützen will, braucht eine klare Antwort darauf – nicht erst nach einem Vorfall.

Das Problem: Alle dürfen alles – bis etwas passiert

In vielen Kanzleien wachsen Zugriffsrechte historisch. Der neue Kollege bekommt „erst mal dieselben Rechte wie die anderen“, die Auszubildende sieht plötzlich Zahlungsverkehr, und beim Ausscheiden einer Mitarbeiterin bleibt das Benutzerkonto noch wochenlang aktiv. Das ist bequem, aber riskant: Sensible Mandantendaten unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit, und auch der Datenschutz verlangt, dass nur die Personen Zugriff haben, die ihn für ihre Aufgabe tatsächlich benötigen.

Hinzu kommt: Wenn etwas schiefgeht – ob durch ein Versehen, einen Irrtum oder einen Angriff von außen – ist der mögliche Schaden umso größer, je mehr Rechte ein einzelnes Benutzerkonto hat.

Die Lösung: Rechte gezielt vergeben

RA-MICRO bietet dafür eine Benutzerverwaltung mit integrierter Rechteverwaltung. Für jedes Benutzerkonto lässt sich individuell festlegen, welche Programmbereiche und Funktionen zur Verfügung stehen. Zentrale Einstellungen können grundsätzlich nur von Personen geändert werden, die über die entsprechenden Verwaltungsrechte verfügen. Das Prinzip dahinter ist einfach: Jede Person erhält nur die Rechte, die sie für ihre Tätigkeit wirklich braucht.

Besonders sinnvoll ist eine differenzierte Rechtevergabe in diesen Situationen:

  • Neue Mitarbeitende und Auszubildende: Rechte passend zum Aufgabengebiet statt Standardprofil für alle.
  • Wechsel des Aufgabenbereichs: Wer in die Buchhaltung wechselt, braucht andere Rechte als zuvor – und manches nicht mehr.
  • Ausscheiden aus der Kanzlei: Benutzerzugang und Berechtigungen zeitnah prüfen und anpassen.

Zusätzlicher Schutz durch Chiffren

Ergänzend zur Rechteverwaltung können besonders schutzbedürftige Programmbereiche in RA-MICRO durch Chiffren abgesichert werden. Vorgesehen sind unter anderem eine Allgemeine Programmchiffre sowie besondere Chiffren für die Buchhaltung und die E-Rechnung. Der Aufruf bestimmter Funktionen hängt dann zusätzlich davon ab, dass die jeweilige Chiffre bekannt ist.

Gerade in der Buchhaltung ist das ein wertvolles Werkzeug: Der Chiffrenschutz kann sich beispielsweise auf das Aktenkonto, Finanz- und Sachkontenübersichten, Kostenblätter oder den Zahlungsverkehr erstrecken. Wie weit der Schutz reicht, konfigurieren Sie in den Allgemeinen Einstellungen auf der Karteikarte „Chiffren“.

Wichtig zu wissen: Benutzerrechte und Chiffren erfüllen unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich ideal. Die Benutzerverwaltung legt dauerhaft fest, welche Funktionen ein Benutzer nutzen darf. Chiffren sichern zusätzlich die Bereiche ab, in denen ein besonders hoher Schutzbedarf besteht.

Mehrere Schutzebenen sinnvoll kombinieren

Damit nicht genug: RA-MICRO erlaubt weitere Schutzebenen. So können Datenpools mit einem Passwort geschützt werden, und der Zugriff auf Dokumente der E-Akte lässt sich über Exklusivbenutzer einschränken. Zugeordnete Akten-Sachbearbeiter und Personen mit Verwalterrechten behalten dabei ihren Zugriff. Je nach Organisation und Sicherheitsbedarf Ihrer Kanzlei können Sie diese Möglichkeiten passgenau kombinieren.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Mehr Datenschutz im Alltag: Mandantendaten sind nur für den Personenkreis sichtbar, der sie braucht.
  • Weniger Risiko bei Fehlern: Wer weniger darf, kann auch weniger versehentlich ändern oder löschen.
  • Klare Strukturen: Eine saubere Rechtevergabe macht die Kanzleiorganisation übersichtlich und nachvollziehbar.
  • Nachweisbarkeit: Sie können gegenüber Mandanten, Versicherern oder Aufsicht zeigen, dass Ihre Kanzlei technische und organisatorische Maßnahmen ernst nimmt.

Unser Praxistipp: Rechte regelmäßig prüfen

Einmal eingerichtet ist nicht für immer erledigt. Planen Sie feste Termine ein, zu denen Sie Benutzerrechte überprüfen – bei jeder Neueinstellung, bei jedem Wechsel des Aufgabenbereichs und bei jedem Ausscheiden. Ein kurzer jährlicher Rechte-Check gehört zudem in jedes Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept einer Kanzlei. So bleibt die Rechtevergabe übersichtlich und passt zur gelebten Kanzleiorganisation.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung

Als RA-MICRO Partner aus Hannover kennen wir die Praxis in Kanzleien: Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Benutzerverwaltung zur Kanzleiorganisation passt, richten Rechte und Chiffren sauber ein und sorgen dafür, dass auch Ihre IT-Umgebung drumherum stimmt – vom Netzwerk bis zur Datensicherung.

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TerminalFix: Wenn Ihre Mitarbeiterin den Angriff selbst einfügt

Es gibt Angriffe, die scheitern an guter Technik. Und es gibt Angriffe, die guter Technik ausweichen, indem sie den Menschen vor dem Bildschirm zum Werkzeug machen. Die Methode, mit der Kriminelle im August 2026 in das Berliner Landesnetz gelangten, gehört zur zweiten Gruppe – und genau deshalb sollten Kanzleien sie kennen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat am 4. September 2026 eine Warnung zu einer Kampagne namens „TerminalFix“ veröffentlicht und auf Mastodon bestätigt, dass dies der Einstiegsweg der Ransomware-Gruppe Rhysida in die Berliner Senatsverwaltungen war. Das Besondere: Es wurde keine Sicherheitslücke ausgenutzt. Kein fehlender Patch, kein veralteter Server, kein ungeschütztes Fernzugriffstor. Der Angriff funktionierte, weil ein Mensch getan hat, was man ihm gesagt hat.

Das Problem: ein Captcha, das kein Captcha ist

Der Ablauf ist in seiner Einfachheit unangenehm. Eine Mitarbeiterin landet über eine Phishing-Mail, einen Link aus einem Forum oder eine manipulierte Branchenseite auf einer vorbereiteten Webseite. Dort erscheint ein Captcha im Design von Cloudflare – also die vertraute Abfrage, mit der Webseiten täglich prüfen, ob ein Mensch oder ein Bot zugreift. Diese Abfrage fordert nun auf, ein paar Tasten zu drücken: Windows + X, dann die Windows-Terminal-Umgebung, dann Rechtsklick zum Einfügen, dann Enter.

Was die Nutzerin nicht sieht: Die Webseite hat im Hintergrund per JavaScript bereits einen Befehl in ihre Zwischenablage kopiert. Sie fügt diesen Befehl in die PowerShell ein und führt ihn aus – in gutem Glauben, ein Sicherheitsmerkmal zu bedienen. Während im Vordergrund das falsche Captcha weitere Schritte verlangt und sie damit ablenkt, lädt der Befehl im Hintergrund die erste Schadsoftware nach. Diese nutzt anschließend eine signierte, völlig legitime Windows-Datei, um per Sideloading eigenen Code einzuhängen, versteckt weitere Programmteile per Steganographie in harmlos aussehenden PNG-Bilddateien, verankert sich über Registry-Schlüssel dauerhaft im System, meldet sich im 60-Minuten-Takt bei den Angreifern und baut einen SOCKS-Proxy auf – einen Tunnel ins Netzwerk.

Ab diesem Punkt bewegen sich die Täter im Netz wie ein angemeldeter Benutzer. Sie sehen, worauf dieser Benutzer zugreifen darf. In Berlin lagen zusätzlich Passwortlisten im Klartext auf den Systemen – spätestens damit war der Weg frei. Das Ergebnis kennen Sie: 1,44 Millionen Dateien im Darknet, Veröffentlichung am 4. September.

Warum Kanzleien ein besonders dankbares Ziel sind

Die Angreifer brauchen für diesen Einstieg nur eine einzige Person, die einmal mitspielt. Und sie finden ihre Zielpersonen ohne Aufwand: Namen, Funktionen und E-Mail-Adressen stehen in jeder Kanzlei im Impressum und auf der Teamseite. Wer weiß, dass Frau Meyer das Sekretariat führt und Herr Dr. Schmidt im Baurecht arbeitet, schreibt eine passende Mail. Selbst wenn es erst beim zwanzigsten Versuch klappt, lohnt sich der Aufwand – bei Rhysida ging es um zwei Millionen Euro.

Hinzu kommt eine Zahl, die das BSI nennt und die jede Hoffnung auf einen stillen Ausgang nimmt: In 92 Prozent der Fälle, in denen Kriminelle eine Veröffentlichung androhen, erfolgt sie tatsächlich. Für eine Kanzlei bedeutet das Mandantenakten, Vergleichsentwürfe und Honorarabrechnungen im Darknet – und eine Verschwiegenheitsverletzung, die sich nicht mehr einfangen lässt.

Die Lösung: drei Ebenen, die zusammenwirken

Gegen eine Methode, die gezielt am Virenscanner vorbeigeht, hilft kein einzelnes Produkt. Wirksam ist eine Kombination aus Technik, Rechten und Wissen.

Technisch lässt sich der entscheidende Schritt schlicht verbieten. In einer Anwaltskanzlei braucht kein Sekretariatsarbeitsplatz eine PowerShell. Über Gruppenrichtlinien oder AppLocker wird der Zugriff auf Windows-Terminal und PowerShell für normale Benutzerkonten gesperrt – ein Eingriff, der niemanden bei der Arbeit stört und diesen Angriffsweg schließt. Ergänzend filtert ein moderner DNS- und Webfilter die manipulierten Seiten, bevor das falsche Captcha erscheint.

Bei den Rechten entscheidet sich, wie weit ein erfolgreicher Angriff kommt. Niemand arbeitet im Tagesgeschäft mit Administratorrechten. Die Benutzer- und Rechteverwaltung in RA-MICRO begrenzt zusätzlich, welche Akten und Ablagen ein Konto überhaupt erreicht. Und Passwörter gehören in einen Passwortmanager, nicht in eine Excel-Liste auf dem Gruppenlaufwerk – Berlin hat vorgeführt, was solche Listen wert sind.

Beim Wissen genügt ein einziger, konkreter Satz, den jede Mitarbeiterin kennen muss: Kein echtes Captcha und kein echter Support verlangt jemals, dass Sie Tastenkombinationen drücken oder etwas in ein schwarzes Fenster einfügen. Wer dazu aufgefordert wird, schließt den Browser und ruft die IT an. Dieser eine Satz, einmal in einer Teambesprechung erklärt, ist wirksamer als jede Richtlinie im Ordner.

Wir sehen uns Ihre Arbeitsplätze an

Ob PowerShell auf Ihren Arbeitsplätzen erreichbar ist, ob jemand mit Administratorrechten arbeitet und ob irgendwo Passwortlisten liegen – das lässt sich in Ihrem Netzwerk innerhalb weniger Stunden feststellen. Wir betreuen Kanzleien in Hannover und Umgebung mit Netzwerk, Server, Telefonanlage und RA-MICRO aus einer Hand und wissen deshalb, wo in der Praxis die offenen Türen stehen.

Rufen Sie uns an unter 0511 / 999 88 40 oder schreiben Sie an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Wir prüfen Ihre Arbeitsplätze, sperren die kritischen Wege und schulen Ihr Team in einer halben Stunde auf genau diese Masche.

Kein Lösegeld, aber Daten im Darknet: Was Ihre Kanzlei aus dem Hackerangriff auf den Berliner Senat lernen sollte

Ausweiskopien, Gehaltsabrechnungen, interne Unterlagen: Nach einem Cyberangriff auf die Berliner Senatsverwaltung sind riesige Datensätze im Darknet aufgetaucht. Das Land hatte sich geweigert, das geforderte Lösegeld an die Hackergruppe Rhysida zu zahlen. Die Folge: Die Täter veröffentlichten die erbeuteten Daten. Für die Betroffenen ist das ein Albtraum. Für Ihre Kanzlei ist es ein Weckruf.

Das Problem: Ihre Kanzlei ist ein attraktives Ziel

Rechtsanwälte verwalten genau die Daten, die Angreifer besonders interessant finden: Mandantenakten, Vertragsentwürfe, Gesundheits- und Finanzdaten, Korrespondenz mit Gerichten und Gegenseiten. Dazu kommt die anwaltliche Verschwiegenheit. Ein Datenabfluss ist deshalb nicht nur ein IT-Problem, sondern ein berufsrechtliches und haftungsrechtliches Risiko.

Der Fall Berlin zeigt zwei Dinge sehr deutlich:

  • Nicht zahlen schützt nicht vor Veröffentlichung. Wer kein Lösegeld zahlt, riskiert, dass die Daten im Netz landen. Wer zahlt, hat dennoch keine Garantie, dass sie gelöscht werden.
  • Der Schaden entsteht oft schon vor dem Angriff. Entscheidend ist, wie gut Netzwerk, Berechtigungen, Datensicherung und Notfallplanung vorbereitet sind.

Die Pflichten nach einem Datenleck

Kommt es in Ihrer Kanzlei zu einer Datenpanne mit Risiko für die Betroffenen, greift die DSGVO: Nach Art. 33 DSGVO muss der Vorfall in der Regel innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Bei hohem Risiko sind zusätzlich die Betroffenen zu informieren. Wer in dieser Phase erst klären muss, wer überhaupt zuständig ist und welche Systeme betroffen sind, verliert wertvolle Zeit.

Die Lösung: Vorbereitung statt Schadensbegrenzung

Sie müssen kein Konzern sein, um sich wirksam zu schützen. Fünf Bausteine bringen in der Praxis den größten Effekt:

  1. Saubere Netzwerkstruktur: Server, Arbeitsplätze, Drucker und Gäste-WLAN gehören in getrennte Bereiche. So bleibt ein Vorfall begrenzt und breitet sich nicht über die ganze Kanzlei aus.
  2. Restriktive Berechtigungen: Nicht jeder Mitarbeiter braucht Zugriff auf jede Akte und jedes Laufwerk. Je kleiner der Zugriffskreis, desto kleiner der mögliche Schaden.
  3. Datensicherung mit Rückweg: Backups müssen regelmäßig laufen, vom Produktivnetz getrennt aufbewahrt und vor allem getestet werden. Ein Backup, das sich nicht zurückspielen lässt, ist keines.
  4. Aktuelle Software und Patches: Betriebssystem, Server, Firewall und Kanzleisoftware sollten stets auf aktuellem Stand sein. Viele Angriffe nutzen Lücken, für die längst Updates existieren.
  5. Notfallplan und Ansprechpartner: Wer entscheidet im Ernstfall? Wen rufen Sie an? Wer meldet an die Aufsichtsbehörde? Ein kurzer, schriftlicher Plan spart im Ernstfall Stunden.

Ihre Vorteile mit einem erfahrenen IT-Partner

Als RA-MICRO- und DictaNet-Partner kennen wir die Anforderungen von Kanzleien aus der täglichen Praxis. Wir betrachten Ihre IT nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel von Kanzleisoftware, Netzwerk, Datensicherung und Arbeitsabläufen. Das bringt Ihnen konkrete Vorteile:

  • Überblick statt Bauchgefühl: Wir prüfen Ihre Kanzlei-EDV und zeigen Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.
  • Lösungen aus einer Hand: Netzwerk, Server, Backup und RA-MICRO greifen ineinander, ohne Schnittstellen-Streit zwischen verschiedenen Dienstleistern.
  • Kurze Wege im Ernstfall: Ein fester Ansprechpartner, der Ihre Umgebung kennt, ist im Notfall Gold wert.
  • Verständlich erklärt: Sie bekommen klare Empfehlungen in der Sprache Ihrer Kanzlei, nicht in IT-Fachchinesisch.

Was Mandanten und Aufsichtsbehörden von Ihnen erwarten

Wer Mandatsgeheimnisse verwaltet, wird im Streitfall an seiner Vorsorge gemessen. Aufsichtsbehörden und Mandanten fragen nicht nur, was passiert ist, sondern auch, was die Kanzlei vorher getan hat. Dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen, regelmäßige Updates, getestete Backups und eine klare Zuständigkeit für den Ernstfall zeigen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten ernst nehmen. Das schafft Vertrauen und kann im Ernstfall erheblich zur Entlastung beitragen.

Ein realistischer Einstieg in den Kanzleialltag

Sie müssen nicht alles auf einmal umsetzen. Starten Sie mit den Maßnahmen, die den größten Hebel haben: ein geprüftes Backup, getrennte Netzwerkbereiche und ein kurzer Notfallplan auf einer Seite. Anschließend arbeiten Sie sich Schritt für Schritt vor. Wir begleiten Sie dabei pragmatisch und so, dass Ihr Kanzleibetrieb mit RA-MICRO und DictaNet jederzeit reibungslos weiterläuft.

Prüfen Sie Ihre Kanzlei, bevor es andere tun

Beantworten Sie sich ehrlich ein paar Fragen: Wann wurde zuletzt ein Backup zurückgespielt? Wer hat Administratorrechte? Wann gab es das letzte Update der Firewall? Und wissen alle Mitarbeiter, was bei einem Verdacht zu tun ist? Wenn Sie bei einer dieser Fragen zögern, lohnt sich ein gemeinsamer Blick auf Ihre Umgebung.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wir unterstützen Sie gerne bei einer kompakten Standortbestimmung Ihrer Kanzlei-IT, damit Ihre Mandantendaten dort bleiben, wo sie hingehören.

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E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

IT-Notfallplan für die Kanzlei: Was passiert, wenn RA-MICRO morgen nicht startet?

Zwischen dem 7. und 12. August 2026 zogen Angreifer Daten aus zwei Berliner Senatsverwaltungen ab. Die Ransomware-Gruppe „Rhysida“ forderte 30 Bitcoin – rund zwei Millionen Euro. Als Berlin nicht zahlte, veröffentlichten die Täter am 4. September 2026 etwa 1,44 Millionen Dateien im Darknet: Personalakten, Disziplinarverfahren, Finanzunterlagen, Angaben zur kritischen Infrastruktur. Der Einstieg erfolgte nach Analyse des BSI nicht über eine exotische Sicherheitslücke, sondern über eine Methode namens „TerminalFix“: Ein Mitarbeiter wurde auf eine manipulierte Webseite gelockt, die ein gefälschtes Cloudflare-Captcha zeigte – und fügte einen Befehl, der unbemerkt in seiner Zwischenablage lag, selbst in die Windows-PowerShell ein.

Für Kanzleien ist daran weniger die Größe des Schadens bemerkenswert als der Ablauf danach. Am 14. August wurden die betroffenen Verwaltungen vom Landesnetz getrennt, am 17. August ging die erste Pressemitteilung heraus, am 21. August konnten 50.000 Berliner Haushalte kein Wohngeld erhalten, weil die Zahlungsabläufe stillstanden. Erst am 24. August waren die Behörden wieder grundsätzlich arbeitsfähig. Zehn Tage, in denen eine Organisation mit geprüftem Notfallplan deutlich schneller zurück im Betrieb gewesen wäre. Ohne Plan beginnt am Tag der Entdeckung das Improvisieren – und Improvisieren kostet in einer Kanzlei nicht nur Nerven, sondern Fristen.

Das eigentliche Problem: Niemand weiß, wer was zuerst tut

Stellen Sie sich einen Montagmorgen vor. RA-MICRO startet nicht, die Datenbank meldet einen Fehler, auf dem Server liegt eine Textdatei mit einer Lösegeldforderung. Jetzt stellen sich innerhalb der ersten Stunde Fragen, die niemand aus dem Stand beantworten kann: Wer trennt den Server vom Netz? Wer darf das entscheiden, wenn der Partner im Termin sitzt? Welche Telefonnummer hat der IT-Dienstleister, wenn das Mailpostfach nicht erreichbar ist? Welche Fristen laufen heute ab, und wo stehen sie, wenn das Fristenbuch in der verschlüsselten Datenbank liegt? Und ab wann läuft eigentlich die 72-Stunden-Meldefrist nach Art. 33 DSGVO?

Dazu kommt eine rechtliche Entwicklung, die viele Kanzleien noch nicht auf dem Schirm haben. Die Rechtsprechung hat die Beweislast verschoben: Nach der Linie des EuGH muss die verantwortliche Stelle beweisen, dass ihre Sicherheitsvorkehrungen dem Stand der Technik entsprachen (EuGH, Urt. v. 14.12.2023 – C-340/21). Der BGH hat ergänzt, dass schon der reine Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen ersatzfähigen immateriellen Schaden darstellt (BGH, Urt. v. 18.11.2024 – VI ZR 10/24). Übersetzt in den Kanzleialltag heißt das: Nach einem Vorfall müssen Sie belegen können, was Sie vorher getan haben. Ein Notfallplan in der Schublade ist deshalb nicht nur Betriebsorganisation, sondern Dokumentation.

Die Lösung: ein Notfallplan, der auf eine Seite passt

Ein Notfallplan für eine Kanzlei muss kein 40-seitiges Handbuch sein. Wirksam ist, was im Ernstfall auch ausgedruckt neben dem Telefon liegt und von jeder Mitarbeiterin ohne Rückfrage angewendet werden kann. Fünf Bausteine genügen als Gerüst.

Erstens Alarmierung: eine feste Meldekette mit Namen, Mobilnummern und Vertretung – Kanzleileitung, IT-Dienstleister, Datenschutzbeauftragter, Versicherer. Auf Papier, nicht nur im Outlook-Adressbuch.

Zweitens Sofortmaßnahmen: klare Anweisung, welche Systeme in welcher Reihenfolge vom Netz getrennt werden – und welche ausdrücklich nicht abgeschaltet werden, weil sonst forensische Spuren verloren gehen.

Drittens Wiederanlauf-Reihenfolge: Welche Systeme bringen die Kanzlei am schnellsten zurück in den Arbeitsmodus? In der Praxis sind das die RA-MICRO Datenbank, der Dokumentenbestand, die Diktate aus DictaNet und die Telefonie. Diese Reihenfolge gehört vorher festgelegt, nicht im Krisengespräch.

Viertens Ersatzbetrieb: Wie bleibt die Kanzlei erreichbar und handlungsfähig, während der Server wiederhergestellt wird? Eine Cloud-Telefonanlage läuft unabhängig vom Kanzleiserver weiter und lässt Anrufe per Weiterschaltung auf Mobiltelefone auflaufen. Eine aktuelle Papier- oder Offline-Fristenliste sichert die Fristenkontrolle für die ersten Tage.

Fünftens Meldung und Dokumentation: ein vorbereitetes Protokollformular für Zeitpunkt der Entdeckung, betroffene Datenarten, ergriffene Maßnahmen. Damit halten Sie die Frist aus Art. 33 DSGVO ein und haben zugleich den Nachweis, den Versicherer und Aufsichtsbehörde später sehen wollen.

Warum sich der Aufwand rechnet

Eine funktionierende Notfallvorsorge ist in einer RA-MICRO Kanzlei schneller aufgebaut, als viele erwarten, weil die Bausteine meist schon vorhanden sind. Ein geprüftes Backup der SQL-Datenbank ist die technische Grundlage – entscheidend ist der dokumentierte Rückspieltest, nicht die grüne Meldung im Sicherungsprotokoll. Die Benutzer- und Rechteverwaltung in RA-MICRO begrenzt im Angriffsfall den Radius, weil Verschlüsselungssoftware nur erreicht, worauf der angemeldete Benutzer zugreifen darf. DictaNet und Dragon NaturallySpeaking halten den Diktatweg aufrecht, sobald die Arbeitsplätze wieder stehen, weil Diktat und Spracherkennung lokal funktionieren. Und die Cloud-Telefonanlage trennt Ihre Erreichbarkeit von der Hardware in Ihrem Serverraum.

Der eigentliche Gewinn liegt im Zeitverhalten. Kanzleien mit geübtem Notfallplan sind erfahrungsgemäß innerhalb von Stunden teilarbeitsfähig, Kanzleien ohne Plan in Tagen. Dieser Unterschied entscheidet darüber, ob ein Vorfall ein unangenehmer Mittwoch wird oder ein Haftungsfall.

Sprechen wir über Ihren Notfallplan

Wir kennen Ihre Infrastruktur – Server, Netzwerk, Telefonanlage und RA-MICRO aus einer Hand. Genau deshalb können wir einen Notfallplan erstellen, der zu Ihrer Kanzlei passt und im Ernstfall auch funktioniert: Meldekette, Wiederanlauf-Reihenfolge, Rückspieltest Ihrer Datensicherung und ein Notfallblatt für den Empfang. In der Regel genügt dafür ein halber Tag.

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Der ungesperrte Bildschirm ist Ihr größtes Datenschutzrisiko – wie Windows Hello den Kanzleialltag absichert

Die Szene kennt jede Kanzlei: Die Kollegin geht kurz zum Drucker, der Kollege holt sich einen Kaffee, jemand öffnet die Tür für den Boten. Der Bildschirm bleibt an – offen liegt die Mandantenakte, die E-Mail des Gegners, der Entwurf des Vergleichs. Niemand handelt hier fahrlässig. Der Grund ist banal und menschlich: Wer sich zehnmal am Tag mit einem 14-stelligen Kennwort neu anmelden muss, sperrt den Rechner irgendwann nicht mehr.

Genau an dieser Stelle scheitern in der Praxis viele gut gemeinte Sicherheitskonzepte. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist regelmäßig darauf hin, dass die Absicherung der „digitalen Fenster und Türen“ zu den Grundlagen gehört. Für Kanzleien kommt hinzu, dass der Zugriffsschutz nicht nur eine IT-Frage ist, sondern unmittelbar an die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO) und die Anforderungen der DS-GVO an technisch-organisatorische Maßnahmen rührt.

Sicherheit muss bequem sein, sonst wird sie umgangen

Windows Hello ist seit Jahren fester Bestandteil von Windows 10 und Windows 11 – und in vielen Kanzleien schlicht nicht aktiviert. Dabei löst es genau das Problem, an dem die Kennwortdisziplin scheitert: Gesichtserkennung oder Fingerabdruck entsperren den Arbeitsplatz in unter einer Sekunde. Damit wird konsequentes Sperren zur Gewohnheit statt zur Zumutung.

Technisch erkennt eine kompatible Infrarotkamera das Gesicht; alternativ genügt ein Fingerabdrucksensor. Die biometrischen Erkennungsdaten verbleiben nach Angaben von Microsoft lokal auf dem Gerät – sie wandern nicht in eine Cloud. Für die datenschutzrechtliche Bewertung in der Kanzlei ist das ein wesentlicher Punkt.

Worauf es bei der Hardware ankommt

Viele Business-Notebooks bringen bereits eine Windows-Hello-kompatible Infrarotkamera oder einen Fingerabdrucksensor mit. Ob Ihr Gerät geeignet ist, sehen Sie unter Einstellungen → Konten → Anmeldeoptionen.

Wichtig für die Beschaffung: Eine gewöhnliche Webcam genügt nicht. Achten Sie beim Kauf ausdrücklich auf die Kennzeichnung „Windows Hello-kompatibel“ beziehungsweise „Works with Windows Hello“. Für vorhandene Desktop-Arbeitsplätze lassen sich passende externe USB-Kameras oder Fingerabdrucksensoren nachrüsten – das ist in aller Regel günstiger, als einen funktionierenden Rechner zu ersetzen.

Die PIN ist nicht das kleine Kennwort – sie ist die bessere Alternative

Wo biometrische Anmeldung nicht möglich ist, dient die Windows-Hello-PIN als Rückfalloption. Hier hält sich ein hartnäckiges Missverständnis: Eine vierstellige PIN klinge doch viel unsicherer als ein komplexes Kennwort.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Bindung. Anders als ein Anmeldekennwort ist die PIN an genau diesen einen PC gebunden. Sie entsperrt ausschließlich den geschützten Sicherheitsschlüssel dieses Geräts und lässt sich an keinem anderen Rechner verwenden. Ein abgefangenes Kennwort können Angreifer aus der Ferne einsetzen – eine abgefangene PIN ist ohne das physische Gerät wertlos.

Ein weiterer Punkt spricht für die biometrische Anmeldung: Sie lässt sich nicht weitergeben. Der Zettel unter der Tastatur, das gemeinsam genutzte Kennwort im Sekretariat, die schnelle Anmeldung „unter dem Konto der Kollegin, weil es gerade eilig war“ – all das sind Praktiken, die jede Protokollierung wertlos machen und im Schadensfall kaum zu erklären sind. Wer sich mit Gesicht oder Fingerabdruck anmeldet, meldet sich zwangsläufig als er selbst an. Das ist weniger eine technische als eine organisatorische Verbesserung, und sie wiegt im Kanzleialltag oft schwerer.

Fünf Empfehlungen für den Kanzleialltag

  1. Gesichtserkennung oder Fingerabdruck an allen geeigneten Arbeitsplätzen einrichten.
  2. Für jede Person ein eigenes Windows-Benutzerkonto – Sammelkonten machen jede Nachvollziehbarkeit unmöglich und sind datenschutzrechtlich kaum haltbar.
  3. Bildschirm beim Verlassen sperren mit Windows-Taste + L. Dieser Reflex lässt sich im Team in wenigen Tagen etablieren, sobald das Entsperren nicht mehr schmerzt.
  4. Windows-Hello-PIN als persönliche Rückfalloption einrichten.
  5. Aktuelle und unterstützte Windows-Versionen einsetzen – ein Gerät ohne Sicherheitsupdates entwertet jede Anmeldelösung.

Auch in RDP- und Terminalserver-Umgebungen lässt sich Windows Hello grundsätzlich einsetzen – ein Punkt, der gerade für Kanzleien mit zentraler Serverstruktur oder Cloud-Konzept relevant ist. Die konkrete Umsetzung hängt allerdings von der jeweiligen Konfiguration ab und sollte vor dem Rollout geprüft werden.

Wir richten das für Ihre Kanzlei ein

Als RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover betreuen wir Kanzleien von der Einzelkanzlei bis zur Sozietät mit Terminalserver und mehreren Standorten. Für das Thema Anmeldesicherheit bieten wir Ihnen an:

  • Bestandsaufnahme Ihrer Arbeitsplätze: Wir prüfen, welche Geräte Windows Hello bereits unterstützen und wo eine Nachrüstung sinnvoll ist.
  • Einrichtung und Rollout: Benutzerkonten, biometrische Anmeldung, PIN-Richtlinien und automatische Bildschirmsperre – sauber konfiguriert statt an jedem Arbeitsplatz einzeln zusammengeklickt.
  • Beratung zu Terminalserver und Cloud: Damit die Anmeldelösung auch im Homeoffice und bei mobilen Arbeitsplätzen trägt.
  • Dokumentation für Ihr Datenschutzkonzept: Ein nachweisbar umgesetzter Zugriffsschutz hilft Ihnen gegenüber Mandanten, Aufsicht und Cyberversicherern.

Der Aufwand ist überschaubar, der Effekt im Alltag spürbar: Ein Team, das den Rechner gerne sperrt, ist sicherer als jede Richtlinie, die niemand einhält.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern:

Telefon: 0511 / 999 88 40
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

ius Systemhaus – Ihr RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover.

Cyberversicherung für die Kanzlei: Warum der Versicherer bei fehlender IT-Sicherheit nicht zahlt

Cyberversicherungen gehören inzwischen zum Standardrepertoire vieler Anwaltskanzleien. Was in den 1990er-Jahren in den USA als Nischenprodukt begann und ab 2005 zu eigenständigen Deckungskonzepten heranwuchs, ist heute ein fester Bestandteil des kanzleiinternen Risikomanagements. Die Police liegt im Ordner, der Beitrag wird gezahlt – und das Thema gilt als erledigt.

Genau hier liegt das Missverständnis. Eine Cyberversicherung ist kein Ersatz für IT-Sicherheit. Sie ist ein Versprechen, das nur eingelöst wird, wenn die Kanzlei ihre Hausaufgaben gemacht hat. Und diese Hausaufgaben stehen im Kleingedruckten.

Das Problem: Obliegenheiten entscheiden über die Leistung

Im Versicherungsrecht gilt ein einfacher, aber folgenschwerer Grundsatz: Das Verhalten des Versicherungsnehmers kann den Versicherungsschutz gefährden. Bei weniger gravierenden Vertragsverletzungen wird die Leistung gekürzt, bei grober Fahrlässigkeit kann sie im Extremfall vollständig entfallen. Das betrifft nicht nur die Herbeiführung des Schadens, sondern ausdrücklich auch die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten.

Bei Cyberpolicen sind diese Obliegenheiten hochgradig technisch. Typischerweise verlangen Versicherer:

  • ein funktionierendes, regelmäßig getestetes Backup – idealerweise mit einer Offline- oder unveränderlichen Kopie
  • ein aktuelles Patch-Management, also zeitnah eingespielte Sicherheitsupdates für Betriebssysteme und Anwendungen
  • Multi-Faktor-Authentifizierung für Fernzugriffe, VPN-Verbindungen und Cloud-Dienste
  • eine saubere Rechtevergabe ohne dauerhafte Administratorrechte im Tagesbetrieb
  • den Betrieb ausschließlich unterstützter Software – abgekündigte Systeme sind ein klassischer Ausschlussgrund

Wird ein einziger dieser Punkte im Schadensfall nicht nachgewiesen, gerät die Regulierung ins Wanken. Und der Nachweis wird nicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geführt, sondern Monate oder Jahre später – mitten in der Krise, wenn die Akten verschlüsselt sind, das beA nicht erreichbar ist und Mandanten Antworten erwarten.

Warum Kanzleien besonders im Fokus stehen

Kanzleien verarbeiten hochsensible Daten: Mandatsgeheimnisse, Vertragsentwürfe, Gesundheits- und Finanzdaten Dritter. Das macht sie zu attraktiven Zielen – und erhöht zugleich den Schaden, wenn es passiert. Neben dem Betriebsausfall drohen berufsrechtliche Konsequenzen, DS-GVO-Meldepflichten innerhalb von 72 Stunden und ein Vertrauensverlust, der sich mit keiner Police versichern lässt.

Hinzu kommt: Die Aufsichtsbehörden und die Versicherer schauen zunehmend auf dieselben Kriterien. Wer seine IT-Sicherheit dokumentiert im Griff hat, erfüllt beide Anforderungen gleichzeitig.

Die Lösung: technische Nachweisfähigkeit statt Papierordner

Der entscheidende Schritt ist, die Anforderungen der Police in den tatsächlichen Kanzleibetrieb zu übersetzen – und zwar prüfbar. Als RA-MICRO und DictaNet Partner richten wir Kanzlei-IT genau so aus:

  • Backup mit Wiederherstellungsnachweis: Wir bauen mehrstufige Sicherungskonzepte für Ihre RA-MICRO Datenbank und Ihre E-Akte auf – inklusive dokumentierter Rücksicherungstests. Ein Backup, das nie zurückgespielt wurde, ist im Schadensfall kein Backup.
  • Gehärtetes Netzwerk: Firewall, Netzsegmentierung, kontrollierter Fernzugriff per VPN mit zweitem Faktor. Homeoffice und Gerichtstermin bleiben produktiv, ohne dass Sie Ihr Kanzleinetz öffnen.
  • Aktualitätsprüfung mit dem RA-MICRO Kanzleicheck: Per Fernwartung prüfen wir Software-Stände, Hardwareauslastung, Konfiguration sowie Ihre Backup- und Notfallstrategie – und liefern Ihnen genau die Dokumentation, nach der Ihr Versicherer im Ernstfall fragt.
  • Sichere Kommunikation und sicheres Diktat: Mit DictaNet gelangen Diktate verschlüsselt von unterwegs zu Ihrer Schreibkraft, statt über private Messenger oder ungesicherte Cloud-Ordner zu wandern. Auch die Spracherkennung bleibt dabei im kontrollierten Rahmen.
  • Klare Notfallplanung: Wer ruft wen an, welches System läuft zuerst wieder, welche Fristen sind betroffen? Ein durchgespielter Notfallplan verkürzt Ausfallzeiten – und ist selbst häufig Bestandteil der Obliegenheiten.

Ihr Vorteil: geringeres Risiko, bessere Konditionen, ruhigere Nächte

Kanzleien, die ihre IT nachweisbar sauber aufgestellt haben, profitieren doppelt. Im Alltag arbeiten sie schneller und störungsärmer, weil aktuelle, richtig konfigurierte Systeme schlicht besser laufen. Im Ernstfall behalten sie ihren Versicherungsschutz – und damit die finanzielle Basis, um den Betrieb wieder hochzufahren. Nicht selten honorieren Versicherer ein belastbares Sicherheitsniveau zusätzlich mit besseren Konditionen.

Der Aufwand dafür ist überschaubar. In den meisten Kanzleien geht es nicht um eine komplette Neuanschaffung, sondern um wenige gezielte Korrekturen: ein Backup-Ziel ergänzen, den Fernzugriff absichern, ein abgekündigtes System ablösen, die Ergebnisse dokumentieren.

Lassen Sie uns Ihre Police gegen Ihre Realität prüfen

Holen Sie Ihre Cyberpolice aus dem Ordner – und lassen Sie uns gemeinsam durchgehen, welche Anforderungen darin stehen und wo Ihre Kanzlei heute tatsächlich steht. Wir kommen aus Hannover, betreuen Kanzleien seit Jahren in genau diesen Fragen und sprechen sowohl die Sprache Ihrer IT als auch die Ihres Kanzleialltags.

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Damit Ihre Versicherung im Ernstfall nicht nur besteht, sondern auch zahlt.

Technikpanne in der Videoverhandlung: Warum der BGH jetzt Ihre Kanzlei-IT in die Pflicht nimmt

Es ist der Albtraum jeder Kanzlei: Der Verhandlungstermin läuft, das Gericht wartet – und die Einwahl in die Videokonferenz scheitert. Was früher ein ärgerlicher Zwischenfall war, ist heute ein handfestes Haftungsrisiko. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30. Juli 2026 (Az. I ZR 31/26) klargestellt: Die technische Ausstattung eines Verfahrensbeteiligten liegt nicht in der Verantwortung des Gerichts. Sie liegt in Ihrer.

Der Fall: Zweimal keine Verbindung – zweimal Versäumnisurteil

Ein Beklagter verlor vor dem Amtsgericht ein Versäumnisurteil, weil sich sein Prozessbevollmächtigter nicht in die Videoverhandlung über das Gerichtssystem Jitsi einwählen konnte. Der Anwalt legte Einspruch ein – und scheiterte im zweiten Termin erneut an der Technik. Ergebnis: ein zweites Versäumnisurteil, gegen das nach § 514 Abs. 2 ZPO nur noch sehr eingeschränkt vorgegangen werden kann.

Der Anwalt argumentierte, er habe es sogar über das Mobilfunknetz statt über das Kanzlei-WLAN versucht; mit anderen Systemen habe es nie Probleme gegeben. Der BGH ließ das nicht gelten. Denn genau dieser Umstand hätte hellhörig machen müssen: Wenn alle anderen Konferenzsysteme funktionieren und ausgerechnet das Gerichtssystem nicht, ist die Fehlerquelle vor dem zweiten Termin aufzuklären. Der Anwalt fragte seinen IT-Dienstleister jedoch erst danach – und dieser justierte die interne Firewall nach. Zu spät.

Das eigentliche Problem: Die Kanzlei-IT wird zum Prozessrisiko

Die gute Nachricht vorweg: Der BGH stellt ausdrücklich keine überhöhten Anforderungen. Von Anwältinnen und Anwälten werden keine Fähigkeiten erwartet, die über einfache Nutzerkenntnisse hinausgehen. Auch an den Vortrag zur Störungsursache dürfen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden.

Die entscheidende Einschränkung lautet aber: Sind technische Probleme bereits absehbar, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden – und diese Bemühungen müssen später schlüssig dargelegt werden können. Konkret nennt der BGH: welcher Browser, welches Betriebssystem in welcher Version, welche Hardware für Kamera und Mikrofon, welche vom Gericht empfohlenen Maßnahmen wurden umgesetzt.

Übersetzt in die Praxis heißt das: Sie müssen wissen, wie Ihre IT aufgebaut ist. Und Sie müssen es dokumentieren können. Genau hier scheitern erfahrungsgemäß die meisten Kanzleien – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil niemand für die Infrastruktur zuständig ist, solange sie läuft.

Firewall, Ports, Bandbreite: Wo Videoverhandlungen wirklich scheitern

Die Ursache im entschiedenen Fall – eine zu restriktiv konfigurierte Firewall – ist kein Einzelfall, sondern der Klassiker. Gerichtssysteme wie Jitsi kommunizieren über UDP-Ports und Protokolle, die viele Sicherheits-Appliances standardmäßig blockieren. Weitere typische Stolperfallen aus unserer täglichen Praxis:

  • Firewall- und Proxy-Regeln, die WebRTC-Verbindungen ausbremsen oder ganz unterbinden
  • Unzureichender Upload: Für Video braucht es stabile Upstream-Bandbreite, nicht nur einen schnellen Download
  • Fehlende Priorisierung: Ohne Quality of Service konkurriert die Verhandlung mit Backup-Jobs und Cloud-Sync
  • Ungepflegte Browser und Treiber auf Arbeitsplätzen, die seit Monaten kein Update gesehen haben
  • Headsets und Mikrofone, die im Terminalserver- oder VPN-Betrieb nicht sauber durchgereicht werden
  • Keine Rückfallebene, wenn die Hauptleitung ausfällt

So sichern wir Ihre Kanzlei ab

Als RA-MICRO und DictaNet Partner betreuen wir Kanzleien seit vielen Jahren nicht nur bei der Software, sondern bei der gesamten Infrastruktur – Netzwerk, Server, Telefonanlage und Arbeitsplatz aus einer Hand. Für das Thema Videoverhandlung heißt das ganz konkret:

  • Firewall-Audit und Freischaltung der von den Gerichtssystemen benötigten Ports und Protokolle – sauber dokumentiert, nicht pauschal geöffnet
  • Leitungs- und Bandbreitenprüfung inklusive Priorisierung von Echtzeitverkehr; auf Wunsch mit redundantem Zweitanschluss
  • Testschaltung vor dem Termin: Wir prüfen die Einwahl gemeinsam mit Ihnen, bevor es ernst wird
  • Abgestimmte Hardware: Kameras, Konferenzmikrofone und DictaNet-taugliche Headsets, die im Terminalserver- und VPN-Betrieb zuverlässig funktionieren – dieselbe Ausstattung, mit der Sie anschließend Ihr Diktat in DictaNet oder Dragon NaturallySpeaking aufnehmen
  • Cloud-Telefonanlage als Rückfallebene: Fällt die Videoverbindung aus, sind Sie über eine geprüft erreichbare Rufnummer sofort wieder im Verfahren
  • Dokumentation für den Ernstfall: Sie erhalten eine nachvollziehbare Übersicht über Betriebssystem, Browser, Hardware und durchgeführte Maßnahmen – genau die Angaben, die der BGH verlangt

Der Termin in RA-MICRO – die Technik von uns

Ihre Termine und Fristen verwalten Sie in RA-MICRO. Die Akte liegt in der E-Akte bereit, das Diktat läuft über DictaNet oder Dragon NaturallySpeaking, der Schriftsatz geht über das beA hinaus. Diese Kette funktioniert nur so gut wie das Netzwerk darunter. Wir sorgen dafür, dass dieses Fundament trägt – damit Sie sich im Termin auf Ihren Vortrag konzentrieren können und nicht auf ein Verbindungssymbol.

Nach dem BGH-Urteil ist klar: Ein einmaliger Ausfall mag entschuldbar sein. Der zweite ist es nicht mehr. Wer die Ursache kennt und behebt, bevor der nächste Termin ansteht, ist auf der sicheren Seite.

Jetzt Kanzlei-Check vereinbaren

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Ihre Kanzlei für Videoverhandlungen wirklich gerüstet ist. Wir analysieren Firewall, Leitung und Arbeitsplatz – und liefern Ihnen eine belastbare Dokumentation dazu.

Rufen Sie uns an: 0511 / 999 88 40
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

ius Systemhaus, Hannover – Ihr RA-MICRO und DictaNet Partner für Kanzlei-IT, Netzwerk und Telefonie.

Quelle: BGH, Urteil vom 30.07.2026, Az. I ZR 31/26.

Justizcloud im Aufbau: Warum Kanzleien jetzt ihre eigene IT-Infrastruktur fit machen sollten

Die Justiz in Deutschland bekommt ein gemeinsames technisches Fundament: Bund und Länder haben entschieden, schrittweise eine bundeseinheitliche Justizcloud aufzubauen. Ziel ist es, Ressourcen zu bündeln, Technologien zu vereinheitlichen und die Grundlage für eine moderne Anwendungslandschaft in Gerichten und Staatsanwaltschaften zu schaffen. Die Justizministerien von Bund und Ländern arbeiten dafür gemeinsam mit den IT-Dienstleistern der Justiz. Die Cloud selbst ist noch nicht fertig – die offizielle Informationshomepage zum Projekt ist aber bereits freigeschaltet und informiert über Hintergründe, Zielbild und Projektfortschritt.

Für Kanzleien ist das mehr als eine Randnotiz aus der Verwaltung. Denn wenn die Justiz schneller, digitaler und durchgängiger arbeitet, verschiebt sich der Engpass – und zwar in Richtung Kanzlei.

Das Problem: Die Justiz beschleunigt, die Kanzlei-IT bleibt stehen

Der elektronische Rechtsverkehr hat in den vergangenen Jahren gezeigt, wie schnell technische Vorgaben zur Berufspflicht werden. beA, elektronische Akteneinsicht, strukturierte Datensätze und elektronische Formulare sind längst Alltag. Mit einer zentralen Justizcloud wird sich dieses Tempo eher erhöhen als verringern: mehr digitale Kommunikationswege, größere Dateien, mehr Schnittstellen, kürzere Reaktionszeiten.

In vielen Kanzleien treffen diese Anforderungen jedoch auf eine Infrastruktur, die über Jahre gewachsen ist. Typische Schwachstellen, die uns in der Praxis regelmäßig begegnen:

  • Zu schwache Internetanbindung: Umfangreiche Akten und Scans lassen sich nicht zügig übertragen – Fristsachen werden zum Nervenspiel.
  • Veraltete Server und Arbeitsplätze: Hardware ohne Herstellersupport ist ein Sicherheits- und Ausfallrisiko zugleich.
  • Kein belastbares Backup-Konzept: Sicherungen laufen zwar, wurden aber nie ernsthaft zurückgespielt.
  • Ungeschützter Fernzugriff: Homeoffice und Gerichtstermine ohne VPN, Terminalserver und Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Medienbrüche: Digital eingehende Dokumente werden ausgedruckt, abgeheftet und später wieder gescannt.

Wer hier nicht vorbereitet ist, verliert genau die Zeit, die die Digitalisierung eigentlich freisetzen soll.

Die Lösung: Vier Bausteine für eine justizfeste Kanzlei-IT

1. Netzwerk und Anbindung als Fundament

Bevor über Software gesprochen wird, muss der Unterbau stimmen: eine ausreichend dimensionierte Internetleitung, sauber strukturierte Netzwerkkomponenten, aktuelle Firewall, gepatchte Systeme und ein Backup, dessen Wiederherstellung regelmäßig getestet wird. Dazu gehört auch die Telefonie: Eine moderne Cloud-Telefonanlage sorgt dafür, dass Ihre Kanzlei erreichbar bleibt – im Büro, im Homeoffice und unterwegs.

2. Eine durchgängig digitale Akte

Der zweite Baustein ist die konsequente E-Akte. Jedes Dokument – ob aus dem beA, per E-Mail oder als Scan – gehört ohne Umweg in die elektronische Akte, revisionssicher abgelegt und für alle Berechtigten sofort auffindbar. Erst dann zahlt sich eine digitalisierte Justiz für Ihre Kanzlei wirklich aus.

3. Schnelle Texterstellung per Spracherkennung

Je mehr Kommunikation elektronisch läuft, desto mehr Schriftsätze und Vermerke müssen entstehen. Diktat und Spracherkennung sind deshalb kein Komfortthema, sondern ein Produktivitätshebel.

4. Sicherheit und Datenschutz mitdenken

Je mehr Mandantendaten elektronisch fließen, desto größer wird die Angriffsfläche. Anwältinnen und Anwälte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und zugleich den Anforderungen der DSGVO – beides lässt sich nur mit technischen Maßnahmen einlösen: Zwei-Faktor-Authentifizierung, verschlüsselte Übertragung, ein durchdachtes Berechtigungskonzept und eine Sicherung, die auch einen Verschlüsselungstrojaner überlebt. Ein weiterer, oft unterschätzter Punkt ist die Ausfallsicherheit: Ohne Strom und Netzwerk steht auch die beste Kanzleisoftware still. Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung und ein dokumentierter Notfallplan gehören deshalb genauso zur justizfesten Kanzlei wie die Firewall.

Ihre Vorteile mit RA-MICRO, DictaNet und Dragon

  • RA-MICRO E-Akte: Ein- und ausgehende Dokumente, beA-Nachrichten und Notizen landen strukturiert in einer Akte – ohne Papierparallelwelt und ohne Suchaufwand.
  • Integrierter elektronischer Rechtsverkehr: beA-Anbindung, elektronische Formulare und Fristenkontrolle greifen in RA-MICRO ineinander, statt in getrennten Programmen zu leben.
  • Flexible Betriebsmodelle: Ob eigener Server, RA-MICRO Cloud-Konzept oder browserbasiertes Arbeiten mit RA-MICRO Essentials – Sie wählen das Modell, das zu Größe und Arbeitsweise Ihrer Kanzlei passt.
  • DictaNet: Digitales Diktatmanagement mit klarer Zuordnung von Diktat, Akte und Bearbeiter – auch mobil und über Standorte hinweg.
  • Dragon NaturallySpeaking: Spracherkennung mit hoher Erkennungsgenauigkeit und juristischem Wortschatz. Schriftsätze entstehen in einem Bruchteil der Tippzeit.
  • Alles aus einer Hand: Als RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover planen, liefern und betreuen wir Netzwerk, Server, Telefonanlage und Kanzleisoftware im Zusammenspiel – ein Ansprechpartner statt drei Dienstleister, die aufeinander zeigen.

Jetzt vorbereiten, statt später nachrüsten

Die Justizcloud wird nicht über Nacht kommen – aber sie kommt. Der beste Zeitpunkt, die eigene Infrastruktur zu prüfen, ist deshalb nicht der Tag, an dem neue Schnittstellen scharf geschaltet werden, sondern jetzt, in aller Ruhe und ohne Fristendruck.

Wir schauen uns Ihre Kanzlei-IT gemeinsam mit Ihnen an: Wo steht Ihre Infrastruktur heute, welche Systeme laufen aus dem Support, wie belastbar sind Backup und Fernzugriff, und wo verschenken Sie in RA-MICRO, DictaNet oder Dragon noch Potenzial? Sie erhalten eine verständliche Einschätzung und einen priorisierten Fahrplan – ohne Fachchinesisch.

Sprechen Sie uns an: Telefon 0511 / 999 88 40 oder per E-Mail an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen und vereinbaren einen unverbindlichen Termin – telefonisch, online oder bei Ihnen in der Kanzlei.