beA 4.3 ist da: Warum jetzt viele Kartenlesegeräte ausfallen – und wie Ihre Kanzlei sicher weiterarbeitet

Seit dem 18. März 2026 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in der Version 4.3 im Einsatz. Was nach einem reinen Routine-Update klingt, hat für viele Kanzleien handfeste Folgen: Die beA Client Security muss aktualisiert werden, und ältere Kartenlesegeräte verlieren ihre Unterstützung. Wer jetzt nicht handelt, riskiert genau dann einen Stillstand, wenn es am wenigsten passt – kurz vor Fristablauf. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung wird aus dem Pflicht-Update ein Gewinn an Sicherheit und Komfort.

Das Problem: Pflicht-Update trifft auf veraltete Technik

Gleich mehrere Entwicklungen kommen 2026 zusammen. Seit dem 1. Januar 2026 sind die Gerichte verpflichtet, ihre Akten elektronisch zu führen – der elektronische Rechtsverkehr ist endgültig zum Tagesgeschäft geworden. Gleichzeitig hebt das beA mit Version 4.3 die Sicherheitsanforderungen an. Die Anwendungskomponente der Client Security muss aktualisiert werden, sonst lässt sich die beA-Webanwendung nicht mehr nutzen.

Besonders unangenehm: Etablierte Kartenlesegeräte wie der REINER cyberJack secoder werden von der beA-Software nicht mehr unterstützt. Der Hersteller hat den Support eingestellt, weil sich die aktuellen Sicherheitsanforderungen auf der alten Technik nicht mehr abbilden lassen. Für betroffene Kanzleien bedeutet das: Ohne neues, kompatibles Lesegerät kein Signieren, kein Versand, kein fristwahrender Schriftsatz. Wer das erst am Tag des Fristablaufs bemerkt, hat ein echtes Problem.

Hinzu kommt die Praxis-Realität: Updates der Client Security, Kartenleser-Treiber, Berechtigungen im Netzwerk und das Zusammenspiel mit der Kanzleisoftware greifen ineinander. Ein einziges nicht aktualisiertes Glied in dieser Kette legt den gesamten elektronischen Postausgang lahm.

Die Lösung: ein Partner, der Technik und Recht zusammendenkt

Genau hier setzen wir vom ius Systemhaus an. Als zertifizierter RA-MICRO- und DictaNet-Partner aus Hannover betreuen wir Kanzleien nicht nur bei der Software, sondern bei der gesamten IT – von der Telefonanlage über das Netzwerk bis zum Kartenlesegerät am einzelnen Arbeitsplatz. Wir sorgen dafür, dass das beA-Update 4.3 reibungslos und ohne Ausfallzeiten in Ihren Kanzleialltag kommt.

Konkret heißt das: Wir prüfen, ob Ihre Kartenlesegeräte mit der neuen beA-Version kompatibel sind, und tauschen veraltete Hardware rechtzeitig gegen geprüfte, zukunftssichere Modelle aus. Wir aktualisieren die beA Client Security auf allen Arbeitsplätzen – und das bei Bedarf sogar ohne, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Administratorrechte verfügen müssen. Und wir stellen sicher, dass das beA sauber mit Ihrer RA-MICRO-Kanzleisoftware zusammenspielt, damit Posteingang, Fristen und E-Akte ohne Medienbruch ineinandergreifen.

Ihre Vorteile mit RA-MICRO und ius Systemhaus

Die enge Verzahnung von beA und RA-MICRO ist einer der größten Effizienzhebel im digitalen Anwaltsbüro. Eingehende Nachrichten landen direkt in der E-Akte, Fristen werden automatisiert erfasst, und der gesamte E-Workflow läuft an einer zentralen Stelle zusammen. Damit diese Kette zuverlässig funktioniert, muss die darunterliegende IT stimmen – und genau das ist unsere Kernkompetenz.

Mit unserem Kanzleicheck prüfen wir per Fernwartung die technischen Komponenten Ihrer Kanzlei-EDV: Aktualität der Software, Leistungsfähigkeit der Hardware, Konfiguration des Netzwerks sowie Ihre Backup- und Notfallstrategie. So erkennen wir Schwachstellen, bevor sie zum Ausfall führen. Das schafft nicht nur Sicherheit beim beA, sondern schützt Ihre Kanzlei auch vor Datenverlust und Cyberangriffen – ein Risiko, das gerade für Kanzleien mit ihren hochsensiblen Mandantendaten stetig wächst.

Wer zusätzlich auf Diktat und Spracherkennung mit DictaNet und Dragon NaturallySpeaking setzt, profitiert doppelt: Während das beA den sicheren Versand übernimmt, beschleunigt die professionelle Spracherkennung das Erstellen der Schriftsätze. Aus Diktat wird in Sekunden fertiger Text – verschlüsselt an Ihre Schreibkraft übermittelt, auch von unterwegs. So sparen Sie an jeder Stelle des Workflows wertvolle Zeit.

Drei Schritte zur sicheren beA-Umstellung

Damit der Umstieg auf beA 4.3 ohne böse Überraschungen gelingt, empfehlen wir ein strukturiertes Vorgehen. Erstens: eine Bestandsaufnahme aller Arbeitsplätze – welche Version der Client Security ist installiert, welche Kartenleser sind im Einsatz und sind diese noch kompatibel? Zweitens: der gezielte Austausch veralteter Hardware und das Einspielen der aktuellen Client Security, idealerweise außerhalb der Bürozeiten, damit kein Arbeitstag verloren geht. Drittens: ein abschließender Funktionstest, bei dem wir Signatur, Versand und die Übergabe in die RA-MICRO E-Akte gemeinsam mit Ihnen prüfen. So wissen Sie schwarz auf weiß, dass am Tag X alles funktioniert.

Als Partner direkt aus der Region sind wir dabei schnell zur Stelle – per Fernwartung in Minuten, bei Bedarf auch vor Ort in Ihrer Kanzlei. Diese Nähe macht den Unterschied, wenn eine Frist drängt und jede Minute zählt. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Kanzlei, Ihre Technik und die Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs kennt.

Jetzt handeln, statt später unter Druck zu geraten

Das beA-Update 4.3 ist kein Grund zur Sorge, sondern eine Gelegenheit, Ihre Kanzlei-IT auf einen sicheren, modernen Stand zu bringen. Wer jetzt prüfen lässt, ob Client Security und Kartenleser auf dem aktuellen Stand sind, arbeitet morgen sorgenfrei weiter – ohne Last-Minute-Stress am Tag des Fristablaufs.

Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf Ihre Kanzlei werfen. Wir beraten Sie unverbindlich, prüfen Ihre Hardware und sorgen dafür, dass beA, RA-MICRO und Ihre gesamte IT perfekt zusammenspielen.

Rufen Sie uns an unter 0511/9998840 oder schreiben Sie eine E-Mail an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de – wir machen Ihre Kanzlei fit für den elektronischen Rechtsverkehr 2026.

Die Einführung der E-Rechnungspflicht steht bevor!

Hier finden Sie alles, was Sie ab dem 1. Januar 2025 wissen müssen.

Das Wachstumschancengesetz wurde verabschiedet.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht, mit einer Übergangsfrist bis zum 1.1.2027. Diese Übergangsfrist (§27 Abs. 38 UstG n.F.) besagt, dass zunächst nur der Empfang solcher Nachrichten gewährleistet sein muss. Ab 2027 ist dann auch der Versand verpflichtend.

E-Rechnung – Was ist das eigentlich?

Eine E-Rechnung ist der ab dem 01.01.2025 geltende einheitliche Standard für das Versenden und Empfangen von Rechnungen in B2B-Geschäften.

 

Anders als bei Rechnungen aus Papier oder bisher verbreiteten Dateiformaten, wie z.B. PDF-, Word- und Exceldateien, stellt die E-Rechnung die Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar. Dieser basiert gemäß der EU-Norm EN-16931 auf einem XML-Format.

Wen betrifft die E-Rechnungspflicht?

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle im Inland ansässige Unternehmen, die Rechnungen an andere inländische Unternehmen stellen und / oder Rechnungen von inländischen Unternehmen erhalten.

Kurzum: Auch Kanzleien.

Was ist das zu erwartende Problem ab 2025?

Da der Absender nicht verpflichtet ist eine PDF-Datei mit zusenden, werden Rechnungen wohl möglich nicht mehr direkt lesbar sein. Es wird eine spezielle Software benötigt, die aus den Strukturdaten (XML) wieder ein lesbares Dokument macht.

Weiterhin sind die Empfänger einer Rechnung verpflichtet, die Vollständigkeit der Rechnung zu überprüfen. Da den XML-Dateien künftig die Charakteristik des Briefpapiers fehlt, ist der Empfänger zwingend auf ein Programm angewiesen, dass ihm bei dieser Überprüfung unterstützt. Da bei einer „ordentlichen“ Rechnung für einen Vorsteuerabzug Bedingungen wie „Echtheit der Herkunft“, „Unversehrtheit des Rechnungsinhalts“, sowie „Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen für eine Rechtsordnung im umsatzsteuerlichen Sinne“ erfüllt werden müssen, wird entweder die eingehende E-Mails elektronisch signiert sein müssen oder gar der Anhang.

Wie löst RA-MICRO diese Vorgaben?

Im Ausgang unterstützen wir die E-Rechnung sowohl im anwaltlichen-, als auch im notariellen Bereich bereits. Hier wird auf das XRechnung-Format gesetzt. Um die strukturelle Integrität zu gewährleisten, wird empfohlen den Versand über den E-Brief und signiert zu veranlassen.

Im Eingang wird die XRechnung mit der Jahresversion, die voraussichtlich ab Mitte November verteilt wird, über den Posteingang verarbeitet.

Muss ich bei RA-MICRO meine Lizenz erweitern?

Das ist in 99,9 % aller Fälle nicht nötig. Bis auf ganz wenige Ausnahmen verfügt jede Kanzlei über das Modul „Finanzbuchhaltung“ und ist dann damit in der Lage die Rechnungen zu verarbeiten.

Erfüllen XRechnung und ZUGFeRD die Formatanforderungen?

Ja, grundsätzlich erfüllen beide Varianten die Formatanforderungen einer E-Rechnung.

Zu beachten ist, dass das ZUGFeRD-Format eine hybride Variante aus einem PDF-Dokument und einer XML-Datei darstellt. Hier ist ab dem 1.1.2025 der strukturierte Teil maßgebend. Aktuell ist noch die Bilddatei der führende Teil, dieses Verhältnis wird mit Einführung der E-Rechnung jedoch umgekehrt.

Was ist zu veranlassen?

  1. Führen Sie eine E-Mail-Archivierung ein, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Lösung: Wir bieten Ihnen die Software MailStore Server an, mit der Sie die rechtlichen Bedingungen nach AO, GoBD und DSGVO erfüllen.

  1. Installieren Sie an den Arbeitsplätzen der Buchhaltung Signatursoftware, um um die Echtheit eingehender Rechnungen zu verifizieren.

Lösung: SecSigner können Sie bei uns mieten und das deutlich günstiger, als bei RA-MICRO direkt.

  1. Informieren Sie sich regelmäßig in der RA-MICRO Mediathek, dort im Bereich der Buchhaltung über die aktuellen Möglichkeiten der E-Akte Rechnung.

Weitere Fragen?

Insbesondere, da die Jahresversion noch nicht zur Verfügung steht, sind noch einige Fragen offen. Scheuen Sie sich nicht und schicken diese gerne an vertrieb@ius-systemhaus.de. Wir sind gern für Sie da.

Wenn Sie mit uns über die Einführung von MailStore Server oder die Bestellung von SecSigner Lizenzen sprechen wollen, nutzen Sie gern die gleiche E-Mail-Adresse oder rufen uns an unter 0511/9998840.

Austausch der beA-Softwarezertifikate

Nachdem im vergangenen Jahr die beA-Karten der Anwältinnen und Anwälte getauscht wurden, erfolgt nun der Austausch der beA-Karten für Mitarbeitende und für die beA-Softwarezertifikate.

Die beA-Karten für Mitarbeitende werden Ihnen wie gewohnt zugeschickt und können dann aktiviert werden.

Bei den beA-Softwarezertifikaten verhält sich dies etwas anders. Diese wurden Ihnen bereits zur Verfügung gestellt und können im Portal der Zertifizierungsstelle neu heruntergeladen oder gekündigt werden.

Zu Beginn hatte die Kammer fälschlicherweise mitgeteilt, dass die Zertifikate zum Ende ihrer Gültigkeit getauscht werden müssen. Diese Info war jedoch nicht korrekt!

Alle alten beA-Softwarezertifikate werden im Jahr 2024 (ein genaues Datum ist leider noch nicht bekannt), deaktiviert und funktionieren somit nicht mehr, unabhängig ob Sie das Zertifikat getauscht haben oder nicht.

In beiden Fällen unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne! Wenden Sie sich hierzu einfach an support@ius-systemhaus.de , mit dem Stichworten „Austausch der beA-Softwarezertifikate“ und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Problemlösung: beA-Karte wird nicht gefunden

Aktuell erreichen uns außergewöhnlich viele Anfragen, dass die beA-Karten für den Versand aus dem beA-Postausgang oder für die beA-Fernsignatur nicht gefunden werden.

Die endgültige Lösung hierzu ist noch nicht gefunden, wir haben allerdings einen „Workaround“ anzubieten, der recht zuverlässig funktioniert:

  1. Stecken Sie Ihr Kartenlesegerät in einen anderen USB-Anschluss ihres Computers.
  2. Prüfen Sie über die Software des Herstellers, die generell installiert sein sollte, ob der Kartenleser gefunden wird. 
  3. Prüfen Sie ob der Kartenleser und die Hersteller Software auf dem aktuellen Stand sind (ist direkt aus der Anwendungssoftware des Herstellers möglich).

Wenn die 3 vorgenannten Punkte nicht funktionieren und nach 3. gegebenenfalls auch ein Neustart des Computers erfolgt ist, laden Sie sich von der Internetseite des Geräteherstellers (in den überwiegenden Fällen ist das die Firma Reiner SCT) die aktuelle Version des Treibers für ihren Kartenleser herunter und installieren diese.  (Reiner SCT: REINER SCT – Support Anfrage (reiner-sct.com))

Wird der Kartenleser dann weiterhin nicht gefunden, stecken Sie diesen bitte noch einmal in einen anderen USB Anschluss. Wenn Sie keinen freien USB Anschluss besitzen, stecken Sie einfach 2 der angeschlossenen Geräte um.

Funktioniert es weiterhin nicht? Dann senden Sie bitte eine E-Mail an support@ius.systems . Unser Fachteam meldet sich dann schnellstmöglich bei Ihnen.

SecSigner Version 7.30 – Unterstützung für Notarvertreter und mehrere Signaturen

Mit Spannung erwartet und nun endlich da! Die Version 7.30 des SecSigners in der BR-Edition enthält die Möglichkeit zwischen den im Online-Speicher befindlichen Fernsignaturen auszuwählen. Damit kann auch die Rolle des Notarvertreters ausgewählt werden und im Notariat entsprechend über z.B. RA-MICRO signiert werden. 

Die BR-Edition bekommen Sie nur über Ihren SecSigner Partner (wie uns). Die Version ist kostenpflichtig und wird nicht frei zum Download angeboten. 

Bei Bedarf sind wir gern für Sie da: ra-micro@ius-systemhaus.de

Ihr Frank Pelaccia

Neues Video zu RA-MICRO E-Akte 2 online

Es gibt (endlich) ein neues Video in unserem Youtube Kanal. Das Thema: „E-Akte 2“. Mein persönliches Lieblingsthema aktuell, so musste es unbedingt ein kurzes „Fanvideo“ dazu geben. 

Zugegeben, etwas mit der heißen Nadel gestrickt, aber hoffentlich kann meine Begeisterung trotzdem transportiert werden. 

Bitte beachten Sie, dass das folgende Video bei Youtube liegt: 

Fragen und Anregungen sind immer willkommen. Sie erreichen mich per E-Mail unter frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

Wenn es Ihnen gefallen hat, abonnieren Sie gern unseren Youtube Kanal: https://www.youtube.com/@iussystemhaus

Mit besten Grüßen aus Hannover, 

Ihr Frank Pelaccia

 

 

Neue beA Karte nicht rechtzeitig aktiviert. Was nun?

Sie haben neue beA-Karten bekommen, diese aber nicht rechtzeitig bis zum 8.9.2022 aktiviert? Dann müssen Sie jetzt schleunigst handeln:

Sofern Sie nicht über ein Softwarezertifikat verfügen oder eine Mitarbeiterkarte haben, über die eingehende Nachrichten abgerufen werden können, werden Sie sich wohl oder übel an die Telefon Hotline der Bundesrechtsanwaltskammer für das beA wenden müssen. Diese erreichen Sie unter:

030/21787017

Sie werden nicht die einzigen sein, stellen Sie sich also auf lange Wartezeiten ein. Hierüber müssen Sie jetzt Ihre bisherige beA-Karte von Ihrem Postfach trennen.

Anschließend ist die Registrierung der neuen beA-Karte möglich. Wählen Sie hier bitte auf der Seite https://bea-brak.de „Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach

Folgen Sie dem Assistenten unter Verwendung der neuen beA-Karte. Abschließend können Sie sich mit der neuen Karte im beA anmelden.

Thema qualifizierte elektronische Signatur (qeS):

Das gleiche Problem wird Sie bei der qualifizierten elektronischen Signatur treffen. Wenn Sie diese noch nicht übertragen haben, muss das ebenfalls noch erfolgen. Hier haben Sie allerdings das Glück, dass auf der alten beA-Karte diese Signatur noch bis Ende 2022 gültig ist. D. h. für Sie, dass Sie mit der alten beA-Karte im Postausgang von RA-MICRO signieren können. Für den Versand muss dann allerdings die neue beA Karte genommen werden.

Zur Übertragung der Signatur auf die neue Karte (respektive in die Fernsignatur), suchen Sie bitte zunächst eine E-Mail der Bundesnotarkammer, die zum gleichen Zeitpunkt ankam, wie die E-Mail mit der Sie den Empfang der Karte bestätigt haben. Auch der Absender ist hier der gleiche. Als Suchbegriff in Ihrem E-Mail-Programm empfiehlt sich „zs-no-reply@bnotk.de“. Davon ausgehend, dass diese E-Mail älter als einen Monat ist (dann ist der Link abgelaufen), leiten Sie diese bitte weiter an die E-Mail-Adresse „zs@bnotk.de“ und bitten um die Erteilung eines neuen Links zur Übertragung der qualifizierten elektronischen Signatur. 

Sobald dieser Link per E-Mail gekommen ist, schließen Sie bitte die Übertragung der Signatur darüber ab. Halten Sie dazu bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bereit.

Sobald die Signatur übertragen worden ist, können Sie die neue beA-Karte in vollem Umfang verwenden. Zur elektronischen Signatur im Postausgang von RA-MICRO benötigen Sie dann jedoch noch die Software SecSigner, die Sie gerne bei uns einzeln und zu hervorragenden Konditionen erwerben können.

Gern unterstützen wir Sie. Schreiben Sie uns bitte an 

support@ius.systems

Ihr Team des ius Systemhaus

 

 

 

 

Probleme mit der Fernsignatur der BNotK

Seit Anfang dieser Woche haben wir praktisch nur noch mit den neuen beA Karten und der Fernsignatur zu tun. Das Gleiche gilt offenbar auch für die Server der Bundesnotarkammer (BNotK). Aktuell beobachten wir vermehrt Probleme beim Zugriff auf die Fernsignatur. 

Nach nunmehr weit über 200 installierten SecSigner Plätzen, können wir sagen, dass die Software tadellos funktioniert. Probleme mit Netzwerkeinstellungen gibt es kaum und wenn, sind diese schnell zu beheben. 

Was Probleme macht, ist der zuverlässige Zugriff auf die Fernsignatur. Hier wird die BNotK sicherlich in den nächsten Tage die Kapazitäten anpassen. 

Bis zum 08.09.2022 sind die bisherigen Karten noch im vollen Umfang nutzbar (auch nachdem die qeS übertragen worden ist). Nutzen Sie entsprechend noch diese Karten, wenn es Probleme mit dem Signaturzertfikat geben sollte. 

Sie haben noch Fragen rund um das Thema Fernsignatur, neue beA-Karten oder die Nutzung des beA mit RA-MICRO? Schreiben Sie uns an 

support@ius.systems

wird sind gern für Sie da. 

„Fernsignatur“ und RA-MICRO (neue N-Karten und beA-Karte Signatur)

Aktuell sind die Fernsignaturen, die mit den neuen Karten im Anwaltsbereich, wie auch im Notariat ausgeliefert werden, ein spannendes, wie auch ärgerliches Thema.
Zusammengefasst kann man sagen, dass allen Orts Verwirrung herrscht.

Wie RA-MICRO in diesem Newsbeitrag (https://www.ra-micro.de/artikel/news/bea-karten-und-notarkarten-mit-fernsignatur.html) mitteilt, wird die Nutzung des Postausgangs von RA-MICRO künftig den Einsatz der Software SecCommerce voraussetzen.

Wir haben bereits vor 2 Jahren mit diesem Anbieter einen Rahmenvertrag geschlossen und können Ihnen deshalb die Lizenzen sowohl einzeln, als auch preiswert zur Verfügung stellen.

Aktuell und auf absehbare Zeit ist die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) über den Postausgang von RA-MICRO nur noch über diesen Weg zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns gern, damit wir Ihnen die benötigte Anzahl an SecSigner Lizenzen zur Verfügung stellen können.

Sie erreichen uns unter 0511/59200420 oder elektronisch unter

ra-micro@ius-systemhaus.de