RA-MICRO und § 2 Abs. 1 ERVV

Mit der zum 01.07.2019 in Kraft tretenden Verordnung, müssen übermittelte Schriftsätze und Anlage elektronisch durchsuchbar sein. 

Bei der Nutzung von RA-MICRO dürfen sie davon ausgehen, dass dies für den Schriftsatz bereits erfüllt ist. Was ist aber mit den Anlagen? So sie die Anlagen selbst digitalisiert haben, konnten sie beispielsweise beim einscannen festlegen, dass die Speicherung inklusive einer Texterkennung erfolgt. So sie aber diese Möglichkeit entweder nicht haben oder Anlagen beifügen, die extern erstellt worden sind (zum Beispiel von Mandanten) wird die Überprüfung und nachträgliche Texterkennung recht mühsam.

Hier hat RA-MICRO, mit der Integration der Software Nuance OmniPage, eine sehr praktische und durchdachte Lösung geschaffen. Sie können auf einem beliebigen Platz der Kanzlei diese Software installieren und RA-MICRO so einstellen, dass die Texterkennung (OCR) nur dort erfolgt. Sodann werden sämtliche Dokumente durchsuchbar gemacht.

 

Gern liefern wir Ihnen die Software unterrichten diese für Sie optimal ein. 

Kontaktieren Sie uns unter: 0511/59200420 oder ra-micro@ius-systemhaus.de

 

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