Austausch der beA-Softwarezertifikate

Nachdem im vergangenen Jahr die beA-Karten der Anwältinnen und Anwälte getauscht wurden, erfolgt nun der Austausch der beA-Karten für Mitarbeitende und für die beA-Softwarezertifikate.

Die beA-Karten für Mitarbeitende werden Ihnen wie gewohnt zugeschickt und können dann aktiviert werden.

Bei den beA-Softwarezertifikaten verhält sich dies etwas anders. Diese wurden Ihnen bereits zur Verfügung gestellt und können im Portal der Zertifizierungsstelle neu heruntergeladen oder gekündigt werden.

Zu Beginn hatte die Kammer fälschlicherweise mitgeteilt, dass die Zertifikate zum Ende ihrer Gültigkeit getauscht werden müssen. Diese Info war jedoch nicht korrekt!

Alle alten beA-Softwarezertifikate werden im Jahr 2024 (ein genaues Datum ist leider noch nicht bekannt), deaktiviert und funktionieren somit nicht mehr, unabhängig ob Sie das Zertifikat getauscht haben oder nicht.

In beiden Fällen unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne! Wenden Sie sich hierzu einfach an support@ius-systemhaus.de , mit dem Stichworten „Austausch der beA-Softwarezertifikate“ und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Problemlösung: beA-Karte wird nicht gefunden

Aktuell erreichen uns außergewöhnlich viele Anfragen, dass die beA-Karten für den Versand aus dem beA-Postausgang oder für die beA-Fernsignatur nicht gefunden werden.

Die endgültige Lösung hierzu ist noch nicht gefunden, wir haben allerdings einen „Workaround“ anzubieten, der recht zuverlässig funktioniert:

  1. Stecken Sie Ihr Kartenlesegerät in einen anderen USB-Anschluss ihres Computers.
  2. Prüfen Sie über die Software des Herstellers, die generell installiert sein sollte, ob der Kartenleser gefunden wird. 
  3. Prüfen Sie ob der Kartenleser und die Hersteller Software auf dem aktuellen Stand sind (ist direkt aus der Anwendungssoftware des Herstellers möglich).

Wenn die 3 vorgenannten Punkte nicht funktionieren und nach 3. gegebenenfalls auch ein Neustart des Computers erfolgt ist, laden Sie sich von der Internetseite des Geräteherstellers (in den überwiegenden Fällen ist das die Firma Reiner SCT) die aktuelle Version des Treibers für ihren Kartenleser herunter und installieren diese.  (Reiner SCT: REINER SCT – Support Anfrage (reiner-sct.com))

Wird der Kartenleser dann weiterhin nicht gefunden, stecken Sie diesen bitte noch einmal in einen anderen USB Anschluss. Wenn Sie keinen freien USB Anschluss besitzen, stecken Sie einfach 2 der angeschlossenen Geräte um.

Funktioniert es weiterhin nicht? Dann senden Sie bitte eine E-Mail an support@ius.systems . Unser Fachteam meldet sich dann schnellstmöglich bei Ihnen.

SecSigner Version 7.30 – Unterstützung für Notarvertreter und mehrere Signaturen

Mit Spannung erwartet und nun endlich da! Die Version 7.30 des SecSigners in der BR-Edition enthält die Möglichkeit zwischen den im Online-Speicher befindlichen Fernsignaturen auszuwählen. Damit kann auch die Rolle des Notarvertreters ausgewählt werden und im Notariat entsprechend über z.B. RA-MICRO signiert werden. 

Die BR-Edition bekommen Sie nur über Ihren SecSigner Partner (wie uns). Die Version ist kostenpflichtig und wird nicht frei zum Download angeboten. 

Bei Bedarf sind wir gern für Sie da: ra-micro@ius-systemhaus.de

Ihr Frank Pelaccia

Neues Video zu RA-MICRO E-Akte 2 online

Es gibt (endlich) ein neues Video in unserem Youtube Kanal. Das Thema: „E-Akte 2“. Mein persönliches Lieblingsthema aktuell, so musste es unbedingt ein kurzes „Fanvideo“ dazu geben. 

Zugegeben, etwas mit der heißen Nadel gestrickt, aber hoffentlich kann meine Begeisterung trotzdem transportiert werden. 

Bitte beachten Sie, dass das folgende Video bei Youtube liegt: 

Fragen und Anregungen sind immer willkommen. Sie erreichen mich per E-Mail unter frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

Wenn es Ihnen gefallen hat, abonnieren Sie gern unseren Youtube Kanal: https://www.youtube.com/@iussystemhaus

Mit besten Grüßen aus Hannover, 

Ihr Frank Pelaccia

 

 

Neue beA Karte nicht rechtzeitig aktiviert. Was nun?

Sie haben neue beA-Karten bekommen, diese aber nicht rechtzeitig bis zum 8.9.2022 aktiviert? Dann müssen Sie jetzt schleunigst handeln:

Sofern Sie nicht über ein Softwarezertifikat verfügen oder eine Mitarbeiterkarte haben, über die eingehende Nachrichten abgerufen werden können, werden Sie sich wohl oder übel an die Telefon Hotline der Bundesrechtsanwaltskammer für das beA wenden müssen. Diese erreichen Sie unter:

030/21787017

Sie werden nicht die einzigen sein, stellen Sie sich also auf lange Wartezeiten ein. Hierüber müssen Sie jetzt Ihre bisherige beA-Karte von Ihrem Postfach trennen.

Anschließend ist die Registrierung der neuen beA-Karte möglich. Wählen Sie hier bitte auf der Seite https://bea-brak.de „Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach

Folgen Sie dem Assistenten unter Verwendung der neuen beA-Karte. Abschließend können Sie sich mit der neuen Karte im beA anmelden.

Thema qualifizierte elektronische Signatur (qeS):

Das gleiche Problem wird Sie bei der qualifizierten elektronischen Signatur treffen. Wenn Sie diese noch nicht übertragen haben, muss das ebenfalls noch erfolgen. Hier haben Sie allerdings das Glück, dass auf der alten beA-Karte diese Signatur noch bis Ende 2022 gültig ist. D. h. für Sie, dass Sie mit der alten beA-Karte im Postausgang von RA-MICRO signieren können. Für den Versand muss dann allerdings die neue beA Karte genommen werden.

Zur Übertragung der Signatur auf die neue Karte (respektive in die Fernsignatur), suchen Sie bitte zunächst eine E-Mail der Bundesnotarkammer, die zum gleichen Zeitpunkt ankam, wie die E-Mail mit der Sie den Empfang der Karte bestätigt haben. Auch der Absender ist hier der gleiche. Als Suchbegriff in Ihrem E-Mail-Programm empfiehlt sich „zs-no-reply@bnotk.de“. Davon ausgehend, dass diese E-Mail älter als einen Monat ist (dann ist der Link abgelaufen), leiten Sie diese bitte weiter an die E-Mail-Adresse „zs@bnotk.de“ und bitten um die Erteilung eines neuen Links zur Übertragung der qualifizierten elektronischen Signatur. 

Sobald dieser Link per E-Mail gekommen ist, schließen Sie bitte die Übertragung der Signatur darüber ab. Halten Sie dazu bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bereit.

Sobald die Signatur übertragen worden ist, können Sie die neue beA-Karte in vollem Umfang verwenden. Zur elektronischen Signatur im Postausgang von RA-MICRO benötigen Sie dann jedoch noch die Software SecSigner, die Sie gerne bei uns einzeln und zu hervorragenden Konditionen erwerben können.

Gern unterstützen wir Sie. Schreiben Sie uns bitte an 

support@ius.systems

Ihr Team des ius Systemhaus

 

 

 

 

Probleme mit der Fernsignatur der BNotK

Seit Anfang dieser Woche haben wir praktisch nur noch mit den neuen beA Karten und der Fernsignatur zu tun. Das Gleiche gilt offenbar auch für die Server der Bundesnotarkammer (BNotK). Aktuell beobachten wir vermehrt Probleme beim Zugriff auf die Fernsignatur. 

Nach nunmehr weit über 200 installierten SecSigner Plätzen, können wir sagen, dass die Software tadellos funktioniert. Probleme mit Netzwerkeinstellungen gibt es kaum und wenn, sind diese schnell zu beheben. 

Was Probleme macht, ist der zuverlässige Zugriff auf die Fernsignatur. Hier wird die BNotK sicherlich in den nächsten Tage die Kapazitäten anpassen. 

Bis zum 08.09.2022 sind die bisherigen Karten noch im vollen Umfang nutzbar (auch nachdem die qeS übertragen worden ist). Nutzen Sie entsprechend noch diese Karten, wenn es Probleme mit dem Signaturzertfikat geben sollte. 

Sie haben noch Fragen rund um das Thema Fernsignatur, neue beA-Karten oder die Nutzung des beA mit RA-MICRO? Schreiben Sie uns an 

support@ius.systems

wird sind gern für Sie da. 

„Fernsignatur“ und RA-MICRO (neue N-Karten und beA-Karte Signatur)

Aktuell sind die Fernsignaturen, die mit den neuen Karten im Anwaltsbereich, wie auch im Notariat ausgeliefert werden, ein spannendes, wie auch ärgerliches Thema.
Zusammengefasst kann man sagen, dass allen Orts Verwirrung herrscht.

Wie RA-MICRO in diesem Newsbeitrag (https://www.ra-micro.de/artikel/news/bea-karten-und-notarkarten-mit-fernsignatur.html) mitteilt, wird die Nutzung des Postausgangs von RA-MICRO künftig den Einsatz der Software SecCommerce voraussetzen.

Wir haben bereits vor 2 Jahren mit diesem Anbieter einen Rahmenvertrag geschlossen und können Ihnen deshalb die Lizenzen sowohl einzeln, als auch preiswert zur Verfügung stellen.

Aktuell und auf absehbare Zeit ist die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) über den Postausgang von RA-MICRO nur noch über diesen Weg zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns gern, damit wir Ihnen die benötigte Anzahl an SecSigner Lizenzen zur Verfügung stellen können.

Sie erreichen uns unter 0511/59200420 oder elektronisch unter

ra-micro@ius-systemhaus.de

Notariat – Die Online Gründung wird digital – Unsere Lösung für Sie

Zum 01.08.2022 kommt die „Online GmbH-Gründung“. Somit können GmbHs, sowie bestimmte Anmeldungen zum Handels- oder Genossenschaftsregister digital durchgeführt werden. Die Bundesnotarkammer erweitert dazu die Funktionen des XNP um Funktionen zur Online-Beurkundung. 

Wir haben hierzu ein Leistungspaket, mit dem Sie auch bei hybriden Beurkundungen eine professionelle Figur machen. Hierzu haben wir ein mobiles Halterungssystem, einen 70″ Flachbildschirm, ein Multimedia-Mini-PC, sowie ein Logitech Meeting-System zusammengeführt, um dem Notariat perfekte Voraussetzungen zu schaffen. Egal, ob Sie alle oder nur einzelne Teilnehmer der Beurkundung online hinzuschalten, das System bietet stets optimal scharfe Bilder in beide Richtungen. 

Der Mini-PC ist leistungsstark genug für RA-MICRO, so dass Sie auch bei klassischen Beurkundungen das System nutzen können, bzw. auch klassische Video-Meetings (z.B. mit RA-MICRO vOffice) durchführen können. 

Da bei unserem System nur ein Stromkabel und ein Netzwerkkabel von der mobilen Station wegführen, hat man das Ganze innerhalb von Minuten durch die ganze Kanzlei bewegt. 

Hier ein paar Bilder des System, welches wir nun schon bei über 10 Notariaten im Einsatz haben:

Die Kamera fokussiert automatisch und nimmt über einen 120° Aufnahmewinkel auch große Besprechungsräume gut auf. Der darin integrierte Lautspreche ist speziell für die Wiedergabe von Sprache optimiert. Ihr Gegenüber ist kristallklar zu hören, während die um die Linse montierten Richtmikrofone aktiv Echos unterdrücken und entsprechend des erkannten Sprechers gezielt den Ton erfassen.

Auf dem Besprechungstisch befindet sich dann lediglich Tastatur und Maus, sowie die Fernbedienung für die Kamera.

Wir liefern die Ware direkt zu Ihnen an und montieren das System dann vor Ort.

Anstelle des Mini-PCs kann auch gern ein vorhandenes Laptop genutzt werden. Hier wird ein USB-C Anschluss empfohlen und ein 5 Meter langes Kabel ist dabei. Ansonsten sind alle Kabel hinter dem Flachbildschirm „versteckt“.

Kontaktieren Sie uns gern, um Ihr individuelles Angebot zu erhalten.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0511/59200420.
Per E-Mail unter: ra-micro@ius-systemhaus.de

Probleme mit der neuen „Fernsignatur“ der BNotK bei beA

Die neuen Anwaltskarten MIT Signaturfunktion funktionieren technisch vollkommen anders, als das bei den bisherigen Karten der Fall ist. 

Bisher wird zum Signieren ein Zertifikat (qeS) auf die Karte geladen und von dort ausgelesen, wenn es gebraucht wird. 

Zukünftig liegt dieses Zertifikat in einem geschützten Bereich der BNotK und wird von dort geladen, wenn man es braucht. Das führt zu erheblichen, technischen Änderungen, was die Signatursoftware angeht.

Unser Partner, die SecCommerce GmbH, bietet mit SecSigner eine Lösung an, die prima mit den bisherigen Karten funktioniert. Für die neuen Karten ist gegenwärtig ein Beta-Test verfügbar, an dem Sie teilnehmen können, wenn Sie uns kontaktieren. 

SecSigner bekommen Sie bei uns zur monatlichen oder jährlichen Miete. Über 100 Kanzleien nutzen bereits die Vorteile von SecSigner. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie Interesse haben:

Sie ereichen uns per E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de oder telefonisch: 0511/59200420.