RA-MICRO SQL Umstellung

Durch die Einführung der aktiven Nutzungspflicht des beA sind die Anforderungen an die elektronische Akte von RA-MICRO stark gestiegen. 
Allein die Datenmenge hat sich in den letzten 12 Monaten bei vielen Kanzlei verdoppelt!

Wir haben in einzelnen Kanzlei sogar eine 7 Mal größere Menge an E-Akte Einträgen gesehen, im Vergleich zum Jahr 2019. Das bei annähernd gleicher Aktenzahl. Hier wurde konsequent auf die elektronische Übermittlung von Dokumenten umgestellt. Nicht nur beim beA, sondern auch per E-Brief an Mandanten und Versicherungen. 

Kurzum: Es werden zu viele Daten für die klassische Datenhaltung und es sollten alle Kanzlei dringend auf die moderne, leistungsfähige und stabile SQL-Datenhaltung umstellen. In den meisten Kanzleien reicht hierzu ein kostenfreier Microsoft SQL Server Express. 

Lassen Sie diesen aber unbedingt durch einen SQL-erfahrenen RA-MICRO Vor Ort Partner (wie uns) installieren und einrichten. Insbesondere hinsichtlich eines obligatorischen Wartungskonzepts und der speziellen Anforderungen von RA-MICRO sollten hier keine unerfahrenen Kräfte tätig werden. 

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Wir installieren und optimieren seit Jahren RA-MICRO SQL-Umgebungen. Wir blicken auf mehr als 300 Installationen zurück. Besonders, wenn Sie einen langjährigen Datenbestand haben, brauchen Sie jemanden wie uns, da es hier häufig zu Konvertierungsfehlern kommt, die gelöst werden müssen. 

Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten:
Telefonisch unter 0511/59200420
Per E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de

Bei uns sind Sie richtig!

PDF/A Format für das Urkundenarchiv

Dank eines unserer Kunden, haben wir eine wertvolle Information zu den PDF/A Formaten erhalten. 

So bestätigt die Bundesnotarkammer, dass auch das Format PDF/A 1a für die Übermittlung an das Urkundenarchiv geeignet ist.

Damit sind viele Kopierermodelle „aus dem Schneider“, was die weitere Nutzung anbelangt. Dort ist häufig die Formatvariante PDF/A 1b nicht verfügbar. 

Sie wollen auf Nummer sicher gehen, so kontaktieren Sie ggf. die Bundesnotarkammer. Dort kann ein Beispieldokument von aus Ihrer Kanzlei geprüft werden. 

Wie? Das verraten wir Ihnen gern. Schreiben Sie uns unter ra-micro@ius-systemhaus.de

Hier noch ein Ausschnitt aus der E-Mail der BNotK an unseren Kunden:

beA – die letzten Meter! Wir begleiten Sie auf YouTube

Am 01.01.2022 wird die aktive beA Nutzung – sprich der Versand an Gerichte – obligatorisch und alternativlos. 

Wir befinden uns also auf den letzten Metern. Für diejenigen, die sich bisher nicht intensiv vorbereitet haben und nun noch vor offenen Fragen stehen, haben wir auf unserem YouTube-Kanal einige Videos vorbereitet. Wir zeigen dort in aller Kürze, wie Sie RA-MICRO mit beA verbinden, aus Word und der e-Akte heraus Schreiben und Anlagen übersenden, Ihre e-Akte und den Posteingang anpassen und wie die Sache mit den eEBs funktioniert.

Hier gelangen Sie zu unserem Kanal: 
https://www.youtube.com/channel/UCFIsLii_CUYTEppItTXEU3g

Wir freuen uns über ein Feedback, wie auch über Anregungen und Kritik. Schreiben Sie uns an: ra-micro@ius-systemhaus.de

Ihr Team des ius Systemhaus
Ihr RA-MICRO Partner aus Hannover

beA ab 2022 ohne Texterkennungspflicht

Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat eine neue Bekanntmachung zu § 5 ERVV erlassen.
Eine Texterkennungspflicht ist darin nicht mehr enthalten.

Da die Verordnung zum 1.1.2022 in Kraft tritt, kann dann auf die Texterkennung im RA-MICRO beA-Postausgang verzichtet werden. Wir empfehlen dringend weiterhin die Nutzung einer Texterkennung (OCR) für die Volltextsuche in der E-Akte. Aufgrund der rasanten Zunahme von elektronischen Dokumenten in der Anwaltskanzlei, ist ein vorhandenes Volltext-Archiv eine nicht zu unterschätzende Arbeitserleichterung im Kanzleialltag.

Die Verordnung finden Sie hier (Bundesanzeiger): ERVB 2022

Eine Kommentierung von RA-MICRO (dort Rechtsanwalt Dr. Stefan Rinke) finden Sie hier: RA-MICRO News vom 07.12.2022

beA aktive Nutzungspflicht ab dem 01.01.2022

Wir weisen Sie auf einen schönen Artikel zu dem Thema hin: 

Pflicht zur beA-Nutzung: Was Anwälte beachten müssen (lto.de)

Bitte nutzen Sie die verbleibende Zeit, um sich insoweit fit zu machen, dass Sie per beA versenden können. 

Wenn Sie es bisher nicht mit RA-MICRO machen, ändern Sie das! Es spart wahnsinnig (!) viel Zeit. 
Insbesondere in der Kombination mit einer konsequenten Nutzung des E-Workflows, finden Sie in RA-MICRO eine großartige Lösung für den Kanzleialltag. 

Einen kleinen Eindruck vermitteln wir Ihnen hier: 

<https://bit.ly/3dad2X1> (dieser Link führt Sie zu unserem YouTube Kanal).

RA-MICRO beA Schnittstelle – mögliche Störung angekündigt für den 03.03.2021

Der beA KSW-Support (Kanzleisoftware-Support) hat mitgeteilt, dass in der Nacht von Dienstag (02.03.2021) auf Mittwoch (03.03.2021) auf der Produktionsumgebung das beA Release 3.3.1 installiert wird. Mit dem beA-Release 3.3.1 wird eine Aktualisierung auf die JAVA-Version 11 für die Client-Security und das KSW-Toolkit durchgeführt. Funktionale Änderungen werden in diesem Release nicht vorgenommen.

Diese Umstellung kann jedoch dazu führen, dass am 3. März 2021 eine Anmeldung am beA Server nicht möglich ist und somit der Versand und Empfang von beA-Nachrichten temporär nicht stattfinden kann.

Übergangslösung:

Der Versand und Empfang von beA-Nachrichten kann zu einem späteren Zeitpunkt erneut versucht werden. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, ist der KSW-Support zu kontaktieren.

Lösung:

Hierzu muss der KSW-Support kontaktiert werden. Informationen zum KSW-Support sind unter https://portal.beasupport.de/external/c/anwendersupport zu finden.

Stellen Sie sich also rechtzeitig auf mögliche Probleme ein.

Bei Fragen zu beA, sowie dessen Anwendung aus dem RA-MICRO Programm heraus, sowie auch mit der Online-Anwendung kontaktieren Sie uns gerne unter

0511/59200420 oder per E-Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de