beA aktive Nutzungspflicht ab dem 01.01.2022

Wir weisen Sie auf einen schönen Artikel zu dem Thema hin: 

Pflicht zur beA-Nutzung: Was Anwälte beachten müssen (lto.de)

Bitte nutzen Sie die verbleibende Zeit, um sich insoweit fit zu machen, dass Sie per beA versenden können. 

Wenn Sie es bisher nicht mit RA-MICRO machen, ändern Sie das! Es spart wahnsinnig (!) viel Zeit. 
Insbesondere in der Kombination mit einer konsequenten Nutzung des E-Workflows, finden Sie in RA-MICRO eine großartige Lösung für den Kanzleialltag. 

Einen kleinen Eindruck vermitteln wir Ihnen hier: 

<https://bit.ly/3dad2X1> (dieser Link führt Sie zu unserem YouTube Kanal).

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