Kanzlei ohne feste Räume? Was die BRAK-Reform der Kanzleipflicht für Ihre IT bedeutet

Braucht eine Kanzlei feste Räume? Diese Frage beschäftigt die Anwaltschaft aktuell mehr denn je. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich positioniert: Ihre 171. Hauptversammlung beschloss am 25. September 2026 mit großer Mehrheit einen Vorschlag zur Neufassung von § 27 Abs. 1 BRAO. Anwältinnen und Anwälte sollen ihren Beruf künftig auch ohne dauerhaft unterhaltene Kanzleiräume ausüben können. Für Ihre Kanzlei ist das mehr als eine berufsrechtliche Randnotiz, denn es berührt unmittelbar Ihre IT, Ihre Erreichbarkeit und den Schutz Ihrer Mandantendaten.

Die Ausgangslage: Der BGH hält an festen Räumen fest

Nach § 27 Abs. 1 BRAO müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Bezirk ihrer Rechtsanwaltskammer eine Kanzlei einrichten und unterhalten. Mit Urteil vom 01.12.2025 (Az. AnwZ (Brfg) 50/24) entschied der Bundesgerichtshof, dass die Kanzleipflicht grundsätzlich bestimmte, dauerhaft verfügbare Räumlichkeiten voraussetzt. Dort müssen Anwälte gewöhnlich arbeiten und dem rechtsuchenden Publikum zu angemessenen Zeiten zur Verfügung stehen. Eine ständige persönliche Anwesenheit verlangt das Gericht allerdings nicht.

Im entschiedenen Fall nutzte ein Rechtsanwalt eine Adresse in einem Berliner Businesscenter mit Kanzleischild, Briefkasten und Postservice. Besprechungsräume mietete er nur bei Bedarf stundenweise an, ansonsten arbeitete er von zu Hause und führte seine Akten digital. Das genügte dem BGH nicht. Wichtig: Es gibt kein pauschales Coworking-Verbot. Entscheidend sind die dauerhafte Verfügbarkeit geeigneter Räume und eine ordnungsgemäße Kanzleiorganisation, insbesondere der Zugang zu vertraulicher Beratung und die sichere Aufbewahrung überlassener Unterlagen.

Der Vorschlag der BRAK: ein funktionaler Kanzleibegriff

Die BRAK möchte die Kanzlei künftig über die erforderlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen der Berufsausübung definieren. Ausdrücklich gewährleistet sein sollen Zustellungen, Erreichbarkeit, Verschwiegenheit und Beschlagnahmeschutz, und zwar digital wie analog. Für den Vorschlag stimmten 23 Kammerpräsidentinnen und Kammerpräsidenten, vier votierten dagegen, eine Person enthielt sich. Die nähere Ausgestaltung soll nach einer gesetzlichen Neuregelung durch die Satzungsversammlung erfolgen.

Wichtig für die Praxis: Der Beschluss ist eine rechtspolitische Initiative und ändert die geltende Kanzleipflicht noch nicht. Wer flexible Büromodelle nutzt oder plant, muss weiterhin die gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung beachten. Eine Geschäftsadresse mit lediglich nach Bedarf buchbaren Besprechungsräumen genügt nach aktueller Lage nicht.

Das Problem: Flexibilität ohne Sicherheit ist keine Lösung

Unabhängig davon, wie die Reform ausgeht, zeigt die Debatte eine Entwicklung, die längst in den Kanzleien angekommen ist: Mandatsarbeit findet an mehreren Orten statt. Im Büro, im Homeoffice, im Gericht oder beim Mandanten. Der Maßstab bleibt dabei unverändert hoch. Verschwiegenheit, Erreichbarkeit und sichere Aufbewahrung von Unterlagen sind keine Frage des Standorts, sondern der Organisation. Genau hier entscheidet Ihre IT darüber, ob flexibles Arbeiten ein Wettbewerbsvorteil oder ein Haftungsrisiko wird.

Typische Schwachstellen kennen wir aus der Beratungspraxis: Akten liegen auf privaten Geräten, der Zugriff von unterwegs läuft über unsichere Verbindungen, Telefonate erreichen die Kanzlei nur zu den Bürozeiten am Schreibtisch, und niemand kann nachvollziehen, wer von wo auf welche Daten zugreift. Das sind Lücken, die weder ein Kammerbeschluss noch ein Gerichtsurteil schließen. Das muss Ihre Kanzleiorganisation leisten.

Die Lösung: Eine Kanzlei-IT, die jeden Arbeitsort absichert

Als RA-MICRO Partner unterstützen wir Kanzleien in Hannover und darüber hinaus dabei, ihre Arbeitsmodelle technisch und organisatorisch sauber aufzustellen. RA-MICRO bietet dafür mit der RA-MICRO Kanzleisoftware, RA-MICRO Essentials als browserbasierter Kanzleisoftware und dem RA-MICRO Cloud-Konzept mit virtualisiertem Arbeitsplatz im deutschen Rechenzentrum unterschiedliche Wege, von jedem Ort aus auf dieselbe Kanzleiumgebung zuzugreifen. Welcher Weg zu Ihrer Kanzlei passt, hängt von Größe, Arbeitsweise und Sicherheitsanforderungen ab.

Wir betrachten dabei das Gesamtbild: Netzwerk und Zugriffswege, Benutzerrechte und Chiffren in RA-MICRO, Datensicherung und Notfallplanung sowie die Erreichbarkeit der Kanzlei. Wer seine Telefonanlage so einrichtet, dass Mandanten die Kanzlei verlässlich erreichen, auch wenn das Team verteilt arbeitet, zeigt genau das, was die BRAK als Kern der Kanzlei beschreibt: organisierte, verlässliche Erreichbarkeit.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Rechtssicherheit im Blick: Wir helfen Ihnen, Ihre Kanzleiorganisation so aufzustellen, dass sie sowohl den heutigen Anforderungen als auch einer möglichen Reform gewachsen ist.
  • Zugriff von überall, kontrolliert: Kanzleisoftware, Akten und Diktat stehen Ihnen am Arbeitsort Ihrer Wahl zur Verfügung, und Sie behalten die Kontrolle darüber, wer was sehen darf.
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Jetzt handeln: Der Kanzlei-Check für flexible Arbeitsmodelle

Ob die Reform kommt und wie sie am Ende aussieht, ist offen. Sicher ist: Die Anforderungen an Erreichbarkeit, Verschwiegenheit und sichere Datenhaltung gelten schon heute. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Kanzlei-IT zukunftsfest zu machen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wo Ihre Kanzlei steht, und zeigen Ihnen konkrete Schritte auf.

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