Kanzlei ohne feste Räume? Was die BRAK-Reform der Kanzleipflicht für Ihre IT bedeutet

Braucht eine Kanzlei feste Räume? Diese Frage beschäftigt die Anwaltschaft aktuell mehr denn je. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich positioniert: Ihre 171. Hauptversammlung beschloss am 25. September 2026 mit großer Mehrheit einen Vorschlag zur Neufassung von § 27 Abs. 1 BRAO. Anwältinnen und Anwälte sollen ihren Beruf künftig auch ohne dauerhaft unterhaltene Kanzleiräume ausüben können. Für Ihre Kanzlei ist das mehr als eine berufsrechtliche Randnotiz, denn es berührt unmittelbar Ihre IT, Ihre Erreichbarkeit und den Schutz Ihrer Mandantendaten.

Die Ausgangslage: Der BGH hält an festen Räumen fest

Nach § 27 Abs. 1 BRAO müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Bezirk ihrer Rechtsanwaltskammer eine Kanzlei einrichten und unterhalten. Mit Urteil vom 01.12.2025 (Az. AnwZ (Brfg) 50/24) entschied der Bundesgerichtshof, dass die Kanzleipflicht grundsätzlich bestimmte, dauerhaft verfügbare Räumlichkeiten voraussetzt. Dort müssen Anwälte gewöhnlich arbeiten und dem rechtsuchenden Publikum zu angemessenen Zeiten zur Verfügung stehen. Eine ständige persönliche Anwesenheit verlangt das Gericht allerdings nicht.

Im entschiedenen Fall nutzte ein Rechtsanwalt eine Adresse in einem Berliner Businesscenter mit Kanzleischild, Briefkasten und Postservice. Besprechungsräume mietete er nur bei Bedarf stundenweise an, ansonsten arbeitete er von zu Hause und führte seine Akten digital. Das genügte dem BGH nicht. Wichtig: Es gibt kein pauschales Coworking-Verbot. Entscheidend sind die dauerhafte Verfügbarkeit geeigneter Räume und eine ordnungsgemäße Kanzleiorganisation, insbesondere der Zugang zu vertraulicher Beratung und die sichere Aufbewahrung überlassener Unterlagen.

Der Vorschlag der BRAK: ein funktionaler Kanzleibegriff

Die BRAK möchte die Kanzlei künftig über die erforderlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen der Berufsausübung definieren. Ausdrücklich gewährleistet sein sollen Zustellungen, Erreichbarkeit, Verschwiegenheit und Beschlagnahmeschutz, und zwar digital wie analog. Für den Vorschlag stimmten 23 Kammerpräsidentinnen und Kammerpräsidenten, vier votierten dagegen, eine Person enthielt sich. Die nähere Ausgestaltung soll nach einer gesetzlichen Neuregelung durch die Satzungsversammlung erfolgen.

Wichtig für die Praxis: Der Beschluss ist eine rechtspolitische Initiative und ändert die geltende Kanzleipflicht noch nicht. Wer flexible Büromodelle nutzt oder plant, muss weiterhin die gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung beachten. Eine Geschäftsadresse mit lediglich nach Bedarf buchbaren Besprechungsräumen genügt nach aktueller Lage nicht.

Das Problem: Flexibilität ohne Sicherheit ist keine Lösung

Unabhängig davon, wie die Reform ausgeht, zeigt die Debatte eine Entwicklung, die längst in den Kanzleien angekommen ist: Mandatsarbeit findet an mehreren Orten statt. Im Büro, im Homeoffice, im Gericht oder beim Mandanten. Der Maßstab bleibt dabei unverändert hoch. Verschwiegenheit, Erreichbarkeit und sichere Aufbewahrung von Unterlagen sind keine Frage des Standorts, sondern der Organisation. Genau hier entscheidet Ihre IT darüber, ob flexibles Arbeiten ein Wettbewerbsvorteil oder ein Haftungsrisiko wird.

Typische Schwachstellen kennen wir aus der Beratungspraxis: Akten liegen auf privaten Geräten, der Zugriff von unterwegs läuft über unsichere Verbindungen, Telefonate erreichen die Kanzlei nur zu den Bürozeiten am Schreibtisch, und niemand kann nachvollziehen, wer von wo auf welche Daten zugreift. Das sind Lücken, die weder ein Kammerbeschluss noch ein Gerichtsurteil schließen. Das muss Ihre Kanzleiorganisation leisten.

Die Lösung: Eine Kanzlei-IT, die jeden Arbeitsort absichert

Als RA-MICRO Partner unterstützen wir Kanzleien in Hannover und darüber hinaus dabei, ihre Arbeitsmodelle technisch und organisatorisch sauber aufzustellen. RA-MICRO bietet dafür mit der RA-MICRO Kanzleisoftware, RA-MICRO Essentials als browserbasierter Kanzleisoftware und dem RA-MICRO Cloud-Konzept mit virtualisiertem Arbeitsplatz im deutschen Rechenzentrum unterschiedliche Wege, von jedem Ort aus auf dieselbe Kanzleiumgebung zuzugreifen. Welcher Weg zu Ihrer Kanzlei passt, hängt von Größe, Arbeitsweise und Sicherheitsanforderungen ab.

Wir betrachten dabei das Gesamtbild: Netzwerk und Zugriffswege, Benutzerrechte und Chiffren in RA-MICRO, Datensicherung und Notfallplanung sowie die Erreichbarkeit der Kanzlei. Wer seine Telefonanlage so einrichtet, dass Mandanten die Kanzlei verlässlich erreichen, auch wenn das Team verteilt arbeitet, zeigt genau das, was die BRAK als Kern der Kanzlei beschreibt: organisierte, verlässliche Erreichbarkeit.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Rechtssicherheit im Blick: Wir helfen Ihnen, Ihre Kanzleiorganisation so aufzustellen, dass sie sowohl den heutigen Anforderungen als auch einer möglichen Reform gewachsen ist.
  • Zugriff von überall, kontrolliert: Kanzleisoftware, Akten und Diktat stehen Ihnen am Arbeitsort Ihrer Wahl zur Verfügung, und Sie behalten die Kontrolle darüber, wer was sehen darf.
  • Effizient arbeiten mit Sprache: Mit DictaNet und Dragon diktieren Sie Schriftsätze und Vermerke ortsunabhängig und sparen Zeit im Alltag.
  • Ein Ansprechpartner: Netzwerk, Telefonanlage, RA-MICRO und Diktat aus einer Hand, persönlich betreut aus Hannover.

Jetzt handeln: Der Kanzlei-Check für flexible Arbeitsmodelle

Ob die Reform kommt und wie sie am Ende aussieht, ist offen. Sicher ist: Die Anforderungen an Erreichbarkeit, Verschwiegenheit und sichere Datenhaltung gelten schon heute. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Kanzlei-IT zukunftsfest zu machen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wo Ihre Kanzlei steht, und zeigen Ihnen konkrete Schritte auf.

Sprechen Sie uns an: Telefon 0511/9998840 oder per E-Mail an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

TerminalFix: Wenn Ihre Mitarbeiterin den Angriff selbst einfügt

Es gibt Angriffe, die scheitern an guter Technik. Und es gibt Angriffe, die guter Technik ausweichen, indem sie den Menschen vor dem Bildschirm zum Werkzeug machen. Die Methode, mit der Kriminelle im August 2026 in das Berliner Landesnetz gelangten, gehört zur zweiten Gruppe – und genau deshalb sollten Kanzleien sie kennen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat am 4. September 2026 eine Warnung zu einer Kampagne namens „TerminalFix“ veröffentlicht und auf Mastodon bestätigt, dass dies der Einstiegsweg der Ransomware-Gruppe Rhysida in die Berliner Senatsverwaltungen war. Das Besondere: Es wurde keine Sicherheitslücke ausgenutzt. Kein fehlender Patch, kein veralteter Server, kein ungeschütztes Fernzugriffstor. Der Angriff funktionierte, weil ein Mensch getan hat, was man ihm gesagt hat.

Das Problem: ein Captcha, das kein Captcha ist

Der Ablauf ist in seiner Einfachheit unangenehm. Eine Mitarbeiterin landet über eine Phishing-Mail, einen Link aus einem Forum oder eine manipulierte Branchenseite auf einer vorbereiteten Webseite. Dort erscheint ein Captcha im Design von Cloudflare – also die vertraute Abfrage, mit der Webseiten täglich prüfen, ob ein Mensch oder ein Bot zugreift. Diese Abfrage fordert nun auf, ein paar Tasten zu drücken: Windows + X, dann die Windows-Terminal-Umgebung, dann Rechtsklick zum Einfügen, dann Enter.

Was die Nutzerin nicht sieht: Die Webseite hat im Hintergrund per JavaScript bereits einen Befehl in ihre Zwischenablage kopiert. Sie fügt diesen Befehl in die PowerShell ein und führt ihn aus – in gutem Glauben, ein Sicherheitsmerkmal zu bedienen. Während im Vordergrund das falsche Captcha weitere Schritte verlangt und sie damit ablenkt, lädt der Befehl im Hintergrund die erste Schadsoftware nach. Diese nutzt anschließend eine signierte, völlig legitime Windows-Datei, um per Sideloading eigenen Code einzuhängen, versteckt weitere Programmteile per Steganographie in harmlos aussehenden PNG-Bilddateien, verankert sich über Registry-Schlüssel dauerhaft im System, meldet sich im 60-Minuten-Takt bei den Angreifern und baut einen SOCKS-Proxy auf – einen Tunnel ins Netzwerk.

Ab diesem Punkt bewegen sich die Täter im Netz wie ein angemeldeter Benutzer. Sie sehen, worauf dieser Benutzer zugreifen darf. In Berlin lagen zusätzlich Passwortlisten im Klartext auf den Systemen – spätestens damit war der Weg frei. Das Ergebnis kennen Sie: 1,44 Millionen Dateien im Darknet, Veröffentlichung am 4. September.

Warum Kanzleien ein besonders dankbares Ziel sind

Die Angreifer brauchen für diesen Einstieg nur eine einzige Person, die einmal mitspielt. Und sie finden ihre Zielpersonen ohne Aufwand: Namen, Funktionen und E-Mail-Adressen stehen in jeder Kanzlei im Impressum und auf der Teamseite. Wer weiß, dass Frau Meyer das Sekretariat führt und Herr Dr. Schmidt im Baurecht arbeitet, schreibt eine passende Mail. Selbst wenn es erst beim zwanzigsten Versuch klappt, lohnt sich der Aufwand – bei Rhysida ging es um zwei Millionen Euro.

Hinzu kommt eine Zahl, die das BSI nennt und die jede Hoffnung auf einen stillen Ausgang nimmt: In 92 Prozent der Fälle, in denen Kriminelle eine Veröffentlichung androhen, erfolgt sie tatsächlich. Für eine Kanzlei bedeutet das Mandantenakten, Vergleichsentwürfe und Honorarabrechnungen im Darknet – und eine Verschwiegenheitsverletzung, die sich nicht mehr einfangen lässt.

Die Lösung: drei Ebenen, die zusammenwirken

Gegen eine Methode, die gezielt am Virenscanner vorbeigeht, hilft kein einzelnes Produkt. Wirksam ist eine Kombination aus Technik, Rechten und Wissen.

Technisch lässt sich der entscheidende Schritt schlicht verbieten. In einer Anwaltskanzlei braucht kein Sekretariatsarbeitsplatz eine PowerShell. Über Gruppenrichtlinien oder AppLocker wird der Zugriff auf Windows-Terminal und PowerShell für normale Benutzerkonten gesperrt – ein Eingriff, der niemanden bei der Arbeit stört und diesen Angriffsweg schließt. Ergänzend filtert ein moderner DNS- und Webfilter die manipulierten Seiten, bevor das falsche Captcha erscheint.

Bei den Rechten entscheidet sich, wie weit ein erfolgreicher Angriff kommt. Niemand arbeitet im Tagesgeschäft mit Administratorrechten. Die Benutzer- und Rechteverwaltung in RA-MICRO begrenzt zusätzlich, welche Akten und Ablagen ein Konto überhaupt erreicht. Und Passwörter gehören in einen Passwortmanager, nicht in eine Excel-Liste auf dem Gruppenlaufwerk – Berlin hat vorgeführt, was solche Listen wert sind.

Beim Wissen genügt ein einziger, konkreter Satz, den jede Mitarbeiterin kennen muss: Kein echtes Captcha und kein echter Support verlangt jemals, dass Sie Tastenkombinationen drücken oder etwas in ein schwarzes Fenster einfügen. Wer dazu aufgefordert wird, schließt den Browser und ruft die IT an. Dieser eine Satz, einmal in einer Teambesprechung erklärt, ist wirksamer als jede Richtlinie im Ordner.

Wir sehen uns Ihre Arbeitsplätze an

Ob PowerShell auf Ihren Arbeitsplätzen erreichbar ist, ob jemand mit Administratorrechten arbeitet und ob irgendwo Passwortlisten liegen – das lässt sich in Ihrem Netzwerk innerhalb weniger Stunden feststellen. Wir betreuen Kanzleien in Hannover und Umgebung mit Netzwerk, Server, Telefonanlage und RA-MICRO aus einer Hand und wissen deshalb, wo in der Praxis die offenen Türen stehen.

Rufen Sie uns an unter 0511 / 999 88 40 oder schreiben Sie an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Wir prüfen Ihre Arbeitsplätze, sperren die kritischen Wege und schulen Ihr Team in einer halben Stunde auf genau diese Masche.

Kein Lösegeld, aber Daten im Darknet: Was Ihre Kanzlei aus dem Hackerangriff auf den Berliner Senat lernen sollte

Ausweiskopien, Gehaltsabrechnungen, interne Unterlagen: Nach einem Cyberangriff auf die Berliner Senatsverwaltung sind riesige Datensätze im Darknet aufgetaucht. Das Land hatte sich geweigert, das geforderte Lösegeld an die Hackergruppe Rhysida zu zahlen. Die Folge: Die Täter veröffentlichten die erbeuteten Daten. Für die Betroffenen ist das ein Albtraum. Für Ihre Kanzlei ist es ein Weckruf.

Das Problem: Ihre Kanzlei ist ein attraktives Ziel

Rechtsanwälte verwalten genau die Daten, die Angreifer besonders interessant finden: Mandantenakten, Vertragsentwürfe, Gesundheits- und Finanzdaten, Korrespondenz mit Gerichten und Gegenseiten. Dazu kommt die anwaltliche Verschwiegenheit. Ein Datenabfluss ist deshalb nicht nur ein IT-Problem, sondern ein berufsrechtliches und haftungsrechtliches Risiko.

Der Fall Berlin zeigt zwei Dinge sehr deutlich:

  • Nicht zahlen schützt nicht vor Veröffentlichung. Wer kein Lösegeld zahlt, riskiert, dass die Daten im Netz landen. Wer zahlt, hat dennoch keine Garantie, dass sie gelöscht werden.
  • Der Schaden entsteht oft schon vor dem Angriff. Entscheidend ist, wie gut Netzwerk, Berechtigungen, Datensicherung und Notfallplanung vorbereitet sind.

Die Pflichten nach einem Datenleck

Kommt es in Ihrer Kanzlei zu einer Datenpanne mit Risiko für die Betroffenen, greift die DSGVO: Nach Art. 33 DSGVO muss der Vorfall in der Regel innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Bei hohem Risiko sind zusätzlich die Betroffenen zu informieren. Wer in dieser Phase erst klären muss, wer überhaupt zuständig ist und welche Systeme betroffen sind, verliert wertvolle Zeit.

Die Lösung: Vorbereitung statt Schadensbegrenzung

Sie müssen kein Konzern sein, um sich wirksam zu schützen. Fünf Bausteine bringen in der Praxis den größten Effekt:

  1. Saubere Netzwerkstruktur: Server, Arbeitsplätze, Drucker und Gäste-WLAN gehören in getrennte Bereiche. So bleibt ein Vorfall begrenzt und breitet sich nicht über die ganze Kanzlei aus.
  2. Restriktive Berechtigungen: Nicht jeder Mitarbeiter braucht Zugriff auf jede Akte und jedes Laufwerk. Je kleiner der Zugriffskreis, desto kleiner der mögliche Schaden.
  3. Datensicherung mit Rückweg: Backups müssen regelmäßig laufen, vom Produktivnetz getrennt aufbewahrt und vor allem getestet werden. Ein Backup, das sich nicht zurückspielen lässt, ist keines.
  4. Aktuelle Software und Patches: Betriebssystem, Server, Firewall und Kanzleisoftware sollten stets auf aktuellem Stand sein. Viele Angriffe nutzen Lücken, für die längst Updates existieren.
  5. Notfallplan und Ansprechpartner: Wer entscheidet im Ernstfall? Wen rufen Sie an? Wer meldet an die Aufsichtsbehörde? Ein kurzer, schriftlicher Plan spart im Ernstfall Stunden.

Ihre Vorteile mit einem erfahrenen IT-Partner

Als RA-MICRO- und DictaNet-Partner kennen wir die Anforderungen von Kanzleien aus der täglichen Praxis. Wir betrachten Ihre IT nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel von Kanzleisoftware, Netzwerk, Datensicherung und Arbeitsabläufen. Das bringt Ihnen konkrete Vorteile:

  • Überblick statt Bauchgefühl: Wir prüfen Ihre Kanzlei-EDV und zeigen Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.
  • Lösungen aus einer Hand: Netzwerk, Server, Backup und RA-MICRO greifen ineinander, ohne Schnittstellen-Streit zwischen verschiedenen Dienstleistern.
  • Kurze Wege im Ernstfall: Ein fester Ansprechpartner, der Ihre Umgebung kennt, ist im Notfall Gold wert.
  • Verständlich erklärt: Sie bekommen klare Empfehlungen in der Sprache Ihrer Kanzlei, nicht in IT-Fachchinesisch.

Was Mandanten und Aufsichtsbehörden von Ihnen erwarten

Wer Mandatsgeheimnisse verwaltet, wird im Streitfall an seiner Vorsorge gemessen. Aufsichtsbehörden und Mandanten fragen nicht nur, was passiert ist, sondern auch, was die Kanzlei vorher getan hat. Dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen, regelmäßige Updates, getestete Backups und eine klare Zuständigkeit für den Ernstfall zeigen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten ernst nehmen. Das schafft Vertrauen und kann im Ernstfall erheblich zur Entlastung beitragen.

Ein realistischer Einstieg in den Kanzleialltag

Sie müssen nicht alles auf einmal umsetzen. Starten Sie mit den Maßnahmen, die den größten Hebel haben: ein geprüftes Backup, getrennte Netzwerkbereiche und ein kurzer Notfallplan auf einer Seite. Anschließend arbeiten Sie sich Schritt für Schritt vor. Wir begleiten Sie dabei pragmatisch und so, dass Ihr Kanzleibetrieb mit RA-MICRO und DictaNet jederzeit reibungslos weiterläuft.

Prüfen Sie Ihre Kanzlei, bevor es andere tun

Beantworten Sie sich ehrlich ein paar Fragen: Wann wurde zuletzt ein Backup zurückgespielt? Wer hat Administratorrechte? Wann gab es das letzte Update der Firewall? Und wissen alle Mitarbeiter, was bei einem Verdacht zu tun ist? Wenn Sie bei einer dieser Fragen zögern, lohnt sich ein gemeinsamer Blick auf Ihre Umgebung.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wir unterstützen Sie gerne bei einer kompakten Standortbestimmung Ihrer Kanzlei-IT, damit Ihre Mandantendaten dort bleiben, wo sie hingehören.

ius Systemhaus, Hannover
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E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

IT-Notfallplan für die Kanzlei: Was passiert, wenn RA-MICRO morgen nicht startet?

Zwischen dem 7. und 12. August 2026 zogen Angreifer Daten aus zwei Berliner Senatsverwaltungen ab. Die Ransomware-Gruppe „Rhysida“ forderte 30 Bitcoin – rund zwei Millionen Euro. Als Berlin nicht zahlte, veröffentlichten die Täter am 4. September 2026 etwa 1,44 Millionen Dateien im Darknet: Personalakten, Disziplinarverfahren, Finanzunterlagen, Angaben zur kritischen Infrastruktur. Der Einstieg erfolgte nach Analyse des BSI nicht über eine exotische Sicherheitslücke, sondern über eine Methode namens „TerminalFix“: Ein Mitarbeiter wurde auf eine manipulierte Webseite gelockt, die ein gefälschtes Cloudflare-Captcha zeigte – und fügte einen Befehl, der unbemerkt in seiner Zwischenablage lag, selbst in die Windows-PowerShell ein.

Für Kanzleien ist daran weniger die Größe des Schadens bemerkenswert als der Ablauf danach. Am 14. August wurden die betroffenen Verwaltungen vom Landesnetz getrennt, am 17. August ging die erste Pressemitteilung heraus, am 21. August konnten 50.000 Berliner Haushalte kein Wohngeld erhalten, weil die Zahlungsabläufe stillstanden. Erst am 24. August waren die Behörden wieder grundsätzlich arbeitsfähig. Zehn Tage, in denen eine Organisation mit geprüftem Notfallplan deutlich schneller zurück im Betrieb gewesen wäre. Ohne Plan beginnt am Tag der Entdeckung das Improvisieren – und Improvisieren kostet in einer Kanzlei nicht nur Nerven, sondern Fristen.

Das eigentliche Problem: Niemand weiß, wer was zuerst tut

Stellen Sie sich einen Montagmorgen vor. RA-MICRO startet nicht, die Datenbank meldet einen Fehler, auf dem Server liegt eine Textdatei mit einer Lösegeldforderung. Jetzt stellen sich innerhalb der ersten Stunde Fragen, die niemand aus dem Stand beantworten kann: Wer trennt den Server vom Netz? Wer darf das entscheiden, wenn der Partner im Termin sitzt? Welche Telefonnummer hat der IT-Dienstleister, wenn das Mailpostfach nicht erreichbar ist? Welche Fristen laufen heute ab, und wo stehen sie, wenn das Fristenbuch in der verschlüsselten Datenbank liegt? Und ab wann läuft eigentlich die 72-Stunden-Meldefrist nach Art. 33 DSGVO?

Dazu kommt eine rechtliche Entwicklung, die viele Kanzleien noch nicht auf dem Schirm haben. Die Rechtsprechung hat die Beweislast verschoben: Nach der Linie des EuGH muss die verantwortliche Stelle beweisen, dass ihre Sicherheitsvorkehrungen dem Stand der Technik entsprachen (EuGH, Urt. v. 14.12.2023 – C-340/21). Der BGH hat ergänzt, dass schon der reine Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen ersatzfähigen immateriellen Schaden darstellt (BGH, Urt. v. 18.11.2024 – VI ZR 10/24). Übersetzt in den Kanzleialltag heißt das: Nach einem Vorfall müssen Sie belegen können, was Sie vorher getan haben. Ein Notfallplan in der Schublade ist deshalb nicht nur Betriebsorganisation, sondern Dokumentation.

Die Lösung: ein Notfallplan, der auf eine Seite passt

Ein Notfallplan für eine Kanzlei muss kein 40-seitiges Handbuch sein. Wirksam ist, was im Ernstfall auch ausgedruckt neben dem Telefon liegt und von jeder Mitarbeiterin ohne Rückfrage angewendet werden kann. Fünf Bausteine genügen als Gerüst.

Erstens Alarmierung: eine feste Meldekette mit Namen, Mobilnummern und Vertretung – Kanzleileitung, IT-Dienstleister, Datenschutzbeauftragter, Versicherer. Auf Papier, nicht nur im Outlook-Adressbuch.

Zweitens Sofortmaßnahmen: klare Anweisung, welche Systeme in welcher Reihenfolge vom Netz getrennt werden – und welche ausdrücklich nicht abgeschaltet werden, weil sonst forensische Spuren verloren gehen.

Drittens Wiederanlauf-Reihenfolge: Welche Systeme bringen die Kanzlei am schnellsten zurück in den Arbeitsmodus? In der Praxis sind das die RA-MICRO Datenbank, der Dokumentenbestand, die Diktate aus DictaNet und die Telefonie. Diese Reihenfolge gehört vorher festgelegt, nicht im Krisengespräch.

Viertens Ersatzbetrieb: Wie bleibt die Kanzlei erreichbar und handlungsfähig, während der Server wiederhergestellt wird? Eine Cloud-Telefonanlage läuft unabhängig vom Kanzleiserver weiter und lässt Anrufe per Weiterschaltung auf Mobiltelefone auflaufen. Eine aktuelle Papier- oder Offline-Fristenliste sichert die Fristenkontrolle für die ersten Tage.

Fünftens Meldung und Dokumentation: ein vorbereitetes Protokollformular für Zeitpunkt der Entdeckung, betroffene Datenarten, ergriffene Maßnahmen. Damit halten Sie die Frist aus Art. 33 DSGVO ein und haben zugleich den Nachweis, den Versicherer und Aufsichtsbehörde später sehen wollen.

Warum sich der Aufwand rechnet

Eine funktionierende Notfallvorsorge ist in einer RA-MICRO Kanzlei schneller aufgebaut, als viele erwarten, weil die Bausteine meist schon vorhanden sind. Ein geprüftes Backup der SQL-Datenbank ist die technische Grundlage – entscheidend ist der dokumentierte Rückspieltest, nicht die grüne Meldung im Sicherungsprotokoll. Die Benutzer- und Rechteverwaltung in RA-MICRO begrenzt im Angriffsfall den Radius, weil Verschlüsselungssoftware nur erreicht, worauf der angemeldete Benutzer zugreifen darf. DictaNet und Dragon NaturallySpeaking halten den Diktatweg aufrecht, sobald die Arbeitsplätze wieder stehen, weil Diktat und Spracherkennung lokal funktionieren. Und die Cloud-Telefonanlage trennt Ihre Erreichbarkeit von der Hardware in Ihrem Serverraum.

Der eigentliche Gewinn liegt im Zeitverhalten. Kanzleien mit geübtem Notfallplan sind erfahrungsgemäß innerhalb von Stunden teilarbeitsfähig, Kanzleien ohne Plan in Tagen. Dieser Unterschied entscheidet darüber, ob ein Vorfall ein unangenehmer Mittwoch wird oder ein Haftungsfall.

Sprechen wir über Ihren Notfallplan

Wir kennen Ihre Infrastruktur – Server, Netzwerk, Telefonanlage und RA-MICRO aus einer Hand. Genau deshalb können wir einen Notfallplan erstellen, der zu Ihrer Kanzlei passt und im Ernstfall auch funktioniert: Meldekette, Wiederanlauf-Reihenfolge, Rückspieltest Ihrer Datensicherung und ein Notfallblatt für den Empfang. In der Regel genügt dafür ein halber Tag.

Rufen Sie uns an unter 0511 / 999 88 40 oder schreiben Sie an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Wir sehen uns Ihre IT an und sagen Ihnen offen, wo Ihre Kanzlei heute steht – damit Sie am Tag X nicht improvisieren müssen.

Der ungesperrte Bildschirm ist Ihr größtes Datenschutzrisiko – wie Windows Hello den Kanzleialltag absichert

Die Szene kennt jede Kanzlei: Die Kollegin geht kurz zum Drucker, der Kollege holt sich einen Kaffee, jemand öffnet die Tür für den Boten. Der Bildschirm bleibt an – offen liegt die Mandantenakte, die E-Mail des Gegners, der Entwurf des Vergleichs. Niemand handelt hier fahrlässig. Der Grund ist banal und menschlich: Wer sich zehnmal am Tag mit einem 14-stelligen Kennwort neu anmelden muss, sperrt den Rechner irgendwann nicht mehr.

Genau an dieser Stelle scheitern in der Praxis viele gut gemeinte Sicherheitskonzepte. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist regelmäßig darauf hin, dass die Absicherung der „digitalen Fenster und Türen“ zu den Grundlagen gehört. Für Kanzleien kommt hinzu, dass der Zugriffsschutz nicht nur eine IT-Frage ist, sondern unmittelbar an die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO) und die Anforderungen der DS-GVO an technisch-organisatorische Maßnahmen rührt.

Sicherheit muss bequem sein, sonst wird sie umgangen

Windows Hello ist seit Jahren fester Bestandteil von Windows 10 und Windows 11 – und in vielen Kanzleien schlicht nicht aktiviert. Dabei löst es genau das Problem, an dem die Kennwortdisziplin scheitert: Gesichtserkennung oder Fingerabdruck entsperren den Arbeitsplatz in unter einer Sekunde. Damit wird konsequentes Sperren zur Gewohnheit statt zur Zumutung.

Technisch erkennt eine kompatible Infrarotkamera das Gesicht; alternativ genügt ein Fingerabdrucksensor. Die biometrischen Erkennungsdaten verbleiben nach Angaben von Microsoft lokal auf dem Gerät – sie wandern nicht in eine Cloud. Für die datenschutzrechtliche Bewertung in der Kanzlei ist das ein wesentlicher Punkt.

Worauf es bei der Hardware ankommt

Viele Business-Notebooks bringen bereits eine Windows-Hello-kompatible Infrarotkamera oder einen Fingerabdrucksensor mit. Ob Ihr Gerät geeignet ist, sehen Sie unter Einstellungen → Konten → Anmeldeoptionen.

Wichtig für die Beschaffung: Eine gewöhnliche Webcam genügt nicht. Achten Sie beim Kauf ausdrücklich auf die Kennzeichnung „Windows Hello-kompatibel“ beziehungsweise „Works with Windows Hello“. Für vorhandene Desktop-Arbeitsplätze lassen sich passende externe USB-Kameras oder Fingerabdrucksensoren nachrüsten – das ist in aller Regel günstiger, als einen funktionierenden Rechner zu ersetzen.

Die PIN ist nicht das kleine Kennwort – sie ist die bessere Alternative

Wo biometrische Anmeldung nicht möglich ist, dient die Windows-Hello-PIN als Rückfalloption. Hier hält sich ein hartnäckiges Missverständnis: Eine vierstellige PIN klinge doch viel unsicherer als ein komplexes Kennwort.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Bindung. Anders als ein Anmeldekennwort ist die PIN an genau diesen einen PC gebunden. Sie entsperrt ausschließlich den geschützten Sicherheitsschlüssel dieses Geräts und lässt sich an keinem anderen Rechner verwenden. Ein abgefangenes Kennwort können Angreifer aus der Ferne einsetzen – eine abgefangene PIN ist ohne das physische Gerät wertlos.

Ein weiterer Punkt spricht für die biometrische Anmeldung: Sie lässt sich nicht weitergeben. Der Zettel unter der Tastatur, das gemeinsam genutzte Kennwort im Sekretariat, die schnelle Anmeldung „unter dem Konto der Kollegin, weil es gerade eilig war“ – all das sind Praktiken, die jede Protokollierung wertlos machen und im Schadensfall kaum zu erklären sind. Wer sich mit Gesicht oder Fingerabdruck anmeldet, meldet sich zwangsläufig als er selbst an. Das ist weniger eine technische als eine organisatorische Verbesserung, und sie wiegt im Kanzleialltag oft schwerer.

Fünf Empfehlungen für den Kanzleialltag

  1. Gesichtserkennung oder Fingerabdruck an allen geeigneten Arbeitsplätzen einrichten.
  2. Für jede Person ein eigenes Windows-Benutzerkonto – Sammelkonten machen jede Nachvollziehbarkeit unmöglich und sind datenschutzrechtlich kaum haltbar.
  3. Bildschirm beim Verlassen sperren mit Windows-Taste + L. Dieser Reflex lässt sich im Team in wenigen Tagen etablieren, sobald das Entsperren nicht mehr schmerzt.
  4. Windows-Hello-PIN als persönliche Rückfalloption einrichten.
  5. Aktuelle und unterstützte Windows-Versionen einsetzen – ein Gerät ohne Sicherheitsupdates entwertet jede Anmeldelösung.

Auch in RDP- und Terminalserver-Umgebungen lässt sich Windows Hello grundsätzlich einsetzen – ein Punkt, der gerade für Kanzleien mit zentraler Serverstruktur oder Cloud-Konzept relevant ist. Die konkrete Umsetzung hängt allerdings von der jeweiligen Konfiguration ab und sollte vor dem Rollout geprüft werden.

Wir richten das für Ihre Kanzlei ein

Als RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover betreuen wir Kanzleien von der Einzelkanzlei bis zur Sozietät mit Terminalserver und mehreren Standorten. Für das Thema Anmeldesicherheit bieten wir Ihnen an:

  • Bestandsaufnahme Ihrer Arbeitsplätze: Wir prüfen, welche Geräte Windows Hello bereits unterstützen und wo eine Nachrüstung sinnvoll ist.
  • Einrichtung und Rollout: Benutzerkonten, biometrische Anmeldung, PIN-Richtlinien und automatische Bildschirmsperre – sauber konfiguriert statt an jedem Arbeitsplatz einzeln zusammengeklickt.
  • Beratung zu Terminalserver und Cloud: Damit die Anmeldelösung auch im Homeoffice und bei mobilen Arbeitsplätzen trägt.
  • Dokumentation für Ihr Datenschutzkonzept: Ein nachweisbar umgesetzter Zugriffsschutz hilft Ihnen gegenüber Mandanten, Aufsicht und Cyberversicherern.

Der Aufwand ist überschaubar, der Effekt im Alltag spürbar: Ein Team, das den Rechner gerne sperrt, ist sicherer als jede Richtlinie, die niemand einhält.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern:

Telefon: 0511 / 999 88 40
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ius Systemhaus – Ihr RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover.

Cyberversicherung für die Kanzlei: Warum der Versicherer bei fehlender IT-Sicherheit nicht zahlt

Cyberversicherungen gehören inzwischen zum Standardrepertoire vieler Anwaltskanzleien. Was in den 1990er-Jahren in den USA als Nischenprodukt begann und ab 2005 zu eigenständigen Deckungskonzepten heranwuchs, ist heute ein fester Bestandteil des kanzleiinternen Risikomanagements. Die Police liegt im Ordner, der Beitrag wird gezahlt – und das Thema gilt als erledigt.

Genau hier liegt das Missverständnis. Eine Cyberversicherung ist kein Ersatz für IT-Sicherheit. Sie ist ein Versprechen, das nur eingelöst wird, wenn die Kanzlei ihre Hausaufgaben gemacht hat. Und diese Hausaufgaben stehen im Kleingedruckten.

Das Problem: Obliegenheiten entscheiden über die Leistung

Im Versicherungsrecht gilt ein einfacher, aber folgenschwerer Grundsatz: Das Verhalten des Versicherungsnehmers kann den Versicherungsschutz gefährden. Bei weniger gravierenden Vertragsverletzungen wird die Leistung gekürzt, bei grober Fahrlässigkeit kann sie im Extremfall vollständig entfallen. Das betrifft nicht nur die Herbeiführung des Schadens, sondern ausdrücklich auch die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten.

Bei Cyberpolicen sind diese Obliegenheiten hochgradig technisch. Typischerweise verlangen Versicherer:

  • ein funktionierendes, regelmäßig getestetes Backup – idealerweise mit einer Offline- oder unveränderlichen Kopie
  • ein aktuelles Patch-Management, also zeitnah eingespielte Sicherheitsupdates für Betriebssysteme und Anwendungen
  • Multi-Faktor-Authentifizierung für Fernzugriffe, VPN-Verbindungen und Cloud-Dienste
  • eine saubere Rechtevergabe ohne dauerhafte Administratorrechte im Tagesbetrieb
  • den Betrieb ausschließlich unterstützter Software – abgekündigte Systeme sind ein klassischer Ausschlussgrund

Wird ein einziger dieser Punkte im Schadensfall nicht nachgewiesen, gerät die Regulierung ins Wanken. Und der Nachweis wird nicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geführt, sondern Monate oder Jahre später – mitten in der Krise, wenn die Akten verschlüsselt sind, das beA nicht erreichbar ist und Mandanten Antworten erwarten.

Warum Kanzleien besonders im Fokus stehen

Kanzleien verarbeiten hochsensible Daten: Mandatsgeheimnisse, Vertragsentwürfe, Gesundheits- und Finanzdaten Dritter. Das macht sie zu attraktiven Zielen – und erhöht zugleich den Schaden, wenn es passiert. Neben dem Betriebsausfall drohen berufsrechtliche Konsequenzen, DS-GVO-Meldepflichten innerhalb von 72 Stunden und ein Vertrauensverlust, der sich mit keiner Police versichern lässt.

Hinzu kommt: Die Aufsichtsbehörden und die Versicherer schauen zunehmend auf dieselben Kriterien. Wer seine IT-Sicherheit dokumentiert im Griff hat, erfüllt beide Anforderungen gleichzeitig.

Die Lösung: technische Nachweisfähigkeit statt Papierordner

Der entscheidende Schritt ist, die Anforderungen der Police in den tatsächlichen Kanzleibetrieb zu übersetzen – und zwar prüfbar. Als RA-MICRO und DictaNet Partner richten wir Kanzlei-IT genau so aus:

  • Backup mit Wiederherstellungsnachweis: Wir bauen mehrstufige Sicherungskonzepte für Ihre RA-MICRO Datenbank und Ihre E-Akte auf – inklusive dokumentierter Rücksicherungstests. Ein Backup, das nie zurückgespielt wurde, ist im Schadensfall kein Backup.
  • Gehärtetes Netzwerk: Firewall, Netzsegmentierung, kontrollierter Fernzugriff per VPN mit zweitem Faktor. Homeoffice und Gerichtstermin bleiben produktiv, ohne dass Sie Ihr Kanzleinetz öffnen.
  • Aktualitätsprüfung mit dem RA-MICRO Kanzleicheck: Per Fernwartung prüfen wir Software-Stände, Hardwareauslastung, Konfiguration sowie Ihre Backup- und Notfallstrategie – und liefern Ihnen genau die Dokumentation, nach der Ihr Versicherer im Ernstfall fragt.
  • Sichere Kommunikation und sicheres Diktat: Mit DictaNet gelangen Diktate verschlüsselt von unterwegs zu Ihrer Schreibkraft, statt über private Messenger oder ungesicherte Cloud-Ordner zu wandern. Auch die Spracherkennung bleibt dabei im kontrollierten Rahmen.
  • Klare Notfallplanung: Wer ruft wen an, welches System läuft zuerst wieder, welche Fristen sind betroffen? Ein durchgespielter Notfallplan verkürzt Ausfallzeiten – und ist selbst häufig Bestandteil der Obliegenheiten.

Ihr Vorteil: geringeres Risiko, bessere Konditionen, ruhigere Nächte

Kanzleien, die ihre IT nachweisbar sauber aufgestellt haben, profitieren doppelt. Im Alltag arbeiten sie schneller und störungsärmer, weil aktuelle, richtig konfigurierte Systeme schlicht besser laufen. Im Ernstfall behalten sie ihren Versicherungsschutz – und damit die finanzielle Basis, um den Betrieb wieder hochzufahren. Nicht selten honorieren Versicherer ein belastbares Sicherheitsniveau zusätzlich mit besseren Konditionen.

Der Aufwand dafür ist überschaubar. In den meisten Kanzleien geht es nicht um eine komplette Neuanschaffung, sondern um wenige gezielte Korrekturen: ein Backup-Ziel ergänzen, den Fernzugriff absichern, ein abgekündigtes System ablösen, die Ergebnisse dokumentieren.

Lassen Sie uns Ihre Police gegen Ihre Realität prüfen

Holen Sie Ihre Cyberpolice aus dem Ordner – und lassen Sie uns gemeinsam durchgehen, welche Anforderungen darin stehen und wo Ihre Kanzlei heute tatsächlich steht. Wir kommen aus Hannover, betreuen Kanzleien seit Jahren in genau diesen Fragen und sprechen sowohl die Sprache Ihrer IT als auch die Ihres Kanzleialltags.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Gespräch:
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E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

Damit Ihre Versicherung im Ernstfall nicht nur besteht, sondern auch zahlt.

Technikpanne in der Videoverhandlung: Warum der BGH jetzt Ihre Kanzlei-IT in die Pflicht nimmt

Es ist der Albtraum jeder Kanzlei: Der Verhandlungstermin läuft, das Gericht wartet – und die Einwahl in die Videokonferenz scheitert. Was früher ein ärgerlicher Zwischenfall war, ist heute ein handfestes Haftungsrisiko. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30. Juli 2026 (Az. I ZR 31/26) klargestellt: Die technische Ausstattung eines Verfahrensbeteiligten liegt nicht in der Verantwortung des Gerichts. Sie liegt in Ihrer.

Der Fall: Zweimal keine Verbindung – zweimal Versäumnisurteil

Ein Beklagter verlor vor dem Amtsgericht ein Versäumnisurteil, weil sich sein Prozessbevollmächtigter nicht in die Videoverhandlung über das Gerichtssystem Jitsi einwählen konnte. Der Anwalt legte Einspruch ein – und scheiterte im zweiten Termin erneut an der Technik. Ergebnis: ein zweites Versäumnisurteil, gegen das nach § 514 Abs. 2 ZPO nur noch sehr eingeschränkt vorgegangen werden kann.

Der Anwalt argumentierte, er habe es sogar über das Mobilfunknetz statt über das Kanzlei-WLAN versucht; mit anderen Systemen habe es nie Probleme gegeben. Der BGH ließ das nicht gelten. Denn genau dieser Umstand hätte hellhörig machen müssen: Wenn alle anderen Konferenzsysteme funktionieren und ausgerechnet das Gerichtssystem nicht, ist die Fehlerquelle vor dem zweiten Termin aufzuklären. Der Anwalt fragte seinen IT-Dienstleister jedoch erst danach – und dieser justierte die interne Firewall nach. Zu spät.

Das eigentliche Problem: Die Kanzlei-IT wird zum Prozessrisiko

Die gute Nachricht vorweg: Der BGH stellt ausdrücklich keine überhöhten Anforderungen. Von Anwältinnen und Anwälten werden keine Fähigkeiten erwartet, die über einfache Nutzerkenntnisse hinausgehen. Auch an den Vortrag zur Störungsursache dürfen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden.

Die entscheidende Einschränkung lautet aber: Sind technische Probleme bereits absehbar, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden – und diese Bemühungen müssen später schlüssig dargelegt werden können. Konkret nennt der BGH: welcher Browser, welches Betriebssystem in welcher Version, welche Hardware für Kamera und Mikrofon, welche vom Gericht empfohlenen Maßnahmen wurden umgesetzt.

Übersetzt in die Praxis heißt das: Sie müssen wissen, wie Ihre IT aufgebaut ist. Und Sie müssen es dokumentieren können. Genau hier scheitern erfahrungsgemäß die meisten Kanzleien – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil niemand für die Infrastruktur zuständig ist, solange sie läuft.

Firewall, Ports, Bandbreite: Wo Videoverhandlungen wirklich scheitern

Die Ursache im entschiedenen Fall – eine zu restriktiv konfigurierte Firewall – ist kein Einzelfall, sondern der Klassiker. Gerichtssysteme wie Jitsi kommunizieren über UDP-Ports und Protokolle, die viele Sicherheits-Appliances standardmäßig blockieren. Weitere typische Stolperfallen aus unserer täglichen Praxis:

  • Firewall- und Proxy-Regeln, die WebRTC-Verbindungen ausbremsen oder ganz unterbinden
  • Unzureichender Upload: Für Video braucht es stabile Upstream-Bandbreite, nicht nur einen schnellen Download
  • Fehlende Priorisierung: Ohne Quality of Service konkurriert die Verhandlung mit Backup-Jobs und Cloud-Sync
  • Ungepflegte Browser und Treiber auf Arbeitsplätzen, die seit Monaten kein Update gesehen haben
  • Headsets und Mikrofone, die im Terminalserver- oder VPN-Betrieb nicht sauber durchgereicht werden
  • Keine Rückfallebene, wenn die Hauptleitung ausfällt

So sichern wir Ihre Kanzlei ab

Als RA-MICRO und DictaNet Partner betreuen wir Kanzleien seit vielen Jahren nicht nur bei der Software, sondern bei der gesamten Infrastruktur – Netzwerk, Server, Telefonanlage und Arbeitsplatz aus einer Hand. Für das Thema Videoverhandlung heißt das ganz konkret:

  • Firewall-Audit und Freischaltung der von den Gerichtssystemen benötigten Ports und Protokolle – sauber dokumentiert, nicht pauschal geöffnet
  • Leitungs- und Bandbreitenprüfung inklusive Priorisierung von Echtzeitverkehr; auf Wunsch mit redundantem Zweitanschluss
  • Testschaltung vor dem Termin: Wir prüfen die Einwahl gemeinsam mit Ihnen, bevor es ernst wird
  • Abgestimmte Hardware: Kameras, Konferenzmikrofone und DictaNet-taugliche Headsets, die im Terminalserver- und VPN-Betrieb zuverlässig funktionieren – dieselbe Ausstattung, mit der Sie anschließend Ihr Diktat in DictaNet oder Dragon NaturallySpeaking aufnehmen
  • Cloud-Telefonanlage als Rückfallebene: Fällt die Videoverbindung aus, sind Sie über eine geprüft erreichbare Rufnummer sofort wieder im Verfahren
  • Dokumentation für den Ernstfall: Sie erhalten eine nachvollziehbare Übersicht über Betriebssystem, Browser, Hardware und durchgeführte Maßnahmen – genau die Angaben, die der BGH verlangt

Der Termin in RA-MICRO – die Technik von uns

Ihre Termine und Fristen verwalten Sie in RA-MICRO. Die Akte liegt in der E-Akte bereit, das Diktat läuft über DictaNet oder Dragon NaturallySpeaking, der Schriftsatz geht über das beA hinaus. Diese Kette funktioniert nur so gut wie das Netzwerk darunter. Wir sorgen dafür, dass dieses Fundament trägt – damit Sie sich im Termin auf Ihren Vortrag konzentrieren können und nicht auf ein Verbindungssymbol.

Nach dem BGH-Urteil ist klar: Ein einmaliger Ausfall mag entschuldbar sein. Der zweite ist es nicht mehr. Wer die Ursache kennt und behebt, bevor der nächste Termin ansteht, ist auf der sicheren Seite.

Jetzt Kanzlei-Check vereinbaren

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Ihre Kanzlei für Videoverhandlungen wirklich gerüstet ist. Wir analysieren Firewall, Leitung und Arbeitsplatz – und liefern Ihnen eine belastbare Dokumentation dazu.

Rufen Sie uns an: 0511 / 999 88 40
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

ius Systemhaus, Hannover – Ihr RA-MICRO und DictaNet Partner für Kanzlei-IT, Netzwerk und Telefonie.

Quelle: BGH, Urteil vom 30.07.2026, Az. I ZR 31/26.

Justizcloud im Aufbau: Warum Kanzleien jetzt ihre eigene IT-Infrastruktur fit machen sollten

Die Justiz in Deutschland bekommt ein gemeinsames technisches Fundament: Bund und Länder haben entschieden, schrittweise eine bundeseinheitliche Justizcloud aufzubauen. Ziel ist es, Ressourcen zu bündeln, Technologien zu vereinheitlichen und die Grundlage für eine moderne Anwendungslandschaft in Gerichten und Staatsanwaltschaften zu schaffen. Die Justizministerien von Bund und Ländern arbeiten dafür gemeinsam mit den IT-Dienstleistern der Justiz. Die Cloud selbst ist noch nicht fertig – die offizielle Informationshomepage zum Projekt ist aber bereits freigeschaltet und informiert über Hintergründe, Zielbild und Projektfortschritt.

Für Kanzleien ist das mehr als eine Randnotiz aus der Verwaltung. Denn wenn die Justiz schneller, digitaler und durchgängiger arbeitet, verschiebt sich der Engpass – und zwar in Richtung Kanzlei.

Das Problem: Die Justiz beschleunigt, die Kanzlei-IT bleibt stehen

Der elektronische Rechtsverkehr hat in den vergangenen Jahren gezeigt, wie schnell technische Vorgaben zur Berufspflicht werden. beA, elektronische Akteneinsicht, strukturierte Datensätze und elektronische Formulare sind längst Alltag. Mit einer zentralen Justizcloud wird sich dieses Tempo eher erhöhen als verringern: mehr digitale Kommunikationswege, größere Dateien, mehr Schnittstellen, kürzere Reaktionszeiten.

In vielen Kanzleien treffen diese Anforderungen jedoch auf eine Infrastruktur, die über Jahre gewachsen ist. Typische Schwachstellen, die uns in der Praxis regelmäßig begegnen:

  • Zu schwache Internetanbindung: Umfangreiche Akten und Scans lassen sich nicht zügig übertragen – Fristsachen werden zum Nervenspiel.
  • Veraltete Server und Arbeitsplätze: Hardware ohne Herstellersupport ist ein Sicherheits- und Ausfallrisiko zugleich.
  • Kein belastbares Backup-Konzept: Sicherungen laufen zwar, wurden aber nie ernsthaft zurückgespielt.
  • Ungeschützter Fernzugriff: Homeoffice und Gerichtstermine ohne VPN, Terminalserver und Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Medienbrüche: Digital eingehende Dokumente werden ausgedruckt, abgeheftet und später wieder gescannt.

Wer hier nicht vorbereitet ist, verliert genau die Zeit, die die Digitalisierung eigentlich freisetzen soll.

Die Lösung: Vier Bausteine für eine justizfeste Kanzlei-IT

1. Netzwerk und Anbindung als Fundament

Bevor über Software gesprochen wird, muss der Unterbau stimmen: eine ausreichend dimensionierte Internetleitung, sauber strukturierte Netzwerkkomponenten, aktuelle Firewall, gepatchte Systeme und ein Backup, dessen Wiederherstellung regelmäßig getestet wird. Dazu gehört auch die Telefonie: Eine moderne Cloud-Telefonanlage sorgt dafür, dass Ihre Kanzlei erreichbar bleibt – im Büro, im Homeoffice und unterwegs.

2. Eine durchgängig digitale Akte

Der zweite Baustein ist die konsequente E-Akte. Jedes Dokument – ob aus dem beA, per E-Mail oder als Scan – gehört ohne Umweg in die elektronische Akte, revisionssicher abgelegt und für alle Berechtigten sofort auffindbar. Erst dann zahlt sich eine digitalisierte Justiz für Ihre Kanzlei wirklich aus.

3. Schnelle Texterstellung per Spracherkennung

Je mehr Kommunikation elektronisch läuft, desto mehr Schriftsätze und Vermerke müssen entstehen. Diktat und Spracherkennung sind deshalb kein Komfortthema, sondern ein Produktivitätshebel.

4. Sicherheit und Datenschutz mitdenken

Je mehr Mandantendaten elektronisch fließen, desto größer wird die Angriffsfläche. Anwältinnen und Anwälte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und zugleich den Anforderungen der DSGVO – beides lässt sich nur mit technischen Maßnahmen einlösen: Zwei-Faktor-Authentifizierung, verschlüsselte Übertragung, ein durchdachtes Berechtigungskonzept und eine Sicherung, die auch einen Verschlüsselungstrojaner überlebt. Ein weiterer, oft unterschätzter Punkt ist die Ausfallsicherheit: Ohne Strom und Netzwerk steht auch die beste Kanzleisoftware still. Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung und ein dokumentierter Notfallplan gehören deshalb genauso zur justizfesten Kanzlei wie die Firewall.

Ihre Vorteile mit RA-MICRO, DictaNet und Dragon

  • RA-MICRO E-Akte: Ein- und ausgehende Dokumente, beA-Nachrichten und Notizen landen strukturiert in einer Akte – ohne Papierparallelwelt und ohne Suchaufwand.
  • Integrierter elektronischer Rechtsverkehr: beA-Anbindung, elektronische Formulare und Fristenkontrolle greifen in RA-MICRO ineinander, statt in getrennten Programmen zu leben.
  • Flexible Betriebsmodelle: Ob eigener Server, RA-MICRO Cloud-Konzept oder browserbasiertes Arbeiten mit RA-MICRO Essentials – Sie wählen das Modell, das zu Größe und Arbeitsweise Ihrer Kanzlei passt.
  • DictaNet: Digitales Diktatmanagement mit klarer Zuordnung von Diktat, Akte und Bearbeiter – auch mobil und über Standorte hinweg.
  • Dragon NaturallySpeaking: Spracherkennung mit hoher Erkennungsgenauigkeit und juristischem Wortschatz. Schriftsätze entstehen in einem Bruchteil der Tippzeit.
  • Alles aus einer Hand: Als RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover planen, liefern und betreuen wir Netzwerk, Server, Telefonanlage und Kanzleisoftware im Zusammenspiel – ein Ansprechpartner statt drei Dienstleister, die aufeinander zeigen.

Jetzt vorbereiten, statt später nachrüsten

Die Justizcloud wird nicht über Nacht kommen – aber sie kommt. Der beste Zeitpunkt, die eigene Infrastruktur zu prüfen, ist deshalb nicht der Tag, an dem neue Schnittstellen scharf geschaltet werden, sondern jetzt, in aller Ruhe und ohne Fristendruck.

Wir schauen uns Ihre Kanzlei-IT gemeinsam mit Ihnen an: Wo steht Ihre Infrastruktur heute, welche Systeme laufen aus dem Support, wie belastbar sind Backup und Fernzugriff, und wo verschenken Sie in RA-MICRO, DictaNet oder Dragon noch Potenzial? Sie erhalten eine verständliche Einschätzung und einen priorisierten Fahrplan – ohne Fachchinesisch.

Sprechen Sie uns an: Telefon 0511 / 999 88 40 oder per E-Mail an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen und vereinbaren einen unverbindlichen Termin – telefonisch, online oder bei Ihnen in der Kanzlei.

Sicher arbeiten von überall: Wie Kanzleien mit VPN, Terminalserver und Zwei-Faktor-Authentifizierung ihren Fernzugriff absichern

Die Kanzlei ist längst nicht mehr an den Schreibtisch gebunden: Ein Schriftsatz wird im Homeoffice fertiggestellt, ein Aktenauszug im Wartebereich des Gerichts geprüft, eine kurze Rückfrage aus dem Urlaub beantwortet. Ortsunabhängiges Arbeiten ist zum Standard geworden – und damit auch die Frage, wie der Zugriff auf die sensiblen Mandantendaten in Ihrer RA-MICRO E-Akte zuverlässig geschützt bleibt. Denn jeder Zugang von außen, der nicht sauber abgesichert ist, wird schnell zum Einfallstor. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen technischen Fundament müssen Sie sich zwischen Flexibilität und Sicherheit nicht entscheiden – Sie bekommen beides.

Das Problem: Bequemer Zugriff endet oft an der Sicherheit

Viele Kanzleien haben den Fernzugriff über die Jahre pragmatisch gewachsen lassen. Da wird eine Freigabe im Router geöffnet, ein Fernwartungstool dauerhaft installiert oder der Zugang über ein einziges Passwort geregelt, das seit Jahren unverändert im Umlauf ist. Im Alltag funktioniert das – bis es das nicht mehr tut. Offene Zugänge werden von automatisierten Angriffen im Sekundentakt abgeklopft, ein abgefangenes Passwort genügt für den vollständigen Zugriff, und private Endgeräte im Homeoffice sind selten auf dem Sicherheitsstand der Kanzlei. Kommt es zum Datenabfluss, drohen nicht nur der Verlust des Mandantenvertrauens, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen und Meldepflichten nach der DSGVO. Fernzugriff ist also kein reines Komfortthema – er ist eine Frage der Kanzleisicherheit.

Die Lösung: Drei Bausteine für einen sicheren Zugang

Ein professioneller Fernzugriff ruht auf drei aufeinander abgestimmten Säulen. Der verschlüsselte VPN-Tunnel bildet das Fundament: Statt einzelne Dienste offen ins Internet zu stellen, wird zwischen dem Endgerät und der Kanzlei eine gesicherte Verbindung aufgebaut, durch die sämtlicher Datenverkehr verschlüsselt fließt. Für Angreifer bleibt die Kanzlei von außen unsichtbar.

Der Terminalserver sorgt dafür, dass keine Kanzleidaten das geschützte Netz verlassen. Anwältinnen und Anwälte arbeiten remote in einer zentralen Sitzung – die RA-MICRO E-Akte, DictaNet und alle Dokumente bleiben physisch auf dem Server in der Kanzlei, übertragen wird lediglich das Bildschirmbild. Das private Notebook im Homeoffice wird so zum reinen Anzeigegerät, ohne dass jemals eine Akte lokal gespeichert wird. Das erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Performance, weil rechenintensive Vorgänge auf dem Server laufen.

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) schließt die entscheidende Lücke beim Zugang selbst. Neben dem Passwort ist ein zweiter Faktor erforderlich – etwa ein Einmalcode aus einer App oder ein Hardware-Token. Selbst wenn ein Passwort in falsche Hände gerät, bleibt die Tür verschlossen. Ergänzt um konsequentes Patch-Management und klar geregelte Zugriffsrechte entsteht so ein Zugang, der Komfort und Schutz vereint.

Der Mehrwert für Ihre RA-MICRO-Kanzlei

Ein sauber eingerichteter Fernzugriff spielt seine Stärke im Zusammenspiel mit Ihrer RA-MICRO Umgebung voll aus. Sie greifen von überall auf denselben, aktuellen Datenbestand zu – die E-Akte, den Kalender, Fristen und Wiedervorlagen –, ohne Kopien anlegen oder Dateien hin- und herschicken zu müssen. Mit DictaNet diktieren Sie unterwegs, und Ihre Schreibkraft erhält die Diktate verschlüsselt in der Kanzlei; die auf juristische Texte optimierte Spracherkennung Dragon verwandelt gesprochenes Wort direkt in fertigen Text – ganz gleich, ob Sie im Büro, im Homeoffice oder zwischen zwei Terminen sitzen. So bleibt die gesamte Kanzlei arbeitsfähig, während die Daten sicher an einem Ort liegen. Das ist gelebte Kanzleiorganisation, die den Anforderungen an Vertraulichkeit und Verfügbarkeit gleichermaßen gerecht wird.

Hinzu kommt ein spürbarer Gewinn an Ausfallsicherheit: Fällt am Arbeitsplatz einmal ein Gerät aus, melden Sie sich schlicht von einem anderen an und arbeiten in Ihrer gewohnten Sitzung weiter – ohne Datenverlust und ohne aufwendige Neuinstallation. Auch Vertretungssituationen, kurzfristige Termine außer Haus oder ein spontaner Wechsel ins Homeoffice lassen sich so ohne Reibungsverluste abbilden. Für Ihre Mandantinnen und Mandanten bedeutet das: Sie bleiben durchgängig erreichbar und handlungsfähig – ein Vertrauensvorsprung, der im Wettbewerb zählt.

ius Systemhaus richtet Ihren sicheren Fernzugriff ein

Ob VPN, Terminalserver oder Zwei-Faktor-Authentifizierung – die einzelnen Bausteine entfalten ihren Nutzen erst dann, wenn sie fachgerecht auf Ihre Kanzlei und Ihre RA-MICRO Installation abgestimmt sind. Als Ihr RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover planen, konfigurieren und betreuen wir Ihren Fernzugriff aus einer Hand: von der sicheren VPN-Anbindung über die Einrichtung des Terminalservers bis zur Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung und der passenden Rechtevergabe. Im Rahmen eines Kanzleichecks prüfen wir zudem, ob Ihre bestehende Technik, Ihre Backups und Ihre Notfallplanung dem aktuellen Sicherheitsstand entsprechen – damit ortsunabhängiges Arbeiten für Sie kein Risiko, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil ist.

Jetzt beraten lassen

Möchten Sie Ihr Homeoffice und Ihren mobilen Zugriff auf ein sicheres Fundament stellen? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern persönlich und unverbindlich. Sie erreichen uns telefonisch unter 0511 / 999 88 40 oder per E-Mail an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Gemeinsam machen wir Ihre Kanzlei sicher mobil.

Datensicherung in der Kanzlei: Die richtige Backup-Strategie gegen Datenverlust und Ransomware

Die wertvollste Ressource Ihrer Kanzlei steht in keiner Bilanz: Es sind Ihre Daten. Mandantenakten, Fristen, Schriftsätze, Diktate, die komplette Buchhaltung – geht dieser Bestand verloren, steht der Kanzleibetrieb still. Und die Gefahr ist real: Ein einziger Ransomware-Angriff, ein Festplattendefekt oder ein versehentliches Löschen genügt, um Arbeit von Jahren zu vernichten. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Datensicherungsstrategie machen Sie Ihre Kanzlei widerstandsfähig – bevor der Ernstfall eintritt.

Das Problem: Warum viele Kanzlei-Backups im Ernstfall versagen

Viele Kanzleien fühlen sich sicher, weil „ja ein Backup läuft“. Doch im Ernstfall zeigt sich häufig eine trügerische Sicherheit. Die typischen Schwachstellen: Die Sicherung liegt auf einer einzigen externen Festplatte, die dauerhaft mit dem Server verbunden ist – und wird bei einem Ransomware-Angriff gleich mitverschlüsselt. Oder das Backup läuft zwar, wurde aber seit Monaten nicht auf Wiederherstellbarkeit geprüft. Oder es existiert nur eine einzige Kopie am selben Standort, die bei Feuer, Wasserschaden oder Diebstahl zusammen mit dem Original verloren geht.

Die Bedrohungslage hat sich zuletzt weiter verschärft: Kanzleien geraten gezielt ins Visier von Cyberkriminellen, weil sie sensible Daten verwalten und auf durchgehende Verfügbarkeit angewiesen sind. Moderne Ransomware sucht aktiv nach erreichbaren Sicherungslaufwerken und verschlüsselt sie mit. Wer dann keine getrennte, saubere Kopie besitzt, steht vor der Wahl zwischen Lösegeldzahlung und Totalverlust – beides Szenarien, die keine Kanzlei erleben möchte.

Für Anwältinnen und Anwälte kommt eine besondere Dimension hinzu: Der Schutz von Mandantendaten ist nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern berufs- und datenschutzrechtlich zwingend. Ein Datenverlust kann Fristversäumnisse, Haftungsrisiken und meldepflichtige DSGVO-Vorfälle nach sich ziehen. Datensicherung ist damit keine reine IT-Frage, sondern gelebte Kanzleivorsorge.

Die Lösung: Eine belastbare Backup-Strategie nach der 3-2-1-Regel

Der bewährte Standard für sichere Datensicherung ist die 3-2-1-Regel. Sie ist einfach zu merken und im Ernstfall entscheidend:

3 Kopien Ihrer Daten – das Original plus zwei Sicherungen. 2 verschiedene Medien – etwa lokaler Sicherungsspeicher und ein zweites, getrenntes System. 1 Kopie außer Haus – an einem anderen Ort oder in einem sicheren Rechenzentrum. So übersteht Ihr Datenbestand selbst dann einen Totalausfall am Kanzleistandort, wenn Original und lokale Sicherung gleichzeitig betroffen sind.

Gegen die wachsende Bedrohung durch Ransomware ist ein Baustein besonders wichtig: offline oder unveränderbar gespeicherte Backups. Eine Sicherung, die vom Netzwerk getrennt ist oder nachträglich nicht mehr manipuliert werden kann, lässt sich von Angreifern nicht mitverschlüsseln – und ist im Notfall Ihr Rettungsanker.

Ebenso zentral, aber oft vernachlässigt: die regelmäßige Wiederherstellungsprobe. Ein Backup, das sich im Ernstfall nicht sauber zurückspielen lässt, ist kein Backup. Wer die Wiederherstellung planmäßig testet, weiß im Krisenmoment genau, dass die Daten vollständig und funktionsfähig zurückkommen – und wie lange das dauert.

Entscheidend ist am Ende nicht nur, ob Ihre Daten zurückkommen, sondern wie schnell. Jede Stunde Stillstand kostet die Kanzlei bares Geld, gefährdet Fristen und belastet das Vertrauen Ihrer Mandanten. Eine durchdachte Strategie legt deshalb vorab fest, wie aktuell die Sicherungen sein müssen und wie lange die Wiederherstellung im Ernstfall maximal dauern darf – damit Sie im Krisenfall nicht improvisieren, sondern einem erprobten Plan folgen.

RA-MICRO richtig sichern: Worauf es in der Praxis ankommt

Gerade eine Kanzleisoftware wie RA-MICRO stellt besondere Anforderungen an die Datensicherung. RA-MICRO arbeitet mit Datenbanken, die konsistent gesichert werden müssen – ein simples Kopieren offener Datenbankdateien reicht nicht aus. Auch die E-Akte, die Finanzbuchhaltung und Ihre DictaNet-Diktate gehören lückenlos in das Sicherungskonzept. Wird hier unsauber gesichert, ist die Sicherung im Ernstfall wertlos, obwohl sie „gelaufen“ ist.

Als Ihr RA-MICRO- und DictaNet-Partner richten wir die Datensicherung passgenau auf Ihre Systemumgebung ein – ob klassisch im eigenen Kanzleiserver oder im RA-MICRO Cloud-Konzept, bei dem Ihre Daten in einem professionellen Rechenzentrum liegen und die Anforderung „eine Kopie außer Haus“ bereits erfüllen. Ergänzend empfehlen wir eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), damit ein Stromausfall Ihre Datenbanken und laufenden Sicherungen nicht beschädigt.

Ihr Vorteil mit ius Systemhaus: Sicherung, die überwacht wird

Ein Backup einzurichten ist der erste Schritt – es dauerhaft im Blick zu behalten der entscheidende. Wir übernehmen für Kanzleien genau das: Wir konzipieren eine Datensicherungsstrategie nach der 3-2-1-Regel, richten sie ein und überwachen die tägliche Sicherung per Fernwartung. So erkennen wir Fehler, bevor sie zum Problem werden. Im Rahmen des RA-MICRO Kanzleichecks prüfen wir zudem Ihr bestehendes Sicherungskonzept auf Herz und Nieren – und decken Lücken auf, die im Alltag leicht übersehen werden.

Das Ergebnis: Sie können sich auf Ihre Mandate konzentrieren, während Ihre Daten zuverlässig und nachweisbar geschützt sind – gegen Ransomware, Hardwaredefekte und menschliche Fehler gleichermaßen.

Jetzt Datensicherung auf den Prüfstand stellen

Wann wurde Ihr Backup zuletzt erfolgreich wiederhergestellt? Wenn Sie diese Frage nicht sofort beantworten können, sollten wir sprechen. Wir prüfen Ihre aktuelle Datensicherung, zeigen Ihnen konkrete Verbesserungen auf und richten auf Wunsch eine überwachte, ransomware-sichere Lösung ein.

Rufen Sie uns an: 0511 / 9998840
Oder schreiben Sie an: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de
ius Systemhaus – Ihr RA-MICRO- und DictaNet-Partner aus Hannover. Wir machen Ihre Kanzlei-IT sicher und zukunftsfest.