Aktivrente 2026: Mit RA-MICRO Lohn/Gehalt korrekt abrechnen

Das Aktivrentengesetz ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft – und es stellt Kanzleien, die eigene Mitarbeiter beschäftigen, vor eine neue Aufgabe in der Lohnabrechnung. Wer erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rentenalter weiterbeschäftigt oder ältere Fachkräfte gewinnen möchte, muss jetzt die neuen steuerlichen Spielregeln kennen – und die richtige Software parat haben.

Was ist die Aktivrente – und warum ist sie für Kanzleien relevant?

Viele Kanzleien wissen: Gute Rechtsanwaltsfachangestellte, eingespielte Buchhaltungskräfte oder erfahrene Sekretärinnen sind schwer zu finden und noch schwerer zu ersetzen. Wenn diese Mitarbeiter das Rentenalter erreichen, stehen Kanzleien vor der Frage: Weiterbeschäftigung möglich – aber zu welchen Bedingungen?

Genau hier greift die Aktivrente. Das neue Gesetz ermöglicht es Rentnern, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen – ohne dass der Rentenanspruch darunter leidet. Für Arbeitnehmer ist das ein echter Anreiz, länger im Beruf aktiv zu bleiben. Für Arbeitgeber bedeutet das: Die Weiterbeschäftigung lohnt sich wieder deutlich stärker – vorausgesetzt, die Abrechnung stimmt.

Das Problem: Neue Regeln, neue Fehlerquellen

Die Aktivrente klingt einfach – ist sie in der Praxis aber nicht immer. Die Lohnabrechnung muss den Freibetrag korrekt erfassen, steuerliche Besonderheiten berücksichtigen und sicherstellen, dass die Meldungen an die Sozialversicherungsträger stimmen. Wer das ohne die passende Software-Unterstützung manuell lösen möchte, riskiert Fehler – mit unangenehmen Konsequenzen für Kanzlei und Mitarbeiter.

Dazu kommt: Nicht jede Lohnbuchhaltungssoftware hat die Aktivrente schon vollständig abgebildet. Wer RA-MICRO einsetzt, kann aufatmen – denn der Marktführer für Kanzleisoftware hat die neue Regelung bereits umfassend integriert.

Die Lösung: Aktivrente direkt in RA-MICRO Lohn/Gehalt

Seit März 2026 steht im RA-MICRO Modul Lohn/Gehalt unter „Mitarbeiterdaten ändern“ auf der Karteikarte „LSt/KiSt“ eine neue Checkbox „Aktivrente“ zur Verfügung. Das ist alles, was nötig ist: Ein Häkchen setzen, und RA-MICRO erledigt den Rest.

Das Programm berechnet automatisch die steuerliche Behandlung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, berücksichtigt die Freibeträge bis 2.000 Euro monatlich und stellt sicher, dass die Abrechnung den Anforderungen der Finanzbehörden entspricht. Keine manuelle Formelarbeit, keine Unsicherheit – nur korrekte Ergebnisse auf Knopfdruck.

Ihre Vorteile mit RA-MICRO im Überblick

  • Einfache Aktivierung per Checkbox – keine komplizierten Einstellungen nötig
  • Automatische Berechnung der Freibeträge und steuerrechtlichen Besonderheiten
  • Rechtssichere Abrechnung auf Basis der aktuellen Gesetzgebung
  • Nahtlose Integration in die gewohnte RA-MICRO Oberfläche – kein Umdenken erforderlich
  • Aktuell gepflegt: RA-MICRO hält die Software laufend auf dem neuesten Stand der Rechtslage
  • Zeitersparnis: Was früher manuelle Prüfung erforderte, läuft jetzt automatisch

Gut zu wissen: Aktivrente betrifft mehr Kanzleien als gedacht

Die Aktivrente ist nicht nur ein Thema für Großkanzleien. Gerade kleine und mittlere Kanzleien profitieren von der Möglichkeit, erfahrene Mitarbeiter flexibel weiterzubeschäftigen – sei es in Vollzeit, Teilzeit oder auf Abruf. Damit das reibungslos funktioniert, müssen Verwaltung und Lohnabrechnung stimmen. RA-MICRO macht genau das möglich – ohne zusätzlichen Aufwand.

Wer zudem die RA-MICRO Finanzbuchhaltung nutzt, profitiert von der vollständigen Vernetzung: Lohnbuchungen fließen direkt in die Finanzbuchhaltung ein, Auswertungen sind auf Knopfdruck verfügbar, und der Jahresabschluss läuft deutlich effizienter. Kanzlei-IT und Buchhaltung aus einer Hand – das ist ein echter Wettbewerbsvorteil.

Jetzt handeln – wir unterstützen Sie

Nutzen Sie RA-MICRO bereits und fragen sich, ob Ihre Installation auf dem aktuellen Stand ist? Oder möchten Sie prüfen, ob RA-MICRO Lohn/Gehalt der richtige Schritt für Ihre Kanzlei ist? Als zertifizierter RA-MICRO Vor-Ort-Partner in Hannover stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – von der Erstberatung über die Einrichtung bis zur Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Sprechen Sie uns gerne an – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen:

📞 0511 / 9998840
✉️ frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und zeigen Ihnen, wie einfach rechtssichere Lohnabrechnung mit RA-MICRO funktioniert – auch mit der Aktivrente.

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