Adress-, Bonitäts- und Firmenauskünfte direkt aus RA-MICRO: Recherchieren ohne Medienbruch

Bevor eine Forderung beigetrieben, eine Klage zugestellt oder ein neues Mandat angenommen wird, steht oft dieselbe Frage im Raum: Stimmt die Anschrift überhaupt noch? Ist beim Gegner etwas zu holen? Und mit wem genau habe ich es auf der anderen Seite eigentlich zu tun? Wer diese Fragen erst beantwortet, wenn der Gerichtsvollzieher unverrichteter Dinge zurückkommt oder die Zustellung scheitert, verliert Zeit, Geld und Nerven. Die RA-MICRO Online Recherchen setzen genau hier an – und liefern Adress-, Bonitäts- und Firmenauskünfte direkt aus Ihrer Kanzleisoftware heraus, ohne Umweg über Drittportale.

Das Problem: Recherche frisst Zeit – und birgt Risiken

In vielen Kanzleien läuft die Schuldner- und Gegnerrecherche noch immer als Nebenschauplatz mit zahlreichen Medienbrüchen ab: Hier ein Einwohnermeldeamt anschreiben, dort ein Auskunftsportal im Browser öffnen, Zugangsdaten suchen, Ergebnisse abtippen, Belege ausdrucken und schließlich von Hand in die Akte heften. Jeder dieser Schritte kostet Arbeitszeit, jeder Wechsel zwischen Programm und Portal ist eine Fehlerquelle – und am Monatsende fehlt der saubere Nachweis, welche Auskunft zu welchem Fall gehörte und was sie gekostet hat.

Hinzu kommt die wirtschaftliche Komponente. Wer eine Zwangsvollstreckung einleitet, ohne vorher die Bonität des Schuldners zu prüfen, riskiert, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen: Gerichts- und Vollstreckungskosten fallen an, obwohl von vornherein absehbar war, dass nichts zu holen ist. Auch berufsrechtlich lohnt der Blick: Der Bundesgerichtshof hat erst kürzlich klargestellt, dass die Kosten einer Schufa-Bonitätsauskunft in der Regel nicht ohne Weiteres dem Verbraucher aufgebürdet werden dürfen. Umso wichtiger ist es, schon im Kanzleialltag genau zu wissen, welche Recherche im konkreten Fall sinnvoll, verhältnismäßig und korrekt abrechenbar ist. Eine integrierte, dokumentierte Lösung ist hier jedem Flickenteppich aus Einzelportalen überlegen.

Die Lösung: Recherchieren, wo Sie ohnehin arbeiten

Mit den RA-MICRO Online Recherchen führen Sie Anfragen wie Adressermittlungen, Bonitäts- und Firmenauskünfte direkt aus der Kanzleisoftware durch – aus der Akte heraus, mit den Daten, die dort bereits hinterlegt sind. Sie müssen weder das Programm verlassen noch sich in fremde Portale einloggen oder Beträge doppelt erfassen. Die Anfrage wird gestellt, das Ergebnis kommt unmittelbar zurück, und es liegt sofort dort, wo es hingehört: bei der richtigen Akte.

Besonders überzeugend ist das Abrechnungsmodell. Für die Online Recherchen zahlen Sie keine Grundgebühr – es entstehen nur Kosten, wenn Sie eine Auskunft tatsächlich abrufen. Diese anfallenden Kosten lassen sich anschließend direkt in RA-MICRO verbuchen und damit sauber dem jeweiligen Mandat zuordnen. So wird aus einer früher mühsam zu dokumentierenden Auslage ein nachvollziehbarer, korrekt weiterberechenbarer Posten. Und falls Sie die Funktion auch unabhängig von der Kanzleisoftware nutzen möchten: Die Online Recherchen sind ebenso ohne installierte RA-MICRO Kanzleisoftware verfügbar.

Wie sich das im Alltag auszahlt, zeigt ein typischer Fall: Eine Mahnung kommt als unzustellbar zurück, der Schuldner ist offenbar umgezogen. Statt nun eine separate Behördenanfrage zu starten, lösen Sie direkt aus der Akte eine Adressermittlung aus, erhalten die aktuelle Anschrift, hängen anschließend eine Bonitätsauskunft an und entscheiden auf dieser Grundlage, ob sich die Zwangsvollstreckung überhaupt lohnt. Was früher Tage und mehrere Programme beanspruchte, ist so in wenigen Minuten erledigt – ohne die Akte je zu verlassen.

Ihre Vorteile: schneller, sicherer, wirtschaftlicher

Der größte Gewinn ist Zeit. Recherche ohne Medienbruch bedeutet weniger Klicks, kein Abtippen und keine verlorenen Belege – Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich auf die juristische Arbeit konzentrieren, statt zwischen Portalen zu jonglieren. Gleichzeitig steigt die Datenqualität: Weil Anfrage und Ergebnis automatisch der Akte zugeordnet werden, vermeiden Sie Übertragungsfehler und haben jederzeit einen lückenlosen Nachweis Ihrer Recherchen.

Wirtschaftlich profitieren Sie doppelt. Sie treffen fundierte Entscheidungen, bevor Sie Kosten auslösen – eine Bonitätsauskunft vor der Vollstreckung schützt vor teuren Leerläufen. Und weil keine Grundgebühr anfällt, sondern nur tatsächlich genutzte Auskünfte berechnet werden, behalten Sie die Kosten vollständig in der Hand. Die direkte Verbuchung in RA-MICRO sorgt zudem dafür, dass abrechenbare Auslagen nicht mehr untergehen. So wird aus einem lästigen Pflichtschritt ein Baustein, der Ihre Kanzlei effizienter und Ihre Mandatsbearbeitung professioneller macht.

Als Ihr RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover richten wir die Online Recherchen passend zu Ihren Arbeitsabläufen ein, binden sie sauber in Ihre bestehende RA-MICRO-Umgebung ein und zeigen Ihrem Team in einer kurzen Einweisung, wie sich Adress-, Bonitäts- und Firmenauskünfte künftig mit wenigen Klicks erledigen lassen.

Jetzt Recherche-Workflow modernisieren

Möchten Sie Adressermittlungen, Bonitäts- und Firmenauskünfte künftig ohne Medienbruch direkt aus RA-MICRO erledigen und dabei jede Auskunft korrekt abrechnen? Wir beraten Sie gern und richten die Online Recherchen gemeinsam mit Ihnen ein. Rufen Sie uns an unter 0511/9998840 oder schreiben Sie eine E-Mail an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Wir freuen uns darauf, Ihre Kanzlei ein gutes Stück effizienter zu machen.

Die ganze Kanzlei in der Tasche: Mobiler Aktenzugriff mit der RA-MICRO E-Akte App

Der Termin bei Gericht beginnt in zehn Minuten, die Mandantin ruft mit einer dringenden Rueckfrage an, und der entscheidende Schriftsatz liegt – im Aktenschrank in der Kanzlei. Szenen wie diese kennt jede Kanzlei. Anwaeltinnen und Anwaelte arbeiten laengst nicht mehr nur am Schreibtisch: Gerichtstermine, Mandantenbesuche, Homeoffice und die Fahrt dazwischen gehoeren zum Alltag. Wer in genau diesen Momenten keinen Zugriff auf die Akte hat, verliert Zeit, Souveraenitaet und im Zweifel das Vertrauen des Mandanten. Die gute Nachricht: Mit der RA-MICRO E-Akte App tragen Sie Ihre gesamte Kanzlei sicher in der Jackentasche – und das jetzt auch auf dem iPhone.

Das Problem: Mobil arbeiten, aber ohne die Akte

Viele Kanzleien behelfen sich unterwegs mit Notloesungen: Dokumente werden vor dem Termin schnell ausgedruckt, per E-Mail an sich selbst geschickt oder auf einen USB-Stick kopiert. Das kostet nicht nur Zeit, es ist auch ein echtes Sicherheitsrisiko. Mandantendaten unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und der DSGVO – ungeschuetzte E-Mails oder verlorene USB-Sticks koennen schnell zum Haftungsfall werden. Hinzu kommt: Wer unterwegs eine Frist notiert oder eine Information aufnimmt, muss sie spaeter muehsam ins System uebertragen. Solche Medienbrueche sind fehleranfaellig und rauben wertvolle Arbeitszeit, die im Mandat besser aufgehoben waere.

Die Loesung: Ihre E-Akte sicher auf dem Smartphone

Die RA-MICRO E-Akte App bringt die elektronische Akte direkt auf Ihr Smartphone. Sie greifen von unterwegs verschluesselt auf Ihre Mandate zu – lesen Schriftsaetze, pruefen Korrespondenz, sehen Termine und Fristen ein und haben alle relevanten Dokumente sofort zur Hand. Nach Android steht die App nun auch fuer das iPhone bereit, sodass Ihr gesamtes Team unabhaengig vom Geraet mobil arbeiten kann. Die Verbindung zur Kanzlei erfolgt gesichert, die Daten bleiben dort, wo sie hingehoeren – geschuetzt und DSGVO-konform. So sind Sie bei Gericht, beim Mandanten oder im Homeoffice jederzeit voll auskunftsfaehig, ohne ein einziges Blatt Papier mitnehmen zu muessen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Voller Aktenzugriff unterwegs: Dokumente, Korrespondenz, Termine und Fristen Ihrer Mandate sind ortsunabhaengig sofort verfuegbar – ideal fuer Gerichtstermine und Auswaertstermine.
  • Sicherheit und Datenschutz: Der Zugriff erfolgt verschluesselt. Ihre Mandantendaten bleiben geschuetzt und erfuellen die Anforderungen von Berufsrecht und DSGVO – ganz ohne riskante Behelfsloesungen.
  • Nahtlos diktieren mit DictaNet: Halten Sie unterwegs einen Vermerk oder Schriftsatz fest. Mit der DictaNet Diktier-Loesung wird Ihr Diktat verschluesselt an die Schreibkraft uebertragen – auch ausserhalb der Kanzlei, sogar mit optionaler Spracherkennung.
  • Kein Medienbruch: Alles, was Sie mobil erfassen, fliesst in den RA-MICRO E-Workflow zurueck. Doppelte Erfassung und das muehsame Nachpflegen entfallen.
  • Perfekt fuer Cloud und Essentials: In Kombination mit dem RA-MICRO Cloud-Konzept oder der browserbasierten Loesung RA-MICRO Essentials arbeiten Sie und Ihr Team komplett ortsunabhaengig – im Buero, im Homeoffice und unterwegs auf demselben Datenbestand.

Drei Situationen, in denen sich der mobile Zugriff sofort auszahlt

Im Gerichtssaal: Die Gegenseite legt ein Schreiben vor, an das Sie sich nur vage erinnern. Statt zu vertagen oder zu raten, oeffnen Sie die betreffende Akte in der App und pruefen den Vorgang in Sekunden – souveraen und bestens vorbereitet.

Beim Mandanten vor Ort: Im Beratungsgespraech kommen neue Fragen auf. Sie rufen die relevanten Unterlagen direkt auf dem Smartphone auf, klaeren offene Punkte sofort und diktieren anschliessend per DictaNet gleich den Aktenvermerk – die Schreibkraft erhaelt ihn verschluesselt, noch bevor Sie wieder im Buero sind.

Im Homeoffice: Eine Frist laeuft, doch das entscheidende Dokument liegt im System der Kanzlei. Ueber das RA-MICRO Cloud-Konzept oder RA-MICRO Essentials arbeiten Sie auf demselben Datenbestand wie Ihre Kolleginnen und Kollegen vor Ort – ohne Versionschaos und ohne Sicherheitsluecke.

Mehr als nur eine App: durchgaengig digital arbeiten

Die E-Akte App entfaltet ihren vollen Nutzen als Teil eines durchdachten Gesamtkonzepts. Wenn Posteingang, Fristenkalender, E-Workflow und mobiler Zugriff sauber ineinandergreifen, wird aus einzelnen Werkzeugen eine echte digitale Kanzlei. Genau hier setzen wir an: Als erfahrener RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover sorgen wir dafuer, dass die mobilen Geraete Ihrer Kanzlei sicher eingebunden, die Zugriffe sauber berechtigt und die Verbindung zuverlaessig verschluesselt ist. So profitieren Sie von der Mobilitaet, ohne Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen.

Jetzt mobil durchstarten – wir richten es fuer Sie ein

Moechten Sie Ihre Kanzlei wirklich mobil machen und kuenftig von ueberall sicher auf Ihre Akten zugreifen? Wir beraten Sie gern, welche Konfiguration aus RA-MICRO E-Akte App, DictaNet und RA-MICRO Cloud oder Essentials am besten zu Ihrer Kanzlei passt – und uebernehmen die sichere Einrichtung von A bis Z. Rufen Sie uns an unter 0511/9998840 oder schreiben Sie uns an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Gemeinsam machen wir Ihre Kanzlei startklar fuer das mobile Arbeiten.

E-Rechnungspflicht 2027: Machen Sie Ihre Kanzlei-Buchhaltung jetzt mit RA-MICRO startklar

Der Countdown läuft: Am 31. Dezember 2026 endet die erste Übergangsfrist der E-Rechnungspflicht. Ab dem 1. Januar 2027 müssen viele Unternehmen – und damit auch Anwaltskanzleien – im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen elektronische Rechnungen nicht nur empfangen, sondern auch ausstellen. Wer jetzt handelt, verschafft sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen spürbaren Effizienzgewinn in der Kanzleiorganisation. Die gute Nachricht: RA-MICRO hat die E-Eingangsrechnung im Juni 2026 erneut erweitert – und wir als Ihr RA-MICRO Partner in Hannover begleiten Sie beim Umstieg.

Das Problem: Die Schonfrist ist fast vorbei

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen im strukturierten Format (etwa XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen und verarbeiten können – auch Ihre Kanzlei. Bislang durften Rechnungen dank Übergangsregelung weiterhin als Papier oder einfaches PDF verschickt werden. Genau diese Schonfrist läuft zum Jahresende aus. Ab 2027 sind Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz zur Ausstellung echter E-Rechnungen verpflichtet, ab 2028 gilt die Pflicht ausnahmslos für alle.

Wichtig zu verstehen: Ein per E-Mail versendetes PDF ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Gefordert ist ein strukturierter Datensatz, der maschinell ausgelesen und verarbeitet werden kann. Wer Eingangsrechnungen weiterhin ausdruckt, abheftet und manuell in die Buchhaltung überträgt, riskiert nicht nur Beanstandungen bei der nächsten Betriebsprüfung – er verschenkt auch täglich wertvolle Arbeitszeit, die besser in die Mandatsarbeit fließen sollte.

Die Lösung: E-Eingangsrechnung in RA-MICRO – jetzt noch leistungsfähiger

Als Marktführer unter den Kanzleisoftware-Anbietern hat RA-MICRO die E-Rechnung längst tief in die Finanzbuchhaltung integriert. Das Modul E-Eingangsrechnung nimmt strukturierte Rechnungen entgegen, visualisiert sie übersichtlich und übergibt die Daten direkt an die Fibu – ohne Medienbruch, ohne Abtippen, ohne Zahlendreher.

Mit dem Juni-Update 2026 ist die Verarbeitung noch komfortabler geworden: Eingangsrechnungen können nun direkt aus der Erfassung an die Dispodatei übergeben werden. Das bedeutet für Ihre Kanzlei: Die Rechnung kommt an, wird geprüft, gebucht und steht unmittelbar für die Zahlungsdisposition bereit – ein durchgängiger digitaler Workflow vom Posteingang bis zur Überweisung. In Kombination mit den ebenfalls neuen Echtzeit- und Terminüberweisungen im RA-MICRO Zahlungsverkehr schließt sich der Kreis zu einem vollständig digitalen Rechnungswesen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Der Umstieg auf die E-Rechnung mit RA-MICRO ist weit mehr als Pflichterfüllung. Kanzleien, die wir bei der Einführung begleitet haben, berichten übereinstimmend von deutlich schlankeren Abläufen: Eingangsrechnungen werden in Sekunden statt Minuten verbucht, Übertragungsfehler gehören der Vergangenheit an, und der Zahlungsstatus ist jederzeit transparent. Die strukturierten Daten erleichtern zudem die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und verkürzen die Vorbereitung des Jahresabschlusses spürbar. Und weil alles in der vertrauten RA-MICRO Umgebung stattfindet, entfällt aufwendige Einarbeitung – Ihr Team arbeitet dort weiter, wo es ohnehin täglich zu Hause ist: in der Kanzleisoftware, von der Aktenanlage bis zur E-Akte.

Auch ausgehend sind Sie mit RA-MICRO vorbereitet: Honorarrechnungen lassen sich im strukturierten Format erzeugen, sodass Sie gewerblichen Mandanten schon heute das liefern können, was ab 2027 zur Pflicht wird. Das ist nicht nur compliant, sondern auch ein Zeichen von Professionalität gegenüber Ihrer Mandantschaft.

Revisionssicher archiviert – direkt in der E-Akte

Ein Aspekt, der bei der E-Rechnung gerne übersehen wird: Strukturierte Rechnungen müssen in ihrem Originalformat aufbewahrt werden – ein ausgedrucktes Exemplar im Ordner genügt den Anforderungen der Finanzverwaltung nicht. Auch hier spielt RA-MICRO seine Stärken aus: Eingangs- wie Ausgangsrechnungen werden digital und revisionssicher in der E-Akte abgelegt und sind bei Bedarf in Sekunden auffindbar – ob bei der Betriebsprüfung, bei Rückfragen des Mandanten oder beim Jahresabschluss. Das spart Platz im Archiv und Nerven im Kanzleialltag.

Und weil moderne Kanzleiorganisation nicht am Schreibtisch endet: Über das RA-MICRO Cloud-Konzept und RA-MICRO Essentials greifen Sie auch unterwegs auf Ihre Buchhaltungsdaten zu. So behalten Sie den Überblick über offene Posten und Zahlungseingänge, egal ob Sie im Gerichtstermin, im Homeoffice oder auf Reisen sind – die freigewordene Zeit diktieren Sie unterwegs am besten gleich mit DictaNet in neue Schriftsätze.

Warum jetzt handeln?

Unsere Erfahrung aus zahlreichen Umstellungsprojekten zeigt: Die technische Einrichtung ist schnell erledigt – entscheidend ist, dass die Abläufe in der Kanzlei sauber aufgesetzt werden. Wer die Umstellung erst im Dezember angeht, gerät unter Zeitdruck. Wer jetzt startet, kann die neuen Prozesse in Ruhe einüben, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen und geht entspannt ins Jahr 2027 – während andere Kanzleien noch zwischen Jahresabschluss, Fristen und Weihnachtsgeschäft improvisieren müssen.

Hinzu kommt: Die Umstellung ist der ideale Anlass, die gesamte Kanzlei-IT auf den Prüfstand zu stellen. Im Rahmen eines Kanzleichecks prüfen wir gerne gleich mit, ob Ihre EDV, Ihre Datensicherung und Ihr Netzwerk für die digitalen Workflows optimal aufgestellt sind – per Fernwartung, ohne Ihren Kanzleibetrieb zu stören.

Unser Angebot: E-Rechnungs-Check für Ihre Kanzlei

Als RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover unterstützen wir Sie von der Analyse über die Einrichtung der E-Eingangsrechnung bis zur Schulung Ihres Teams – auf Wunsch komplett per Fernwartung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen E-Rechnungs-Check und gehen Sie das Thema an, bevor der Jahresendspurt beginnt.

Rufen Sie uns an: 0511 / 999 88 40
Oder schreiben Sie uns: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

ius Systemhaus – Ihr Partner für RA-MICRO, DictaNet und Dragon NaturallySpeaking in Hannover. Wir machen Ihre Kanzlei digital. Sicher. Effizient.

Echtzeit- und Terminüberweisungen in RA-MICRO: Zahlungsmanagement auf neuem Level

Wer eine Kanzlei führt, weiß: Der Cashflow entscheidet. Honorare müssen pünktlich eingehen, Kosten planbar bleiben, und der Überblick über den Zahlungsverkehr darf nicht verloren gehen. Mit dem aktuellen Juni-2026-Update hat RA-MICRO genau hier nachgelegt – und den Zahlungsbereich um zwei praxisrelevante Funktionen erweitert: Echtzeitüberweisungen und Terminüberweisungen.

Was hat sich im RA-MICRO Zahlungsbereich geändert?

Bisher war der Zahlungsverkehr in RA-MICRO auf klassische SEPA-Überweisungen ausgelegt – zuverlässig, aber nicht immer zeitgemäß. Mit dem neuen Update stehen nun zwei zusätzliche Überweisungsarten zur Verfügung:

  • Echtzeitüberweisungen (Instant Payment): Überweisungen, die innerhalb von Sekunden beim Empfänger ankommen – rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Gerade bei dringenden Gerichtskosten, schnellen Honorarzahlungen oder zeitkritischen Mandantengeschäften ein echter Mehrwert.
  • Terminüberweisungen: Überweisungen, die Sie heute anlegen und auf ein bestimmtes Zieldatum vorausplanen. Gehaltszahlungen, wiederkehrende Kosten, Ratenvereinbarungen mit Mandanten – all das lässt sich nun sauber im Voraus steuern, ohne am Fälligkeitstag manuell einzugreifen.

Warum das für Kanzleien besonders relevant ist

Im Kanzleibetrieb laufen täglich Zahlungsvorgänge auf: Gerichtskosten müssen vorab entrichtet, Sachverständige vergütet, Gehälter pünktlich ausgezahlt werden. Der klassische SEPA-Weg mit ein bis zwei Werktagen Laufzeit kann dabei zum Engpass werden – insbesondere, wenn Fristen keine Toleranz dulden.

Echtzeitüberweisungen schließen diese Lücke. Eine Überweisung, die um 23:55 Uhr am Vorabend einer Frist abgesendet wird, kommt in Sekunden an. Keine Bankarbeitstage, kein Warten, keine Unsicherheit. Für Kanzleien, die unter Termindruck arbeiten – und das ist im Grunde jede – ein echter Fortschritt.

Terminüberweisungen bringen eine neue Dimension der Planbarkeit: Sie erfassen eine Zahlung einmal, legen das Datum fest – und RA-MICRO führt sie automatisch zum richtigen Zeitpunkt aus. Das reduziert manuelle Arbeit, minimiert das Risiko vergessener Zahlungen und entlastet die Buchhaltung spürbar.

Nahtlos integriert in die RA-MICRO Finanzbuchhaltung

Beide Überweisungsarten fügen sich vollständig in die bestehende RA-MICRO Oberfläche ein. Sie sind direkt im Modul Zahlungen / Überweisungen verfügbar – keine Zusatzsoftware, keine externe Banking-App, kein Systemwechsel. Wer RA-MICRO bereits nutzt, kann die neuen Funktionen sofort einsetzen.

In Kombination mit der RA-MICRO Finanzbuchhaltung entsteht ein vollständiges, integriertes Zahlungsmanagement: Buchungen, Überweisungen, Auswertungen und Jahresabschluss – alles in einem System, aufeinander abgestimmt, ohne Medienbrüche.

Voraussetzungen & erste Schritte

Für Echtzeitüberweisungen muss das kontoführende Institut des Empfängers das Instant-Payment-Verfahren unterstützen – inzwischen bei den meisten deutschen Banken und Sparkassen der Fall. Terminüberweisungen funktionieren mit jedem Standard-SEPA-Konto. Nach dem aktuellen Update stehen beide Funktionen automatisch im Zahlungsbereich bereit – kein gesondertes Aktivieren nötig.

Jetzt updaten – wir begleiten Sie

Als zertifizierter RA-MICRO Vor-Ort-Partner in Hannover sorgen wir dafür, dass Ihr System immer aktuell und optimal konfiguriert ist. Ob Update-Begleitung, Schulung oder individuelle Beratung – wir sind für Sie da.

📞 0511 / 9998840
✉️ frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

Aktivrente 2026: Mit RA-MICRO Lohn/Gehalt korrekt abrechnen

Das Aktivrentengesetz ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft – und es stellt Kanzleien, die eigene Mitarbeiter beschäftigen, vor eine neue Aufgabe in der Lohnabrechnung. Wer erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rentenalter weiterbeschäftigt oder ältere Fachkräfte gewinnen möchte, muss jetzt die neuen steuerlichen Spielregeln kennen – und die richtige Software parat haben.

Was ist die Aktivrente – und warum ist sie für Kanzleien relevant?

Viele Kanzleien wissen: Gute Rechtsanwaltsfachangestellte, eingespielte Buchhaltungskräfte oder erfahrene Sekretärinnen sind schwer zu finden und noch schwerer zu ersetzen. Wenn diese Mitarbeiter das Rentenalter erreichen, stehen Kanzleien vor der Frage: Weiterbeschäftigung möglich – aber zu welchen Bedingungen?

Genau hier greift die Aktivrente. Das neue Gesetz ermöglicht es Rentnern, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen – ohne dass der Rentenanspruch darunter leidet. Für Arbeitnehmer ist das ein echter Anreiz, länger im Beruf aktiv zu bleiben. Für Arbeitgeber bedeutet das: Die Weiterbeschäftigung lohnt sich wieder deutlich stärker – vorausgesetzt, die Abrechnung stimmt.

Das Problem: Neue Regeln, neue Fehlerquellen

Die Aktivrente klingt einfach – ist sie in der Praxis aber nicht immer. Die Lohnabrechnung muss den Freibetrag korrekt erfassen, steuerliche Besonderheiten berücksichtigen und sicherstellen, dass die Meldungen an die Sozialversicherungsträger stimmen. Wer das ohne die passende Software-Unterstützung manuell lösen möchte, riskiert Fehler – mit unangenehmen Konsequenzen für Kanzlei und Mitarbeiter.

Dazu kommt: Nicht jede Lohnbuchhaltungssoftware hat die Aktivrente schon vollständig abgebildet. Wer RA-MICRO einsetzt, kann aufatmen – denn der Marktführer für Kanzleisoftware hat die neue Regelung bereits umfassend integriert.

Die Lösung: Aktivrente direkt in RA-MICRO Lohn/Gehalt

Seit März 2026 steht im RA-MICRO Modul Lohn/Gehalt unter „Mitarbeiterdaten ändern“ auf der Karteikarte „LSt/KiSt“ eine neue Checkbox „Aktivrente“ zur Verfügung. Das ist alles, was nötig ist: Ein Häkchen setzen, und RA-MICRO erledigt den Rest.

Das Programm berechnet automatisch die steuerliche Behandlung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, berücksichtigt die Freibeträge bis 2.000 Euro monatlich und stellt sicher, dass die Abrechnung den Anforderungen der Finanzbehörden entspricht. Keine manuelle Formelarbeit, keine Unsicherheit – nur korrekte Ergebnisse auf Knopfdruck.

Ihre Vorteile mit RA-MICRO im Überblick

  • Einfache Aktivierung per Checkbox – keine komplizierten Einstellungen nötig
  • Automatische Berechnung der Freibeträge und steuerrechtlichen Besonderheiten
  • Rechtssichere Abrechnung auf Basis der aktuellen Gesetzgebung
  • Nahtlose Integration in die gewohnte RA-MICRO Oberfläche – kein Umdenken erforderlich
  • Aktuell gepflegt: RA-MICRO hält die Software laufend auf dem neuesten Stand der Rechtslage
  • Zeitersparnis: Was früher manuelle Prüfung erforderte, läuft jetzt automatisch

Gut zu wissen: Aktivrente betrifft mehr Kanzleien als gedacht

Die Aktivrente ist nicht nur ein Thema für Großkanzleien. Gerade kleine und mittlere Kanzleien profitieren von der Möglichkeit, erfahrene Mitarbeiter flexibel weiterzubeschäftigen – sei es in Vollzeit, Teilzeit oder auf Abruf. Damit das reibungslos funktioniert, müssen Verwaltung und Lohnabrechnung stimmen. RA-MICRO macht genau das möglich – ohne zusätzlichen Aufwand.

Wer zudem die RA-MICRO Finanzbuchhaltung nutzt, profitiert von der vollständigen Vernetzung: Lohnbuchungen fließen direkt in die Finanzbuchhaltung ein, Auswertungen sind auf Knopfdruck verfügbar, und der Jahresabschluss läuft deutlich effizienter. Kanzlei-IT und Buchhaltung aus einer Hand – das ist ein echter Wettbewerbsvorteil.

Jetzt handeln – wir unterstützen Sie

Nutzen Sie RA-MICRO bereits und fragen sich, ob Ihre Installation auf dem aktuellen Stand ist? Oder möchten Sie prüfen, ob RA-MICRO Lohn/Gehalt der richtige Schritt für Ihre Kanzlei ist? Als zertifizierter RA-MICRO Vor-Ort-Partner in Hannover stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – von der Erstberatung über die Einrichtung bis zur Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Sprechen Sie uns gerne an – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen:

📞 0511 / 9998840
✉️ frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und zeigen Ihnen, wie einfach rechtssichere Lohnabrechnung mit RA-MICRO funktioniert – auch mit der Aktivrente.

AGG-Hopper im Bewerbungsverfahren: Warum Kanzleien ihre Stellenanzeigen jetzt besonders sauber formulieren sollten

Wer in der Kanzlei Personal sucht, denkt meist zuerst an Fachkräftemangel, Reichweite und passende Bewerber. Weniger sichtbar, aber rechtlich hoch relevant, ist die Frage, wie eine Stellenausschreibung formuliert ist und wie die Auswahl später dokumentiert wird. Genau hier zeigt eine aktuelle Entscheidung des LAG Hessen, dass schon vermeintlich kleine Formulierungsfehler erhebliche Folgen auslösen können.

Im entschiedenen Fall ging es um eine Stellenausschreibung, in der ausdrücklich eine "Sekretärin" gesucht wurde. Ein männlicher Bewerber erhielt eine Absage und verlangte daraufhin eine Entschädigung nach dem AGG. Der Arbeitgeber hielt den Bewerber für einen sogenannten AGG-Hopper, also für jemanden, der sich vor allem bewirbt, um anschließend Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Das Gericht hat diesen Einwand aber nicht durchgreifen lassen. Zwar kann ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen grundsätzlich Ansprüche ausschließen. Die Hürde dafür liegt jedoch hoch, und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

Für die Praxis wichtiger ist ein anderer Punkt: Die nicht geschlechtsneutrale Stellenausschreibung wurde als Verstoß gegen das AGG gewertet. Damit stand der Arbeitgeber sofort in einer deutlich schlechteren Position. Er musste darlegen und beweisen, dass die Ablehnung nichts mit dem Geschlecht des Bewerbers zu tun hatte. Genau das gelang im konkreten Fall nicht ausreichend. Allgemeine Hinweise auf ein Versehen oder der spätere Verweis darauf, dass die Stelle letztlich mit einem Mann besetzt worden sei, haben dem Gericht nicht gereicht.

Kanzleien sollten aus dieser Entscheidung vor allem drei Dinge mitnehmen. Erstens: Stellenanzeigen müssen konsequent diskriminierungsfrei formuliert werden. Das betrifft nicht nur die klassische Schreibweise mit "m/w/d", sondern den gesamten Inhalt der Anzeige. Formulierungen wie "junges Team", unklare Anforderungsprofile oder nicht sauber begründete Erwartungen können schnell problematisch werden. Zweitens: Auswahlentscheidungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Wenn später erklärt werden muss, warum ein Bewerber eingeladen oder abgelehnt wurde, helfen nur konkrete, objektive und tätigkeitsbezogene Kriterien. Drittens: Recruiting ist kein rein organisatorischer Nebenprozess, sondern ein rechtlich sensibler Teil der Kanzleiorganisation.

Zusätzliche Brisanz bekommt das Thema durch die geplante Reform des AGG. Nach dem derzeitigen Stand soll sich die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen verlängern. Für Arbeitgeber würde das bedeuten, dass Unterlagen und Entscheidungsgründe länger belastbar vorgehalten werden müssen. Gerade kleinere und mittlere Kanzleien sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob ihre Musteranzeigen, internen Freigaben und Ablageprozesse wirklich belastbar aufgestellt sind.

Unser Rat aus der Praxis lautet daher: Behandeln Sie Stellenanzeigen wie jedes andere haftungssensible Kanzleidokument auch. Verwenden Sie klare, geschlechtsneutrale Formulierungen, reduzieren Sie unnötige Zuspitzungen und halten Sie fest, welche fachlichen Kriterien für die Auswahl maßgeblich waren. So sinkt nicht nur das Risiko späterer Auseinandersetzungen. Sie schaffen zugleich einen professionelleren und konsistenteren Bewerbungsprozess.

Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Kanzleiorganisation und IT-Prozesse auch im Recruiting sauber aufzustellen. Denn rechtssichere Abläufe entstehen selten zufällig, sondern durch klare Standards.

Warum die Finanzbuchhaltung von RA‑MICRO einer der wichtigsten Mehrwerte für jede Kanzlei ist

 

 

 

 

 

 

 

Wer eine Kanzlei führt, weiß: Juristische Arbeit ist das eine, wirtschaftliche Stabilität das andere. Gerade für Berufseinsteiger, die frisch in die Selbstständigkeit starten, ist es entscheidend, die eigenen Finanzen jederzeit im Griff zu haben. Genau hier zeigt die Finanzbuchhaltung von RA‑MICRO ihren echten Mehrwert.

Mehr Übersicht, weniger Aufwand

Die integrierte Finanzbuchhaltung sorgt dafür, dass Einnahmen, Ausgaben, offene Posten und Liquidität nicht länger in verschiedenen Systemen verteilt sind. Alles läuft zentral zusammen. Das spart nicht nur Zeit, sondern verhindert Fehler, die bei manueller oder externer Buchhaltung schnell entstehen können.

Viele Kanzleien merken erst später, wie viel Geld sie durch unklare Prozesse verlieren. Mit RA‑MICRO lassen sich diese Verluste vermeiden, weil:

  • Rechnungen schneller gestellt werden
  • Zahlungseingänge automatisch zugeordnet werden
  • Mahnläufe strukturiert ablaufen
  • Liquidität jederzeit sichtbar ist

Allein durch konsequente Nutzung der Funktionen lassen sich jährlich spürbare Summen einsparen, weil weniger Forderungen offen bleiben und weniger Arbeitszeit für administrative Aufgaben verloren geht.

Unabhängigkeit vom Steuerberater – und trotzdem perfekte Zusammenarbeit

Ein großer Vorteil der RA‑MICRO Finanzbuchhaltung ist die Unabhängigkeit vom Steuerberater. Die laufende Buchhaltung kann vollständig in der Kanzlei erledigt werden. Das spart Kosten, denn die monatliche Verbuchung durch ein Steuerbüro ist oft einer der größten laufenden Posten.

Trotzdem bleibt die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater sinnvoll und wichtig:
Der Jahresabschluss sollte weiterhin dort erstellt werden. Genau dafür bietet RA‑MICRO eine komfortable Schnittstelle, über die alle relevanten Daten sauber und vollständig übergeben werden können. Das spart Zeit auf beiden Seiten und sorgt für eine reibungslose Abstimmung.

Lohnbuchhaltung weiterhin beim Steuerbüro

Während die Finanzbuchhaltung ideal in RA‑MICRO geführt werden kann, empfiehlt es sich, die Lohnbuchhaltung weiterhin vom Steuerbüro erledigen zu lassen. Der Aufwand ist hoch, die gesetzlichen Anforderungen ändern sich ständig – und die Kosten für die Auslagerung sind überschaubar. Für die meisten Kanzleien ist das die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.

Bessere finanzielle Planung

Eine junge Kanzlei braucht Planungssicherheit. RA‑MICRO liefert genau das: übersichtliche Auswertungen, klare Zahlen und jederzeit abrufbare Finanzdaten. Dadurch lassen sich Investitionen, Einstellungen oder strategische Entscheidungen viel sicherer treffen.

Statt nach Bauchgefühl zu handeln, arbeitet die Kanzlei mit echten, aktuellen Zahlen. Das macht die wirtschaftliche Führung deutlich professioneller.

Integriertes Online‑Banking

Ein weiterer Vorteil ist das voll integrierte Online‑Banking. Kontoauszüge müssen nicht mehr manuell importiert werden. Zahlungseingänge werden automatisch erkannt und zugeordnet. Überweisungen lassen sich direkt aus RA‑MICRO heraus ausführen.

Das spart nicht nur Zeit, sondern verhindert auch Fehler, die bei getrennten Systemen schnell passieren. Gerade für Berufsstarter ist das ein echter Effizienzgewinn.

Besonders wertvoll für junge Kanzleien

Wer frisch gründet, hat meist wenig Zeit und viele Aufgaben. Die Finanzbuchhaltung ist dabei oft ein Thema, das man gerne aufschiebt. Doch genau hier entscheidet sich, wie stabil die Kanzlei wirtschaftlich läuft.

RA‑MICRO nimmt jungen Kanzleien viel Arbeit ab und sorgt dafür, dass:

  • die Buchhaltung von Anfang an sauber aufgebaut ist
  • keine Einnahmen verloren gehen
  • die Kanzlei jederzeit zahlungsfähig bleibt
  • die wirtschaftliche Entwicklung klar sichtbar ist
  • die Kosten für externe Buchhaltung deutlich sinken

Das schafft Sicherheit und gibt Raum für das Wesentliche: die juristische Arbeit.

Wir richten das Programm für euch ein

Falls die Finanzbuchhaltung in RA‑MICRO noch nicht eingerichtet ist, übernehmen wir das gerne. Wir sorgen dafür, dass alles korrekt konfiguriert ist, alle Funktionen optimal genutzt werden und die Kanzlei sofort starten kann.

Mandatsgewinnung neu gedacht: Der RA‑MICRO Mandat Scout

Die digitale Transformation macht auch vor der Mandatsakquise nicht halt. Mit dem neuen RA‑MICRO Mandat Scout stellt der Softwareanbieter ein KI‑gestütztes Tool vor, das neue Mandatsanfragen automatisiert über die Kanzlei‑Homepage erfasst und sicher in den Posteingang übermittelt.

 

 

 

 

 

Damit wird ein Prozess digitalisiert, der bisher oft zeitaufwendig und fehleranfällig war. Der Mandat Scout ermöglicht:

  • automatische Erfassung neuer Mandatsanfragen

  • KI‑gestützte Vorqualifizierung

  • sichere Übermittlung in den elektronischen Posteingang

  • Entlastung des Kanzleiteams

  • schnellere Reaktionszeiten für Mandanten

💡 Warum das wichtig ist

Kanzleien stehen zunehmend unter Druck, effizienter zu arbeiten und gleichzeitig Mandanten schneller zu bedienen. Der Mandat Scout schafft genau hier einen echten Mehrwert: weniger manuelle Arbeit, mehr Fokus auf die juristische Tätigkeit.

Wir beraten Sie gern und richten für Sie das neue und bis Ende 2026 kostenfreie Tool in RA-MICRO ein. 

Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter vertrieb@ius-systemhaus.de. 

Windows Recall im Kanzlei-Alltag – Chancen und Risiken für Juristen

Mit „Windows Recall“ hat Microsoft eine neue Funktion eingeführt, die für Aufsehen sorgt. Das KI-gestützte Feature erstellt in kurzen Abständen Screenshots des Bildschirminhalts und macht diese über eine durchsuchbare Zeitleiste auffindbar. Auf den ersten Blick klingt das nach einem praktischen zweiten Gedächtnis für den PC. Doch gerade im juristischen Alltag stellen sich Fragen zu Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht.


Was ist Windows Recall?

Windows Recall läuft lokal auf dem PC und speichert automatisch Bildschirmaufnahmen. Diese werden verschlüsselt abgelegt und sind nur über die persönliche Windows-Authentifizierung (z. B. Windows Hello) zugänglich. Dadurch lassen sich frühere Arbeitsstände, E-Mails, Webseiten oder Dokumente schnell wiederfinden – auch dann, wenn man vergessen hat, sie zu speichern oder zu markieren.


Potenzieller Nutzen für Juristen

  • Dokumentenrecherche: Wiederfinden von Vertragsentwürfen oder Schriftsätzen anhand von Inhalten.

  • Mandantenkommunikation: Auffinden von Chat- oder Mail-Ausschnitten ohne langes Durchsuchen.

  • Recherche in Datenbanken: Zugriff auf vorherige Treffer in Beck-Online, juris & Co.

  • Arbeitsorganisation: Überblick über die eigene Bearbeitungshistorie.

Gerade in komplexen Mandaten oder bei umfangreichen Recherchen kann Recall damit den Arbeitsalltag effizienter machen.


Wo liegen die Risiken?

Trotz Verschlüsselung und lokalem Speicherort bleibt der Einsatz von Recall im Kanzlei-Kontext berufsrechtlich und datenschutzrechtlich problematisch. Gründe sind:

  1. Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht
    Recall erstellt ungefragt Aufzeichnungen über vertrauliche Inhalte. Schon das Speichern solcher Screenshots kann einen Verstoß gegen § 43a BRAO bzw. § 203 StGB darstellen.

  2. DSGVO – Prinzip der Datenminimierung
    Mandantendaten dürfen nur gespeichert werden, wenn es erforderlich und zweckgebunden ist. Recall speichert jedoch „ins Blaue hinein“ – auch Inhalte, die für die Mandatsbearbeitung irrelevant sind.

  3. Gefahr unfreiwilliger Offenlegung
    Im Fall einer Durchsuchung oder Beschlagnahme könnten Ermittlungsbehörden Zugriff auf Recall-Daten erhalten. Damit würde ein unfreiwilliges, vollständiges Protokoll sensibler Mandatsarbeit offengelegt.

  4. Fehlkonfiguration
    Wird vergessen, sensible Anwendungen wie RA-MICRO oder das beA auszuschließen, entstehen unbemerkt hunderte vertrauliche Screenshots.


Fazit: Chancen ja – aber nicht für Mandatsarbeit

Windows Recall ist ein innovatives Werkzeug mit großem Potenzial für Recherche, persönliche Notizen und organisatorische Zwecke.
Im juristischen Alltag mit Mandantendaten ist es jedoch heikel, weil die automatische Protokollierung gegen datenschutz- und berufsrechtliche Vorgaben verstößt.

Empfehlung:

  • Recall nur dort einsetzen, wo keine vertraulichen Daten verarbeitet werden (z. B. private Recherche, Fachliteratur, allgemeine Organisation).

  • Kanzlei- und Mandantendaten von Recall konsequent ausschließen oder getrennt bearbeiten.


Beratung gewünscht?

Sie möchten wissen, wie Windows Recall und andere moderne IT-Funktionen rechtssicher in Ihrer Kanzlei eingesetzt werden können?

👉 Dann sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

📞 0511 / 9998840
📧 vertrieb@ius-systemhaus.de
🌐 www.ius-systemhaus.de

Sicherer E-Mail-Versand von Rechnungen: Neues Urteil mit Folgen

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit beim Versand von Rechnungen per E-Mail an Privatkunden. IT-Sicherheit ist gerade in der Rechtsbranche ein zentrales Thema, da sensible Mandantendaten jederzeit geschützt sein müssen. Doch reicht eine TLS-Verschlüsselung dafür aus?

Hintergrund des Urteils

In einem aktuellen Fall wurde eine Rechnung in Höhe von über 15.000 Euro per E-Mail an einen privaten Kunden versandt. Diese E-Mail wurde von Cyberkriminellen abgefangen und manipuliert, sodass die Überweisung auf ein falsches Konto erfolgte. Das Gericht entschied, dass der unzureichend geschützte Versand gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Die Folge: Das Unternehmen musste dem geschädigten Kunden Schadensersatz leisten.

Was bedeutet das für Juristen und Kanzleien?

Juristische Dokumente und Rechnungen enthalten oft besonders schützenswerte Informationen. Während viele Unternehmen bislang auf eine TLS-Transportverschlüsselung setzten, könnte dies nach diesem Urteil nicht mehr ausreichend sein. Die DSGVO verlangt eine risikobasierte Sicherheitsstrategie: Je höher das Risiko eines Datenmissbrauchs, desto strikter müssen die Sicherheitsmaßnahmen sein. Besonders bei hohen Beträgen oder sensiblen Dokumenten ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erforderlich.

Empfohlene Maßnahmen für Kanzleien und Unternehmen

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und gleichzeitig Mandanten optimal zu schützen, sollten Unternehmen ihre aktuellen IT-Sicherheitsmaßnahmen überprüfen:

  1. Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Statt nur die Transportstrecke zu verschlüsseln, sollten Nachrichten und Anhänge durchgängig gesichert werden.
  2. Sichere Kundenportale: Rechnungen und andere sensible Dokumente können über verschlüsselte Online-Portale zur Verfügung gestellt werden.
  3. Sensibilisierung der Mandanten: Klare Hinweise auf potenzielle Betrugsversuche und Anleitungen zur Verifizierung von Rechnungen können Schäden verhindern.
  4. IT-Sicherheitslösungen vom Spezialisten: Speziell für Kanzleien entwickelte IT-Lösungen, die Datenschutz und Sicherheitsstandards erfüllen, bieten bestmöglichen Schutz.

Fazit: IT-Sicherheit ist keine Option, sondern Pflicht

Das Urteil verdeutlicht, dass Kanzleien und Unternehmen im juristischen Umfeld ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen anpassen müssen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. ius Systemhaus unterstützt Juristen mit maßgeschneiderten IT-Lösungen, die höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie Ihre IT-Sicherheitsstrategie optimieren? Kontaktieren Sie uns:

📧 vertrieb@ius-systemhaus.de
📞 0511/9998840
🏢 Misburger Straße 81 A, 30625 Hannover
🌐 www.ius-systemhaus.de