Echtzeit- und Terminüberweisungen in RA-MICRO: Zahlungsmanagement auf neuem Level

Wer eine Kanzlei führt, weiß: Der Cashflow entscheidet. Honorare müssen pünktlich eingehen, Kosten planbar bleiben, und der Überblick über den Zahlungsverkehr darf nicht verloren gehen. Mit dem aktuellen Juni-2026-Update hat RA-MICRO genau hier nachgelegt – und den Zahlungsbereich um zwei praxisrelevante Funktionen erweitert: Echtzeitüberweisungen und Terminüberweisungen.

Was hat sich im RA-MICRO Zahlungsbereich geändert?

Bisher war der Zahlungsverkehr in RA-MICRO auf klassische SEPA-Überweisungen ausgelegt – zuverlässig, aber nicht immer zeitgemäß. Mit dem neuen Update stehen nun zwei zusätzliche Überweisungsarten zur Verfügung:

  • Echtzeitüberweisungen (Instant Payment): Überweisungen, die innerhalb von Sekunden beim Empfänger ankommen – rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Gerade bei dringenden Gerichtskosten, schnellen Honorarzahlungen oder zeitkritischen Mandantengeschäften ein echter Mehrwert.
  • Terminüberweisungen: Überweisungen, die Sie heute anlegen und auf ein bestimmtes Zieldatum vorausplanen. Gehaltszahlungen, wiederkehrende Kosten, Ratenvereinbarungen mit Mandanten – all das lässt sich nun sauber im Voraus steuern, ohne am Fälligkeitstag manuell einzugreifen.

Warum das für Kanzleien besonders relevant ist

Im Kanzleibetrieb laufen täglich Zahlungsvorgänge auf: Gerichtskosten müssen vorab entrichtet, Sachverständige vergütet, Gehälter pünktlich ausgezahlt werden. Der klassische SEPA-Weg mit ein bis zwei Werktagen Laufzeit kann dabei zum Engpass werden – insbesondere, wenn Fristen keine Toleranz dulden.

Echtzeitüberweisungen schließen diese Lücke. Eine Überweisung, die um 23:55 Uhr am Vorabend einer Frist abgesendet wird, kommt in Sekunden an. Keine Bankarbeitstage, kein Warten, keine Unsicherheit. Für Kanzleien, die unter Termindruck arbeiten – und das ist im Grunde jede – ein echter Fortschritt.

Terminüberweisungen bringen eine neue Dimension der Planbarkeit: Sie erfassen eine Zahlung einmal, legen das Datum fest – und RA-MICRO führt sie automatisch zum richtigen Zeitpunkt aus. Das reduziert manuelle Arbeit, minimiert das Risiko vergessener Zahlungen und entlastet die Buchhaltung spürbar.

Nahtlos integriert in die RA-MICRO Finanzbuchhaltung

Beide Überweisungsarten fügen sich vollständig in die bestehende RA-MICRO Oberfläche ein. Sie sind direkt im Modul Zahlungen / Überweisungen verfügbar – keine Zusatzsoftware, keine externe Banking-App, kein Systemwechsel. Wer RA-MICRO bereits nutzt, kann die neuen Funktionen sofort einsetzen.

In Kombination mit der RA-MICRO Finanzbuchhaltung entsteht ein vollständiges, integriertes Zahlungsmanagement: Buchungen, Überweisungen, Auswertungen und Jahresabschluss – alles in einem System, aufeinander abgestimmt, ohne Medienbrüche.

Voraussetzungen & erste Schritte

Für Echtzeitüberweisungen muss das kontoführende Institut des Empfängers das Instant-Payment-Verfahren unterstützen – inzwischen bei den meisten deutschen Banken und Sparkassen der Fall. Terminüberweisungen funktionieren mit jedem Standard-SEPA-Konto. Nach dem aktuellen Update stehen beide Funktionen automatisch im Zahlungsbereich bereit – kein gesondertes Aktivieren nötig.

Jetzt updaten – wir begleiten Sie

Als zertifizierter RA-MICRO Vor-Ort-Partner in Hannover sorgen wir dafür, dass Ihr System immer aktuell und optimal konfiguriert ist. Ob Update-Begleitung, Schulung oder individuelle Beratung – wir sind für Sie da.

📞 0511 / 9998840
✉️ frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

Aktivrente 2026: Mit RA-MICRO Lohn/Gehalt korrekt abrechnen

Das Aktivrentengesetz ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft – und es stellt Kanzleien, die eigene Mitarbeiter beschäftigen, vor eine neue Aufgabe in der Lohnabrechnung. Wer erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rentenalter weiterbeschäftigt oder ältere Fachkräfte gewinnen möchte, muss jetzt die neuen steuerlichen Spielregeln kennen – und die richtige Software parat haben.

Was ist die Aktivrente – und warum ist sie für Kanzleien relevant?

Viele Kanzleien wissen: Gute Rechtsanwaltsfachangestellte, eingespielte Buchhaltungskräfte oder erfahrene Sekretärinnen sind schwer zu finden und noch schwerer zu ersetzen. Wenn diese Mitarbeiter das Rentenalter erreichen, stehen Kanzleien vor der Frage: Weiterbeschäftigung möglich – aber zu welchen Bedingungen?

Genau hier greift die Aktivrente. Das neue Gesetz ermöglicht es Rentnern, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen – ohne dass der Rentenanspruch darunter leidet. Für Arbeitnehmer ist das ein echter Anreiz, länger im Beruf aktiv zu bleiben. Für Arbeitgeber bedeutet das: Die Weiterbeschäftigung lohnt sich wieder deutlich stärker – vorausgesetzt, die Abrechnung stimmt.

Das Problem: Neue Regeln, neue Fehlerquellen

Die Aktivrente klingt einfach – ist sie in der Praxis aber nicht immer. Die Lohnabrechnung muss den Freibetrag korrekt erfassen, steuerliche Besonderheiten berücksichtigen und sicherstellen, dass die Meldungen an die Sozialversicherungsträger stimmen. Wer das ohne die passende Software-Unterstützung manuell lösen möchte, riskiert Fehler – mit unangenehmen Konsequenzen für Kanzlei und Mitarbeiter.

Dazu kommt: Nicht jede Lohnbuchhaltungssoftware hat die Aktivrente schon vollständig abgebildet. Wer RA-MICRO einsetzt, kann aufatmen – denn der Marktführer für Kanzleisoftware hat die neue Regelung bereits umfassend integriert.

Die Lösung: Aktivrente direkt in RA-MICRO Lohn/Gehalt

Seit März 2026 steht im RA-MICRO Modul Lohn/Gehalt unter „Mitarbeiterdaten ändern“ auf der Karteikarte „LSt/KiSt“ eine neue Checkbox „Aktivrente“ zur Verfügung. Das ist alles, was nötig ist: Ein Häkchen setzen, und RA-MICRO erledigt den Rest.

Das Programm berechnet automatisch die steuerliche Behandlung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, berücksichtigt die Freibeträge bis 2.000 Euro monatlich und stellt sicher, dass die Abrechnung den Anforderungen der Finanzbehörden entspricht. Keine manuelle Formelarbeit, keine Unsicherheit – nur korrekte Ergebnisse auf Knopfdruck.

Ihre Vorteile mit RA-MICRO im Überblick

  • Einfache Aktivierung per Checkbox – keine komplizierten Einstellungen nötig
  • Automatische Berechnung der Freibeträge und steuerrechtlichen Besonderheiten
  • Rechtssichere Abrechnung auf Basis der aktuellen Gesetzgebung
  • Nahtlose Integration in die gewohnte RA-MICRO Oberfläche – kein Umdenken erforderlich
  • Aktuell gepflegt: RA-MICRO hält die Software laufend auf dem neuesten Stand der Rechtslage
  • Zeitersparnis: Was früher manuelle Prüfung erforderte, läuft jetzt automatisch

Gut zu wissen: Aktivrente betrifft mehr Kanzleien als gedacht

Die Aktivrente ist nicht nur ein Thema für Großkanzleien. Gerade kleine und mittlere Kanzleien profitieren von der Möglichkeit, erfahrene Mitarbeiter flexibel weiterzubeschäftigen – sei es in Vollzeit, Teilzeit oder auf Abruf. Damit das reibungslos funktioniert, müssen Verwaltung und Lohnabrechnung stimmen. RA-MICRO macht genau das möglich – ohne zusätzlichen Aufwand.

Wer zudem die RA-MICRO Finanzbuchhaltung nutzt, profitiert von der vollständigen Vernetzung: Lohnbuchungen fließen direkt in die Finanzbuchhaltung ein, Auswertungen sind auf Knopfdruck verfügbar, und der Jahresabschluss läuft deutlich effizienter. Kanzlei-IT und Buchhaltung aus einer Hand – das ist ein echter Wettbewerbsvorteil.

Jetzt handeln – wir unterstützen Sie

Nutzen Sie RA-MICRO bereits und fragen sich, ob Ihre Installation auf dem aktuellen Stand ist? Oder möchten Sie prüfen, ob RA-MICRO Lohn/Gehalt der richtige Schritt für Ihre Kanzlei ist? Als zertifizierter RA-MICRO Vor-Ort-Partner in Hannover stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – von der Erstberatung über die Einrichtung bis zur Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Sprechen Sie uns gerne an – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen:

📞 0511 / 9998840
✉️ frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und zeigen Ihnen, wie einfach rechtssichere Lohnabrechnung mit RA-MICRO funktioniert – auch mit der Aktivrente.

AGG-Hopper im Bewerbungsverfahren: Warum Kanzleien ihre Stellenanzeigen jetzt besonders sauber formulieren sollten

Wer in der Kanzlei Personal sucht, denkt meist zuerst an Fachkräftemangel, Reichweite und passende Bewerber. Weniger sichtbar, aber rechtlich hoch relevant, ist die Frage, wie eine Stellenausschreibung formuliert ist und wie die Auswahl später dokumentiert wird. Genau hier zeigt eine aktuelle Entscheidung des LAG Hessen, dass schon vermeintlich kleine Formulierungsfehler erhebliche Folgen auslösen können.

Im entschiedenen Fall ging es um eine Stellenausschreibung, in der ausdrücklich eine "Sekretärin" gesucht wurde. Ein männlicher Bewerber erhielt eine Absage und verlangte daraufhin eine Entschädigung nach dem AGG. Der Arbeitgeber hielt den Bewerber für einen sogenannten AGG-Hopper, also für jemanden, der sich vor allem bewirbt, um anschließend Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Das Gericht hat diesen Einwand aber nicht durchgreifen lassen. Zwar kann ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen grundsätzlich Ansprüche ausschließen. Die Hürde dafür liegt jedoch hoch, und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

Für die Praxis wichtiger ist ein anderer Punkt: Die nicht geschlechtsneutrale Stellenausschreibung wurde als Verstoß gegen das AGG gewertet. Damit stand der Arbeitgeber sofort in einer deutlich schlechteren Position. Er musste darlegen und beweisen, dass die Ablehnung nichts mit dem Geschlecht des Bewerbers zu tun hatte. Genau das gelang im konkreten Fall nicht ausreichend. Allgemeine Hinweise auf ein Versehen oder der spätere Verweis darauf, dass die Stelle letztlich mit einem Mann besetzt worden sei, haben dem Gericht nicht gereicht.

Kanzleien sollten aus dieser Entscheidung vor allem drei Dinge mitnehmen. Erstens: Stellenanzeigen müssen konsequent diskriminierungsfrei formuliert werden. Das betrifft nicht nur die klassische Schreibweise mit "m/w/d", sondern den gesamten Inhalt der Anzeige. Formulierungen wie "junges Team", unklare Anforderungsprofile oder nicht sauber begründete Erwartungen können schnell problematisch werden. Zweitens: Auswahlentscheidungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Wenn später erklärt werden muss, warum ein Bewerber eingeladen oder abgelehnt wurde, helfen nur konkrete, objektive und tätigkeitsbezogene Kriterien. Drittens: Recruiting ist kein rein organisatorischer Nebenprozess, sondern ein rechtlich sensibler Teil der Kanzleiorganisation.

Zusätzliche Brisanz bekommt das Thema durch die geplante Reform des AGG. Nach dem derzeitigen Stand soll sich die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen verlängern. Für Arbeitgeber würde das bedeuten, dass Unterlagen und Entscheidungsgründe länger belastbar vorgehalten werden müssen. Gerade kleinere und mittlere Kanzleien sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob ihre Musteranzeigen, internen Freigaben und Ablageprozesse wirklich belastbar aufgestellt sind.

Unser Rat aus der Praxis lautet daher: Behandeln Sie Stellenanzeigen wie jedes andere haftungssensible Kanzleidokument auch. Verwenden Sie klare, geschlechtsneutrale Formulierungen, reduzieren Sie unnötige Zuspitzungen und halten Sie fest, welche fachlichen Kriterien für die Auswahl maßgeblich waren. So sinkt nicht nur das Risiko späterer Auseinandersetzungen. Sie schaffen zugleich einen professionelleren und konsistenteren Bewerbungsprozess.

Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Kanzleiorganisation und IT-Prozesse auch im Recruiting sauber aufzustellen. Denn rechtssichere Abläufe entstehen selten zufällig, sondern durch klare Standards.

Warum die Finanzbuchhaltung von RA‑MICRO einer der wichtigsten Mehrwerte für jede Kanzlei ist

 

 

 

 

 

 

 

Wer eine Kanzlei führt, weiß: Juristische Arbeit ist das eine, wirtschaftliche Stabilität das andere. Gerade für Berufseinsteiger, die frisch in die Selbstständigkeit starten, ist es entscheidend, die eigenen Finanzen jederzeit im Griff zu haben. Genau hier zeigt die Finanzbuchhaltung von RA‑MICRO ihren echten Mehrwert.

Mehr Übersicht, weniger Aufwand

Die integrierte Finanzbuchhaltung sorgt dafür, dass Einnahmen, Ausgaben, offene Posten und Liquidität nicht länger in verschiedenen Systemen verteilt sind. Alles läuft zentral zusammen. Das spart nicht nur Zeit, sondern verhindert Fehler, die bei manueller oder externer Buchhaltung schnell entstehen können.

Viele Kanzleien merken erst später, wie viel Geld sie durch unklare Prozesse verlieren. Mit RA‑MICRO lassen sich diese Verluste vermeiden, weil:

  • Rechnungen schneller gestellt werden
  • Zahlungseingänge automatisch zugeordnet werden
  • Mahnläufe strukturiert ablaufen
  • Liquidität jederzeit sichtbar ist

Allein durch konsequente Nutzung der Funktionen lassen sich jährlich spürbare Summen einsparen, weil weniger Forderungen offen bleiben und weniger Arbeitszeit für administrative Aufgaben verloren geht.

Unabhängigkeit vom Steuerberater – und trotzdem perfekte Zusammenarbeit

Ein großer Vorteil der RA‑MICRO Finanzbuchhaltung ist die Unabhängigkeit vom Steuerberater. Die laufende Buchhaltung kann vollständig in der Kanzlei erledigt werden. Das spart Kosten, denn die monatliche Verbuchung durch ein Steuerbüro ist oft einer der größten laufenden Posten.

Trotzdem bleibt die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater sinnvoll und wichtig:
Der Jahresabschluss sollte weiterhin dort erstellt werden. Genau dafür bietet RA‑MICRO eine komfortable Schnittstelle, über die alle relevanten Daten sauber und vollständig übergeben werden können. Das spart Zeit auf beiden Seiten und sorgt für eine reibungslose Abstimmung.

Lohnbuchhaltung weiterhin beim Steuerbüro

Während die Finanzbuchhaltung ideal in RA‑MICRO geführt werden kann, empfiehlt es sich, die Lohnbuchhaltung weiterhin vom Steuerbüro erledigen zu lassen. Der Aufwand ist hoch, die gesetzlichen Anforderungen ändern sich ständig – und die Kosten für die Auslagerung sind überschaubar. Für die meisten Kanzleien ist das die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.

Bessere finanzielle Planung

Eine junge Kanzlei braucht Planungssicherheit. RA‑MICRO liefert genau das: übersichtliche Auswertungen, klare Zahlen und jederzeit abrufbare Finanzdaten. Dadurch lassen sich Investitionen, Einstellungen oder strategische Entscheidungen viel sicherer treffen.

Statt nach Bauchgefühl zu handeln, arbeitet die Kanzlei mit echten, aktuellen Zahlen. Das macht die wirtschaftliche Führung deutlich professioneller.

Integriertes Online‑Banking

Ein weiterer Vorteil ist das voll integrierte Online‑Banking. Kontoauszüge müssen nicht mehr manuell importiert werden. Zahlungseingänge werden automatisch erkannt und zugeordnet. Überweisungen lassen sich direkt aus RA‑MICRO heraus ausführen.

Das spart nicht nur Zeit, sondern verhindert auch Fehler, die bei getrennten Systemen schnell passieren. Gerade für Berufsstarter ist das ein echter Effizienzgewinn.

Besonders wertvoll für junge Kanzleien

Wer frisch gründet, hat meist wenig Zeit und viele Aufgaben. Die Finanzbuchhaltung ist dabei oft ein Thema, das man gerne aufschiebt. Doch genau hier entscheidet sich, wie stabil die Kanzlei wirtschaftlich läuft.

RA‑MICRO nimmt jungen Kanzleien viel Arbeit ab und sorgt dafür, dass:

  • die Buchhaltung von Anfang an sauber aufgebaut ist
  • keine Einnahmen verloren gehen
  • die Kanzlei jederzeit zahlungsfähig bleibt
  • die wirtschaftliche Entwicklung klar sichtbar ist
  • die Kosten für externe Buchhaltung deutlich sinken

Das schafft Sicherheit und gibt Raum für das Wesentliche: die juristische Arbeit.

Wir richten das Programm für euch ein

Falls die Finanzbuchhaltung in RA‑MICRO noch nicht eingerichtet ist, übernehmen wir das gerne. Wir sorgen dafür, dass alles korrekt konfiguriert ist, alle Funktionen optimal genutzt werden und die Kanzlei sofort starten kann.

Mandatsgewinnung neu gedacht: Der RA‑MICRO Mandat Scout

Die digitale Transformation macht auch vor der Mandatsakquise nicht halt. Mit dem neuen RA‑MICRO Mandat Scout stellt der Softwareanbieter ein KI‑gestütztes Tool vor, das neue Mandatsanfragen automatisiert über die Kanzlei‑Homepage erfasst und sicher in den Posteingang übermittelt.

 

 

 

 

 

Damit wird ein Prozess digitalisiert, der bisher oft zeitaufwendig und fehleranfällig war. Der Mandat Scout ermöglicht:

  • automatische Erfassung neuer Mandatsanfragen

  • KI‑gestützte Vorqualifizierung

  • sichere Übermittlung in den elektronischen Posteingang

  • Entlastung des Kanzleiteams

  • schnellere Reaktionszeiten für Mandanten

💡 Warum das wichtig ist

Kanzleien stehen zunehmend unter Druck, effizienter zu arbeiten und gleichzeitig Mandanten schneller zu bedienen. Der Mandat Scout schafft genau hier einen echten Mehrwert: weniger manuelle Arbeit, mehr Fokus auf die juristische Tätigkeit.

Wir beraten Sie gern und richten für Sie das neue und bis Ende 2026 kostenfreie Tool in RA-MICRO ein. 

Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter vertrieb@ius-systemhaus.de. 

Windows Recall im Kanzlei-Alltag – Chancen und Risiken für Juristen

Mit „Windows Recall“ hat Microsoft eine neue Funktion eingeführt, die für Aufsehen sorgt. Das KI-gestützte Feature erstellt in kurzen Abständen Screenshots des Bildschirminhalts und macht diese über eine durchsuchbare Zeitleiste auffindbar. Auf den ersten Blick klingt das nach einem praktischen zweiten Gedächtnis für den PC. Doch gerade im juristischen Alltag stellen sich Fragen zu Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht.


Was ist Windows Recall?

Windows Recall läuft lokal auf dem PC und speichert automatisch Bildschirmaufnahmen. Diese werden verschlüsselt abgelegt und sind nur über die persönliche Windows-Authentifizierung (z. B. Windows Hello) zugänglich. Dadurch lassen sich frühere Arbeitsstände, E-Mails, Webseiten oder Dokumente schnell wiederfinden – auch dann, wenn man vergessen hat, sie zu speichern oder zu markieren.


Potenzieller Nutzen für Juristen

  • Dokumentenrecherche: Wiederfinden von Vertragsentwürfen oder Schriftsätzen anhand von Inhalten.

  • Mandantenkommunikation: Auffinden von Chat- oder Mail-Ausschnitten ohne langes Durchsuchen.

  • Recherche in Datenbanken: Zugriff auf vorherige Treffer in Beck-Online, juris & Co.

  • Arbeitsorganisation: Überblick über die eigene Bearbeitungshistorie.

Gerade in komplexen Mandaten oder bei umfangreichen Recherchen kann Recall damit den Arbeitsalltag effizienter machen.


Wo liegen die Risiken?

Trotz Verschlüsselung und lokalem Speicherort bleibt der Einsatz von Recall im Kanzlei-Kontext berufsrechtlich und datenschutzrechtlich problematisch. Gründe sind:

  1. Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht
    Recall erstellt ungefragt Aufzeichnungen über vertrauliche Inhalte. Schon das Speichern solcher Screenshots kann einen Verstoß gegen § 43a BRAO bzw. § 203 StGB darstellen.

  2. DSGVO – Prinzip der Datenminimierung
    Mandantendaten dürfen nur gespeichert werden, wenn es erforderlich und zweckgebunden ist. Recall speichert jedoch „ins Blaue hinein“ – auch Inhalte, die für die Mandatsbearbeitung irrelevant sind.

  3. Gefahr unfreiwilliger Offenlegung
    Im Fall einer Durchsuchung oder Beschlagnahme könnten Ermittlungsbehörden Zugriff auf Recall-Daten erhalten. Damit würde ein unfreiwilliges, vollständiges Protokoll sensibler Mandatsarbeit offengelegt.

  4. Fehlkonfiguration
    Wird vergessen, sensible Anwendungen wie RA-MICRO oder das beA auszuschließen, entstehen unbemerkt hunderte vertrauliche Screenshots.


Fazit: Chancen ja – aber nicht für Mandatsarbeit

Windows Recall ist ein innovatives Werkzeug mit großem Potenzial für Recherche, persönliche Notizen und organisatorische Zwecke.
Im juristischen Alltag mit Mandantendaten ist es jedoch heikel, weil die automatische Protokollierung gegen datenschutz- und berufsrechtliche Vorgaben verstößt.

Empfehlung:

  • Recall nur dort einsetzen, wo keine vertraulichen Daten verarbeitet werden (z. B. private Recherche, Fachliteratur, allgemeine Organisation).

  • Kanzlei- und Mandantendaten von Recall konsequent ausschließen oder getrennt bearbeiten.


Beratung gewünscht?

Sie möchten wissen, wie Windows Recall und andere moderne IT-Funktionen rechtssicher in Ihrer Kanzlei eingesetzt werden können?

👉 Dann sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

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Sicherer E-Mail-Versand von Rechnungen: Neues Urteil mit Folgen

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit beim Versand von Rechnungen per E-Mail an Privatkunden. IT-Sicherheit ist gerade in der Rechtsbranche ein zentrales Thema, da sensible Mandantendaten jederzeit geschützt sein müssen. Doch reicht eine TLS-Verschlüsselung dafür aus?

Hintergrund des Urteils

In einem aktuellen Fall wurde eine Rechnung in Höhe von über 15.000 Euro per E-Mail an einen privaten Kunden versandt. Diese E-Mail wurde von Cyberkriminellen abgefangen und manipuliert, sodass die Überweisung auf ein falsches Konto erfolgte. Das Gericht entschied, dass der unzureichend geschützte Versand gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Die Folge: Das Unternehmen musste dem geschädigten Kunden Schadensersatz leisten.

Was bedeutet das für Juristen und Kanzleien?

Juristische Dokumente und Rechnungen enthalten oft besonders schützenswerte Informationen. Während viele Unternehmen bislang auf eine TLS-Transportverschlüsselung setzten, könnte dies nach diesem Urteil nicht mehr ausreichend sein. Die DSGVO verlangt eine risikobasierte Sicherheitsstrategie: Je höher das Risiko eines Datenmissbrauchs, desto strikter müssen die Sicherheitsmaßnahmen sein. Besonders bei hohen Beträgen oder sensiblen Dokumenten ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erforderlich.

Empfohlene Maßnahmen für Kanzleien und Unternehmen

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und gleichzeitig Mandanten optimal zu schützen, sollten Unternehmen ihre aktuellen IT-Sicherheitsmaßnahmen überprüfen:

  1. Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Statt nur die Transportstrecke zu verschlüsseln, sollten Nachrichten und Anhänge durchgängig gesichert werden.
  2. Sichere Kundenportale: Rechnungen und andere sensible Dokumente können über verschlüsselte Online-Portale zur Verfügung gestellt werden.
  3. Sensibilisierung der Mandanten: Klare Hinweise auf potenzielle Betrugsversuche und Anleitungen zur Verifizierung von Rechnungen können Schäden verhindern.
  4. IT-Sicherheitslösungen vom Spezialisten: Speziell für Kanzleien entwickelte IT-Lösungen, die Datenschutz und Sicherheitsstandards erfüllen, bieten bestmöglichen Schutz.

Fazit: IT-Sicherheit ist keine Option, sondern Pflicht

Das Urteil verdeutlicht, dass Kanzleien und Unternehmen im juristischen Umfeld ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen anpassen müssen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. ius Systemhaus unterstützt Juristen mit maßgeschneiderten IT-Lösungen, die höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie Ihre IT-Sicherheitsstrategie optimieren? Kontaktieren Sie uns:

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Der RA-MICRO Referendar-Arbeitsplatz

Der RA-MICRO Referendar-Arbeitsplatz ist eine speziell entwickelte Funktion, die es Kanzleien ermöglicht, Referendaren während ihrer Stationszeit einen eigenen, eingeschränkten Zugang zum RA-MICRO-System zu gewähren. Dies fördert nicht nur die praktische Ausbildung, sondern entlastet auch das Kanzleipersonal durch die Delegation bestimmter Aufgaben an die Referendare.

Einrichtung des Referendar-Arbeitsplatzes

Die Konfiguration des Referendar-Arbeitsplatzes erfolgt über die Benutzerverwaltung in RA-MICRO. Hier können individuelle Rechte und Zugriffsbereiche festgelegt werden, um sicherzustellen, dass der Referendar nur auf die für ihn relevanten Module und Daten zugreifen kann. Dies gewährleistet sowohl die Sicherheit sensibler Mandantendaten als auch eine zielgerichtete Ausbildung.

Funktionen und Vorteile

  • Eingeschränkter Zugriff: Der Referendar erhält Zugang zu ausgewählten Modulen wie der Aktenverwaltung, Dokumentenerstellung und Recherchetools, jedoch keinen Zugriff auf vertrauliche Bereiche wie die Finanzbuchhaltung.
  • Praxisnahe Ausbildung: Durch die Arbeit mit echten Fällen und Dokumenten sammelt der Referendar wertvolle praktische Erfahrungen und wird optimal auf den Kanzleialltag vorbereitet.
  • Entlastung des Teams: Routineaufgaben können an den Referendar delegiert werden, wodurch das Kanzleipersonal mehr Zeit für komplexe Tätigkeiten gewinnt.

Sicherheit und Datenschutz

Die Rechteverwaltung stellt sicher, dass der Referendar nur auf die ihm zugewiesenen Bereiche zugreifen kann. Zudem können Aktivitäten protokolliert werden, um eine lückenlose Nachverfolgung zu gewährleisten. Dies entspricht den aktuellen Datenschutzrichtlinien und sorgt für die Integrität der Kanzleidaten.

Fazit

Der RA-MICRO Referendar-Arbeitsplatz bietet eine hervorragende Möglichkeit, Referendare effizient in den Kanzleialltag zu integrieren und gleichzeitig die Arbeitsabläufe zu optimieren. Durch die gezielte Rechtevergabe und die praxisnahe Einbindung profitieren sowohl die Kanzlei als auch die angehenden Juristen. Für eine detaillierte Anleitung zur Einrichtung und Nutzung des Referendar-Arbeitsplatzes können Sie sich das folgende Video ansehen: https://youtu.be/l7A91W7j7iw?si=EB7GyE2fLi8o0Nbw

Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter Telefon: 0511/9998840 oder per E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de. Ihre Ansprechpartner sind Frank Pelaccia und Andreas Süzer.

Effiziente Verarbeitung von E-Rechnungen in RA-MICRO – Optimieren Sie Ihre Kanzleiabläufe mit uns!

E-Rechnung 2025: Rechtssicher, effizient und vollständig integriert

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue verbindliche Vorgaben für den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen). Diese neuen Regelungen bringen bedeutende Änderungen für Kanzleien mit sich. RA-MICRO bietet eine vollumfängliche Unterstützung bei der rechtskonformen Verarbeitung von E-Rechnungen – von der automatisierten Erkennung bis hin zur sicheren Archivierung und nahtlosen Integration in die Finanzbuchhaltung.

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Kanzlei optimal auf die neuen Anforderungen vorbereitet ist? Wir, das ius Systemhaus, stehen Ihnen mit kompetenter Beratung und individuellen Lösungen zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter Telefon 0511/9998840 oder per E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de. Ihre Ansprechpartner: Frank Pelaccia, Manuel Schneider und Andreas Süzer.


Reibungsloser Empfang und strukturierte Verarbeitung

Mit RA-MICRO können Kanzleien E-Rechnungen mit standardisierten Strukturdatensätzen empfangen und rechtskonform weiterverarbeiten. Eingehende Rechnungen werden automatisch erkannt, kategorisiert und stehen umgehend zur Bearbeitung bereit. Dies reduziert den manuellen Aufwand und minimiert Fehlerquellen.

Sichere Archivierung – Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Im digitalen Arbeitsablauf wird der Posteingang als zentrale „Poststelle“ genutzt, sodass alle eingehenden Rechnungen automatisch in der E-Akte gespeichert werden. Zusätzlich erfolgt eine Ablage im Originalformat an einem definierten, sicheren Speicherort. RA-MICRO gewährleistet damit eine transparente Dokumentation und eine revisionssichere Archivierung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Effiziente Integration in die Finanzbuchhaltung

Die nahtlose Weiterverarbeitung in der Finanzbuchhaltung erfolgt durch die bewährten Funktionen „Eingangsrechnung erfassen“ (Fibu I) und „Buchen – Eingangsrechnung erfassen“ (Fibu II). Relevante Rechnungsdaten wie Rechnungsnummer, Betrag, Rechnungs- und Fälligkeitsdatum werden automatisch aus dem Strukturdatensatz ausgelesen und in die entsprechenden Buchungsmasken übertragen. Dies gewährleistet eine vollständige und fehlerfreie Buchführung.

Benutzerfreundliche Darstellung mit dem E-Rechnungs-Viewer

RA-MICRO bietet in allen relevanten Modulen einen speziellen E-Rechnungs-Viewer, der die Strukturdatensätze übersichtlich und lesbar aufbereitet. Dies erleichtert den Kanzleimitarbeitern den schnellen Zugriff auf alle wichtigen Informationen und sorgt für eine reibungslose Handhabung der E-Rechnungen.

Jetzt optimal vorbereiten – wir beraten Sie!

Mit diesen Neuerungen erleichtert RA-MICRO die gesetzeskonforme und effiziente Verarbeitung elektronischer Eingangsrechnungen erheblich. Profitieren Sie von einer optimierten Kanzleiorganisation und einer reibungslosen Integration in Ihre bestehenden Abläufe.

Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Implementierung? Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung:

ius Systemhaus
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Ansprechpartner: Frank Pelaccia, Manuel Schneider und Andreas Süzer

RA-MICRO JURA KI Assistent – Der smarte Assistent für Ihre Rechtsrecherche

Mit dem JURA KI Assistent haben Sie die Möglichkeit, juristische Texte sicher und effizient durch künstliche Intelligenz zu analysieren. Diese Lösung anonymisiert lokal juristische Texte, bevor sie an das KI-Modell Ihrer Wahl gesendet werden. Zitate und Gesetzestexte werden verifiziert und direkt verlinkt – so sparen Sie Zeit und gewinnen an Präzision. Wir richten das System fachgerecht für Sie ein und beraten Sie zu einem sicheren, DSGVO-konformen Einsatz.