Jede Urkunde, die einer gerichtlichen Genehmigung bedarf, bringt im Notariat zusätzlichen Aufwand mit sich: Zuständiges Gericht ermitteln, Urkundendaten zusammensuchen, das Ersuchen formulieren, Aktenzeichen nachhalten. Genau hier setzt RA-MICRO an. Mit dem Release 2026.10.001 steht im Notariat in der Gruppe eNoVA die neue Funktion Gerichtliche Genehmigung zur Verfügung. Sie macht aus einem oft manuellen Vorgang einen klar strukturierten, digitalen Arbeitsschritt.
Das Problem: Dieselben Daten, immer wieder neu erfasst
Ob familiengerichtliche, betreuungsgerichtliche, nachlassgerichtliche oder landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung: Die Angaben, die das Gericht benötigt, liegen im Kern bereits in Ihrem Notariat vor – in der Akte und in der Urkundenliste. Trotzdem werden Urkundennummer, Urkundendatum, Aktennummer oder Gericht in der Praxis häufig mehrfach getippt. Das kostet Zeit, bindet Ihre Mitarbeitenden bei Routinearbeit und ist eine unnötige Fehlerquelle. Gerade in Notariaten mit hohem Urkundenaufkommen summiert sich dieser Mehraufwand Woche für Woche.
Hinzu kommt: Je nachdem, welche gerichtliche Entscheidung gewünscht ist, sind andere Angaben erforderlich. Wer hier den Überblick verliert, riskiert Rückfragen des Gerichts und damit Verzögerungen im Vollzug der Urkunde.
Die Lösung: Gerichtliche Genehmigung in der Gruppe eNoVA
Die neue Funktion ermöglicht die strukturierte Erstellung und Bearbeitung gerichtlicher Ersuchen direkt aus RA-MICRO. Relevante Angaben zur Urkunde, zum Vorgang, zum zuständigen Gericht und zur gewünschten gerichtlichen Entscheidung werden übersichtlich erfasst und für die elektronische Weiterverarbeitung vorbereitet. Unterstützt werden insbesondere:
- familiengerichtliche Genehmigungen,
- betreuungsgerichtliche Genehmigungen,
- nachlassgerichtliche Genehmigungen,
- landwirtschaftsgerichtliche Genehmigungen sowie
- das Rechtskraftzeugnis nach § 46 FamFG.
Der Vorgang „Gerichtliche Genehmigung“ führt Sie über mehrere thematisch gegliederte Karteikarten Schritt für Schritt durch die Erfassung. Am Ende steht eine strukturierte Nachricht für den Versand an das gewählte Gericht – ohne Medienbrüche und ohne Zettelwirtschaft.
So arbeitet Ihr Team mit der neuen Funktion
Auf der Karteikarte Grunddaten erfassen Sie unter anderem Urkundennummer, Urkundendatum, Aktennummer, Bundesland und zuständiges Gericht. Je nach Art des Ersuchens kommt das gerichtliche Aktenzeichen hinzu. Der entscheidende Vorteil: Bereits vorhandene Daten werden, soweit möglich, automatisch aus der Urkundenliste beziehungsweise der Akte vorgeschlagen oder übernommen. Ihre Mitarbeitenden bestätigen und ergänzen, statt alles neu einzugeben.
Für das Ersuchen wählen Sie die gewünschte gerichtliche Entscheidung aus. Abhängig von dieser Auswahl passt RA-MICRO die weiteren Eingaben und Pflichtfelder automatisch an. Das betrifft insbesondere den Umfang der beantragten Genehmigung, Angaben zu einem Negativattest und die Behandlung des gerichtlichen Aktenzeichens. Die Maske zeigt also genau das, was im konkreten Fall gebraucht wird – nicht mehr und nicht weniger.
Zusätzlich steht eine Übersicht über die erstellten Anfragen zur gerichtlichen Genehmigung bereit. Bereits angelegte Ersuchen lassen sich zentral einsehen und für die weitere Bearbeitung wieder aufrufen. So behalten Sie jederzeit im Blick, welche Genehmigungen beantragt sind und wo noch Handlungsbedarf besteht.
Praxisbeispiel: Vom Urkundenentwurf zum Ersuchen in wenigen Minuten
Stellen Sie sich vor, ein Grundstückskaufvertrag unter Beteiligung eines Minderjährigen wurde beurkundet und benötigt eine familiengerichtliche Genehmigung. Ihre Mitarbeiterin öffnet den Vorgang, die Grunddaten werden aus Akte und Urkundenliste vorgeschlagen, die gewünschte Entscheidung wird gewählt, die Pflichtfelder passen sich an – und die strukturierte Nachricht an das Gericht ist vorbereitet. Kein erneutes Suchen, kein Abtippen, keine Rückfragen aus Unsicherheit.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Weniger Tipparbeit: Automatische Vorbelegungen aus Akte und Urkundenliste reduzieren die mehrfache Eingabe vorhandener Daten.
- Mehr Sicherheit: Pflichtfelder passen sich der gewählten gerichtlichen Entscheidung an – das senkt das Risiko unvollständiger Ersuchen.
- Volle Transparenz: Die Übersicht der erstellten Anfragen schafft einen zentralen Überblick über alle laufenden Genehmigungsverfahren.
- Durchgängig digital: Die Angaben werden für die elektronische Weiterverarbeitung vorbereitet und fügen sich in den eNoVA-Workflow Ihres Notariats ein.
- Alles in einer Software: Sie arbeiten direkt aus RA-MICRO heraus, in gewohnter Umgebung und ohne zusätzliche Insellösung.
Effizient diktieren, sauber dokumentieren
Das Zusammenspiel mit Ihrem Diktat-Workflow macht den Nutzen noch größer: Wer Vermerke und Begleitschreiben mit DictaNet und Dragon spricht statt tippt, spart zusätzlich Zeit und hat die Hände frei für das, was ein Notariat ausmacht – die rechtssichere Beratung der Beteiligten. Die strukturierte Erfassung in RA-MICRO und die schnelle Texterstellung per Spracherkennung ergänzen sich ideal.
Verfügbar ab Version 2026.10.001 – wir sorgen für den reibungslosen Einstieg
Die Funktion ist ab der Version 2026.10.001 verfügbar. Damit Ihr Notariat sie ohne Reibungsverluste nutzen kann, sollte das Update sauber eingespielt und die Arbeitsplätze korrekt eingerichtet sein. Als RA-MICRO- und DictaNet-Partner aus Hannover kümmern wir uns um genau diese Punkte: Update-Betreuung, Einrichtung, Schulung Ihrer Mitarbeitenden und die IT-Infrastruktur, auf der Ihre Kanzleisoftware zuverlässig läuft.
Jetzt Beratung sichern
Möchten Sie wissen, wie die Gerichtliche Genehmigung in Ihren Notariatsalltag passt? Wir zeigen Ihnen die Funktion in der Praxis, prüfen Ihren Versionsstand und unterstützen Sie bei der Einführung. Sprechen Sie uns an:
ius Systemhaus, Hannover
Telefon: 0511/9998840
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de
