Technikpanne in der Videoverhandlung: Warum der BGH jetzt Ihre Kanzlei-IT in die Pflicht nimmt

Es ist der Albtraum jeder Kanzlei: Der Verhandlungstermin läuft, das Gericht wartet – und die Einwahl in die Videokonferenz scheitert. Was früher ein ärgerlicher Zwischenfall war, ist heute ein handfestes Haftungsrisiko. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30. Juli 2026 (Az. I ZR 31/26) klargestellt: Die technische Ausstattung eines Verfahrensbeteiligten liegt nicht in der Verantwortung des Gerichts. Sie liegt in Ihrer.

Der Fall: Zweimal keine Verbindung – zweimal Versäumnisurteil

Ein Beklagter verlor vor dem Amtsgericht ein Versäumnisurteil, weil sich sein Prozessbevollmächtigter nicht in die Videoverhandlung über das Gerichtssystem Jitsi einwählen konnte. Der Anwalt legte Einspruch ein – und scheiterte im zweiten Termin erneut an der Technik. Ergebnis: ein zweites Versäumnisurteil, gegen das nach § 514 Abs. 2 ZPO nur noch sehr eingeschränkt vorgegangen werden kann.

Der Anwalt argumentierte, er habe es sogar über das Mobilfunknetz statt über das Kanzlei-WLAN versucht; mit anderen Systemen habe es nie Probleme gegeben. Der BGH ließ das nicht gelten. Denn genau dieser Umstand hätte hellhörig machen müssen: Wenn alle anderen Konferenzsysteme funktionieren und ausgerechnet das Gerichtssystem nicht, ist die Fehlerquelle vor dem zweiten Termin aufzuklären. Der Anwalt fragte seinen IT-Dienstleister jedoch erst danach – und dieser justierte die interne Firewall nach. Zu spät.

Das eigentliche Problem: Die Kanzlei-IT wird zum Prozessrisiko

Die gute Nachricht vorweg: Der BGH stellt ausdrücklich keine überhöhten Anforderungen. Von Anwältinnen und Anwälten werden keine Fähigkeiten erwartet, die über einfache Nutzerkenntnisse hinausgehen. Auch an den Vortrag zur Störungsursache dürfen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden.

Die entscheidende Einschränkung lautet aber: Sind technische Probleme bereits absehbar, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden – und diese Bemühungen müssen später schlüssig dargelegt werden können. Konkret nennt der BGH: welcher Browser, welches Betriebssystem in welcher Version, welche Hardware für Kamera und Mikrofon, welche vom Gericht empfohlenen Maßnahmen wurden umgesetzt.

Übersetzt in die Praxis heißt das: Sie müssen wissen, wie Ihre IT aufgebaut ist. Und Sie müssen es dokumentieren können. Genau hier scheitern erfahrungsgemäß die meisten Kanzleien – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil niemand für die Infrastruktur zuständig ist, solange sie läuft.

Firewall, Ports, Bandbreite: Wo Videoverhandlungen wirklich scheitern

Die Ursache im entschiedenen Fall – eine zu restriktiv konfigurierte Firewall – ist kein Einzelfall, sondern der Klassiker. Gerichtssysteme wie Jitsi kommunizieren über UDP-Ports und Protokolle, die viele Sicherheits-Appliances standardmäßig blockieren. Weitere typische Stolperfallen aus unserer täglichen Praxis:

  • Firewall- und Proxy-Regeln, die WebRTC-Verbindungen ausbremsen oder ganz unterbinden
  • Unzureichender Upload: Für Video braucht es stabile Upstream-Bandbreite, nicht nur einen schnellen Download
  • Fehlende Priorisierung: Ohne Quality of Service konkurriert die Verhandlung mit Backup-Jobs und Cloud-Sync
  • Ungepflegte Browser und Treiber auf Arbeitsplätzen, die seit Monaten kein Update gesehen haben
  • Headsets und Mikrofone, die im Terminalserver- oder VPN-Betrieb nicht sauber durchgereicht werden
  • Keine Rückfallebene, wenn die Hauptleitung ausfällt

So sichern wir Ihre Kanzlei ab

Als RA-MICRO und DictaNet Partner betreuen wir Kanzleien seit vielen Jahren nicht nur bei der Software, sondern bei der gesamten Infrastruktur – Netzwerk, Server, Telefonanlage und Arbeitsplatz aus einer Hand. Für das Thema Videoverhandlung heißt das ganz konkret:

  • Firewall-Audit und Freischaltung der von den Gerichtssystemen benötigten Ports und Protokolle – sauber dokumentiert, nicht pauschal geöffnet
  • Leitungs- und Bandbreitenprüfung inklusive Priorisierung von Echtzeitverkehr; auf Wunsch mit redundantem Zweitanschluss
  • Testschaltung vor dem Termin: Wir prüfen die Einwahl gemeinsam mit Ihnen, bevor es ernst wird
  • Abgestimmte Hardware: Kameras, Konferenzmikrofone und DictaNet-taugliche Headsets, die im Terminalserver- und VPN-Betrieb zuverlässig funktionieren – dieselbe Ausstattung, mit der Sie anschließend Ihr Diktat in DictaNet oder Dragon NaturallySpeaking aufnehmen
  • Cloud-Telefonanlage als Rückfallebene: Fällt die Videoverbindung aus, sind Sie über eine geprüft erreichbare Rufnummer sofort wieder im Verfahren
  • Dokumentation für den Ernstfall: Sie erhalten eine nachvollziehbare Übersicht über Betriebssystem, Browser, Hardware und durchgeführte Maßnahmen – genau die Angaben, die der BGH verlangt

Der Termin in RA-MICRO – die Technik von uns

Ihre Termine und Fristen verwalten Sie in RA-MICRO. Die Akte liegt in der E-Akte bereit, das Diktat läuft über DictaNet oder Dragon NaturallySpeaking, der Schriftsatz geht über das beA hinaus. Diese Kette funktioniert nur so gut wie das Netzwerk darunter. Wir sorgen dafür, dass dieses Fundament trägt – damit Sie sich im Termin auf Ihren Vortrag konzentrieren können und nicht auf ein Verbindungssymbol.

Nach dem BGH-Urteil ist klar: Ein einmaliger Ausfall mag entschuldbar sein. Der zweite ist es nicht mehr. Wer die Ursache kennt und behebt, bevor der nächste Termin ansteht, ist auf der sicheren Seite.

Jetzt Kanzlei-Check vereinbaren

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Ihre Kanzlei für Videoverhandlungen wirklich gerüstet ist. Wir analysieren Firewall, Leitung und Arbeitsplatz – und liefern Ihnen eine belastbare Dokumentation dazu.

Rufen Sie uns an: 0511 / 999 88 40
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

ius Systemhaus, Hannover – Ihr RA-MICRO und DictaNet Partner für Kanzlei-IT, Netzwerk und Telefonie.

Quelle: BGH, Urteil vom 30.07.2026, Az. I ZR 31/26.

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