beA: In Bremen keine aktive Nutzungspflicht zum 01.01.2020

Wie uns die Bremer Senatorin für Justiz mitteilte, ist zum 01.01.2020 für die Bremer Gerichte noch kein Erlass einer RVO zur aktiven Nutzungspflicht des beA geplant.

Wir danken Herr Staatsanwalt Krebs für seine Unterstützung und freuen uns, dass diese wichtige Frage geklärt ist.

Damit sind die Bremer Gerichte auch nach dem 01.01.2020 noch auf dem klassischen Weg UND zusätzliche über beA erreichbar.

 

Sie haben Fragen zum Einsatz von beA in Ihrer Kanzlei? Dann kommen Sie auf uns zu. Herr Pelaccia und Herr Schneider sind gern für Sie da. Schreiben Sie an ra-micro@ius-systemhaus.de oder rufen an unter 0511/59200420. 

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