POSY Research – Finden Sie Ihre Schriftsätze: Immer und Überall

 Stellen Sie sich vor: Sie erstellen einen Schriftsatz und können in Echtzeit alle Schriftsätze Ihrer Kanzlei durchsuchen. Sie finden sofort was Sie zu dem aktuellen Thema bereits geschrieben haben, aber auch, was Sie zu diesem Thema erhalten haben. Mit einer komfortablen Oberfläche und der Möglichkeit Passagen direkt zu kopieren oder das Original zu öffnen. 

Stellen Sie sich vor: Sie sind beim Mandant und haben direkten Zugriff auf alle Akten Ihrer Kanzlei. In einer Geschwindigkeit wie Sie es von Internetsuchmaschinen kennen. Rufen Sie also eine einzelne Akte oder alle Dokumente zu einem Mandanten auf. 

Stellen Sie sich vor: Sie sind bei Gericht und können Richter direkt mitteilen auf welcher Seite, welches Schreibens eine Aussage eines Zeugen zu finden ist. Und eine im Schreiben zitierte Norm können Sie direkt in der Verhandlung in Juris oder Beck Online nachschlagen. 

Das alles und noch viel mehr kann POSY Research! 

Natürlich lässt es sich optimal mit RA-MICRO verbinden!

POSY Research ist ein Produkt unseres Partner, der SET GmbH aus Hannover. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehr zu POSY Research finden Sie hier: https://posy-research.de/

Wir beraten Sie gern und organisieren eine Teststellung des Produkts:
eMail: ra-micro@ius-systemhaus.de 
Telefon: 0511/59200420

Ihr Ansprechpartner: Frank Pelaccia

PDF/A Format für das Urkundenarchiv

Dank eines unserer Kunden, haben wir eine wertvolle Information zu den PDF/A Formaten erhalten. 

So bestätigt die Bundesnotarkammer, dass auch das Format PDF/A 1a für die Übermittlung an das Urkundenarchiv geeignet ist.

Damit sind viele Kopierermodelle „aus dem Schneider“, was die weitere Nutzung anbelangt. Dort ist häufig die Formatvariante PDF/A 1b nicht verfügbar. 

Sie wollen auf Nummer sicher gehen, so kontaktieren Sie ggf. die Bundesnotarkammer. Dort kann ein Beispieldokument von aus Ihrer Kanzlei geprüft werden. 

Wie? Das verraten wir Ihnen gern. Schreiben Sie uns unter ra-micro@ius-systemhaus.de

Hier noch ein Ausschnitt aus der E-Mail der BNotK an unseren Kunden:

Erreichbarkeit Ende des Jahres 2021

Am 24.12., sowie am 31.12.2021 ist unser Geschäft geschlossen.

Zwischen dem 27.12. und dem 30.12. sind wir täglich zwischen 08:30 und 17:00 Uhr für Sie da.

Ihr Team des ius Systemhaus

beA – die letzten Meter! Wir begleiten Sie auf YouTube

Am 01.01.2022 wird die aktive beA Nutzung – sprich der Versand an Gerichte – obligatorisch und alternativlos. 

Wir befinden uns also auf den letzten Metern. Für diejenigen, die sich bisher nicht intensiv vorbereitet haben und nun noch vor offenen Fragen stehen, haben wir auf unserem YouTube-Kanal einige Videos vorbereitet. Wir zeigen dort in aller Kürze, wie Sie RA-MICRO mit beA verbinden, aus Word und der e-Akte heraus Schreiben und Anlagen übersenden, Ihre e-Akte und den Posteingang anpassen und wie die Sache mit den eEBs funktioniert.

Hier gelangen Sie zu unserem Kanal: 
https://www.youtube.com/channel/UCFIsLii_CUYTEppItTXEU3g

Wir freuen uns über ein Feedback, wie auch über Anregungen und Kritik. Schreiben Sie uns an: ra-micro@ius-systemhaus.de

Ihr Team des ius Systemhaus
Ihr RA-MICRO Partner aus Hannover

Vermissen Sie unsere Weihnachtskarten?

Seien Sie versichert, dass wir Sie – unsere Kunden, Lieferanten und Freunde – nicht vergessen haben. Gleichzeitig haben wir uns bewusst entschieden, denen eine Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, die sie dringend benötigen.

Wir haben dieses Jahr für den Verein „Kinderarmut in Deutschland“ gespendet, der benachteiligten Kindern Weihnachtsgeschenke zur Verfügung stellt.

Wir unterstützen den Verein „ROTE NASEN“, der es ermöglicht, dass Kinderkrebsstationen von Clowns besucht werden, die die dortigen Kinder aufmuntern, mit einer Dauerspende.

Ebenfalls haben wir eine Dauerspende bei der „Stiftung Deutsche Krebshilfe“ eingerichtet.

 

 

 

 

 

beA ab 2022 ohne Texterkennungspflicht

Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat eine neue Bekanntmachung zu § 5 ERVV erlassen.
Eine Texterkennungspflicht ist darin nicht mehr enthalten.

Da die Verordnung zum 1.1.2022 in Kraft tritt, kann dann auf die Texterkennung im RA-MICRO beA-Postausgang verzichtet werden. Wir empfehlen dringend weiterhin die Nutzung einer Texterkennung (OCR) für die Volltextsuche in der E-Akte. Aufgrund der rasanten Zunahme von elektronischen Dokumenten in der Anwaltskanzlei, ist ein vorhandenes Volltext-Archiv eine nicht zu unterschätzende Arbeitserleichterung im Kanzleialltag.

Die Verordnung finden Sie hier (Bundesanzeiger): ERVB 2022

Eine Kommentierung von RA-MICRO (dort Rechtsanwalt Dr. Stefan Rinke) finden Sie hier: RA-MICRO News vom 07.12.2022