Aktive beA-Nutzungspflicht ab 2021 für die Fachgerichtsbarkeiten in Bremen

Wie Dr. Stefan Rinke auf  Aktive beA-Nutzungspflicht ab 2021 für die Fachgerichtsbarkeiten in Bremen – News – Artikel (ra-micro.de)   berichtet, starten das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, das Sozialgericht, Verwaltungsgericht und Finanzgericht Bremen sowie das Landesarbeitsgericht, das Landessozialgericht und das OVG Bremen ab dem 01.01.2021 in die aktive Nutzungspflicht. 

Es wird also ernst und wieder einmal „kurz vor knapp“. Bitte schaffen Sie alle Voraussetzungen, um per beA arbeiten zu können. Ideal ist es aus RA-MICRO heraus, wie wir in unserem Youtube Kanal >> ius Systemhaus – YouTube << zeigen. 

Wichtig und zuforderst: Laden Sie die elektronische Signatur auf Ihre Karten. Ohne diese kommen Sie schnell an die Grenzen. Ebenso wichtig: Schaffen Sie die technischen Voraussetzungen. In RA-MICRO ist dazu der Einsatz von Omnipage geboten, um die Anlagen und auch die eigenen Schriftsätze gemäß der juristischen Vorgaben (ERRV) korrekt zu übermitteln. 

Bei Fragen sind wir für Sie da: 0511/59200420 und ra-micro@ius-systemhaus.de.

 

 

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