Copilot ist freigeschaltet – und dann? Viele Kanzleien stehen genau hier. Das Werkzeug ist da, doch die Arbeitsweise ist dieselbe geblieben. Wie aus einer Lizenz echter Mehrwert wird, zeigt ein aktuelles Interview im Anwaltspraxis Magazin – und wir zeigen, was das für Ihre Kanzlei-IT bedeutet.
Das Problem: Verfügbarkeit ist nicht Nutzung
Im Interview vom 15.10.2026 beschreibt Dr. David Schneeberger ein Muster, das wir aus vielen Kanzleien kennen: Microsoft Copilot wird beschafft, weil es zur Microsoft-Umgebung gehört. Die Mitarbeitenden wissen jedoch oft nicht, wofür sie es einsetzen sollen. Ein Teil der Nutzer behandelt den Assistenten wie eine Suchmaschine – und ist dann schnell enttäuscht. Die Kernaussage: Die Einführung eines Tools ist noch keine Veränderung der Arbeitsweise.
Für Kanzleiinhaber bedeutet das: Wer Lizenzen bezahlt, aber keine klaren Einsatzfelder definiert, investiert ins Leere. Die Frage lautet nicht „Haben wir Copilot?“, sondern „Welche Aufgabe lösen wir damit – und woran erkennen wir ein gutes Ergebnis?“
Wo Copilot im Kanzleialltag wirklich hilft
Das Interview nennt konkrete, alltagstaugliche Einsatzfelder:
- Gesprächsvorbereitung: Bisheriger Verlauf, offene Punkte und benötigte Unterlagen lassen sich zusammenführen – sofern die Informationen verfügbar und Zugriffe sauber eingerichtet sind.
- Textarbeit: Aussagen der Gegenseite in indirekte Rede umformulieren, Vorlagen anhand neuer Angaben aktualisieren oder Mailentwürfe auf ihre Wirkung beim Empfänger prüfen lassen.
- Excel: Die gewünschte Formel beschreiben und erstellen lassen. Gerechnet wird anschließend mit der geprüften Formel.
- Routineaufgaben im Sekretariat: Auch die Assistenz profitiert, wenn wiederkehrende Aufgaben sauber beschrieben sind.
Wichtig ist der Praxistest: Wer für eine Mail eine halbe Stunde mit dem Assistenten ringt, die sich in fünf Minuten schreiben ließe, hat nichts gewonnen. Effizienz muss gemessen werden.
Prompting: Würde ein Mensch den Auftrag verstehen?
Die Leitfrage für gute Arbeitsaufträge ist einfach: Würde ein Mensch verstehen, was gemeint ist? Ein Auftrag wie „Prüfe diesen Vertrag“ lässt zu viele Fragen offen – etwa zur vertretenen Partei, zum anwendbaren Recht, zum Mandatsziel und zu den relevanten Risiken. Besser sind präzise Vorgaben, die nötigen Unterlagen und ein Dialog: erst Sachverhalt und Lücken klären, dann Argumente prüfen, dann den Text entwickeln.
Grenzen: Wo der Anwalt entscheidet
Ebenso klar benennt das Interview die Grenzen. Berechnungen gehören in geprüfte Formeln, Fristen in einen verlässlichen Berechnungs- und Kontrollprozess. Ein allgemeines Sprachmodell hat keinen vollständigen Zugang zu Fachliteratur und Rechtsprechung; es taugt als Sparringspartner, die rechtliche Grundlage muss separat geprüft werden. Und: Ein Ergebnis, das Sie selbst nicht beurteilen können, übernehmen Sie nicht. Der Verweis auf die KI ist gegenüber dem Mandanten keine tragfähige Begründung.
Gleiches gilt für KI-Agenten: Autonomie ist kein Selbstzweck. Die Schritte müssen nachvollziehbar und steuerbar bleiben, denn die Verantwortung liegt beim Anwalt. Menschliche Prüfung heißt mehr als „freigeben“ – sie umfasst die Bewertung, ob die Analyse trägt und welche Informationen fehlen.
Berufsgeheimnis und Datenschutz: Die Grundlagen zuerst klären
Die Fragen beginnen nicht erst bei Copilot, sondern schon beim Einsatz von Microsoft 365, denn dort werden Mandatsdaten verarbeitet. Copilot ist ein guter Anlass, diese Grundlagen zu prüfen: Welche vertraglichen Vereinbarungen gelten, und genügen sie den Anforderungen an Berufsgeheimnisträger? Welche Daten dürfen verarbeitet werden? Wer erhält Zugriff? Welche zusätzlichen Datenflüsse entstehen, etwa durch Websuche oder externe Dienste? Die bloße Zusage, Daten würden nicht zum Modelltraining genutzt, beantwortet nicht alle Fragen.
Was das für Ihre Kanzlei-IT bedeutet
Ob KI-Assistent im Office-Umfeld oder spezialisierte Lösung: Der Nutzen steht und fällt mit einer sauberen IT-Basis. Das beginnt bei durchdachten Berechtigungen – wer darf auf welche Akten, Postfächer und Ablagen zugreifen? Je klarer die Zugriffe, desto kontrollierbarer die Ergebnisse. Es setzt sich fort bei einer stabilen Netzwerk- und Sicherheitsumgebung und einer Dokumentenablage, in der Ihre Informationen auffindbar sind.
Genau hier unterstützt Sie ius Systemhaus als RA-MICRO-Partner aus Hannover. Wir betrachten Ihre Kanzlei-IT als Ganzes: Arbeitsplätze, Netzwerk, Telefonanlage und Datensicherung – abgestimmt auf Ihre RA-MICRO-Umgebung. Wenn Sie KI in der Kanzlei einsetzen möchten, sprechen wir mit Ihnen zuerst über Ihre Aufgaben und Daten, nicht über Lizenzen. Für die Kernarbeit am Mandat bietet RA-MICRO mit dem JURA KI Assistent und weiteren KI-Funktionen eine Lösung, die direkt in Ihrem Kanzleiprogramm ansetzt.
Und noch ein Zeitgewinn, der oft vergessen wird: Der größte Engpass in vielen Kanzleien ist die Texterstellung selbst. Mit DictaNet und Dragon NaturallySpeaking diktieren Sie Schriftsätze, Vermerke und Mails direkt – schneller als jede Tastatur und ohne Medienbruch im Arbeitsablauf. Kombiniert mit einer klar geregelten KI-Nutzung für Prüfung und Überarbeitung entsteht ein Workflow, der Zeit spart und die Verantwortung dort belässt, wo sie hingehört: beim Anwalt.
Ihre nächsten Schritte
Wenn Sie Copilot oder andere KI-Werkzeuge einsetzen möchten, empfehlen wir einen kurzen Dreischritt: Erstens ein bis zwei konkrete Aufgaben auswählen, zweitens Datenschutz, Berufsgeheimnis und Berechtigungen für genau diesen Einsatz klären, drittens das Ergebnis mit Blick auf den echten Zeitgewinn prüfen. Das Interview verweist zudem auf ein Webinar am 3. November 2026 zum Einsatz von Copilot im juristischen Alltag.
Sprechen Sie uns an – wir machen Ihre Kanzlei-IT bereit für den sinnvollen KI-Einsatz.
Telefon: 0511/9998840
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de
Quelle: Anwaltspraxis Magazin, Interview mit Dr. David Schneeberger, 15.10.2026.
