Die kommende Änderung der Umsatzsteuer ist in RA-MICRO kein Problem. Sie legen in den „Allgemeinen Einstellungen“ (im Bereich „Kanzlei“) fest, welcher Steuersatz im Standard gelten soll:
![](http://ius-systemhaus.de/wp-content/uploads/2020/06/USt-in-RA-MICRO-899x1024.png)
Darüber hinaus prüfen Sie bitte Ihren Kontenplan. Dort sollte – keine – Umsatzsteuer hinterlegt sein, damit RA-MICRO hier auf den Umsatzsteuersatz aus den allgemeinen Grundeinstellungen zurückgreift. Als Ausnahme gelten natürlich solche Konten, deren Umsatzsteuersatz reduziert ist. Haben Sie jedoch hier noch 19% stehen, löschen Sie diese bitte raus oder passen es manuell zum Stichtag auf den geltenden Steuersatz an.