Umsatzsteueränderung – kein Problem bei RA-MICRO

Die kommende Änderung der Umsatzsteuer ist in RA-MICRO kein Problem. Sie legen in den „Allgemeinen Einstellungen“ (im Bereich „Kanzlei“) fest, welcher Steuersatz im Standard gelten soll: 

 

Darüber hinaus prüfen Sie bitte Ihren Kontenplan. Dort sollte – keine – Umsatzsteuer hinterlegt sein, damit RA-MICRO hier auf den Umsatzsteuersatz aus den allgemeinen Grundeinstellungen zurückgreift. Als Ausnahme gelten natürlich solche Konten, deren Umsatzsteuersatz reduziert ist. Haben Sie jedoch hier noch 19% stehen, löschen Sie diese bitte raus oder passen es manuell zum Stichtag auf den geltenden Steuersatz an. 

 

Wenn Sie sich noch unsicher sind, freuen wir uns über einen Anruf unter 0511/59200420. 

Schreiben Sie alternativ eine E-Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de. Ihr Systemhaus für Berufe des Rechts.

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