Auf der Seite „https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Corona-und-Rechtsprechung-Richter-allein-im-Saal,videoverhandlung100.html“ finden Sie einen interessanten Artikel zum der Wandlung der prozessualen Abläufe.
§128 a ZPO sei dank, können künftig Verhandlungen per Videokonferenz geführt werden. Dabei sollen Ihre Mandanten in Ihrer Kanzlei an der Videoverhandlung teilnehmen.
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