Hinweise für den elektronischen Rechtsverkehr über beA mit RA-MICRO

Über den Link https://www.justizportal.niedersachsen.de/service/elektronischer_rechtsverkehr/elektronischer-rechtsverkehr-160547.html erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Kommunikationsbedingungen. 

So beschreibt „6.“ ausführlich, wie die Daten zu übermitteln sind. Auch die regelmäßig auftretende Frage, nach der Zusammenfassung von Anlagen wird beantwortet (=eine Datei pro Dokument). 

Setzen Sie sich jetzt mit der Anwendung und Integration des beA auseinander. Wir unterstützen Sie gern. 

Bei Fragen erreichen Sie uns unter 0511/59200420 oder ra-micro@ius-systemhaus.de

 

RA-MICRO: JAVA Virtual Machine konnte nicht gestartet werden

Wenn Sie im Posteingang oder Postausgang die Meldung bekommen, dass die JAVA Virtual Machine nicht gestartet werden konnte, dann ist der Cache höchstwahrscheinlich voll… Klingt komisch, ist jedoch ein altbekanntes Problem.

Die schnellste Lösung ist dann: 

Windows-Taste+R (Ausführen) und dort den Befehl

javaws -clearcache 

eingeben und mit ENTER bestätigen. 

Anschließend Posteingang / Postausgang neu starten und es sollte wieder normal funktionieren.

Bei Fragen: 0511/59200420 oder ra-micro@ius-systemhaus.de

 

 

RA-MICRO und § 2 Abs. 1 ERVV

Mit der zum 01.07.2019 in Kraft tretenden Verordnung, müssen übermittelte Schriftsätze und Anlage elektronisch durchsuchbar sein. 

Bei der Nutzung von RA-MICRO dürfen sie davon ausgehen, dass dies für den Schriftsatz bereits erfüllt ist. Was ist aber mit den Anlagen? So sie die Anlagen selbst digitalisiert haben, konnten sie beispielsweise beim einscannen festlegen, dass die Speicherung inklusive einer Texterkennung erfolgt. So sie aber diese Möglichkeit entweder nicht haben oder Anlagen beifügen, die extern erstellt worden sind (zum Beispiel von Mandanten) wird die Überprüfung und nachträgliche Texterkennung recht mühsam.

Hier hat RA-MICRO, mit der Integration der Software Nuance OmniPage, eine sehr praktische und durchdachte Lösung geschaffen. Sie können auf einem beliebigen Platz der Kanzlei diese Software installieren und RA-MICRO so einstellen, dass die Texterkennung (OCR) nur dort erfolgt. Sodann werden sämtliche Dokumente durchsuchbar gemacht.

 

Gern liefern wir Ihnen die Software unterrichten diese für Sie optimal ein. 

Kontaktieren Sie uns unter: 0511/59200420 oder ra-micro@ius-systemhaus.de

 

LSG Darmstadt – Rechtsprechung Computerfax

Das Computerfax ist noch kein Relikt aus früheren Zeiten, sondern ungebrochen aktuell. Wo technisch möglich, ist es stets deutlich leichter ein Computer Fax zu übermitteln, als beispielsweise den elektronischen Rechtsverkehr (insbesondere beA) zu verwenden.

Das Landessozialgericht Darmstadt hatte jüngst wieder mit dem Thema zu tun. Durch diese Rechtsprechung (L 6 SF 1/18 DS) wird eine weitere Anwendungsvariante geklärt. Weiterhin ist das Computerfax ein zugelassener Übermittlungsweg, sofern man sich an grundlegende Spielregeln hält. Das Portal ERVJustiz.de fast in dem folgenden Artikel diese plastisch zusammen.

Kommen Sie auf uns zu, wenn auch Sie sich noch für die Einrichtung des Computerfaxes interessieren. Insbesondere im Hinblick auf den Empfang von Faxen, ist das Computerfax eine ernst zu nehmende Option, da der ansonsten notwendige Scanprozess eingespart wird. Mit der von uns favorisierten Faxsoftware, ist aber auch der Versand denkbar leicht und in vielen Fällen die noch bessere Alternative zum beA.

Sie erreichen uns unter: 0511/59200420. Oder per E-Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de.

Must-have: DictaNet App

Die neue DictaNet App für Ihr Smartphone ist ein absolutes Must-Have!
War die DictaNet auf dem Mobilgerät vorher schon klasse, so ist es nun genial. Sie können nun direkt den Empfänger Ihrer Nachrichten hinterlegen und damit die Diktate noch schneller versenden.
Die Oberfläche ist aufgeräumter und so noch leichter zu bedienen.

Weiterhin funktionieren die Eingabe der Akte, sowie die Priorität und Bemerkung hervorragend bei der Übergabe an DictaNet.

Also zögern Sie keine Sekunde und laden sich die neue DictaNet App herunter.

Bei Fragen zur Anwendung erreichen Sie uns unter 0511/59200420 oder per E-Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de.

RA-MICRO – aktueller Patch für SecSigner 6

Zur Einbindung der aktuellen Version des SecSigners, der im Rahmen des beA für die Signatur der Schriftsätze verwendet werden kann, bietet RA-MICRO den aktuellen Patch vom 29.01.2019 an.

Zum Laden des Patches, starten Sie RA-MICRO mit Verwalterrechten. Wechseln Sie dann in die Karte „Kanzlei“, dort auf „Online Update“. Unten in der Mitte finden Sie dann „Patch prüfen“. Dies bitte auswählen und den Download abwarten.
Mit dem Beenden des RA-MICRO Programms, startet dann das Update.

Sollten Sie einen Terminal-Server einsetzen, wird die beschriebene Funktion gesperrt sein. Wenden Sie sich dann an Ihren Administrator oder an uns.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns:
Telefon: 0511/59200420
E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de

DictaNet Abstürze verhindern

Sie haben Probleme mit dem stabilen Betrieb von DictaNet oder Dragon für DictaNet? Die Lösung ist fast immer der Arbeitsplatz, bzw. das Netzwerk.
Die Software läuft seit Jahren sehr gut. Wenn es Problem gibt, dann ist meist der PC zu alt, der Virenscanner nicht eingestellt, das Netzwerk instabil oder der Server zu langsam.

Natürlich gibt es Ausnahmen. Diese lassen sich aber oft leicht ermitteln. Es sind Fragmente alter Diktate oder historische Strukturen.

Wir helfen und beraten Sie gern. Kompetent und bundesweit.

Einfach eine E-Mail an: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de oder rufen Sie an unter: 0511/59200420.

RA-MICRO E-Akte und PDF/A

Ab dem 30.06.2019 müssen Dokumente im Rahmen des beA im Format PDF/A und durchsuchbar (OCR) übermittelt werden.
Bis dahin müssen die übermittelnden Kanzlei klären, ob die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Insbesondere beim Scan über einen Kopierer ist das häufig nicht der Fall und muss teuer nachgerüstet werden. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, ob ein Dokumentenscanner nicht die bessere Wahl ist.

Wir empfehlen die Dokumentenscanner der Firma Canon (https://www.canon.de/scanners/document-scanners/). Dort finden Sie ein vollständiges Portfolio und drei wesentliche Vorteile:

Die Scanqualität:

Führen Sie sich vor Augen, dass Sie die eingescannten Dokumente am Bildschirm lesen müssen. Auch die Empfänger Ihrer Dokumente werden das tun. Von herausragender Wichtigkeit ist entsprechend die Qualität des Scans. Hier besticht Canon überzeugend.

Die Anwendungssoftware:

Canon Capture On Touch ist unseres Erachtens eine der besten Programme am Markt. Profile sind super schnell eingerichtet, angepasst und nutzbar. Die Bedienung ist so leicht, dass wir in der Regel nur einmal mit Ihnen zu tun haben werden. Die Übergabe an RA-MICRO erfolgt ebenso reibungslos, wie effizient.
Nachträgliches Löschen einzelner Seiten, Trennen von Dokumenten und verschieben der Reihenfolge – alles kein Problem.
Natürlich beherrscht die Software das automatische Löschen leerer Rückseiten, das Trennen anhand von Trennblättern, die Bildverbesserung, die automatische Ausrichtung anhand des Texts und vieles mehr.

Der Service:

Für eine wirklich geringen Aufpreis erhalten Sie 3 Jahre Vor Ort Service durch den Hersteller. Natürlich mit Ausnahme der Verschleißteile. Einfach anrufen und der Service findet statt. Findet zwar nur selten statt, da die Geräte absolut robust sind, aber wenn, dann hat man ein beruhigendes Gefühl.

Welches der richtige Scanner für Ihre Kanzlei ist, finden wir gemeinsam heraus. Sie können sich bei uns die gängigen Modelle jederzeit ansehen und live erleben.

Sie erreichen zur Beratung:
Frank Pelaccia und Manuel Schneider unter 0511/59200420. Oder Sie schicken eine E-Mail an: ra-micro@ius-systemhaus.de