Es geht los: Gerichtsverhandlungen per Skype!

Die LTO berichtete bereits Anfang des Jahres über die Möglichkeit Verhandlungen per Videokonferenz zu führen. (https://www.lto.de/recht/justiz/j/online-verhandlung-zivilverfahren-128a-zpo-videokonferenz-skype-zivilprozess/)

Jetzt erreichen die ersten unserer Kunden Schreiben zu diesem Thema. Gerichte wollen online verhandeln.  Das Landgericht Hannover setzt beispielsweise Skype f. Business ein. Sie müssen entsprechende Software nicht vorhalten, da die Verhandlungen über sogenannte Meetings arrangiert werden. Es reicht auf Ihrer Seite eine (gute) WebCam und etwa ein Upload von 2MBit/s. Das entspricht etwa VDSL25. 

Wir beraten Sie gern zu diesem Thema und wie Sie es auch für Sie und Ihre Kanzlei so ausrüsten, dass Sie auch mit Mandanten und Kollegen auf diesem Weg sich besprechen können. 

Ansprechpartner: Frank Pelaccia und Manuel Schneider. 
Telefon: 0511/59200420
e-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de

 

vViewer – das adhoc Homeoffice

Guten Morgen. Wenn Sie jetzt schnell im Homeoffice arbeiten müssen, nutzen Sie doch https://wissenspool.ra-micro.de/vviewer/. Schnell, einfach und nachhaltig kostenfrei.
Die professionelle Lösung (gibt es bei uns), kann dann mit Bedacht umgesetzt werden.

RA-MICRO aus dem Homeoffice

Seit Ende letzter Woche beschäftigen wir uns praktisch nur noch mit der Einrichtung von Heimarbeitsplätzen. Die Nachfrage wird nicht abreißen, deshalb hier ein kleiner Abriss der bestehenden Optionen:

Optimal-Lösung: VPN+RDP

Die optimale Lösung basiert auf einer VPN-Verbindung zwischen dem Heimarbeitsplatz und der Kanzlei, sowie der Einrichtung einer RDP (Remote Desktop Protokoll) Verbindung auf entweder einen vorhandenen Terminal-Server oder den Arbeitsplatz in der Kanzlei. Sobald die VPN-Verbindung steht, kann der PC in der Kanzlei ferngesteuert werden. Dank der Entwicklung der letzten Jahre, sind sowohl RA-MICRO, als auch DictaNet und die Spracherkennung bestens auf diese Nutzungsweise vorbereitet. So unterstützt DictaNet aktuell eine Vielzahl an Fußschaltern und Diktiermikrofonen und kann diese entsprechend direkt in die Remotesitzung durchreichen.Auch der Kartenleser, der oftmals für die Nutzung von beA obligatorisch ist, ist auf diese Weise einfach zu nutzen. Gedruckt wird wahlweise in der Kanzlei oder zu Hause. Durch den Zugriff auf den gewohnten Arbeitsplatz in der Kanzlei, sind die Einstellungen direkt produktiv zur Verfügung stehen.

Alternativlösung: Fernwartungsprogramm, wie Teamviewer oder AnyDesk.

Steht eine VPN-Verbindung nicht zur Verfügung, muss man auf eine Alternative zurückgreifen. Da die Ressourcen ausgenommen knapp sind, bieten sich hier die Mittel an, die ihre IT-Betreuung gegenwärtig für Fernwartung benutzt. Produkte wie Teamviewer oder AnyDesk erlauben die schnelle und einfache Einrichtung auch dann, wenn sie nicht Herr über ihren Internet Router oder ihre Firewall sind. Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Produkte für die geschäftliche Nutzung kostenpflichtig sind.

Notlösung: DictaNet im Home Office und Zugriff auf das E-Mail-Programm

Wenn zum Beispiel die Internetverbindung in der Kanzlei oder Zuhause zu schlecht ist, um eine der vorgenannten Lösungen zum Einsatz zu bringen, besteht die Möglichkeit Sich wichtige Informationen per E-Mail nach Hause schicken zu lassen und zu Hause das Programm DictaNet und die Spracherkennung installieren zu lassen. Bitte beachten Sie dass sie mit diesem Vorgehen nicht die erworbene Anzahl an Lizenzen bei DictaNet Und Dragon für DictaNet überschreiten dürfen. Damit können Sie dann zu Hause Diktate schreiben oder erstellen und diese per E-Mail mit dem Büro austauschen (Achtung: Datenschutz beachten!). Ergänzt man dies noch um einen Dateiaustausch mittels eines sicheren Cloud Speichers (z.B. NextCloud oder Tresorit), erreicht man schon ein ordentliches Maß an Produktivität.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung eines der oben genannten Szenarien. Auch wenn die gegenwärtige Situation absolut außergewöhnlich und hoffentlich auch einmalig ist, wird hiermit deutlich, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig über die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen Gedanken zu machen. In Zukunft kann das dann auch genutzt werden um Mitarbeitern Heimarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen oder als Berufsträger selbst von zu Hause aus arbeiten zu können. Aber nicht nur die Arbeit von zu Hause aus ist hiermit gewährleistet, sondern insgesamt wird eine erhöhte Mobilität erreicht, die mehr Flexibilität und Professionalität in den Arbeitsalltag bringt.

Corona – Hinweise für unsere Kunden

Die Krise ist auch bei uns angekommen, wenn auch glücklicherweise noch nicht gesundheitlich. So haben wir doch seit Ende letzter Woche erhebliche Anfragesteigerungen bezüglich Heimarbeitsplätzen und der Nutzung des beA.

Wir bitten Sie nicht zuletzt auch deshalb um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit Moment nicht so zügig ist, wie Sie es von uns gewohnt sind.

Wir ergänzen hier in Kürze Hinweise rund um die Nutzung von Heimarbeitsplätzen, damit Sie im Zweifel auf eine angeordnete Quarantäne oder den nachvollziehbaren Wunsch nach Arbeit von zu Hause aus reagieren können.

 

 

Update: Busymouse Hosted Exchange Server offline

09:45 Uhr: Die Server sind wieder online. Bitte starten Sie Ihren PC einmal neu, sofern die Verbindung von Outlook nicht direkt wieder aufgebaut werden kann. 

 

08:26 Uhr: Im Moment sind die Server von Busymouse (Hosted Exchange) offline. An der Lösung wird gearbeitet. Wir informieren Sie hier, sobald es wieder funktioniert. 

 

beA: In Bremen keine aktive Nutzungspflicht zum 01.01.2020

Wie uns die Bremer Senatorin für Justiz mitteilte, ist zum 01.01.2020 für die Bremer Gerichte noch kein Erlass einer RVO zur aktiven Nutzungspflicht des beA geplant.

Wir danken Herr Staatsanwalt Krebs für seine Unterstützung und freuen uns, dass diese wichtige Frage geklärt ist.

Damit sind die Bremer Gerichte auch nach dem 01.01.2020 noch auf dem klassischen Weg UND zusätzliche über beA erreichbar.

 

Sie haben Fragen zum Einsatz von beA in Ihrer Kanzlei? Dann kommen Sie auf uns zu. Herr Pelaccia und Herr Schneider sind gern für Sie da. Schreiben Sie an ra-micro@ius-systemhaus.de oder rufen an unter 0511/59200420. 

Niedersächsisches Justizministerium gibt bekannt: beA – keine aktive Nutzungspflicht zum 01.01.2020

Auf unsere Anfrage hinsichtlich des Inkrafttretens der aktiven Nutzungspflicht des ERV (über beA) für die Anwältinnen und Anwälte vor niedersächsischen Gerichten zum 01.01.2020, hat uns das Niedersächsische Justizministerium freundlicherweise am heutigen Tag geantwortet. 

Demnach strebt man über das Programm eJuNi zwar eine vorzeitige (vor dem 01.01.2022) flächendeckende obligatorische Nutzung des ERV an, jedoch sei zum 01.01.2020 noch nicht mit einer entsprechenden Landesverordnung zu rechnen. 

Dies betrifft jedoch nicht bestimmte Verfahrensausnahmen, wie beispielsweise das eEB und Widersprüche im Mahnverfahren.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns über ra-micro@ius-systemhaus.de.