Seit die E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend ist, erreichen Kanzleien immer mehr Eingangsrechnungen als strukturierte Datensätze – ZUGFeRD, XRechnung, Factur-X. Das ist ein Fortschritt: Beträge, Steuersätze und Zahlungsziele müssen nicht mehr abgetippt werden, sie stehen maschinenlesbar im Dokument. RA-MICRO liest diese Daten in der Funktion E-Eingangsrechnung aus und übergibt sie an die Dispodatei, aus der heraus der Zahlungsverkehr abgewickelt wird.
In der Praxis gab es dabei bislang eine kleine, aber lästige Unschärfe – und genau die adressiert RA-MICRO mit der jüngsten Erweiterung im Modul Fibu I: Die Übergabe aus der E-Eingangsrechnung an die Dispodatei unterscheidet nun ausdrücklich zwischen Rechnungsbetrag und Überweisungsbetrag.
Warum diese Unterscheidung im Alltag zählt
Der Betrag, der auf einer Rechnung steht, und der Betrag, der tatsächlich das Konto verlässt, sind erstaunlich oft nicht identisch. Typische Fälle aus dem Kanzleialltag:
- Skontoabzug: Die Rechnung lautet über 1.190 Euro, bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen werden 2 Prozent abgezogen – überwiesen werden 1.166,20 Euro.
- Teilzahlung: Eine größere Investition in Hardware oder Software wird in Raten beglichen.
- Abzüge nach Reklamation: Eine Position wird einbehalten, während der Rest fristgerecht gezahlt wird.
- Verrechnung mit einer Gutschrift aus einem früheren Vorgang.
Wird in solchen Fällen nur ein einziger Betrag mitgeführt, entsteht eine Lücke zwischen Buchhaltung und Zahlungsverkehr. Entweder stimmt die Überweisung nicht mit der Zahlungsvereinbarung überein, oder der offene Posten wird nicht sauber ausgeglichen und taucht in der OP-Liste als Restforderung auf, die niemand mehr zuordnen kann. Wer schon einmal im Januar nach einem Restbetrag von 23,80 Euro aus dem Vorjahr gesucht hat, kennt den Aufwand, den eine solche Kleinigkeit verursacht.
Was die Erweiterung bringt
Indem die Dispodatei beide Werte kennt, bleibt die Verbindung zwischen Rechnung und Zahlung erhalten. Der Rechnungsbetrag dokumentiert, was gefordert wurde; der Überweisungsbetrag steuert, was tatsächlich angewiesen wird. Für die Kanzlei bedeutet das konkret:
- Weniger manuelle Korrekturen zwischen Rechnungserfassung und Zahlungslauf.
- Saubere offene Posten – Differenzen sind erklärbar statt mysteriös.
- Nachvollziehbarkeit für den Steuerberater, der am Jahresende nicht nachfragen muss, warum Rechnung und Zahlung auseinanderfallen.
- Skonto wird nutzbar, statt aus Bequemlichkeit verschenkt zu werden. Bei 2 Prozent auf zehn Tage entspricht das aufs Jahr gerechnet einer zweistelligen Verzinsung – eine der wenigen risikolosen Renditen im Büroalltag.
Hinzu kommt ein Aspekt, der in der Diskussion um die E-Rechnung gern untergeht: Die Pflicht zur Entgegennahme strukturierter Rechnungen ist das eine – der wirtschaftliche Nutzen entsteht erst, wenn die ausgelesenen Daten auch wirklich weiterverarbeitet werden. Eine E-Rechnung, die am Ende doch ausgedruckt, abgeheftet und manuell in die Überweisung getippt wird, kostet die Kanzlei mehr Zeit als die alte Papierrechnung. Erst die durchgängige Kette von der Erfassung über die Dispodatei bis zum Zahlungslauf macht aus der gesetzlichen Pflicht einen echten Effizienzgewinn.
Das Modul Fibu I kann deutlich mehr, als die meisten nutzen
Diese Erweiterung ist ein gutes Beispiel für ein Muster, das wir bei Kanzleien immer wieder sehen: RA-MICRO Fibu I wird für Basisbuchungen eingesetzt – und ein erheblicher Teil der Funktionen bleibt unberührt. Dabei liegen gerade dort die Zeitersparnisse:
- die automatisierte Verarbeitung von E-Eingangsrechnungen statt manueller Erfassung,
- die Dispodatei als zentrale Steuerung des Zahlungsverkehrs inklusive Fälligkeitsübersicht,
- die OP-Liste als Frühwarnsystem statt als Jahresabschluss-Pflichtübung,
- das Aktenkonto als Bindeglied zwischen Mandat und Buchhaltung.
Der Unterschied zwischen einer Kanzlei, die diese Funktionen nutzt, und einer, die es nicht tut, liegt selten am Programm. Er liegt daran, dass die Einrichtung einmal sauber gemacht und das Team einmal richtig eingewiesen wurde.
Voraussetzung: ein aktueller Versionsstand
Wie bei allen Weiterentwicklungen gilt: Die Funktion steht nur zur Verfügung, wenn eine aktuelle RA-MICRO Version installiert ist – und zwar auf allen Arbeitsplätzen, an denen gebucht wird. Gerade in gewachsenen Netzwerken hinkt regelmäßig ein Rechner hinterher. Ein kurzer Versionscheck bringt hier schnell Klarheit.
Wir holen das Maximum aus Ihrer FiBu heraus
Als RA-MICRO Vor-Ort-Partner aus Hannover unterstützen wir Sie dabei:
- Update- und Versionscheck per Fernwartung – damit neue Funktionen auch tatsächlich ankommen.
- Einrichtung der E-Eingangsrechnung inklusive Übergabe an die Dispodatei und Abstimmung mit Ihrem Kontenrahmen.
- Schulung Ihres Buchhaltungsteams – kompakt, praxisnah und an Ihren eigenen Belegen.
- Prozessberatung, wenn Rechnungsfreigabe, Zahlung und Ablage heute noch über drei verschiedene Wege laufen.
Und wenn Sie parallel darüber nachdenken, wie Sie Schriftsätze schneller erstellen: Mit DictaNet und der auf juristische Texte optimierten Spracherkennung entstehen Texte im Sprechtempo – auch unterwegs, auch aus dem Homeoffice. Wir zeigen Ihnen gern, wie beides zusammenspielt.
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E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de
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