Der 1. Oktober 2026 ist für jede Kanzlei mit Vollstreckungsmandaten ein Stichtag, an dem nichts zu rütteln ist. Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung treten geänderte Formulare in Kraft – und anders als bei den vorangegangenen Umstellungen sieht der Verordnungsgeber keine Übergangsfrist vor. Jeder Auftrag und jeder Antrag, der ab diesem Datum eingereicht wird, muss zwingend die neue Formularfassung verwenden. Für Kanzleien heißt das: Was am 30. September noch korrekt war, ist am 1. Oktober ein Formmangel.
Was sich konkret ändert
Betroffen sind die drei Formulare, die im Vollstreckungsalltag am häufigsten zum Einsatz kommen:
- der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher,
- der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie
- der Antrag auf Erlass richterlicher Durchsuchungsanordnungen.
Parallel dazu tritt am 1. Oktober 2026 das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. RA-MICRO startet zeitgleich eine Pilotphase mit ausgewählten, von der Justiz freigegebenen Gerichten: Erprobt wird die freiwillige Beifügung strukturierter Datensätze im XJustiz-Format bei Anträgen auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Ab dem 1. Januar 2027 ist dieses Verfahren gesetzlich ausdrücklich geregelt; die Übermittlung des strukturierten Datensatzes bleibt freiwillig. Wichtig zu wissen: Werden PDF und maschinenlesbarer XML-Datensatz gemeinsam übermittelt, legt das Gericht seiner Prüfung den XML-Datensatz zugrunde. Nach erfolgreicher Erprobung soll die Funktion ab Januar 2027 allen RA-MICRO Anwendern zur Verfügung stehen.
Das unterschätzte Risiko: der Versionsstand auf dem einzelnen Arbeitsplatz
Die gute Nachricht zuerst: RA-MICRO stellt die aktualisierten Formulare zum Stichtag automatisch bereit. Die Bedingung dafür ist allerdings klar formuliert – es muss die Version 2026.07.001 oder höher im Einsatz sein.
Und genau hier liegt in der Praxis die Stolperfalle. In vielen Kanzleien ist der Server sauber gepflegt, während einzelne Arbeitsplätze hinterherhinken: das Notebook der Kollegin im Homeoffice, der Zweitrechner im Besprechungsraum, der Terminalserver-Client, der seit Monaten nicht neu gestartet wurde. Ein einziger Arbeitsplatz mit veraltetem Stand genügt, damit am 2. Oktober ein Antrag auf dem alten Formular herausgeht – und zurückkommt. Der Schaden ist selten dramatisch, aber immer teuer: verlorene Zeit, verärgerte Mandanten, im schlimmsten Fall ein Rangverlust bei der Pfändung.
Ein zweiter Punkt, der im Tagesgeschäft leicht übersehen wird: Entwürfe, die vor dem 1. Oktober 2026 gespeichert wurden, lassen sich aufgrund der geänderten Formularstruktur nicht automatisch in die neuen Formulare übertragen. Wer also größere Vollstreckungspakete vorbereitet hat, sollte diese entweder noch im September einreichen oder die Neuerfassung nach dem Stichtag fest einplanen.
Ihre Vorbereitung in vier Schritten
- Versionsstand prüfen – auf allen Arbeitsplätzen. Kontrollieren Sie Ende September, ob überall die dann aktuelle RA-MICRO Version installiert ist und tatsächlich verwendet wird. Nicht nur auf dem Server, sondern auf jedem einzelnen Client.
- Gespeicherte Entwürfe sichten. Erstellen Sie eine Liste offener Vollstreckungsentwürfe und entscheiden Sie bewusst: vor dem 1. Oktober raus – oder danach neu erfassen.
- Team informieren. Ihre ReFas und Vollstreckungssachbearbeiter sollten wissen, dass es diesmal keine Kulanzfrist gibt.
- Update-Prozess absichern. Prüfen Sie, ob Ihre Netzwerkumgebung Updates zuverlässig auf alle Geräte verteilt – inklusive mobiler Arbeitsplätze und VPN-Anbindungen.
Wie wir Sie dabei unterstützen
Als RA-MICRO Vor-Ort-Partner aus Hannover kennen wir die Gemengelage aus gewachsener Kanzlei-IT, Terminalservern, Homeoffice-Notebooks und Telefonanlage sehr genau. Für den Stichtag bieten wir Ihnen an:
- Versions- und Rollout-Check: Wir prüfen per Fernwartung, ob auf allen Arbeitsplätzen die erforderliche RA-MICRO Version läuft – und ziehen nach, wo es hakt.
- Update-Betreuung zum Stichtag: Damit das Update nicht am Montagmorgen im Fristendruck stattfinden muss, terminieren wir es planbar.
- Netzwerk- und Infrastruktur-Beratung: Wenn Updates regelmäßig einzelne Geräte nicht erreichen, ist das ein Infrastrukturthema. Wir bringen Ihre Verteilung, Backups und Notfallpläne auf einen belastbaren Stand.
- Effizienz im Vollstreckungs-Workflow: Wer viele Anträge erstellt, gewinnt spürbar Zeit durch das Diktieren mit DictaNet und die auf juristische Texte optimierte Spracherkennung – Sachverhalte und Begründungen entstehen im Sprechtempo statt im Tippen. In Kombination mit Dragon NaturallySpeaking lassen sich auch Arbeitsschritte außerhalb von RA-MICRO per Sprache erledigen.
Jetzt handeln – der Stichtag verschiebt sich nicht
Bis zum 1. Oktober 2026 bleiben nur noch gut drei Wochen. Ein Versionscheck kostet Sie kaum Zeit, verhindert aber genau die Art von Formmangel, die sich später nur mit Aufwand reparieren lässt.
Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihre Kanzlei-IT rechtzeitig vor dem Stichtag:
Telefon: 0511 / 999 88 40
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de
ius Systemhaus – Ihr RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover. Wir sorgen dafür, dass Ihre Technik dann funktioniert, wenn es darauf ankommt.
