Warum die RA-MICRO Volltextsuche Ihre halbe Akte nicht findet – und was die KI daraus macht

Sie wissen genau, dass es da steht. Das Aktenzeichen, der Betrag, der Satz, auf den es ankommt — irgendwo in der gegnerischen Anlage. Sie tippen ihn in die RA-MICRO Volltextsuche. Keine Treffer.

Das Dokument liegt in der Akte. Sie können es öffnen und mit eigenen Augen lesen. Trotzdem behauptet Ihre Kanzleisoftware, es gebe den Begriff nicht. Das ist kein Fehler und kein Bug — und genau das macht es gefährlich.

Der Grund: Für Ihre Software ist das Dokument ein Foto

Ein eingescanntes PDF sieht aus wie Text. Technisch ist es eine Bildaufnahme von Text — dieselbe Sorte Datei wie ein Urlaubsfoto, nur dass zufällig Buchstaben darauf abgebildet sind. Ein Mensch erkennt darin Wörter. Ein Computer sieht helle und dunkle Punkte.

Damit Software den Inhalt lesen kann, muss ein Programm das Bild analysieren und die Buchstaben identifizieren. Dieser Vorgang heißt Texterkennung oder OCR (Optical Character Recognition). Erst danach steht hinter dem Bild auch ein durchsuchbarer Text. Passiert das nicht, bleibt das Dokument für jede Suche unsichtbar.

Der Fünf-Sekunden-Test

Sie müssen dafür nichts installieren und niemanden fragen. Öffnen Sie ein eingescanntes Dokument aus Ihrer Akte und versuchen Sie, mit der Maus einen Satz zu markieren.

  • Der Text lässt sich markieren und kopieren? Dann ist er durchsuchbar. Alles gut.
  • Sie markieren nur ein blaues Rechteck über der ganzen Seite — oder gar nichts? Dann ist es ein Bild. Für die Volltextsuche und für jede KI existiert dieses Dokument nicht.

Machen Sie den Test mit dem, was der Gegner Ihnen zuletzt geschickt hat. Nicht mit Ihrem eigenen Schriftsatz — der kommt aus Word und ist ohnehin Text.

Betroffen ist ausgerechnet das, was Sie nicht selbst geschrieben haben

Und das ist der Kern des Problems. Was Sie selbst erzeugen, ist durchsuchbar — Word speichert Text als Text. Nicht durchsuchbar ist typischerweise alles, was von außen kommt:

  • Schriftsätze und Anlagen der Gegenseite
  • Unterlagen, die Mandanten einreichen — oft abfotografiert mit dem Handy
  • Eingescannte Papierpost
  • Ältere Dokumente aus Beständen, die vor Ihrer Zeit digitalisiert wurden

Also genau die Dokumente, deren Inhalt Sie nicht kennen und deshalb durchsuchen wollen. Bei Ihren eigenen wüssten Sie ja, was drinsteht.

Warum „keine Treffer“ schlimmer ist als eine Fehlermeldung

Wenn Software abstürzt, merken Sie es. Wenn eine Suche nichts findet, sieht das Ergebnis exakt so aus wie die Wahrheit: Es gibt den Begriff in dieser Akte nicht.

Es gibt keinen Warnhinweis. Kein „Achtung, 40 % dieser Akte konnten nicht durchsucht werden“. Sie bekommen ein sauberes, leeres Suchergebnis und ziehen daraus einen Schluss. Ein falsch-negativer Treffer ist unsichtbar — und deshalb der gefährlichste.

Mit KI wird aus dem Ärgernis ein Risiko

Solange nur Menschen suchen, ist das lästig. Sie merken irgendwann selbst, dass Sie das Dokument von Hand durchblättern müssen. Bei KI verschiebt sich das.

Das RA-MICRO KI-Widget analysiert Akten dokumentübergreifend, erkennt Fristen und Risiken, fasst zusammen. Es arbeitet auf dem Text, den es findet. Was als Bild in der Akte liegt, ist für die Analyse nicht vorhanden.

Und jetzt kommt der unangenehme Teil: Die KI sagt Ihnen nicht, dass sie die halbe Akte nicht gelesen hat. Sie fasst zusammen, was sie kennt — und zwar souverän formuliert und im selben zuversichtlichen Ton wie immer. Eine Zusammenfassung, die auf 60 % der Akte beruht, sieht genauso aus wie eine, die auf 100 % beruht. Das ist verwandt mit dem Problem halluzinierter Urteile in der Rechtsrecherche: Nicht das Falsche ist die Gefahr, sondern das Falsche im Gewand des Richtigen.

Eine KI, die von der Akte nichts weiß, ist ehrlich. Eine KI, die die halbe Akte kennt und so tut als sei es die ganze, ist ein Haftungsrisiko.

Für Notare ist es keine Frage der Bequemlichkeit

Beim Elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer ist das Dateiformat vorgeschrieben: Für erzeugte elektronische Dokumente ist PDF/A-1b zu verwenden, für sonstige Dokumente soll es ebenfalls verwendet werden. Bei der Übertragung von Papierurkunden in elektronische Form nach § 56 Abs. 1 BeurkG kommen die Vorgaben der Bundesnotarkammer hinzu — Farbscan, mindestens 300 dpi, BSI-konformes Verfahren.

Die Urkunde liegt danach hundert Jahre im Archiv. Ein Formatfehler fällt hier nicht am selben Tag auf. Siehe dazu auch unseren Beitrag zum Datenschutz im notariellen Rechtsverkehr.

Und beim Versand ans Gericht?

Hier kursiert viel Halbwissen, deshalb genau: Seit dem 1.1.2022 ist für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten nur das Dateiformat PDF zwingend (§ 2 Abs. 1 ERVV). Bestimmte Versionen sind nicht vorgegeben, auch PDF/A nicht. Die Bekanntmachungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVB) sind seit dem ERV-AusbauG nur noch Soll-Vorschriften — Durchsuchbarkeit ist damit keine zwingende Formvorschrift mehr.

Zwingend ist aber die Bearbeitbarkeit nach § 130a Abs. 2 ZPO. Und die Einhaltung der Soll-Vorschriften wirkt wie eine Garantie dafür, dass Ihr Schriftsatz bei Gericht bearbeitbar ist. Wer sie ignoriert, wettet bei fristwahrenden Schriftsätzen darauf, dass es beim konkreten Gericht schon gutgehen wird.

Was Sie dagegen tun können — drei Wege, ehrlich bewertet

  • Von Hand, Dokument für Dokument. Funktioniert und kostet nichts außer Zeit. In der Praxis scheitert es daran, dass niemand daran denkt — und dass man einem Dokument nicht ansieht, ob es nötig ist.
  • OCR im Gerät aktivieren. Naheliegend — und der Denkfehler, den wir am häufigsten sehen. Denn der Scanner erfasst nur, was über das Glas läuft. Alles, was per beA, über den RA-MICRO Posteingang oder per Mail hereinkommt, berührt Ihr Multifunktionsgerät nie. Ausgerechnet die Dokumente, deren Inhalt Sie nicht kennen, kommen nicht aus Ihrem eigenen Scanner. Dazu: Nicht jedes Gerät kann OCR, die Qualität schwankt, PDF/A-1b kommt selten heraus, und jedes Gerät muss einzeln konfiguriert werden.
  • Automatisch, beim Speichern in die E-Akte. Der sauberste Weg setzt nicht am Scanner an, sondern an der Stelle, an der jedes Dokument vorbeikommt: der E-Akte. Genau das macht ius SMARTscanRA-MICRO prüft beim Speichern selbst, ob ein Dokument durchsuchbar ist, und übergibt es bei Bedarf automatisch. Egal ob es aus dem Scanner kam, über beA, über den RA-MICRO Posteingang oder über die Outlook-Schnittstelle. Zurück kommt ein durchsuchbares PDF/A-1b. Die Verarbeitung läuft auf Ihren Systemen, ohne Cloud — Mandantenunterlagen verlassen das Haus nicht. 29 Euro netto pro Kanzlei und Monat im Einführungspreis für die ersten 50 Kanzleien, monatlich kündbar, Einrichtung nach Aufwand. Datenblatt als PDF.

Der Anfang ist der Test

Bevor Sie irgendetwas kaufen: Machen Sie den Fünf-Sekunden-Test an drei gegnerischen Anlagen. Lässt sich der Text markieren, haben Sie das Problem nicht. Lässt er sich nicht markieren, wissen Sie jetzt, warum Ihre Volltextsuche schweigt — und was Ihre KI alles nicht gelesen hat.

Fragen dazu? Telefon 0511 / 9998840 oder vertrieb@ius-systemhaus.de. Wir sind als RA-MICRO Partner bundesweit für Kanzleien und Notariate unterwegs.

Rechtsstand: Juli 2026. Quellen: § 2 Abs. 1 ERVV, § 130a Abs. 2 ZPO, ERVB 2022; für das Notariat die Vorgaben der Bundesnotarkammer zum Elektronischen Urkundenarchiv und § 56 Abs. 1 BeurkG. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

KI direkt in der Kanzlei: Das neue RA-MICRO KI-Widget – und wie ius SMARTscan Ihre E-Akte startklar macht

Künstliche Intelligenz hält Einzug in die anwaltliche Praxis – und zwar nicht als Spielerei, sondern als echter Produktivitätshebel. Mit dem neuen RA-MICRO KI-Widget, buchbar ab dem 15. Juli 2026, steht Ihnen ein leistungsstarker KI-Assistent zur Verfügung, der direkt in Ihrer gewohnten Kanzleisoftware arbeitet. Als Ihr RA-MICRO- und DictaNet-Partner aus Hannover begleiten wir Sie von Anfang an – und sorgen mit unserer Ergänzungslösung ius SMARTscan (vormals ius OCR) dafür, dass Ihre E-Akte die technische Grundlage dafür überhaupt erst mitbringt.

Das Problem: Wissen steckt in der Akte – aber verstreut

Im Kanzleialltag verteilen sich die entscheidenden Informationen häufig über Dutzende Dokumente einer einzigen Akte: Mandantenschreiben, Schriftsätze, E-Mails, Telefonnotizen, Gutachten. Wer sich in einen umfangreichen Vorgang einarbeitet, verbringt viel Zeit mit Lesen, Sortieren und dem Zusammenführen von Fakten. Fristen, Risiken und der rote Faden des Sachverhalts müssen dabei zuverlässig erkannt werden – unter Zeitdruck eine anspruchsvolle Daueraufgabe.

Die Lösung: Das RA-MICRO KI-Widget

Der neue KI-Assistent arbeitet nahtlos in Ihrer RA-MICRO Kanzleisoftware und nimmt Ihnen zeitraubende Routine ab. Er analysiert einzelne Dokumente ebenso wie komplette Aktenkonvolute, erkennt Zusammenhänge dokumentübergreifend und führt die enthaltenen Informationen zu einem klaren, vollständigen Sachverhalt zusammen. Konkret unterstützt Sie das Widget unter anderem bei:

▸ Aktenzusammenfassungen und Sachverhaltsanalysen auf Knopfdruck
▸ der Extraktion von Fristen und dem Erkennen rechtlicher Risiken
▸ der Erstellung aktenbezogener Entwürfe und der Vorbereitung Ihrer Recherche
▸ einer Promptbibliothek, in der Sie bewährte KI-Anweisungen speichern, strukturieren und wiederverwenden

Ein besonderes Highlight ist die juristische Recherche mit validierten Quellen: Die KI-Rechtsprechungsrecherche greift auf eine Wissensdatenbank aus über 800.000 Gerichtsentscheidungen zurück und ergänzt ihre Antworten um Praxishinweise, direkt verlinkte Entscheidungen und zitierte Gesetzesvorschriften. So bleiben KI-Ergebnisse jederzeit nachvollziehbar und eigenständig überprüfbar – ein entscheidender Unterschied zu herkömmlichen Sprachmodellen, die überzeugend formulierte, aber fehlerhafte Antworten liefern können.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein neuer, umfangreicher Vorgang landet auf Ihrem Schreibtisch. Statt sich mühsam durch Hunderte Seiten zu arbeiten, lassen Sie das KI-Widget die Akte zusammenfassen, die relevanten Fristen herausziehen und mögliche Risiken benennen. In wenigen Minuten haben Sie einen belastbaren Überblick – und können sich sofort auf die juristische Bewertung konzentrieren, statt auf das Sortieren von Papier.

Weil das Widget direkt mit der RA-MICRO E-Akte verbunden ist, übergeben Sie Dokumente mit wenigen Klicks an die KI und speichern die Ergebnisse ohne Umwege wieder in der Akte – oder verwenden sie als Word-Dokument, PDF oder E-Mail weiter. Und weil es um die Daten Ihrer Mandanten geht, erfolgt die Verarbeitung datenschutz- und berufsrechtskonform auf Servern innerhalb Europas.

Die Voraussetzung: ius SMARTscan macht Ihre E-Akte lesbar für die KI

So beeindruckend die KI auch ist – sie kann nur mit dem arbeiten, was sie lesen kann. Gescannte Schriftsätze, Bilddateien oder PDFs ohne Textebene bleiben für jede KI unsichtbar. Genau hier setzt ius SMARTscan an, unsere Texterkennung für die RA-MICRO E-Akte.

ius SMARTscan macht alle Eingänge zur E-Akte automatisch durchsuchbar und prüft zusätzlich Ihre bereits vorhandenen Akten auf vollständige Durchsuchbarkeit – fehlende Texterkennung wird zuverlässig nachgeholt. So schaffen Sie in kurzer Zeit die saubere Datenbasis, die das KI-Widget für verlässliche Ergebnisse benötigt. Ihre Vorteile:

▸ Automatische Texterkennung für alle neuen Eingänge zur E-Akte
▸ Nachträgliche Prüfung und Vervollständigung bestehender E-Akten
▸ Verarbeitung vollständig lokal in Ihrer Kanzlei – Ihre Daten verlassen das Haus nicht

Volle Durchsuchbarkeit, maximaler Datenschutz durch lokale Verarbeitung und die perfekte Grundlage für den KI-Einsatz – mietbar bei uns für nur 29 Euro netto pro Monat und Kanzlei.

Ihre Vorteile auf einen Blick

▸ Künstliche Intelligenz genau dort, wo Sie arbeiten – nahtlos in RA-MICRO integriert
▸ Dokumentübergreifende Analyse kompletter Akten inklusive Fristen und Risiken
▸ Juristische Recherche mit Rechtsprechungsdatenbank und nachvollziehbaren Quellen
▸ Datenschutz- und berufsrechtskonforme KI-Nutzung auf europäischen Servern
▸ ius SMARTscan als solide, lokale Datenbasis – günstig und schnell eingerichtet

Jetzt frühzeitig Platz sichern

Die Nachfrage nach dem KI-Widget ist enorm – verständlicherweise möchten es aktuell viele Kanzleien einsetzen. Wir bearbeiten die Anfragen daher streng in der Reihenfolge ihres Eingangs. Melden Sie sich deshalb am besten frühzeitig bei uns: So sichern Sie sich einen guten Platz in der Warteschlange, und wir richten Ihre Kanzlei ein, sobald Sie an der Reihe sind. Gern richten wir Ihnen parallel ius SMARTscan ein und merken Sie für das KI-Widget vor – je früher, desto besser.

Rufen Sie uns an unter 0511 / 99 988 40 oder schreiben Sie an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Wir freuen uns darauf, Ihre Kanzlei fit für die KI zu machen.

Halluzinierte Urteile und erfundene Paragrafen: So verhindern Sie KI-Fehler in der Rechtsrecherche

Künstliche Intelligenz hat in den Kanzleien Einzug gehalten: Schriftsätze werden vorformuliert, Akten zusammengefasst, komplexe Rechtsfragen in Sekunden beantwortet. Doch mit dem Tempo kommt ein Risiko, das viele unterschätzen – KI-Systeme halluzinieren. Sie erfinden Urteile, Aktenzeichen und Paragrafen, die es schlicht nicht gibt. Für eine Kanzlei kann ein einziges erfundenes Zitat im Schriftsatz zum handfesten Haftungs- und Reputationsproblem werden. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Werkzeug lässt sich dieses Risiko zuverlässig ausschließen – ohne auf die Vorteile der KI zu verzichten.

Das Problem: Wenn die KI Urteile erfindet

Große Sprachmodelle wie ChatGPT sind darauf trainiert, sprachlich überzeugende Texte zu erzeugen – nicht darauf, wahrheitsgemäß zu zitieren. Fehlt dem Modell eine echte Fundstelle, erfindet es kurzerhand eine, die täuschend echt aussieht: ein plausibles Aktenzeichen, ein renommiertes Gericht, eine passende Randnummer. Fachleute sprechen von Halluzinationen oder Scheinzitaten. Das Tückische daran: Die erfundenen Angaben wirken auf den ersten Blick vollkommen seriös und lassen sich in der Eile des Kanzleialltags leicht übersehen.

Stellen Sie sich vor, eine KI liefert Ihnen zu einer schwierigen Rechtsfrage die passende Argumentation – inklusive eines höchstrichterlichen Urteils, das Ihre Position perfekt stützt. Der Schriftsatz geht raus, doch das Urteil existiert nicht. Genau das ist weltweit bereits mehrfach passiert: Anwältinnen und Anwälte sind aufgefallen und sanktioniert worden, weil sie sich auf frei erfundene Entscheidungen verlassen haben. Ein einziges nicht überprüftes Zitat kann berufsrechtliche Konsequenzen, den Verlust des Mandats und einen erheblichen Vertrauensschaden nach sich ziehen.

Hinzu kommt ein zweites Risiko: Wer sensible Mandantendaten unbedacht in einen öffentlichen KI-Dienst eingibt, riskiert einen Verstoß gegen die DSGVO und die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht. Und seit Februar 2025 gilt zudem die KI-Kompetenzpflicht – Kanzleien müssen den verantwortungsvollen Umgang mit KI nachweisen können. Die Konsequenz ist für viele ein Dilemma: Auf die Effizienz der KI verzichten oder das Risiko in Kauf nehmen? Beides muss nicht sein.

Die Lösung: Der JURA KI Assistent von RA-MICRO

Genau hier setzt der JURA KI Assistent an, der direkt in RA-MICRO und RA-MICRO Essentials integriert ist. Er wurde speziell für die Anforderungen der Rechtswelt entwickelt und macht aus einer unberechenbaren Blackbox ein überprüfbares, kanzleitaugliches Recherchewerkzeug. Statt einer frei formulierten Antwort, der Sie blind vertrauen müssen, erhalten Sie ein Ergebnis, das Sie in Sekunden gegenprüfen können.

Der Assistent kombiniert dafür zwei entscheidende Sicherheitsmechanismen. Erstens verifiziert er automatisch die von der KI zitierten Gesetze und Urteile auf ihre Echtheit – erfundene Fundstellen werden so entlarvt, bevor sie in Ihren Schriftsatz gelangen. Zitierte Quellen werden zudem direkt verlinkt, sodass Sie sie mit einem Klick im Original nachlesen können. Zweitens anonymisiert er sensible Texte lokal, bevor diese überhaupt an ein KI-Modell übertragen werden. Ihre Mandantendaten verlassen die Kanzlei also nicht im Klartext.

In der täglichen Praxis bedeutet das einen spürbaren Unterschied: Sie recherchieren wie gewohnt schnell, sehen aber auf einen Blick, welche Fundstellen belastbar sind und welche nicht. Statt jedes Zitat mühsam von Hand in externen Datenbanken zu prüfen, erhalten Sie die Bestätigung direkt im Arbeitsprozess. Das spart wertvolle Zeit und gibt Ihnen die Sicherheit, dass in Ihrem Schriftsatz nur belegbare Quellen landen.

Der entscheidende Grundsatz bleibt dabei erhalten: Die KI beschleunigt Ihre Arbeit, aber der Mensch behält den Überblick und die letzte Verantwortung. Der JURA KI Assistent gibt Ihnen genau die Werkzeuge an die Hand, um diese Verantwortung mit gutem Gewissen wahrzunehmen. So verbinden Sie das Beste aus beiden Welten: die Geschwindigkeit moderner KI und die Verlässlichkeit einer geprüften juristischen Recherche.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Automatische Echtheitsprüfung zitierter Gesetze und Urteile – Scheinzitate und halluzinierte Fundstellen werden zuverlässig aufgedeckt.
  • Direkte Verlinkung zur Originalquelle für die schnelle, rechtssichere Gegenkontrolle.
  • Lokale Anonymisierung sensibler Mandantendaten – DSGVO-konform und im Einklang mit der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
  • Nahtlose Integration in RA-MICRO und RA-MICRO Essentials – kein Medienbruch, keine Zusatzsoftware, sofort startklar.
  • Unterstützung der KI-Kompetenzpflicht – Sie nutzen KI nachweislich verantwortungsvoll und dokumentiert.

Machen Sie Ihre Kanzlei KI-sicher – wir begleiten Sie

Künstliche Intelligenz ist gekommen, um zu bleiben. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wie sicher Sie sie einsetzen. Mit dem JURA KI Assistenten holen Sie die Effizienz der KI in Ihre Kanzlei, ohne die Kontrolle über Qualität, Datenschutz und Berufsrecht abzugeben – ein echter Wettbewerbsvorteil für jede zukunftsorientierte Kanzlei.

Als Ihr RA-MICRO- und DictaNet-Partner aus Hannover richten wir den JURA KI Assistenten passgenau für Ihre Kanzlei ein, schulen Ihr Team und sorgen dafür, dass Sie von Tag eins an sicher und produktiv mit KI arbeiten. Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Beratungsgespräch – wir freuen uns auf Sie.

ius Systemhaus – Ihr RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover
Telefon: 0511/9998840
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

KI-Kompetenzpflicht seit Februar 2025: Was Ihre Kanzlei jetzt nachweisen muss – und wie RA-MICRO Sie absichert

Künstliche Intelligenz ist längst im Kanzleialltag angekommen – ob bei der Recherche, beim Entwurf von Schriftsätzen oder beim Diktat. Was viele Kanzleien dabei übersehen: Seit dem 2. Februar 2025 gilt mit Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (KI-VO) die sogenannte KI-Kompetenzpflicht. Und sie betrifft nicht nur große Tech-Konzerne, sondern ausdrücklich auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die KI-Systeme in ihrer Kanzlei einsetzen. Mit dem nächsten Stichtag am 2. August 2026 und den dann greifenden Governance-Strukturen gewinnt das Thema 2026 zusätzlich an Dringlichkeit.

Was die KI-Kompetenzpflicht für Ihre Kanzlei bedeutet

Artikel 4 KI-VO verpflichtet sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen dazu, ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ bei allen Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung dieser Systeme befasst sind. Sobald Ihre Kanzlei also ein KI-Werkzeug einsetzt – etwa zur Texterstellung oder zur Spracherkennung – gelten Sie als Betreiber im Sinne der Verordnung. KI-Kompetenz meint dabei mehr als technisches Grundwissen: Ihr Team muss die Chancen und die Risiken von KI sachkundig einschätzen und Ergebnisse kritisch bewerten können.

Das Problem: Unstrukturierte KI-Nutzung wird zum Haftungsrisiko

In der Praxis greifen Mitarbeitende häufig zu frei verfügbaren KI-Diensten, ohne dass klare Regeln, Freigaben oder Schulungen existieren. Genau hier lauert die Gefahr: Werden Mandantendaten unbedacht in ein öffentliches KI-Modell eingegeben, drohen Verstöße gegen die DSGVO und gegen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO. Hinzu kommt das Risiko fehlerhafter KI-Ergebnisse – etwa erfundener Urteile oder Fundstellen.

Zwar ist ein Verstoß gegen die Kompetenzpflicht selbst nicht unmittelbar bußgeldbewehrt. Kommt es jedoch durch fehlerhafte oder ungeschulte KI-Nutzung zu einem Schaden, kann dies als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation Ihrer Schulungs- und Sicherheitsmaßnahmen wird damit zum entscheidenden Schutzschild für Ihre Kanzlei.

Die Lösung: Sichere, integrierte KI statt unkontrollierter Insellösungen

Der Schlüssel liegt nicht im Verzicht auf KI, sondern in ihrem strukturierten und sicheren Einsatz. Statt auf unkontrollierte Einzeltools zu setzen, sollten Kanzleien auf Werkzeuge vertrauen, die von Grund auf für den juristischen Alltag und die besonderen Vertraulichkeitsanforderungen entwickelt wurden – und die sich nahtlos in Ihre bestehende Kanzleisoftware einfügen. So behalten Sie die Kontrolle über sensible Daten und schaffen zugleich die Grundlage für eine saubere Dokumentation.

Ihre Vorteile mit RA-MICRO, JURA KI Assistent, DictaNet und Dragon

Mit dem JURA KI Assistenten in RA-MICRO nutzen Sie Künstliche Intelligenz datenschutzkonform: Sensible Inhalte werden bereits lokal anonymisiert, bevor sie an ein KI-Modell übertragen werden. Zusätzlich verifiziert der Assistent zitierte Gesetze und Urteile auf ihre Echtheit und verlinkt sie zur schnellen Prüfung – sogenannte „Halluzinationen“ der KI werden so wirksam entschärft. Das nimmt Ihrem Team einen Großteil des Risikos ab und erfüllt zugleich den Kern der Kompetenzpflicht: eine sachkundige, kontrollierte Nutzung.

Auch beim Diktat profitieren Sie von sicherer KI: Mit DictaNet und der auf juristische Texte optimierten Spracherkennung von Dragon NaturallySpeaking erstellen Sie Schriftsätze in einem Bruchteil der Zeit – verschlüsselt und ortsunabhängig, ob im Büro, bei Gericht oder unterwegs. Weil alle Komponenten in die RA-MICRO Kanzleisoftware integriert sind, behalten Sie jederzeit die Kontrolle und können Ihre Arbeitsabläufe revisionssicher nachvollziehen.

Ihre ersten Schritte zur KI-Compliance

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge sind in Ihrer Kanzlei im Einsatz? Legen Sie verbindliche Nutzungsregeln fest, schulen Sie Ihr Team in den Grundlagen und im sicheren Umgang mit Mandantendaten – und dokumentieren Sie diese Maßnahmen nachvollziehbar. Auf dieser Basis setzen Sie mit den richtigen, integrierten Werkzeugen auf eine Lösung, die Effizienz und Rechtssicherheit verbindet.

Jetzt handeln – wir begleiten Sie

Die KI-Kompetenzpflicht ist kein Grund zur Sorge, sondern eine Chance, Ihre Kanzlei zukunftssicher aufzustellen. Wir von ius Systemhaus – Ihr RA-MICRO- und DictaNet-Partner aus Hannover – unterstützen Sie dabei, KI sicher, rechtskonform und nachweisbar in Ihren Kanzleialltag zu integrieren: von der Einrichtung des JURA KI Assistenten über DictaNet und Dragon bis zur passenden IT- und Netzwerkinfrastruktur.

Sprechen Sie uns an! Rufen Sie an unter 0511/9998840 oder schreiben Sie an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Gemeinsam machen wir Ihre Kanzlei fit für die KI-Pflichten 2025/2026.

Passend dazu: Das neue RA-MICRO KI-Widget in der E-Akte · KI in der Rechtsrecherche: Halluzinationen vermeiden