RA-MICRO und die DS-GVO: Aufbewahrungsfristen erfassen, archivierte E-Akten entsprechend löschen

Bei der Aktenanlage mit RA-MICRO besteht nun die Möglichkeit die Aufbewahrungsfrist zu erfassen. Diese finden Sie im Fenster „Akte anlegen“, „Akte ändern“ und bei der „Akte ablegen“

Über die Funktion des E-Akte Archivierung können Sie Akten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, endgültig gelöscht werden.

Die Funktion finden Sie im Bereich der Einstellungen zum RA-MICRO E-Workflow, im Reiter „E-Akte“ und dort bei „E-Akten Archive löschen“.

Um nicht unbeabsichtigt E-Akten zu löschen, sprechen Sie uns hierzu gern an.

0511/59200420. Ihr Ansprechpartner: Frank Rudolph-Pelaccia.

2 Antworten auf „RA-MICRO und die DS-GVO: Aufbewahrungsfristen erfassen, archivierte E-Akten entsprechend löschen“

    1. Sehr geehrter Herr Bronner,

      noch kleiner war in der Tat recht schwierig. So haben wir uns entschieden, das Bild ein bisschen größer zu machen. Vielen Dank für Ihren Hinweis.

      Viele Grüße aus Hannover
      Ihr Team vom ius Systemhaus

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