enercity Opfer von Hackerangriffen – es kann auch Ihre Kanzlei treffen

Der am vergangenen Donnerstag, den 26. Oktober bekannt gewordene Angriff auf die früheren Stadtwerke Hannover, jetzt enercity, zeigt die allgegenwärtige Bedrohung durch Cyberangriffe aus dem Internet.

Nun ist die klassische Anwaltskanzlei weniger wahrscheinlich ein Opfer von gezielten Angriffen durch spezialisierte Hacker, als dass bei den hannoverschen Stadtwerken der Fall ist, dennoch spielen in den letzten Jahren immer häufiger ungezielte Angriffe eine Rolle. Hierbei greifen Hackergruppen große Mengen an Netzwerken gleichzeitig an, um hier über ungeschützte Internetzugänge oder bekannte Sicherheitslücken Zugriff auf das Netzwerk zu erhalten. Ziel ist entweder der Abgriff von Daten, die Platzierung von Verschlüsselungstrojaner, mit anschließender Erpressung oder der Zugriff auf Rechenleistung für kriminelle Zwecke.

Weiterhin verfügen viele Kanzleien nicht über echte Firewalls, welche das Netzwerk grundlegend vor dem Internet abschotten und nur solchen Netzwerkverkehr zu lassen, der seitens des Nutzers gewollt ist. Auch wenn hierdurch keine 100-prozentige Sicherheit erreicht werden kann, so machen Sie es dem Hacker so schwer, dass er lieber zum nächsten Netzwerk übergeht, als einen Weg an Ihrer Firewall vorbei zu finden. Vergleichbar mit einem guten Fahrradschloss.

Genauso wichtig ist das regelmäßige Schließen von Sicherheitslücken. Hierzu ist es wichtig, dass sämtliche Programme auf Ihrem Computer steht auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Dies gilt insbesondere für solche Programme, die mit dem Internet kommunizieren. Zuvorderst natürlich das Betriebssystem selbst, aber auch insbesondere die Microsoft Office-Programme.

Abschließend braucht jeder Arbeitsplatz ein Virenschutz Programm, welches heute deutlich weiter geht, als den Platz nur vor Viren zu schützen. Über komplexe, verhaltensbasierte Routinen, werden insbesondere solche Angriffe erkannt, die sich nicht klassisch einem Computervirus zuordnen lassen. Hier empfiehlt es sich auf Branchengrößen, wie zum Beispiel den Schutz von ESET zurückzugreifen.

Zum Schluss, aber fast am wichtigsten, ist der Einsatz eines Datensicherungsprogramms. Insbesondere für ihren Server, aber auch für all die Plätze, auf denen Programme und Einstellungen zu finden sind, die sich nur mit großem Aufwand wieder herstellen lassen. Oft wird unterschätzt, wie groß der Aufwand ist, einen Arbeitsplatz wieder betriebsfertig zu machen. Ist ein solcher Platz von einem Virus befallen und muss neu installiert werden, sind 3-5 Stunden Dienstleistungen nicht ungewöhnlich. Setzt man die hiermit einhergehenden Kosten für den IT-Dienstleister, sowie auch die Kosten für den Arbeitsausfall an diesem Arbeitsplatz in Relation zu etwa 70 € netto, die eine gute Datensicherungssoftware kostet, wird schnell deutlich, dass man hier am falschen Ende sparen kann. Zumindest die neuralgischen Plätze in der Kanzlei (Berufsträger und Buchhaltung) sollten per regelmäßigen Backups gesichert werden, um im Bedarfsfall schnell wieder betriebsbereit zu sein.

Zu all den vorgenannten Themen haben wir Lösungen für Sie und beraten Sie gerne, welche dieser Lösungen am besten zu ihrer Kanzlei passt. Klar ist, dass eine Einzelkämpfer Kanzlei anders geschützt wird, als eine Wirtschaftskanzlei mit 80 Mitarbeitern.

Sie erreichen uns unter: 0511/59200420 oder per E-Mail an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

Windows 11 Version 22H2 – rechtzeitig aktualisieren

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 20. September hat Microsoft das „Windows 11 2022“-Update der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieses Update ist auch mit der Bezeichnung Version 22H2 bekannt. Mit diesem Update kommen viele neue und sinnvolle Sicherheitsfunktionen, insbesondere zum Schutz vor Cyberangriffen. Aber überdies ist es zum stabilen Betrieb von RA-MICRO notwendig, dass auch Windows stets auf einem aktuellen Stand gehalten wird. Wir empfehlen Ihnen hier rechtzeitig die Aktualisierung durchzuführen. Vermeiden Sie dadurch unnötige Betriebsunterbrechungen, durch eine ungeplante Installation des genannten Updates.

Hierbei unterstützen wir Sie gern und bitten Sie diesbezüglich einen Termin für eine Fernwartung mit uns zu vereinbaren.

Wenn Sie die Installation selbst durchführen wollen, prüfen Sie Ihren Arbeitsplatz regelmäßig auf aktuelle Windows-Updates. Wundern Sie sich nicht, wenn dieses Update für Ihren Computer noch nicht zur Verfügung steht. Manchmal verhindert die eingesetzte Hardware eine sofortige Installation. Wenn Sie wissen wollen, welche Version von Windows bei Ihnen im Einsatz ist, so öffnen Sie das Fenster „Ausführen“ (Windows-Taste + R) und geben dort „winver“ (ohne Anführungszeichen) ein und klicken auf OK. Dass sich dann öffnende Fenster zeigt Ihnen die installierte Windows-Version an.

Zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter 0511/59200420. 

Schicken Sie uns auch gerne eine E-Mail an Support@ius.Systems

Probleme mit Hosted Exchange „Extended Protection“

Bei unserem Partner, der Dogado GmbH (vormals Busymouse), sind nun die neuen Sicherheitsfunktionen für Microsoft Exchange Server aktiviert worden, wie es von Microsoft im Anschluss an die letzten Sicherheitsupdates aus August 2022 empfohlen worden ist (Neue Sicherheitsupdates für Exchange Server (August 2022) – Frankys Web). Leider kommen einige Virenschutzprogramme damit noch nicht zurecht, weshalb es zu wiederholten Abfragen der Anmeldedaten kommt. Hierzu folgenden Hinweistext von unserem Partner:

  

Nach der Aktivierung von Extended Protection in den Hosted Exchange Umgebungen treten in speziellen Kundenkonfigurationen Verbindungsprobleme auf.

Diese möchten wir mit Ihnen teilen, um einen möglichst störungsfreien Betrieb sicherzustellen.

Outlook Kennwort-Abfrage durch Bitdefender Antivirus

Bitdefender bietet ein Feature „Verschlüsselter Webscan“ um auch SSL-verschlüsselte Verbindungen zu untersuchen. Dabei wird die SSL Verbindung durch den Virenscanner aufgebrochen und untersucht. Diese Art von Man-in-the-middle Operationen wird durch Extended Protection jedoch verhindert.

Als Workaround kann die Funktion im Bitdefender Client unter Einstellungen\Verschlüsselter Webscan deaktiviert werden.

Falls Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte für eine nachhaltige Problemlösung Kontakt zum Support-Team von Bitdefender auf.

Outlook Kennwort-Abfrage durch Kaspersky Antivirus

Kaspersky klinkt sich offenbar (möglicherweise je nach Einstellung) ebenfalls in den SSL Verkehr ein und verursacht dabei das Problem.

Als Workaround wissen wir aktuell nur von einer kompletten Deaktivierung der AV-Lösung. Es ist möglich, dass hier das Deaktivieren der Einstellung „Scan encrypted Connections“ das Problem umgeht, dies ist aktuell jedoch noch nicht verifiziert.

Auch hier bitten wir Sie sich an den Kaspersky Support zu wenden.

Bei Rückfragen sind wir gern für Sie da. 

Neue beA Karte nicht rechtzeitig aktiviert. Was nun?

Sie haben neue beA-Karten bekommen, diese aber nicht rechtzeitig bis zum 8.9.2022 aktiviert? Dann müssen Sie jetzt schleunigst handeln:

Sofern Sie nicht über ein Softwarezertifikat verfügen oder eine Mitarbeiterkarte haben, über die eingehende Nachrichten abgerufen werden können, werden Sie sich wohl oder übel an die Telefon Hotline der Bundesrechtsanwaltskammer für das beA wenden müssen. Diese erreichen Sie unter:

030/21787017

Sie werden nicht die einzigen sein, stellen Sie sich also auf lange Wartezeiten ein. Hierüber müssen Sie jetzt Ihre bisherige beA-Karte von Ihrem Postfach trennen.

Anschließend ist die Registrierung der neuen beA-Karte möglich. Wählen Sie hier bitte auf der Seite https://bea-brak.de „Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach

Folgen Sie dem Assistenten unter Verwendung der neuen beA-Karte. Abschließend können Sie sich mit der neuen Karte im beA anmelden.

Thema qualifizierte elektronische Signatur (qeS):

Das gleiche Problem wird Sie bei der qualifizierten elektronischen Signatur treffen. Wenn Sie diese noch nicht übertragen haben, muss das ebenfalls noch erfolgen. Hier haben Sie allerdings das Glück, dass auf der alten beA-Karte diese Signatur noch bis Ende 2022 gültig ist. D. h. für Sie, dass Sie mit der alten beA-Karte im Postausgang von RA-MICRO signieren können. Für den Versand muss dann allerdings die neue beA Karte genommen werden.

Zur Übertragung der Signatur auf die neue Karte (respektive in die Fernsignatur), suchen Sie bitte zunächst eine E-Mail der Bundesnotarkammer, die zum gleichen Zeitpunkt ankam, wie die E-Mail mit der Sie den Empfang der Karte bestätigt haben. Auch der Absender ist hier der gleiche. Als Suchbegriff in Ihrem E-Mail-Programm empfiehlt sich „zs-no-reply@bnotk.de“. Davon ausgehend, dass diese E-Mail älter als einen Monat ist (dann ist der Link abgelaufen), leiten Sie diese bitte weiter an die E-Mail-Adresse „zs@bnotk.de“ und bitten um die Erteilung eines neuen Links zur Übertragung der qualifizierten elektronischen Signatur. 

Sobald dieser Link per E-Mail gekommen ist, schließen Sie bitte die Übertragung der Signatur darüber ab. Halten Sie dazu bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bereit.

Sobald die Signatur übertragen worden ist, können Sie die neue beA-Karte in vollem Umfang verwenden. Zur elektronischen Signatur im Postausgang von RA-MICRO benötigen Sie dann jedoch noch die Software SecSigner, die Sie gerne bei uns einzeln und zu hervorragenden Konditionen erwerben können.

Gern unterstützen wir Sie. Schreiben Sie uns bitte an 

support@ius.systems

Ihr Team des ius Systemhaus

 

 

 

 

Probleme mit der Fernsignatur der BNotK

Seit Anfang dieser Woche haben wir praktisch nur noch mit den neuen beA Karten und der Fernsignatur zu tun. Das Gleiche gilt offenbar auch für die Server der Bundesnotarkammer (BNotK). Aktuell beobachten wir vermehrt Probleme beim Zugriff auf die Fernsignatur. 

Nach nunmehr weit über 200 installierten SecSigner Plätzen, können wir sagen, dass die Software tadellos funktioniert. Probleme mit Netzwerkeinstellungen gibt es kaum und wenn, sind diese schnell zu beheben. 

Was Probleme macht, ist der zuverlässige Zugriff auf die Fernsignatur. Hier wird die BNotK sicherlich in den nächsten Tage die Kapazitäten anpassen. 

Bis zum 08.09.2022 sind die bisherigen Karten noch im vollen Umfang nutzbar (auch nachdem die qeS übertragen worden ist). Nutzen Sie entsprechend noch diese Karten, wenn es Probleme mit dem Signaturzertfikat geben sollte. 

Sie haben noch Fragen rund um das Thema Fernsignatur, neue beA-Karten oder die Nutzung des beA mit RA-MICRO? Schreiben Sie uns an 

support@ius.systems

wird sind gern für Sie da. 

„Fernsignatur“ und RA-MICRO (neue N-Karten und beA-Karte Signatur)

Aktuell sind die Fernsignaturen, die mit den neuen Karten im Anwaltsbereich, wie auch im Notariat ausgeliefert werden, ein spannendes, wie auch ärgerliches Thema.
Zusammengefasst kann man sagen, dass allen Orts Verwirrung herrscht.

Wie RA-MICRO in diesem Newsbeitrag (https://www.ra-micro.de/artikel/news/bea-karten-und-notarkarten-mit-fernsignatur.html) mitteilt, wird die Nutzung des Postausgangs von RA-MICRO künftig den Einsatz der Software SecCommerce voraussetzen.

Wir haben bereits vor 2 Jahren mit diesem Anbieter einen Rahmenvertrag geschlossen und können Ihnen deshalb die Lizenzen sowohl einzeln, als auch preiswert zur Verfügung stellen.

Aktuell und auf absehbare Zeit ist die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) über den Postausgang von RA-MICRO nur noch über diesen Weg zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns gern, damit wir Ihnen die benötigte Anzahl an SecSigner Lizenzen zur Verfügung stellen können.

Sie erreichen uns unter 0511/59200420 oder elektronisch unter

ra-micro@ius-systemhaus.de

Notariat – Die Online Gründung wird digital – Unsere Lösung für Sie

Zum 01.08.2022 kommt die „Online GmbH-Gründung“. Somit können GmbHs, sowie bestimmte Anmeldungen zum Handels- oder Genossenschaftsregister digital durchgeführt werden. Die Bundesnotarkammer erweitert dazu die Funktionen des XNP um Funktionen zur Online-Beurkundung. 

Wir haben hierzu ein Leistungspaket, mit dem Sie auch bei hybriden Beurkundungen eine professionelle Figur machen. Hierzu haben wir ein mobiles Halterungssystem, einen 70″ Flachbildschirm, ein Multimedia-Mini-PC, sowie ein Logitech Meeting-System zusammengeführt, um dem Notariat perfekte Voraussetzungen zu schaffen. Egal, ob Sie alle oder nur einzelne Teilnehmer der Beurkundung online hinzuschalten, das System bietet stets optimal scharfe Bilder in beide Richtungen. 

Der Mini-PC ist leistungsstark genug für RA-MICRO, so dass Sie auch bei klassischen Beurkundungen das System nutzen können, bzw. auch klassische Video-Meetings (z.B. mit RA-MICRO vOffice) durchführen können. 

Da bei unserem System nur ein Stromkabel und ein Netzwerkkabel von der mobilen Station wegführen, hat man das Ganze innerhalb von Minuten durch die ganze Kanzlei bewegt. 

Hier ein paar Bilder des System, welches wir nun schon bei über 10 Notariaten im Einsatz haben:

Die Kamera fokussiert automatisch und nimmt über einen 120° Aufnahmewinkel auch große Besprechungsräume gut auf. Der darin integrierte Lautspreche ist speziell für die Wiedergabe von Sprache optimiert. Ihr Gegenüber ist kristallklar zu hören, während die um die Linse montierten Richtmikrofone aktiv Echos unterdrücken und entsprechend des erkannten Sprechers gezielt den Ton erfassen.

Auf dem Besprechungstisch befindet sich dann lediglich Tastatur und Maus, sowie die Fernbedienung für die Kamera.

Wir liefern die Ware direkt zu Ihnen an und montieren das System dann vor Ort.

Anstelle des Mini-PCs kann auch gern ein vorhandenes Laptop genutzt werden. Hier wird ein USB-C Anschluss empfohlen und ein 5 Meter langes Kabel ist dabei. Ansonsten sind alle Kabel hinter dem Flachbildschirm „versteckt“.

Kontaktieren Sie uns gern, um Ihr individuelles Angebot zu erhalten.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0511/59200420.
Per E-Mail unter: ra-micro@ius-systemhaus.de

Probleme mit der neuen „Fernsignatur“ der BNotK bei beA

Die neuen Anwaltskarten MIT Signaturfunktion funktionieren technisch vollkommen anders, als das bei den bisherigen Karten der Fall ist. 

Bisher wird zum Signieren ein Zertifikat (qeS) auf die Karte geladen und von dort ausgelesen, wenn es gebraucht wird. 

Zukünftig liegt dieses Zertifikat in einem geschützten Bereich der BNotK und wird von dort geladen, wenn man es braucht. Das führt zu erheblichen, technischen Änderungen, was die Signatursoftware angeht.

Unser Partner, die SecCommerce GmbH, bietet mit SecSigner eine Lösung an, die prima mit den bisherigen Karten funktioniert. Für die neuen Karten ist gegenwärtig ein Beta-Test verfügbar, an dem Sie teilnehmen können, wenn Sie uns kontaktieren. 

SecSigner bekommen Sie bei uns zur monatlichen oder jährlichen Miete. Über 100 Kanzleien nutzen bereits die Vorteile von SecSigner. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie Interesse haben:

Sie ereichen uns per E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de oder telefonisch: 0511/59200420. 

 

 

Problem mit neuen Anwaltkarten bei der Bundesnotarkammer

Bitte stelle Sie sich aktuell auf Verzögerungen ein, wenn Sie eine neue beA-Karte bestellen. 

Wir uns gerade von der Bundesnotarkammer mitgeteilt worden ist, kommt es zu Verzögerungen und technischen Problemen. 

Wir versuchen Sie auf dem Laufenden zu halten. 

 

ELSTER: Verzögerte Verarbeitung angekündigt

Aufgrund von Wartungsarbeiten im nachgelagerten System des Bundes, welches zur Überprüfung der steuerlichen Identifikationsnummer dient, wird das Mitteilungsverfahren im Zeitraum vom 2. Mai bis zum 5. Mai nur eingeschränkt, bzw. gar nicht möglich sein.

Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass es in diesem Zeitraum zu Fehlermeldungen kommen, wenn Sie das ELSTER System aus RA-MICRO heraus bedienen.

Nach den uns vorliegenden Informationen, wird die Verarbeitung ab dem 6. Mai wieder möglich sein.

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, freuen wir uns über einen Kontakt unter Telefon: 0511/59200420.

Ihr Ansprechpartner: Frank Pelaccia