Automatisierte Melderegisterauskünfte – Änderungen seit dem 01.05.2017 (1. BMGÄndG)

Zum 01.11.2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten; zuvor war das Melderecht durch die jeweiligen Bundesländer geregelt. Mit Wirkung vom 01.05.2017 wurde das BMG erstmals angepasst (1. BMGÄndG). Ein Kernpunkt der Änderung ist der für die elektronischen Einwohnermeldeamtsanfragen relevante § 49 BMG.

Zur Identifizierung einer Person im Melderegister wurde das „Geschlecht“ als Suchmerkmal wieder zugelassen. Anfragende müssen neben Vor- und Nachnamen weiterhin zwei zusätzliche Suchmerkmale der angefragten Person angeben (§ 49 Abs. 5 BMG). Die Merkmale „Geschlecht“ und „Familienstand“ dürfen nicht zusammen verwendet werden.

Die Änderung führte zu einer signifikanten Verbesserung der Antwortzeiten, insbesondere der Meldeämter, welche Anfragen ohne Angabe des Geburtsdatums zuvor nur manuell bearbeiteten.

Die elektronischen Melderegisteranfragen können direkt aus RA-MICRO vorgenommen werden.

Bei der Einrichtung der RA-MICRO Online Dienste sind wir gern unterstützend an Ihrer Seite. Sie erreichen uns unter: 0511/59700420.

Ausgebucht: Informationsmittag „beA kommt! Wir machen Ihre Kanzlei startklar.“

Unsere ersten drei Termine für jeweils 20 Personen sind ausgebucht.

Wir planen, aufgrund der hohen Nachfrage zwei weitere Termine. Da ab Ende Juni die Sommerferien in Niedersachsen beginnen, haben wir uns hier noch nicht festgelegt.

Melden Sie sich gern weiter zu den angesetzten Terminen an. Wir merken sie in diesem Fall bevorzugt für die neuen Termine vor.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

RA-MICRO Halbjahresversion 2017 verfügbar

Ab sofort stellt RA-MICRO den Patch für die Halbjahresversion online zur Verfügung.

Über die Programmfunktion „Online Patch“, bzw. „Online Update > Auf Patch prüfen“ können Sie diese bei sich herunterladen und einspielen.

Die Verteilung erfolgt gewohnt zentral. Bei Schwierigkeiten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

RA-MICRO empfiehlt die zeitnahe Aktualisierung.

Sie erreichen uns unter: 0511/59200420.

Aktuelle Hinweis zu diesem Update erhalten Sie – wie gewohnt – hier: https://www.ra-micro.de/support.

Termine: Informationsmittag „beA kommt! Wir machen Ihre Kanzlei startklar.“

Die Nutzungspflicht von beA startet am 1.1.2018.

Wir sind darauf gut vorbereitet und wollen sie entsprechend informieren, was bis dahin von ihrer Kanzlei getan werden sollte und wie RA-MICRO sie dabei unterstützt. Hierzu veranstalten wir am

7. Juni
14. Juni
und am 16.6.2017, jeweils von 13 bis 14:30 Uhr einen „Informationsmittag“.

 

Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten der elektronischen Aktenführung mit RA-MICRO vor, zeigen den gegenwärtigen Stand der RA-MICRO-Schnittstelle zu beA und haben auch einen bewährten Dokumentenscanner, dessen Arbeitserleichterungen wir Ihnen praktisch vorführen.

Wir haben die Termine auf jeweils 20 Teilnehmer begrenzt und vergeben die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldung. Pro Kanzlei können zwei Mitarbeiter teilnehmen.

Sie möchten teilnehmen? Sehr gern! Bitte nutzen Sie das beigefügte Anmeldeformular. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nur dann erfolgt, wenn wir diese zuvor bestätigt haben.

beA – Workshops – nur Anmeldung

Für Ihre Fragen erreichen Sie uns unter: 0511/59200420.

RA-MICRO E-Akte – Rubriken

RA-MICRO E-Akte: Rubriken – Bringen Sie Farbe ins Spiel.

Mit den Rubriken bietet Ihnen RA-MICRO die Möglichkeit eine optische Strukturierung Ihrer E-Akte einzurichten. Sie können jeder Rubrik eine individuelle Farbe zuweisen und sich dadurch auf einen Blick innerhalb der Akten orientieren.

Zudem bietet RA-MICRO eine praktische Filterfunktion in der E-Akte, mit der Sie den Inhalt einer Akte schnell auf die Dokumente einer Rubrik reduzieren.

Sie sehen, RA-MICRO unterstützt Sie und erleichtert Ihnen den wichtigen Umstieg auf die elektronische Aktenführung.

Jetzt wissen Sie noch nicht, wie es genau funktioniert? Kein Problem: Wir unterstützen Sie gern. Rufen Sie uns an unter: 0511/59200420.

beA News

Aktuell bekommen wir bei RA-MICRO wöchentlich 2-4 Gerichte hinzu, die am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen und entsprechend als Kommunikationsziele zur Verfügung stehen. Es wird also.

Parallel dazu entwickelt die BRAK das beA weiter und stellt mit dem neusten Update unter anderem folgende neue Funktionen zur Verfügung:

  1. Die sichtbarste Neuerung ist, dass rechts neben den bisher schon vorhandenen Reitern „Nachrichten“ und „Einstellungen“ im Hauptmenü ein neuer Reiter „Berichte“ hinzugefügt wird. Hiermit lassen sich von Benutzern mit dem entsprechenden Recht (Recht 22 – Berichte erstellen und verwalten) anhand definierbarer Filterkriterien Auswertungen über beA-Postfächer erstellen. Beispielsweise lässt sich anhand des Aktenzeichens eine Auflistung über alle in einem Verfahren versandten Nachrichten erstellen.
  2. Bislang konnten im beA nur Nachrichten an jeweils einen Empfänger versandt werden. Jetzt ist es möglich, eine Nachricht an mehrere Empfänger zugleich zu versenden.
  3. Mit der Schaltfläche „Fehlerhafte Empfänger entfernen“ lassen sich Empfänger einer Nachricht, die nicht erfolgreich erreicht werden konnten, als Empfänger aus einer Nachricht löschen. Die Schaltfläche ist nur sichtbar, falls die Nachricht sich im Postausgang befindet und der Übermittlungs-Status der Nachricht „fehlerhaft“ ist.
  4. Mit dem gelegentlich so bezeichneten Kanzleieingangspostfach („Sicht: Posteingang aller Postfächer“) stand bislang eine vordefinierte Sicht zur Verfügung, mit der der Posteingang aller Postfächer, für die der jeweilige Benutzer berechtigt ist, zusammenfassend dargestellt wurde. Künftig lassen sich derartige Sichten frei definieren. Die Funktionalität steht unter „Einstellungen“ zur Verfügung. Die bisherige vordefinierte Sicht entfällt und kann ggf. manuell erneut angelegt werden.
  5. Aus den Standardordnern wie dem Posteingang und aus den eigenen Sichten lassen sich zudem nun Hervorhebungen konfigurieren. Über diese Funktion ist es möglich, nach definierbaren Kriterien Nachrichten in dem jeweiligen Ordner bzw. der jeweiligen Sicht farblich hervorzuheben.
  6. Über den Dialog „anzuzeigende Spalten auswählen“ ist es möglich, für die Spaltensortierung eines Ordners eine Einstellung zu speichern.
  7. Benutzerrechte können nun auf einen definierten Zeitraum beschränkt vergeben werden.
  8. Über den Dialog „Zugang löschen“ kann der Zugang eines Mitarbeiters zum beA (nicht Postfachbesitzers) gelöscht werden.
  9. Im Kopf einer angezeigten Nachricht steht zudem nun eine Funktion („Status prüfen“) zur Prüfung von sogenannten Containersignaturen zur Verfügung.

Wenn Sie in Ihrer Kanzlei zu beA oder der Einführung der elektronischen Aktenführung beraten werden möchten, sind Sie bei uns genau richtig. Wir beraten Sie professionell, konzentriert und erfahren.

Sie erreichen uns unter: 0511/59200420.
Ihr Ansprechpartner: Frank Rudolph-Pelaccia.

RA-MICRO und beA

beA-Schnittstelle in RA-MICRO?

Bislang herrscht hier Fehlanzeige? Nun, das kommt darauf an, was man unter „Schnittstelle“ versteht. Es gibt innerhalb von RA-MICRO bereits eine Anbindung an beA. Hierzu können Sie Daten an einen beA-Ordner exportieren und sich die Dateien aus diesem in beA importieren.
Zugegeben, das ist noch ziemlich viel Handarbeit, aber immerhin eine Schnittstelle.

Daten, die auch beA kommen, können über einen Import-Pfad eingelesen werden. Dabei verarbeitet RA-MICRO auch die ZIP-Dateien, die beim Download aus beA erstellt werden.

Das ist doch schon einmal respektabel!

Mehr ist in Ferne in Sicht. Allerdings müssen die BRAK und ATOS erst einmal detailliertere Beschreibungen der Schnittstelle liefern. Aktuell ist aus der Sicht RA-MICROs die Haftungsfrage noch derart unklar, dass eine Schnittstelle nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Konkrete Fragen oder gar ein Wechselwunsch zu RA-MICRO? Sie erreichen uns unter: 0511/59200420.

Probleme Umstellung EGVP auf beN (besonderes elektronisches Notarpostfach)

Wie uns gestern durch den Support der Bundesnotarkammer bestätigt worden ist, gibt es im Moment Schwierigkeiten bei der Umstellung von EGVP zu beN.

Als RA-MICRO Partner betrifft unsere Kunden das insbesondere, da die Nutzung der Schnittstelle zu EGVP im Notariat seit dem 01.04.2017 nicht mehr unterstützt wird.

Der Support der Bundesnotarkammer versicherte uns, das Problem schnellstmöglich zu lösen.

Aktuell bekommt man die Fehlermeldung, dass die EGVP-ID, das Zertifikat und die EGVP-PIN nicht zusammenpassen würden.

Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald das Problem beseitigt worden ist.

Vortrag: beA – erste praktische Erfahrungen – beim Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover e.V.

Am 26.04.2017 findet die Mitgliederversammlung Rechtsanwalts- und Notarverein in Hannover statt. Unser Mitarbeiter, Herr Frank Rudolph-Pelaccia, wird in diesem Rahmen einen Vortrag zum Thema „beA – erste praktische Erfahrungen“ halten.

Wenn auch Sie hierzu Beratungsbedarf zu beA oder der elektronischen Aktenführung, sowie beN, EGVP oder dem ElRV haben, kommen Sie gern auf uns zu. Wir beraten Sie kompetent und umfassend.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0511/59200420.