Aktive beA-Nutzungspflicht ab 2021 für die Fachgerichtsbarkeiten in Bremen

Wie Dr. Stefan Rinke auf  Aktive beA-Nutzungspflicht ab 2021 für die Fachgerichtsbarkeiten in Bremen – News – Artikel (ra-micro.de)   berichtet, starten das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, das Sozialgericht, Verwaltungsgericht und Finanzgericht Bremen sowie das Landesarbeitsgericht, das Landessozialgericht und das OVG Bremen ab dem 01.01.2021 in die aktive Nutzungspflicht. 

Es wird also ernst und wieder einmal „kurz vor knapp“. Bitte schaffen Sie alle Voraussetzungen, um per beA arbeiten zu können. Ideal ist es aus RA-MICRO heraus, wie wir in unserem Youtube Kanal >> ius Systemhaus – YouTube << zeigen. 

Wichtig und zuforderst: Laden Sie die elektronische Signatur auf Ihre Karten. Ohne diese kommen Sie schnell an die Grenzen. Ebenso wichtig: Schaffen Sie die technischen Voraussetzungen. In RA-MICRO ist dazu der Einsatz von Omnipage geboten, um die Anlagen und auch die eigenen Schriftsätze gemäß der juristischen Vorgaben (ERRV) korrekt zu übermitteln. 

Bei Fragen sind wir für Sie da: 0511/59200420 und ra-micro@ius-systemhaus.de.

 

 

AG Lünen bittet um Schriftsätze per beA

Wie aus der beigefügten PDF Datei zu ersehen, bittet das AG Lünen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Amtsgerichtsbezirks Lünen ab Oktober 2020 in Zivilsachen die Übersendung von Schriftsätzen nur noch per beA vorzunehmen.

Mit dem Einsatz von RA-MICRO sind Sie bestens auf den elektronischen Rechtsverkehr vorbereitet. Kanzleien, die mit RA-MICRO arbeiten können sich also – nicht nur – im Amtsgerichtsbezirks Lünen entspannt zurücklehnen.

Sie arbeiten noch nicht mit RA-MICRO oder beA aus RA-MICRO heraus?

Dann kommen Sie schnellstmöglich auf uns zu!

Info AG Lünen (PDF Datei)

So arbeitet RA-MICRO mit vOffice

Auch bei uns wird mit vOffice – als Teil der RA-MICRO Organisation – gearbeitet. Gern beraten wir Sie und unterstützen bei der Einführung des vOffice in Ihrer Kanzlei. 

So bekommen Sie auch bei uns die komplett Video-Konferenzausstattung – vom Einzelplatz mit WebCam, bis zum Konferenzraum mit Kamera-Systemen, Raummikrofonen und geeigneten Fernsehern/Beamern. 

Ihr Kontakt: ra-micro@ius-systemhaus.de oder 0511/59200420. 
Ihre Ansprechpartner: Frank Pelaccia und Manuel Schneider. 

 

beA aktive Nutzungspflicht in Niedersachsen erst 2022

Wie uns heute das Niedersächsische Justizministerium auf Anfrage mitteilte, wird es keine (teilweise) Einführung einer aktiven Nutzungspflicht des ERV zum 01.01.2021 geben.

Das heißt,  dass die niedersächsichen Gerichte noch bis zum 31.12.2021 klassisch erreichbar sind. Ab dem 01.01.2022 startet dann verbindlich die aktive Nutzungspflicht.

Die seit dem 01.01.2020 gilt die passive Nutzungspflicht, die alle zugelassenen Rechtsanwälte dazu verpflichtet Eingänge im beA zu bearbeiten.

Die aktive Nutzungspflicht bedeutet, dass Gerichte (mit wenigen Ausnahmen) nur noch per beA adressiert werden können. Fax, Post und Gerichtsbriefkasten entfallen dann und derart übermittelte Schreiben gelten als nicht zugegangen.

Nur noch 15 Monate, um Ihre Kanzlei hierauf einzustellen. Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten, die RA-MICRO Ihnen bei den Arbeitsabläufen bietet.

Sie erreichen uns unter 0511/59200420 oder per Mail an: ra-micro@ius-systemhaus.de.

Ihr Team des ius Systemhaus.

beA und die Uhrzeit

Vermehrt erreichen uns Kanzleien, die Probleme mit der beA Anmeldung, der Nutzung des Posteingangs oder -ausgangs von RA-MICRO oder der Abgabe von eEBs haben. Bei einer überwiegenden Anzahl fällt auf, dass die Computerzeit falsch ist. 

Normalerweise aktualisiert Windows 10 die Uhrzeit zuverlässig über das Internet. In Netzwerken kann und sollte (!) die Aktualisierung jedoch über den Server laufen und dort sieht die Lage oft anders aus. 

Prüfen Sie also (anhand Ihres Handys), ob die Windows Uhrzeit bei Ihnen richtig ist (eine Minute ist schon relevant). Wenn nicht, kontaktieren Sie uns oder Ihren IT-Partner. 

RA-MICRO fördert Ausbildungsplätze

Wenn Ihre Kanzlei in 2020 ausbildet, unterstützt Sie RA-MICRO im Rahmen eines Ausbildungspakets dabei. Gefördert wird je neuer Ausbildungsstelle eine RA-MICRO Lizenzerweiterung. 

Hierbei zahlen Sie in den ersten 24 Monaten für diese Lizenzen nichts! 
Erst ab dem 3. Ausbildungsjahr fällt das Fullserviceentgelt (FSE) an. 

Zusammen mit unserem Partner ReFa24 (https://refa24.de), bieten wir Ihnen für Ihre neuen Auszubildenden einen kostenfreie Grundlagenschulung RA-MICRO per Video, im Rahmen der genannten Lizenzerweiterung an. 

Sie haben Interesse oder Fragen: Schreiben Sie uns eine E-Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de oder rufen Sie uns an unter 0511/59200420. 

RA-MICRO und DictaNet – Neues Supportsystem

In Zeiten des Corona-Virus musste sich RA-MICRO überlegen, wie die Supportcentren weiterhin produktiv arbeiten können. Die Mitarbeiter befinden sich überwiegend im Homeoffice und somit ist ein direkter, persönlicher Austausch nicht möglich. 

Die Lösung: Ein neues Ticketsystem, vollständig in RA-MICRO integriert. Sie erreichen es über den Supportdesk, hier ein paar Screenshots, zur Anleitung:

Hier finden Sie den Supportdesk:

Wenn Sie mit der Maus über die Symbole fahren, erhalten Sie einen Tooltip mit den Programmbereichen, die Sie dort jeweils erreichen können: 

 

 

 

 

Vor der ersten Nutzung müssen Sie einmal der Datenschutzvereinbarung zustimmen:

Dann ist zu entscheiden, ob Sie einen direkt Chat nutzen wollen oder eine Nachricht an den Suppport absetzen:

So sieht es aus, wenn Sie eine Nachricht erstellen wollen. Einfach noch Ihren Namen und die Problembeschreibung eingeben und die Nachricht absenden. Der Support meldet sich dann bei Ihnen:

Die ersten Erfahrungen sind überaus positiv. Die Reaktionszeiten sind sehr gut und durch die gemeinsame Nutzung ist ein Wissensaustausch innerhalb des RA-MICRO Anwendersupports auch viel leichter geben, wodurch auch komplexere Probleme schneller gelöst werden können. 

Wenn der Support nicht weiterkommt und aktiv an den Vor Ort Partner verweist, sind wir gern für Sie da. Rufen Sie uns an: 0511/59200420 oder per Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de.

 

RA-MICRO – Bleiben Sie up to date!

Da wir im täglichen Support immer wieder feststellen, dass vielen Anwendern von RA-MICRO nicht bekannt ist, dass es einen Unterschied zwischen „Update“ und „Patch“ gibt, hier eine kurze Erklärung: 

RA-MICRO liefert etwa zweimal pro Jahr ein „Update“. In der aktuellen Fassung „2020.1“. In der Regel zum Ende des Jahres und einmal zur Mitte des Jahres. Dieses Update kann (!) automatisch heruntergeladen werden, wenn Sie das in den Einstellung des „Online-Update“ von RA-MICRO so einstellen. 
Sofern es zwischen diesen beiden Updates eine gesetzliche Änderung gibt, die sich auf die Funktionen des Programms auswirkt (z.B. die Änderung der Mehrwertsteuer), kann auch „zwischendurch“ ein Update erfolgen. 

Alle Aktualisierungen zwischen diesen beiden Updates  sind sogenannte „Patches“. Ein Patch behandelt in der Regel Funktionserneuerungen, befasst sich mit Versionsmerkmalen und bringt Anpassungen, die nicht allgemein relevant sind. Deshalb wird ein solcher Patch stets manuell eingespielt. Patches gibt es im Moment ca. zweimal pro Monat. 

Hier ein Screenshot, wie Sie das aktuelle Patch herunterladen können:

Unsere Empfehlung: Entscheiden Sie selbst. Wollen Sie immer auf dem neusten Stand sein – mit dem Risiko, dass auch etwas einmal nicht ausgiebig getestet werden konnte? Dann prüfen Sie regelmäßig auf „Patches“. 
Gehen Sie lieber auf „Nummer sicher“, dann stellen Sie sich das automatische Update ein und nutzen die halbjährlichen Updates. 

Empfehlung: Schulung zur Umsatzsteueränderung zum 01.07.2020

Unsere Schulungspartnerin, Frau Lemke von ReFa24.de hat ein Webinar am 25.06.2020 im Angebot, was wir allen Anwendern nur ans Herz legen können. 

Link zur Anmeldung. 

Denn während die Einstellungen im Programm schnell gesetzt sind, gibt es komplexe Sachverhalte in der täglichen Praxis zu beachten. Das betrifft, unter anderem sowohl Leistungszeiten, als auch Vorschuss- und Schlussrechnungen. Aber auch Datenübermittlungen an den Steuerberater der Kanzlei spielen eine Rolle; wie auch An- und Vorauszahlungen von Eingangsrechnungen.

Nutzen Sie das Angebot. 

Ihr Team des ius Systemhaus. 

Umsatzsteueränderung – kein Problem bei RA-MICRO

Die kommende Änderung der Umsatzsteuer ist in RA-MICRO kein Problem. Sie legen in den „Allgemeinen Einstellungen“ (im Bereich „Kanzlei“) fest, welcher Steuersatz im Standard gelten soll: 

 

Darüber hinaus prüfen Sie bitte Ihren Kontenplan. Dort sollte – keine – Umsatzsteuer hinterlegt sein, damit RA-MICRO hier auf den Umsatzsteuersatz aus den allgemeinen Grundeinstellungen zurückgreift. Als Ausnahme gelten natürlich solche Konten, deren Umsatzsteuersatz reduziert ist. Haben Sie jedoch hier noch 19% stehen, löschen Sie diese bitte raus oder passen es manuell zum Stichtag auf den geltenden Steuersatz an. 

 

Wenn Sie sich noch unsicher sind, freuen wir uns über einen Anruf unter 0511/59200420. 

Schreiben Sie alternativ eine E-Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de. Ihr Systemhaus für Berufe des Rechts.