beA – die letzten Meter! Wir begleiten Sie auf YouTube

Am 01.01.2022 wird die aktive beA Nutzung – sprich der Versand an Gerichte – obligatorisch und alternativlos. 

Wir befinden uns also auf den letzten Metern. Für diejenigen, die sich bisher nicht intensiv vorbereitet haben und nun noch vor offenen Fragen stehen, haben wir auf unserem YouTube-Kanal einige Videos vorbereitet. Wir zeigen dort in aller Kürze, wie Sie RA-MICRO mit beA verbinden, aus Word und der e-Akte heraus Schreiben und Anlagen übersenden, Ihre e-Akte und den Posteingang anpassen und wie die Sache mit den eEBs funktioniert.

Hier gelangen Sie zu unserem Kanal: 
https://www.youtube.com/channel/UCFIsLii_CUYTEppItTXEU3g

Wir freuen uns über ein Feedback, wie auch über Anregungen und Kritik. Schreiben Sie uns an: ra-micro@ius-systemhaus.de

Ihr Team des ius Systemhaus
Ihr RA-MICRO Partner aus Hannover

beA ab 2022 ohne Texterkennungspflicht

Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat eine neue Bekanntmachung zu § 5 ERVV erlassen.
Eine Texterkennungspflicht ist darin nicht mehr enthalten.

Da die Verordnung zum 1.1.2022 in Kraft tritt, kann dann auf die Texterkennung im RA-MICRO beA-Postausgang verzichtet werden. Wir empfehlen dringend weiterhin die Nutzung einer Texterkennung (OCR) für die Volltextsuche in der E-Akte. Aufgrund der rasanten Zunahme von elektronischen Dokumenten in der Anwaltskanzlei, ist ein vorhandenes Volltext-Archiv eine nicht zu unterschätzende Arbeitserleichterung im Kanzleialltag.

Die Verordnung finden Sie hier (Bundesanzeiger): ERVB 2022

Eine Kommentierung von RA-MICRO (dort Rechtsanwalt Dr. Stefan Rinke) finden Sie hier: RA-MICRO News vom 07.12.2022

Tolles RA-MICRO Angebot: Umfrage zur Weiterentwicklung des Programms

RA-MICRO bietet unter dem nachstehenden Link die Möglichkeit, aktiv an der Weiterentwicklung des Programms teilzuhaben. Hierzu wurde ein Umfrage generiert, für deren Teilnahme Sie als Dankeschön einen kostenlosen Eintrag in den deutschen Anwaltssuchdienst (DASD) für ein Jahr erhalten.

Wir empfehlen uneingeschränkt die Teilnahme. Bei welchem Hersteller wird man schon so eng in die Entwicklung eingebunden?

Hier geht es zur Teilnahme: RA-MICRO Umfrage zur Programmentwicklung

beA aktive Nutzungspflicht ab dem 01.01.2022

Wir weisen Sie auf einen schönen Artikel zu dem Thema hin: 

Pflicht zur beA-Nutzung: Was Anwälte beachten müssen (lto.de)

Bitte nutzen Sie die verbleibende Zeit, um sich insoweit fit zu machen, dass Sie per beA versenden können. 

Wenn Sie es bisher nicht mit RA-MICRO machen, ändern Sie das! Es spart wahnsinnig (!) viel Zeit. 
Insbesondere in der Kombination mit einer konsequenten Nutzung des E-Workflows, finden Sie in RA-MICRO eine großartige Lösung für den Kanzleialltag. 

Einen kleinen Eindruck vermitteln wir Ihnen hier: 

<https://bit.ly/3dad2X1> (dieser Link führt Sie zu unserem YouTube Kanal).

RA-MICRO beA Schnittstelle – mögliche Störung angekündigt für den 03.03.2021

Der beA KSW-Support (Kanzleisoftware-Support) hat mitgeteilt, dass in der Nacht von Dienstag (02.03.2021) auf Mittwoch (03.03.2021) auf der Produktionsumgebung das beA Release 3.3.1 installiert wird. Mit dem beA-Release 3.3.1 wird eine Aktualisierung auf die JAVA-Version 11 für die Client-Security und das KSW-Toolkit durchgeführt. Funktionale Änderungen werden in diesem Release nicht vorgenommen.

Diese Umstellung kann jedoch dazu führen, dass am 3. März 2021 eine Anmeldung am beA Server nicht möglich ist und somit der Versand und Empfang von beA-Nachrichten temporär nicht stattfinden kann.

Übergangslösung:

Der Versand und Empfang von beA-Nachrichten kann zu einem späteren Zeitpunkt erneut versucht werden. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, ist der KSW-Support zu kontaktieren.

Lösung:

Hierzu muss der KSW-Support kontaktiert werden. Informationen zum KSW-Support sind unter https://portal.beasupport.de/external/c/anwendersupport zu finden.

Stellen Sie sich also rechtzeitig auf mögliche Probleme ein.

Bei Fragen zu beA, sowie dessen Anwendung aus dem RA-MICRO Programm heraus, sowie auch mit der Online-Anwendung kontaktieren Sie uns gerne unter

0511/59200420 oder per E-Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de

 

 

Videoschulung “RVG 2021 mit Exkurs USt-Erhöhung auf 19 %” – mit RA-MICRO-Bezug

Wir legen Ihnen das Schulungsangebot unserer Dienstleistungspartnerin Frau Lemke, von ReFa24 ans Herz.

Schulungen sind immer wichtig … Insbesondere, wenn es um ihr Geld geht. Die richtige Anwendung der Änderungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wirken sich direkt auf Ihren Kontostand aus. Sparen Sie also nicht am falschen Ende und nutzen dieses hervorragende Angebot:

https://rvg2021.de/product/videoschulung-rvg-2021-mit-exkurs-ust-erhoehung-auf-19-mit-ra-micro-bezug

Wenden Sie den Gutscheincode IUS2021 an und freuen Sie sich über diesen kleinen Bonus!

 

RA-MICRO: KostRÄG am 01.01.2021 in Kraft getreten

Die Reform ist da und Sie können diese nicht nutzen?

Dann starten Sie bitte in RA-MICRO das Modul „Online Update“. Spielen dort – sofern angeboten – zunächst den Patch vom 17.12.2020 ein. 

Nach dem notwendigen Neustart des Programms und der Installation des Updates starten Sie erneut „Online Update“ und wählen dort „

Nach einem abschließenden Neustart finden Sie die neue Gebührentabelle an folgender Stelle:

Schulungen zu diesem für alle Kanzleien enorm wichtigen Thema, finden Sie unter RVG Reform 2021 – RVG 2021 / KostRÄG 2021 – Seminare rund um die Gebührenerhöhung für Rechtsanwälte

Einem Angebot unseres Partners ReFa24 – Doris Lemke. 

Wir haben sogar einen Rabattcode für Sie… Schreiben Sie einfach an ra-micro@ius-systemhaus.de und wir teilen Ihnen diese ohne weiteres mit!