RA-MICRO und § 2 Abs. 1 ERVV

Mit der zum 01.07.2019 in Kraft tretenden Verordnung, müssen übermittelte Schriftsätze und Anlage elektronisch durchsuchbar sein. 

Bei der Nutzung von RA-MICRO dürfen sie davon ausgehen, dass dies für den Schriftsatz bereits erfüllt ist. Was ist aber mit den Anlagen? So sie die Anlagen selbst digitalisiert haben, konnten sie beispielsweise beim einscannen festlegen, dass die Speicherung inklusive einer Texterkennung erfolgt. So sie aber diese Möglichkeit entweder nicht haben oder Anlagen beifügen, die extern erstellt worden sind (zum Beispiel von Mandanten) wird die Überprüfung und nachträgliche Texterkennung recht mühsam.

Hier hat RA-MICRO, mit der Integration der Software Nuance OmniPage, eine sehr praktische und durchdachte Lösung geschaffen. Sie können auf einem beliebigen Platz der Kanzlei diese Software installieren und RA-MICRO so einstellen, dass die Texterkennung (OCR) nur dort erfolgt. Sodann werden sämtliche Dokumente durchsuchbar gemacht.

 

Gern liefern wir Ihnen die Software unterrichten diese für Sie optimal ein. 

Kontaktieren Sie uns unter: 0511/59200420 oder ra-micro@ius-systemhaus.de

 

LSG Darmstadt – Rechtsprechung Computerfax

Das Computerfax ist noch kein Relikt aus früheren Zeiten, sondern ungebrochen aktuell. Wo technisch möglich, ist es stets deutlich leichter ein Computer Fax zu übermitteln, als beispielsweise den elektronischen Rechtsverkehr (insbesondere beA) zu verwenden.

Das Landessozialgericht Darmstadt hatte jüngst wieder mit dem Thema zu tun. Durch diese Rechtsprechung (L 6 SF 1/18 DS) wird eine weitere Anwendungsvariante geklärt. Weiterhin ist das Computerfax ein zugelassener Übermittlungsweg, sofern man sich an grundlegende Spielregeln hält. Das Portal ERVJustiz.de fast in dem folgenden Artikel diese plastisch zusammen.

Kommen Sie auf uns zu, wenn auch Sie sich noch für die Einrichtung des Computerfaxes interessieren. Insbesondere im Hinblick auf den Empfang von Faxen, ist das Computerfax eine ernst zu nehmende Option, da der ansonsten notwendige Scanprozess eingespart wird. Mit der von uns favorisierten Faxsoftware, ist aber auch der Versand denkbar leicht und in vielen Fällen die noch bessere Alternative zum beA.

Sie erreichen uns unter: 0511/59200420. Oder per E-Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de.

RA-MICRO – aktueller Patch für SecSigner 6

Zur Einbindung der aktuellen Version des SecSigners, der im Rahmen des beA für die Signatur der Schriftsätze verwendet werden kann, bietet RA-MICRO den aktuellen Patch vom 29.01.2019 an.

Zum Laden des Patches, starten Sie RA-MICRO mit Verwalterrechten. Wechseln Sie dann in die Karte „Kanzlei“, dort auf „Online Update“. Unten in der Mitte finden Sie dann „Patch prüfen“. Dies bitte auswählen und den Download abwarten.
Mit dem Beenden des RA-MICRO Programms, startet dann das Update.

Sollten Sie einen Terminal-Server einsetzen, wird die beschriebene Funktion gesperrt sein. Wenden Sie sich dann an Ihren Administrator oder an uns.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns:
Telefon: 0511/59200420
E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de

RA-MICRO: OMA = Online Mandats-Aufnahme

Warum diesen kostenfreien Service von RA-MICRO nicht jede Kanzlei nutzt, ist uns vollkommen schleierhaft. Wir arbeiten aber in den nächsten Monaten daran, es zu ändern.

Hier können Sie sich schon einmal ansehen, was der Mandant sieht:

https://www.ra-micro-online.de/OnlineMandat/provide?q=88c31db5-7592-488f-a199-8db4bee4b55f&f=01

So sieht das Symbol aus, dass Sie schnell auf Ihrer eigenen Homepage hinterlegen können:

Die eingegebenen Daten landen dann im Posteingang von RA-MICRO und führen Sie per Assistent durch die Aktenanlage, bei der Sie im besten Fall nur noch die vorgegebenen Daten bestätigen müssen.

Und natürlich ist an die DS-GVO gedacht worden.

Fragen Sie uns! Wir sind für Sie da: 0511/59200416.

beA und DS-GVO – mit RA-MICRO und ius Systemhaus kein Problem

Gefühlt kommen Anwaltskanzleien und Notariate in den letzten 6 Monaten vor lauter gesetzlicher Änderungen kaum zur eigentlichen Arbeit. Erst muss alles für beA und beN passend gemacht werden und die Informationen zum „wie“ sind dürftig, dann kommt die Datenschutz Grundverordnung und auch hier weiß irgendwie niemand, was das für Kanzleien bedeutet und welche Maßnahmen konkret ergriffen werden müssen.

Aber keine Sorge!
Mit uns an Ihrer Seite, sowie der RA-MICRO Kanzleisoftware sind Sie bestens gerüstet. Sprechen Sie uns an, insbesondere auch gern, wenn Sie bisher nicht mit RA-MICRO arbeiten. Denn keine Kanzlei muss sich sorgen um die Anbindung des beA und des beN. Genauso wenig um die technische Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO.
Und nebenbei kümmern wir uns um die Übernahme der Daten aus Ihrer bisherigen Kanzleisoftware.

RA-MICRO und das ius Systemhaus sind (nicht nur) hier der perfekte Partner für Ihre Kanzlei.

Ihr Ansprechpartner in unserem Haus: Herr Rudolph-Pelaccia.
E-Mail: rudolph-pelaccia@ius-systemhaus.de
Telefon: 0511/59200416.

Sichere Mandantenkommunikation über beA

Alle Kanzleien und insbesondere Notare haben ein Problem in der Kommunikation mit Mandanten. E-Mails werden gewünscht, sind aber schlicht nicht sicher.

Der Governikus Communicator Justiz Edition (https://www.governikus.de/produkte-loesungen/governikus-communicator/justiz-edition/) stellt eine ernst zunehmende Alternative dar. Bürger, die sich das kostenfreie Programm herunterladen und installieren, können direkt aus EGVP oder beA adressiert werden. Umgekehrt ebenso. Die zugrunde liegende Plattform ist hierbei die gleiche und seit einigen Wochen sind alle Besitzer eines beA-Postfachs für die Bürger zu finden.

Wir benutzen diese Kommunikation bereits mit einigen Kanzleien. Sie bietet sich in unseren Augen insbesondere für Stammmandanten und sicherheitsbewusste Mandanten an.

Governikus Communicator Justiz Edition

Gern beraten wir Sie hierzu weiterführend!

02.08.2017: Braunschweiger Anwaltsverein informiert sich über kommenden Start des beA.

Am heutigen Abend informieren wir den Braunschweiger Anwaltsverein über die Einführung des beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) zum 1.1.2018.

Wir bedanken uns bei dem Präsidenten, Herrn Rechtsanwalt Michael Stern, für die Einladung und freuen uns auf die gemeinsame Veranstaltung.

http://www.anwaltsverein-bs.de/

Wenn Sie Fragen zum beA haben, rufen Sie uns gerne unter 0511/59200420 an. Herr Frank Rudolph-Pelaccia steht Ihnen für Fragen gern zur Verfügung.

RA-MICRO E-Akte – Rubriken

RA-MICRO E-Akte: Rubriken – Bringen Sie Farbe ins Spiel.

Mit den Rubriken bietet Ihnen RA-MICRO die Möglichkeit eine optische Strukturierung Ihrer E-Akte einzurichten. Sie können jeder Rubrik eine individuelle Farbe zuweisen und sich dadurch auf einen Blick innerhalb der Akten orientieren.

Zudem bietet RA-MICRO eine praktische Filterfunktion in der E-Akte, mit der Sie den Inhalt einer Akte schnell auf die Dokumente einer Rubrik reduzieren.

Sie sehen, RA-MICRO unterstützt Sie und erleichtert Ihnen den wichtigen Umstieg auf die elektronische Aktenführung.

Jetzt wissen Sie noch nicht, wie es genau funktioniert? Kein Problem: Wir unterstützen Sie gern. Rufen Sie uns an unter: 0511/59200420.

beA News

Aktuell bekommen wir bei RA-MICRO wöchentlich 2-4 Gerichte hinzu, die am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen und entsprechend als Kommunikationsziele zur Verfügung stehen. Es wird also.

Parallel dazu entwickelt die BRAK das beA weiter und stellt mit dem neusten Update unter anderem folgende neue Funktionen zur Verfügung:

  1. Die sichtbarste Neuerung ist, dass rechts neben den bisher schon vorhandenen Reitern „Nachrichten“ und „Einstellungen“ im Hauptmenü ein neuer Reiter „Berichte“ hinzugefügt wird. Hiermit lassen sich von Benutzern mit dem entsprechenden Recht (Recht 22 – Berichte erstellen und verwalten) anhand definierbarer Filterkriterien Auswertungen über beA-Postfächer erstellen. Beispielsweise lässt sich anhand des Aktenzeichens eine Auflistung über alle in einem Verfahren versandten Nachrichten erstellen.
  2. Bislang konnten im beA nur Nachrichten an jeweils einen Empfänger versandt werden. Jetzt ist es möglich, eine Nachricht an mehrere Empfänger zugleich zu versenden.
  3. Mit der Schaltfläche „Fehlerhafte Empfänger entfernen“ lassen sich Empfänger einer Nachricht, die nicht erfolgreich erreicht werden konnten, als Empfänger aus einer Nachricht löschen. Die Schaltfläche ist nur sichtbar, falls die Nachricht sich im Postausgang befindet und der Übermittlungs-Status der Nachricht „fehlerhaft“ ist.
  4. Mit dem gelegentlich so bezeichneten Kanzleieingangspostfach („Sicht: Posteingang aller Postfächer“) stand bislang eine vordefinierte Sicht zur Verfügung, mit der der Posteingang aller Postfächer, für die der jeweilige Benutzer berechtigt ist, zusammenfassend dargestellt wurde. Künftig lassen sich derartige Sichten frei definieren. Die Funktionalität steht unter „Einstellungen“ zur Verfügung. Die bisherige vordefinierte Sicht entfällt und kann ggf. manuell erneut angelegt werden.
  5. Aus den Standardordnern wie dem Posteingang und aus den eigenen Sichten lassen sich zudem nun Hervorhebungen konfigurieren. Über diese Funktion ist es möglich, nach definierbaren Kriterien Nachrichten in dem jeweiligen Ordner bzw. der jeweiligen Sicht farblich hervorzuheben.
  6. Über den Dialog „anzuzeigende Spalten auswählen“ ist es möglich, für die Spaltensortierung eines Ordners eine Einstellung zu speichern.
  7. Benutzerrechte können nun auf einen definierten Zeitraum beschränkt vergeben werden.
  8. Über den Dialog „Zugang löschen“ kann der Zugang eines Mitarbeiters zum beA (nicht Postfachbesitzers) gelöscht werden.
  9. Im Kopf einer angezeigten Nachricht steht zudem nun eine Funktion („Status prüfen“) zur Prüfung von sogenannten Containersignaturen zur Verfügung.

Wenn Sie in Ihrer Kanzlei zu beA oder der Einführung der elektronischen Aktenführung beraten werden möchten, sind Sie bei uns genau richtig. Wir beraten Sie professionell, konzentriert und erfahren.

Sie erreichen uns unter: 0511/59200420.
Ihr Ansprechpartner: Frank Rudolph-Pelaccia.