Niedersächsisches Justizministerium gibt bekannt: beA – keine aktive Nutzungspflicht zum 01.01.2020

Auf unsere Anfrage hinsichtlich des Inkrafttretens der aktiven Nutzungspflicht des ERV (über beA) für die Anwältinnen und Anwälte vor niedersächsischen Gerichten zum 01.01.2020, hat uns das Niedersächsische Justizministerium freundlicherweise am heutigen Tag geantwortet. 

Demnach strebt man über das Programm eJuNi zwar eine vorzeitige (vor dem 01.01.2022) flächendeckende obligatorische Nutzung des ERV an, jedoch sei zum 01.01.2020 noch nicht mit einer entsprechenden Landesverordnung zu rechnen. 

Dies betrifft jedoch nicht bestimmte Verfahrensausnahmen, wie beispielsweise das eEB und Widersprüche im Mahnverfahren.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns über ra-micro@ius-systemhaus.de. 

 

Hinweise für den elektronischen Rechtsverkehr über beA mit RA-MICRO

Über den Link https://www.justizportal.niedersachsen.de/service/elektronischer_rechtsverkehr/elektronischer-rechtsverkehr-160547.html erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Kommunikationsbedingungen. 

So beschreibt „6.“ ausführlich, wie die Daten zu übermitteln sind. Auch die regelmäßig auftretende Frage, nach der Zusammenfassung von Anlagen wird beantwortet (=eine Datei pro Dokument). 

Setzen Sie sich jetzt mit der Anwendung und Integration des beA auseinander. Wir unterstützen Sie gern. 

Bei Fragen erreichen Sie uns unter 0511/59200420 oder ra-micro@ius-systemhaus.de

 

RA-MICRO: JAVA Virtual Machine konnte nicht gestartet werden

Wenn Sie im Posteingang oder Postausgang die Meldung bekommen, dass die JAVA Virtual Machine nicht gestartet werden konnte, dann ist der Cache höchstwahrscheinlich voll… Klingt komisch, ist jedoch ein altbekanntes Problem.

Die schnellste Lösung ist dann: 

Windows-Taste+R (Ausführen) und dort den Befehl

javaws -clearcache 

eingeben und mit ENTER bestätigen. 

Anschließend Posteingang / Postausgang neu starten und es sollte wieder normal funktionieren.

Bei Fragen: 0511/59200420 oder ra-micro@ius-systemhaus.de

 

 

RA-MICRO und § 2 Abs. 1 ERVV

Mit der zum 01.07.2019 in Kraft tretenden Verordnung, müssen übermittelte Schriftsätze und Anlage elektronisch durchsuchbar sein. 

Bei der Nutzung von RA-MICRO dürfen sie davon ausgehen, dass dies für den Schriftsatz bereits erfüllt ist. Was ist aber mit den Anlagen? So sie die Anlagen selbst digitalisiert haben, konnten sie beispielsweise beim einscannen festlegen, dass die Speicherung inklusive einer Texterkennung erfolgt. So sie aber diese Möglichkeit entweder nicht haben oder Anlagen beifügen, die extern erstellt worden sind (zum Beispiel von Mandanten) wird die Überprüfung und nachträgliche Texterkennung recht mühsam.

Hier hat RA-MICRO, mit der Integration der Software Nuance OmniPage, eine sehr praktische und durchdachte Lösung geschaffen. Sie können auf einem beliebigen Platz der Kanzlei diese Software installieren und RA-MICRO so einstellen, dass die Texterkennung (OCR) nur dort erfolgt. Sodann werden sämtliche Dokumente durchsuchbar gemacht.

 

Gern liefern wir Ihnen die Software unterrichten diese für Sie optimal ein. 

Kontaktieren Sie uns unter: 0511/59200420 oder ra-micro@ius-systemhaus.de

 

LSG Darmstadt – Rechtsprechung Computerfax

Das Computerfax ist noch kein Relikt aus früheren Zeiten, sondern ungebrochen aktuell. Wo technisch möglich, ist es stets deutlich leichter ein Computer Fax zu übermitteln, als beispielsweise den elektronischen Rechtsverkehr (insbesondere beA) zu verwenden.

Das Landessozialgericht Darmstadt hatte jüngst wieder mit dem Thema zu tun. Durch diese Rechtsprechung (L 6 SF 1/18 DS) wird eine weitere Anwendungsvariante geklärt. Weiterhin ist das Computerfax ein zugelassener Übermittlungsweg, sofern man sich an grundlegende Spielregeln hält. Das Portal ERVJustiz.de fast in dem folgenden Artikel diese plastisch zusammen.

Kommen Sie auf uns zu, wenn auch Sie sich noch für die Einrichtung des Computerfaxes interessieren. Insbesondere im Hinblick auf den Empfang von Faxen, ist das Computerfax eine ernst zu nehmende Option, da der ansonsten notwendige Scanprozess eingespart wird. Mit der von uns favorisierten Faxsoftware, ist aber auch der Versand denkbar leicht und in vielen Fällen die noch bessere Alternative zum beA.

Sie erreichen uns unter: 0511/59200420. Oder per E-Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de.

RA-MICRO – aktueller Patch für SecSigner 6

Zur Einbindung der aktuellen Version des SecSigners, der im Rahmen des beA für die Signatur der Schriftsätze verwendet werden kann, bietet RA-MICRO den aktuellen Patch vom 29.01.2019 an.

Zum Laden des Patches, starten Sie RA-MICRO mit Verwalterrechten. Wechseln Sie dann in die Karte „Kanzlei“, dort auf „Online Update“. Unten in der Mitte finden Sie dann „Patch prüfen“. Dies bitte auswählen und den Download abwarten.
Mit dem Beenden des RA-MICRO Programms, startet dann das Update.

Sollten Sie einen Terminal-Server einsetzen, wird die beschriebene Funktion gesperrt sein. Wenden Sie sich dann an Ihren Administrator oder an uns.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns:
Telefon: 0511/59200420
E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de

RA-MICRO: OMA = Online Mandats-Aufnahme

Warum diesen kostenfreien Service von RA-MICRO nicht jede Kanzlei nutzt, ist uns vollkommen schleierhaft. Wir arbeiten aber in den nächsten Monaten daran, es zu ändern.

Hier können Sie sich schon einmal ansehen, was der Mandant sieht:

https://www.ra-micro-online.de/OnlineMandat/provide?q=88c31db5-7592-488f-a199-8db4bee4b55f&f=01

So sieht das Symbol aus, dass Sie schnell auf Ihrer eigenen Homepage hinterlegen können:

Die eingegebenen Daten landen dann im Posteingang von RA-MICRO und führen Sie per Assistent durch die Aktenanlage, bei der Sie im besten Fall nur noch die vorgegebenen Daten bestätigen müssen.

Und natürlich ist an die DS-GVO gedacht worden.

Fragen Sie uns! Wir sind für Sie da: 0511/59200416.

beA und DS-GVO – mit RA-MICRO und ius Systemhaus kein Problem

Gefühlt kommen Anwaltskanzleien und Notariate in den letzten 6 Monaten vor lauter gesetzlicher Änderungen kaum zur eigentlichen Arbeit. Erst muss alles für beA und beN passend gemacht werden und die Informationen zum „wie“ sind dürftig, dann kommt die Datenschutz Grundverordnung und auch hier weiß irgendwie niemand, was das für Kanzleien bedeutet und welche Maßnahmen konkret ergriffen werden müssen.

Aber keine Sorge!
Mit uns an Ihrer Seite, sowie der RA-MICRO Kanzleisoftware sind Sie bestens gerüstet. Sprechen Sie uns an, insbesondere auch gern, wenn Sie bisher nicht mit RA-MICRO arbeiten. Denn keine Kanzlei muss sich sorgen um die Anbindung des beA und des beN. Genauso wenig um die technische Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO.
Und nebenbei kümmern wir uns um die Übernahme der Daten aus Ihrer bisherigen Kanzleisoftware.

RA-MICRO und das ius Systemhaus sind (nicht nur) hier der perfekte Partner für Ihre Kanzlei.

Ihr Ansprechpartner in unserem Haus: Herr Rudolph-Pelaccia.
E-Mail: rudolph-pelaccia@ius-systemhaus.de
Telefon: 0511/59200416.

Sichere Mandantenkommunikation über beA

Alle Kanzleien und insbesondere Notare haben ein Problem in der Kommunikation mit Mandanten. E-Mails werden gewünscht, sind aber schlicht nicht sicher.

Der Governikus Communicator Justiz Edition (https://www.governikus.de/produkte-loesungen/governikus-communicator/justiz-edition/) stellt eine ernst zunehmende Alternative dar. Bürger, die sich das kostenfreie Programm herunterladen und installieren, können direkt aus EGVP oder beA adressiert werden. Umgekehrt ebenso. Die zugrunde liegende Plattform ist hierbei die gleiche und seit einigen Wochen sind alle Besitzer eines beA-Postfachs für die Bürger zu finden.

Wir benutzen diese Kommunikation bereits mit einigen Kanzleien. Sie bietet sich in unseren Augen insbesondere für Stammmandanten und sicherheitsbewusste Mandanten an.

Governikus Communicator Justiz Edition

Gern beraten wir Sie hierzu weiterführend!