Auf unsere Anfrage hinsichtlich des Inkrafttretens der aktiven Nutzungspflicht des ERV (über beA) für die Anwältinnen und Anwälte vor niedersächsischen Gerichten zum 01.01.2020, hat uns das Niedersächsische Justizministerium freundlicherweise am heutigen Tag geantwortet.
Demnach strebt man über das Programm eJuNi zwar eine vorzeitige (vor dem 01.01.2022) flächendeckende obligatorische Nutzung des ERV an, jedoch sei zum 01.01.2020 noch nicht mit einer entsprechenden Landesverordnung zu rechnen.
Dies betrifft jedoch nicht bestimmte Verfahrensausnahmen, wie beispielsweise das eEB und Widersprüche im Mahnverfahren.
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