RA-MICRO Informationen: beA – kurz vor dem Zieleinlauf

Zum 01. Januar müssen Sie empfangsbereit sein. Für alle Berufsträger Ihrer Kanzlei. Der Versand an Gerichte startet erst zum 01.01.2020 verpflichtend, gleichwohl werden Sie EB’s bereits ab dem 01.01.2018 elektronisch abgeben müssen.

So viel zu den Voraussetzungen. Hoffentlich haben Sie nun alle Ihre beA-Karte und die dazugehörende PIN.

Um sich empfangsbereit zu machen, müssen Sie die mitgelieferte PIN nicht ändern. Sollten Sie also noch nicht empfangsbereit sein, belassen Sie es bei der PIN, die Ihnen mitgeteilt worden ist und umschiffen damit ein wesentliches Problem bei der Inbetriebnahme: Java.

Die folgenden Schritte machen Sie schnell empfangsbereit:

  1. Auf https://www.bea-brak.de laden Sie zunächst das „Client Security“ herunter.
  2. Dann registrieren Sie die Karte des jeweiligen Berufsträgers über „Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach“.
  3. Anschließend können Sie sich über den Button „Anmelden“ in Ihrem Postfach anmelden.

Da beA für Sie keine Archivierung der Nachrichten bietet und diese sogar gem. §27 RAVPV nach 120 Tagen entgültig löschen kann, können Sie die gelesenen Nachrichten nicht in Ihrem Postfach „liegen lassen“. Nutzen Sie RA-MICRO, als Ihr elektronisches Archiv und binden es wie folgt an:

  1. Aktualisieren Sie RA-MICRO auf den neusten Stand: Hauptmenü – Kanzlei – Online Patch.
  2. Starten Sie den „Posteingang“ und lassen sich dort die Quellen anzeigen. Aktivieren Sie hier die „Importverzeichnisse beA“ für die Anwälte Ihrer Kanzlei.
  3. Sofern Ihr RA-MICRO Serverlaufwerk „R:\“ ist, finden Sie nun für jeden Anwalt Ihrer Kanzlei einen Datei-Ordner unter „R:\RA\beA\“.
  4. Jetzt können Sie eingegangene Nachrichten aus dem beA in den Unterordner (R:\RA\beA\NAME\exp\) des jeweiligen Anwalts exportieren. Dort holt das Modul „Posteingang“ Ihre Nachrichten dann ab und diese können den Akten zugeordnet werden.

Hier noch abschließend eine Sammlung nützliches beA-Links:

Bestellung der beA-Karte, Mitarbeiterkarte, Aufladesignatur und des Softwarezertifikats: https://bea.bnotk.de/bestellung.

Änderung der mitgelieferten PIN zu den beA Karten: https://bea.bnotk.de/sak.

beA Zugang: https://bea-brak.de.

Automatischer Abruf in RA-MICRO:

Dieser Tage wird das RA-MICRO Update „RA-MICRO 2018“ ausgeliefert. Darin enthalten ist auch die Möglichkeit zum automatischen Empfang über den Posteingang, mit Hilfe eines Softwarezertifikats. Für alle, die eine größere Menge an Nachrichten erwarten eine wichtige Erweiterung. Das Softwarezertifikate muss allerdings zusätzlich für 4,90 € netto jährlich geordert werden. Der Abruf per beA-Karte/-Mitarbeiterkarte aus RA-MICRO wird von der BRAK (ohne Einflussmöglichkeit der Softwareanbieter) in den nächsten Monaten zur Verfügung gestellt. Bis dahin sind die folgende Schritte zur Umsetzung vorzunehmen:

  1. Softwarezertifikat für den jeweiligen Berufsträger oder die Mitarbeiterkarte auf https://bea.bnotk.de/bestellung bestellen.
  2. Das Softwarezertifikat dem jeweiligen Postfach zuweisen. Die Anleitung dazu sprengt den Rahmen, kann bei uns aber per  Mail angefordert werden.
  3. In der RA-MICRO Benutzerverwaltung prüfen, ob allen Anwälten eine Adresse zugeordnet ist und diese mit dem Adressschlüssel 5 oder 7 versehen ist. Wenn nicht, dann nachholen.
  4. In der Benutzerverwaltung das jeweilige beA-Softwarezertifikat hinterlegen.
  5. Den automatischen Import im Posteingang aktivieren.

Das ist nicht ganz einfach, so man es noch nie gemacht hat, aber durchaus lösbar. In 2018 unterstützen wir Sie hierbei gern vor Ort oder per Fernwartung.

Sie erreichen uns Montags bis Freitags von 08:30 – 17:00 Uhr unter 0511/59200420. Auch zwischen dem 27. und 29.12.2017.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Beschreibung dabei hilft, sich bis zum 01.01.2018 empfangsbereit zu machen und wünschen Ihnen eine frohe Weihnachtszeit.

 

beA Einrichtungshinweise – unser Service für Ihre Kanzlei

Bald ist es soweit. Wahrscheinlich hat auch Ihre Kanzlei bereits von Gerichten die Mitteilung bekommen, dass Sie ab dem 01.01.2018 „Zustellungen gegen elektronisches Empfangsbekenntnis“ bekommen werden.

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kommt und Sie müssen es nutzen. Deshalb haben wir hier in Kürze für Sie zusammengefasst, was bis dahin erledigt werden muss und was in RA-MICRO einzustellen ist, damit Sie den Empfang von Nachrichten gewährleisten können und auf Eingänge per elektronischem Empfangsbekenntnis reagieren können.

  • Signaturkarten für alle Berufsträger bestellen und damit für das beA-Postfach registrieren.
    • Auf https://www.bea-brak.de laden Sie zunächst das „Client Security“ herunter.
    • Dann registrieren Sie die Karte des jeweiligen Berufsträgers über „Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach“.
    • Anschließend können Sie sich über den Button „Anmelden“ in Ihrem Postfach anmelden.
  • Nutzen Sie Ihr Postfach.
    • Erstellen Sie eine neue Nachricht und prüfen damit, ob ein „Pop-Up-Blocker“ aktiv ist. Deaktivieren Sie diesen für die Seiten Ihres Postfachs.
    • Schicken Sie einem befreundeten Kollegen eine Nachricht und bitten um Antwort.
  • Binden Sie RA-MICRO an.
    • Aktualisieren Sie RA-MICRO auf den neusten Stand: Hauptmenü – Kanzlei – Online Patch.
    • Starten Sie den „Posteingang“ und lassen sich dort die Quellen anzeigen. Aktivieren Sie hier die „Importverzeichnisse beA“ für die Anwälte Ihrer Kanzlei.
    • Sofern Ihr RA-MICRO Serverlaufwerk „R:\“ ist, finden Sie nun für jeden Anwalt Ihrer Kanzlei einen Datei-Ordner unter „R:\RA\beA\“.

Jetzt können Sie eingegangene Nachrichten aus dem beA in den Unterordner (R:\RA\beA\NAME\exp\) des jeweiligen Anwalts exportieren. Dort holt das Modul „Posteingang“ Ihre Nachrichten dann ab und diese können den Akten zugeordnet werden.

Natürlich unterstützen wir Sie gern bei der Einrichtung. Stimmen Sie einfach einen Termin mit uns ab.

Sie erreichen uns Montags bis Freitags von 08:30 – 17:00 Uhr unter 0511/59200420.

 

Sichere Mandantenkommunikation über beA

Alle Kanzleien und insbesondere Notare haben ein Problem in der Kommunikation mit Mandanten. E-Mails werden gewünscht, sind aber schlicht nicht sicher.

Der Governikus Communicator Justiz Edition (https://www.governikus.de/produkte-loesungen/governikus-communicator/justiz-edition/) stellt eine ernst zunehmende Alternative dar. Bürger, die sich das kostenfreie Programm herunterladen und installieren, können direkt aus EGVP oder beA adressiert werden. Umgekehrt ebenso. Die zugrunde liegende Plattform ist hierbei die gleiche und seit einigen Wochen sind alle Besitzer eines beA-Postfachs für die Bürger zu finden.

Wir benutzen diese Kommunikation bereits mit einigen Kanzleien. Sie bietet sich in unseren Augen insbesondere für Stammmandanten und sicherheitsbewusste Mandanten an.

Governikus Communicator Justiz Edition

Gern beraten wir Sie hierzu weiterführend!

02.08.2017: Braunschweiger Anwaltsverein informiert sich über kommenden Start des beA.

Am heutigen Abend informieren wir den Braunschweiger Anwaltsverein über die Einführung des beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) zum 1.1.2018.

Wir bedanken uns bei dem Präsidenten, Herrn Rechtsanwalt Michael Stern, für die Einladung und freuen uns auf die gemeinsame Veranstaltung.

http://www.anwaltsverein-bs.de/

Wenn Sie Fragen zum beA haben, rufen Sie uns gerne unter 0511/59200420 an. Herr Frank Rudolph-Pelaccia steht Ihnen für Fragen gern zur Verfügung.

RA-MICRO Informationsmittage zu beA und E-Akte

Bisher haben fünf Termine stattgefunden und über 90 Teilnehmer konnten über den aktuellen Stand des „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“(kurz: beA) informiert werden.
Jeweils im Anschluss an die Informationen zum beA gab es eine praktische Vorführung der elektronischen Aktenführung mit RA-MICRO.
Hierbei wurden die Arbeitsschritte von der Erfassung eines Dokuments, über den Durchlauf in der Kanzlei, bis hin zum Versand an einen Mandanten vorgeführt und mit reichlich praktischen Hinweisen unterfüttert.

Am 5. Juli (bereits ausgebucht) findet der vorerst letzte Termin dieser Reihe statt. Weitere Termine sind für den Herbst geplant, da wir zunächst im Anschluss an die Sommerferien das Thema Spracherkennung und digitales Diktat fokussieren.

Wenn Sie aufgrund der Überbuchung unserer Seminare keine Gelegenheit zur Teilnahme hatten, können Sie trotzdem die Unterlagen per E-Mail bei uns anfordern. Schicken Sie hierzu bitte eine E-Mail an bea@ius-systemhaus.de.

Wenn Sie Unterstützung zur Einrichtung des beA suchen, finden Sie diese bei uns. Sie erreichen uns unter 0511/59200420.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der vielen Freischaltungen von beA-Karten hier zunächst einen Termin vereinbaren müssen und ihnen aller Voraussicht nach nicht sofort zur Verfügung stehen können.

Ausgebucht: Informationsmittag „beA kommt! Wir machen Ihre Kanzlei startklar.“

Unsere ersten drei Termine für jeweils 20 Personen sind ausgebucht.

Wir planen, aufgrund der hohen Nachfrage zwei weitere Termine. Da ab Ende Juni die Sommerferien in Niedersachsen beginnen, haben wir uns hier noch nicht festgelegt.

Melden Sie sich gern weiter zu den angesetzten Terminen an. Wir merken sie in diesem Fall bevorzugt für die neuen Termine vor.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Termine: Informationsmittag „beA kommt! Wir machen Ihre Kanzlei startklar.“

Die Nutzungspflicht von beA startet am 1.1.2018.

Wir sind darauf gut vorbereitet und wollen sie entsprechend informieren, was bis dahin von ihrer Kanzlei getan werden sollte und wie RA-MICRO sie dabei unterstützt. Hierzu veranstalten wir am

7. Juni
14. Juni
und am 16.6.2017, jeweils von 13 bis 14:30 Uhr einen „Informationsmittag“.

 

Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten der elektronischen Aktenführung mit RA-MICRO vor, zeigen den gegenwärtigen Stand der RA-MICRO-Schnittstelle zu beA und haben auch einen bewährten Dokumentenscanner, dessen Arbeitserleichterungen wir Ihnen praktisch vorführen.

Wir haben die Termine auf jeweils 20 Teilnehmer begrenzt und vergeben die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldung. Pro Kanzlei können zwei Mitarbeiter teilnehmen.

Sie möchten teilnehmen? Sehr gern! Bitte nutzen Sie das beigefügte Anmeldeformular. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nur dann erfolgt, wenn wir diese zuvor bestätigt haben.

beA – Workshops – nur Anmeldung

Für Ihre Fragen erreichen Sie uns unter: 0511/59200420.

beA News

Aktuell bekommen wir bei RA-MICRO wöchentlich 2-4 Gerichte hinzu, die am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen und entsprechend als Kommunikationsziele zur Verfügung stehen. Es wird also.

Parallel dazu entwickelt die BRAK das beA weiter und stellt mit dem neusten Update unter anderem folgende neue Funktionen zur Verfügung:

  1. Die sichtbarste Neuerung ist, dass rechts neben den bisher schon vorhandenen Reitern „Nachrichten“ und „Einstellungen“ im Hauptmenü ein neuer Reiter „Berichte“ hinzugefügt wird. Hiermit lassen sich von Benutzern mit dem entsprechenden Recht (Recht 22 – Berichte erstellen und verwalten) anhand definierbarer Filterkriterien Auswertungen über beA-Postfächer erstellen. Beispielsweise lässt sich anhand des Aktenzeichens eine Auflistung über alle in einem Verfahren versandten Nachrichten erstellen.
  2. Bislang konnten im beA nur Nachrichten an jeweils einen Empfänger versandt werden. Jetzt ist es möglich, eine Nachricht an mehrere Empfänger zugleich zu versenden.
  3. Mit der Schaltfläche „Fehlerhafte Empfänger entfernen“ lassen sich Empfänger einer Nachricht, die nicht erfolgreich erreicht werden konnten, als Empfänger aus einer Nachricht löschen. Die Schaltfläche ist nur sichtbar, falls die Nachricht sich im Postausgang befindet und der Übermittlungs-Status der Nachricht „fehlerhaft“ ist.
  4. Mit dem gelegentlich so bezeichneten Kanzleieingangspostfach („Sicht: Posteingang aller Postfächer“) stand bislang eine vordefinierte Sicht zur Verfügung, mit der der Posteingang aller Postfächer, für die der jeweilige Benutzer berechtigt ist, zusammenfassend dargestellt wurde. Künftig lassen sich derartige Sichten frei definieren. Die Funktionalität steht unter „Einstellungen“ zur Verfügung. Die bisherige vordefinierte Sicht entfällt und kann ggf. manuell erneut angelegt werden.
  5. Aus den Standardordnern wie dem Posteingang und aus den eigenen Sichten lassen sich zudem nun Hervorhebungen konfigurieren. Über diese Funktion ist es möglich, nach definierbaren Kriterien Nachrichten in dem jeweiligen Ordner bzw. der jeweiligen Sicht farblich hervorzuheben.
  6. Über den Dialog „anzuzeigende Spalten auswählen“ ist es möglich, für die Spaltensortierung eines Ordners eine Einstellung zu speichern.
  7. Benutzerrechte können nun auf einen definierten Zeitraum beschränkt vergeben werden.
  8. Über den Dialog „Zugang löschen“ kann der Zugang eines Mitarbeiters zum beA (nicht Postfachbesitzers) gelöscht werden.
  9. Im Kopf einer angezeigten Nachricht steht zudem nun eine Funktion („Status prüfen“) zur Prüfung von sogenannten Containersignaturen zur Verfügung.

Wenn Sie in Ihrer Kanzlei zu beA oder der Einführung der elektronischen Aktenführung beraten werden möchten, sind Sie bei uns genau richtig. Wir beraten Sie professionell, konzentriert und erfahren.

Sie erreichen uns unter: 0511/59200420.
Ihr Ansprechpartner: Frank Rudolph-Pelaccia.

RA-MICRO und beA

beA-Schnittstelle in RA-MICRO?

Bislang herrscht hier Fehlanzeige? Nun, das kommt darauf an, was man unter „Schnittstelle“ versteht. Es gibt innerhalb von RA-MICRO bereits eine Anbindung an beA. Hierzu können Sie Daten an einen beA-Ordner exportieren und sich die Dateien aus diesem in beA importieren.
Zugegeben, das ist noch ziemlich viel Handarbeit, aber immerhin eine Schnittstelle.

Daten, die auch beA kommen, können über einen Import-Pfad eingelesen werden. Dabei verarbeitet RA-MICRO auch die ZIP-Dateien, die beim Download aus beA erstellt werden.

Das ist doch schon einmal respektabel!

Mehr ist in Ferne in Sicht. Allerdings müssen die BRAK und ATOS erst einmal detailliertere Beschreibungen der Schnittstelle liefern. Aktuell ist aus der Sicht RA-MICROs die Haftungsfrage noch derart unklar, dass eine Schnittstelle nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Konkrete Fragen oder gar ein Wechselwunsch zu RA-MICRO? Sie erreichen uns unter: 0511/59200420.