RA-MICRO und § 2 Abs. 1 ERVV

Mit der zum 01.07.2019 in Kraft tretenden Verordnung, müssen übermittelte Schriftsätze und Anlage elektronisch durchsuchbar sein. 

Bei der Nutzung von RA-MICRO dürfen sie davon ausgehen, dass dies für den Schriftsatz bereits erfüllt ist. Was ist aber mit den Anlagen? So sie die Anlagen selbst digitalisiert haben, konnten sie beispielsweise beim einscannen festlegen, dass die Speicherung inklusive einer Texterkennung erfolgt. So sie aber diese Möglichkeit entweder nicht haben oder Anlagen beifügen, die extern erstellt worden sind (zum Beispiel von Mandanten) wird die Überprüfung und nachträgliche Texterkennung recht mühsam.

Hier hat RA-MICRO, mit der Integration der Software Nuance OmniPage, eine sehr praktische und durchdachte Lösung geschaffen. Sie können auf einem beliebigen Platz der Kanzlei diese Software installieren und RA-MICRO so einstellen, dass die Texterkennung (OCR) nur dort erfolgt. Sodann werden sämtliche Dokumente durchsuchbar gemacht.

 

Gern liefern wir Ihnen die Software unterrichten diese für Sie optimal ein. 

Kontaktieren Sie uns unter: 0511/59200420 oder ra-micro@ius-systemhaus.de

 

LSG Darmstadt – Rechtsprechung Computerfax

Das Computerfax ist noch kein Relikt aus früheren Zeiten, sondern ungebrochen aktuell. Wo technisch möglich, ist es stets deutlich leichter ein Computer Fax zu übermitteln, als beispielsweise den elektronischen Rechtsverkehr (insbesondere beA) zu verwenden.

Das Landessozialgericht Darmstadt hatte jüngst wieder mit dem Thema zu tun. Durch diese Rechtsprechung (L 6 SF 1/18 DS) wird eine weitere Anwendungsvariante geklärt. Weiterhin ist das Computerfax ein zugelassener Übermittlungsweg, sofern man sich an grundlegende Spielregeln hält. Das Portal ERVJustiz.de fast in dem folgenden Artikel diese plastisch zusammen.

Kommen Sie auf uns zu, wenn auch Sie sich noch für die Einrichtung des Computerfaxes interessieren. Insbesondere im Hinblick auf den Empfang von Faxen, ist das Computerfax eine ernst zu nehmende Option, da der ansonsten notwendige Scanprozess eingespart wird. Mit der von uns favorisierten Faxsoftware, ist aber auch der Versand denkbar leicht und in vielen Fällen die noch bessere Alternative zum beA.

Sie erreichen uns unter: 0511/59200420. Oder per E-Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de.

RA-MICRO – aktueller Patch für SecSigner 6

Zur Einbindung der aktuellen Version des SecSigners, der im Rahmen des beA für die Signatur der Schriftsätze verwendet werden kann, bietet RA-MICRO den aktuellen Patch vom 29.01.2019 an.

Zum Laden des Patches, starten Sie RA-MICRO mit Verwalterrechten. Wechseln Sie dann in die Karte „Kanzlei“, dort auf „Online Update“. Unten in der Mitte finden Sie dann „Patch prüfen“. Dies bitte auswählen und den Download abwarten.
Mit dem Beenden des RA-MICRO Programms, startet dann das Update.

Sollten Sie einen Terminal-Server einsetzen, wird die beschriebene Funktion gesperrt sein. Wenden Sie sich dann an Ihren Administrator oder an uns.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns:
Telefon: 0511/59200420
E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de

RA-MICRO E-Akte und PDF/A

Ab dem 30.06.2019 müssen Dokumente im Rahmen des beA im Format PDF/A und durchsuchbar (OCR) übermittelt werden.
Bis dahin müssen die übermittelnden Kanzlei klären, ob die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Insbesondere beim Scan über einen Kopierer ist das häufig nicht der Fall und muss teuer nachgerüstet werden. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, ob ein Dokumentenscanner nicht die bessere Wahl ist.

Wir empfehlen die Dokumentenscanner der Firma Canon (https://www.canon.de/scanners/document-scanners/). Dort finden Sie ein vollständiges Portfolio und drei wesentliche Vorteile:

Die Scanqualität:

Führen Sie sich vor Augen, dass Sie die eingescannten Dokumente am Bildschirm lesen müssen. Auch die Empfänger Ihrer Dokumente werden das tun. Von herausragender Wichtigkeit ist entsprechend die Qualität des Scans. Hier besticht Canon überzeugend.

Die Anwendungssoftware:

Canon Capture On Touch ist unseres Erachtens eine der besten Programme am Markt. Profile sind super schnell eingerichtet, angepasst und nutzbar. Die Bedienung ist so leicht, dass wir in der Regel nur einmal mit Ihnen zu tun haben werden. Die Übergabe an RA-MICRO erfolgt ebenso reibungslos, wie effizient.
Nachträgliches Löschen einzelner Seiten, Trennen von Dokumenten und verschieben der Reihenfolge – alles kein Problem.
Natürlich beherrscht die Software das automatische Löschen leerer Rückseiten, das Trennen anhand von Trennblättern, die Bildverbesserung, die automatische Ausrichtung anhand des Texts und vieles mehr.

Der Service:

Für eine wirklich geringen Aufpreis erhalten Sie 3 Jahre Vor Ort Service durch den Hersteller. Natürlich mit Ausnahme der Verschleißteile. Einfach anrufen und der Service findet statt. Findet zwar nur selten statt, da die Geräte absolut robust sind, aber wenn, dann hat man ein beruhigendes Gefühl.

Welches der richtige Scanner für Ihre Kanzlei ist, finden wir gemeinsam heraus. Sie können sich bei uns die gängigen Modelle jederzeit ansehen und live erleben.

Sie erreichen zur Beratung:
Frank Pelaccia und Manuel Schneider unter 0511/59200420. Oder Sie schicken eine E-Mail an: ra-micro@ius-systemhaus.de

RA-MICRO: Die Zukunft der deutschen Kanzlei-EDV liegt in der Cloud


von RA Dr. Peter Becker, Berlin


Die künftige digitale Anwaltskanzlei erfordert einen neuen Typ von Kanzlei-EDV. Die heute typische PC-Netzwerk-Kanzlei-EDV ist ausgelegt als additives Werkzeug zur Papier-Organisation. Soll die Elektronik anstelle des Papiers die zentrale, alleinige Grundlage der anwaltlichen Kanzlei-Existenz sein, sind weitergehende Überlegungen zur elektronischen Kanzleiorganisation anzustellen.
Bei der digitalen Kanzlei fällt der existentiell entscheidende Vorteil der Papierakte weg: 
Die jederzeitige Verfügbarkeit. Auch wenn wir in der Praxis oft und ausgiebig, zuweilen ergebnislos, eine Akte suchen, ist doch der Aktenbestand als Gesamtheit eine beruhigende Existenzgrundlage, dem, – außer dem seltenen Fall von Naturkatastrophen oder Feuer (unabwendbar, daher Wiedereinsetzung) – , nichts etwas anhaben kann. Bei digitaler Kanzlei-EDV können wir dagegen nie sicher sein, ob der Aktenbestand noch da bzw. nutzbar ist. Eine Vielzahl keineswegs unwahrscheinlicher denkbarer  Ereignisse, z. B. einer der zunehmenden Verschlüsselungsangriffe, kann den gesamten Datenbestand unbrauchbar gemacht haben. Und wenn die Sicherungsmedien während des Angriffes verbunden sind, die Sicherungen ebenfalls. Der Schockzustand und die Folgen von „alle (oder ein nicht genau bekannter Teil der) Kanzlei-Akten sind auf einen Schlag einfach weg“ können sich alle Leser sehr gut vorstellen. Und selbst wenn Datensicherungen da sind: Fast nie sind diese in Notfall-Übungen erprobt, oft schlagen in der Praxis Datenrücksicherungen ganz oder – fast genauso schlimm – teilweise fehl. 

Einer Veröffentlichung von Microsoft zum Thema Sicherheit ist zu entnehmen, dass sich die Qualität der Angreifer, überwiegend aus China, Russland und USA, weg vom einzelnen Hobby-Hacker hin zu hochprofessionell organisierten Strukturen entwickelt hat. 

Die Verfügbarkeit der Kanzlei-EDV, die Ausfallsicherheit, hat in Zukunft wesentlich größere Bedeutung als heute.

Die existentielle Abhängigkeit von der immer komplexer werdenden Kanzlei-EDV, verbunden mit einem fortlaufend ansteigenden elektronischen Fehler-/Angriffs-/Ausspähungs-/Erpressungs-/Sabotagepotential führt zwangsläufig zur Überlegung, dass für die digitale Kanzlei im Zeitalter von ERV und beA die Auslagerung der Kanzlei-EDV in ein Rechenzentrum geboten ist. In anderen europäischen Ländern – z. B. Skandinavien – ist diese Entwicklung wesentlich weiter. In ein bis zwei Jahrzehnten wird auch in Deutschland die Kanzlei-EDV in der Cloud, d.h. Rechenzentrum üblich sein.

Wie sicher sind meine Daten im Rechenzentrum? Die Antwort ist einfach:
jedenfalls sicherer als in der Kanzlei! Keine Kanzlei kann den Aufwand eines großen Rechenzentrums (RZ) hinsichtlich rund um die Uhr zu gewährleistender Ausfallsicherheit, 2-facher und oft 3-facher Redundanz der Systeme, höchster technischer Qualität der Komponenten, elektronischer und realer Zugangssicherungen, einer permanent wachenden und aktiven Gefahrenabwehr gegen Cyber-Angriffe und Schadsoftware betreiben. Die Methode der Wahl ist die virtualisierte Kanzlei-EDV in der Cloud, die isoliert von der Hardware und Administration ausgeführt wird. Aufgrund der Microsoft Sicherheitstechnologie der Shielded VM bietet die PC-Virtualisierung mit Microsoft HyperV auf Microsoft Server Plattform einen guten Schutz.
Cloud-Computing bezeichnet die Nutzung durch Dritte zur Verfügung gestellte EDV-Ressourcen über das Internet. Unterschieden werden Public Cloud und Private Cloud.
Public Cloud teilt sich die Ressourcen mit anderen Nutzern, Private Cloud nutzt exklusive Ressourcen. Bei Public Cloud können Beeinträchtigungen durch die anderen Nutzer nicht immer ausgeschlossen werden, so wird als ein Problem der „noisy neighbor“ genannt, dessen hoher Ressourcenverbrauch durch Beeinträchtigung der eigenen Systemleistung 
fühlbar ist. In Wikipedia sind zu den Stichworten Cloud und Public Cloud gute allgemeinbildende Darstellungen des Themas enthalten. Hier wird die Public Cloud kritisch betrachtet, u.a. wegen der oft kaum gegebenen Möglichkeit zur Rück-Migration auf andere Systeme.

Nach Ansicht des Autors ist die Private Cloud in einem großen deutschen
Rechenzentrum die beste Lösung für die typische deutsche Anwaltskanzlei mit ihrem hohen Anspruch an Sicherheit. Auf exklusiv dem Nutzer zugewiesener (dedizierter) PCHardware wird ein dem Standard Microsoft Hyper-V
virtualisierte – und damit einfach migrierbare Kanzlei-EDV als Einzelplatz oder Netzwerk beliebiger Größe betrieben. Die Geräte veralten nie, da sie turnusmäßig vom RZ ohne Betriebsunterbrechung ausgetauscht werden. Die großen Server-Hosting RZ haben einfache Oberflächen des
Kundenkontos, die auch dem fachkundigen Laien die administrative  Verwaltung der Kanzlei-EDV im RZ ermöglicht. Alternativ kann die Administration der Kanzlei-EDV im RZ und auch die Betreuung des RZ-Kundenkontos durch einen EDV-Dienstleister erfolgen.
Die langfristigen Kosten der Kanzlei-EDV in der Private Cloud liegen langfristig „über alles“ gesehen in vergleichbarer Größenordnung zu denen in der Kanzlei.

beA und DS-GVO – mit RA-MICRO und ius Systemhaus kein Problem

Gefühlt kommen Anwaltskanzleien und Notariate in den letzten 6 Monaten vor lauter gesetzlicher Änderungen kaum zur eigentlichen Arbeit. Erst muss alles für beA und beN passend gemacht werden und die Informationen zum „wie“ sind dürftig, dann kommt die Datenschutz Grundverordnung und auch hier weiß irgendwie niemand, was das für Kanzleien bedeutet und welche Maßnahmen konkret ergriffen werden müssen.

Aber keine Sorge!
Mit uns an Ihrer Seite, sowie der RA-MICRO Kanzleisoftware sind Sie bestens gerüstet. Sprechen Sie uns an, insbesondere auch gern, wenn Sie bisher nicht mit RA-MICRO arbeiten. Denn keine Kanzlei muss sich sorgen um die Anbindung des beA und des beN. Genauso wenig um die technische Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO.
Und nebenbei kümmern wir uns um die Übernahme der Daten aus Ihrer bisherigen Kanzleisoftware.

RA-MICRO und das ius Systemhaus sind (nicht nur) hier der perfekte Partner für Ihre Kanzlei.

Ihr Ansprechpartner in unserem Haus: Herr Rudolph-Pelaccia.
E-Mail: rudolph-pelaccia@ius-systemhaus.de
Telefon: 0511/59200416.

RA-MICRO Informationen: beA – kurz vor dem Zieleinlauf

Zum 01. Januar müssen Sie empfangsbereit sein. Für alle Berufsträger Ihrer Kanzlei. Der Versand an Gerichte startet erst zum 01.01.2020 verpflichtend, gleichwohl werden Sie EB’s bereits ab dem 01.01.2018 elektronisch abgeben müssen.

So viel zu den Voraussetzungen. Hoffentlich haben Sie nun alle Ihre beA-Karte und die dazugehörende PIN.

Um sich empfangsbereit zu machen, müssen Sie die mitgelieferte PIN nicht ändern. Sollten Sie also noch nicht empfangsbereit sein, belassen Sie es bei der PIN, die Ihnen mitgeteilt worden ist und umschiffen damit ein wesentliches Problem bei der Inbetriebnahme: Java.

Die folgenden Schritte machen Sie schnell empfangsbereit:

  1. Auf https://www.bea-brak.de laden Sie zunächst das „Client Security“ herunter.
  2. Dann registrieren Sie die Karte des jeweiligen Berufsträgers über „Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach“.
  3. Anschließend können Sie sich über den Button „Anmelden“ in Ihrem Postfach anmelden.

Da beA für Sie keine Archivierung der Nachrichten bietet und diese sogar gem. §27 RAVPV nach 120 Tagen entgültig löschen kann, können Sie die gelesenen Nachrichten nicht in Ihrem Postfach „liegen lassen“. Nutzen Sie RA-MICRO, als Ihr elektronisches Archiv und binden es wie folgt an:

  1. Aktualisieren Sie RA-MICRO auf den neusten Stand: Hauptmenü – Kanzlei – Online Patch.
  2. Starten Sie den „Posteingang“ und lassen sich dort die Quellen anzeigen. Aktivieren Sie hier die „Importverzeichnisse beA“ für die Anwälte Ihrer Kanzlei.
  3. Sofern Ihr RA-MICRO Serverlaufwerk „R:\“ ist, finden Sie nun für jeden Anwalt Ihrer Kanzlei einen Datei-Ordner unter „R:\RA\beA\“.
  4. Jetzt können Sie eingegangene Nachrichten aus dem beA in den Unterordner (R:\RA\beA\NAME\exp\) des jeweiligen Anwalts exportieren. Dort holt das Modul „Posteingang“ Ihre Nachrichten dann ab und diese können den Akten zugeordnet werden.

Hier noch abschließend eine Sammlung nützliches beA-Links:

Bestellung der beA-Karte, Mitarbeiterkarte, Aufladesignatur und des Softwarezertifikats: https://bea.bnotk.de/bestellung.

Änderung der mitgelieferten PIN zu den beA Karten: https://bea.bnotk.de/sak.

beA Zugang: https://bea-brak.de.

Automatischer Abruf in RA-MICRO:

Dieser Tage wird das RA-MICRO Update „RA-MICRO 2018“ ausgeliefert. Darin enthalten ist auch die Möglichkeit zum automatischen Empfang über den Posteingang, mit Hilfe eines Softwarezertifikats. Für alle, die eine größere Menge an Nachrichten erwarten eine wichtige Erweiterung. Das Softwarezertifikate muss allerdings zusätzlich für 4,90 € netto jährlich geordert werden. Der Abruf per beA-Karte/-Mitarbeiterkarte aus RA-MICRO wird von der BRAK (ohne Einflussmöglichkeit der Softwareanbieter) in den nächsten Monaten zur Verfügung gestellt. Bis dahin sind die folgende Schritte zur Umsetzung vorzunehmen:

  1. Softwarezertifikat für den jeweiligen Berufsträger oder die Mitarbeiterkarte auf https://bea.bnotk.de/bestellung bestellen.
  2. Das Softwarezertifikat dem jeweiligen Postfach zuweisen. Die Anleitung dazu sprengt den Rahmen, kann bei uns aber per  Mail angefordert werden.
  3. In der RA-MICRO Benutzerverwaltung prüfen, ob allen Anwälten eine Adresse zugeordnet ist und diese mit dem Adressschlüssel 5 oder 7 versehen ist. Wenn nicht, dann nachholen.
  4. In der Benutzerverwaltung das jeweilige beA-Softwarezertifikat hinterlegen.
  5. Den automatischen Import im Posteingang aktivieren.

Das ist nicht ganz einfach, so man es noch nie gemacht hat, aber durchaus lösbar. In 2018 unterstützen wir Sie hierbei gern vor Ort oder per Fernwartung.

Sie erreichen uns Montags bis Freitags von 08:30 – 17:00 Uhr unter 0511/59200420. Auch zwischen dem 27. und 29.12.2017.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Beschreibung dabei hilft, sich bis zum 01.01.2018 empfangsbereit zu machen und wünschen Ihnen eine frohe Weihnachtszeit.

 

beA Einrichtungshinweise – unser Service für Ihre Kanzlei

Bald ist es soweit. Wahrscheinlich hat auch Ihre Kanzlei bereits von Gerichten die Mitteilung bekommen, dass Sie ab dem 01.01.2018 „Zustellungen gegen elektronisches Empfangsbekenntnis“ bekommen werden.

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kommt und Sie müssen es nutzen. Deshalb haben wir hier in Kürze für Sie zusammengefasst, was bis dahin erledigt werden muss und was in RA-MICRO einzustellen ist, damit Sie den Empfang von Nachrichten gewährleisten können und auf Eingänge per elektronischem Empfangsbekenntnis reagieren können.

  • Signaturkarten für alle Berufsträger bestellen und damit für das beA-Postfach registrieren.
    • Auf https://www.bea-brak.de laden Sie zunächst das „Client Security“ herunter.
    • Dann registrieren Sie die Karte des jeweiligen Berufsträgers über „Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach“.
    • Anschließend können Sie sich über den Button „Anmelden“ in Ihrem Postfach anmelden.
  • Nutzen Sie Ihr Postfach.
    • Erstellen Sie eine neue Nachricht und prüfen damit, ob ein „Pop-Up-Blocker“ aktiv ist. Deaktivieren Sie diesen für die Seiten Ihres Postfachs.
    • Schicken Sie einem befreundeten Kollegen eine Nachricht und bitten um Antwort.
  • Binden Sie RA-MICRO an.
    • Aktualisieren Sie RA-MICRO auf den neusten Stand: Hauptmenü – Kanzlei – Online Patch.
    • Starten Sie den „Posteingang“ und lassen sich dort die Quellen anzeigen. Aktivieren Sie hier die „Importverzeichnisse beA“ für die Anwälte Ihrer Kanzlei.
    • Sofern Ihr RA-MICRO Serverlaufwerk „R:\“ ist, finden Sie nun für jeden Anwalt Ihrer Kanzlei einen Datei-Ordner unter „R:\RA\beA\“.

Jetzt können Sie eingegangene Nachrichten aus dem beA in den Unterordner (R:\RA\beA\NAME\exp\) des jeweiligen Anwalts exportieren. Dort holt das Modul „Posteingang“ Ihre Nachrichten dann ab und diese können den Akten zugeordnet werden.

Natürlich unterstützen wir Sie gern bei der Einrichtung. Stimmen Sie einfach einen Termin mit uns ab.

Sie erreichen uns Montags bis Freitags von 08:30 – 17:00 Uhr unter 0511/59200420.