RA-MICRO beA Schnittstelle – Störungen seitens des beA Supports für den 11.02.2021 angekündigt

Der beA KSW-Support hat mitgeteilt, dass am Donnerstag, den 11. Februar 2021 zwischen 11:30 und 12:30 Uhr Änderungen vorgenommen werden, die sich auf die Anmeldung am beA auswirken können. In dem genannten Zeitraum kann es vorkommen, dass die beA-Nachrichten über RA-MICRO weder empfangen, noch versendet werden können.

KSW steht für Kanzleisoftware. Diese KSW-Schnittstelle steht allen Softwareanbietern zur Verfügung und wird von diesen – ohne eigene Anpassungsmöglichkeiten – genutzt. Somit liegen entsprechende Wartungen und damit einhergehende Ausfälle nicht im Einflussbereich von RA-MICRO.

Sollte der Empfang/Versand auch nach 12:30 Uhr in ihrer Kanzlei nicht möglich sein, bittet das KSW-Support-Team der Bundesrechtsanwaltskammer um eine Kontaktaufnahme. Hinter dem nachstehenden Link finden Sie die Kontaktdaten:

https://portal.beasupport.de/external/c/anwendersupport

RA-MICRO: KostRÄG am 01.01.2021 in Kraft getreten

Die Reform ist da und Sie können diese nicht nutzen?

Dann starten Sie bitte in RA-MICRO das Modul „Online Update“. Spielen dort – sofern angeboten – zunächst den Patch vom 17.12.2020 ein. 

Nach dem notwendigen Neustart des Programms und der Installation des Updates starten Sie erneut „Online Update“ und wählen dort „

Nach einem abschließenden Neustart finden Sie die neue Gebührentabelle an folgender Stelle:

Schulungen zu diesem für alle Kanzleien enorm wichtigen Thema, finden Sie unter RVG Reform 2021 – RVG 2021 / KostRÄG 2021 – Seminare rund um die Gebührenerhöhung für Rechtsanwälte

Einem Angebot unseres Partners ReFa24 – Doris Lemke. 

Wir haben sogar einen Rabattcode für Sie… Schreiben Sie einfach an ra-micro@ius-systemhaus.de und wir teilen Ihnen diese ohne weiteres mit!

 

Aktive beA-Nutzungspflicht ab 2021 für die Fachgerichtsbarkeiten in Bremen

Wie Dr. Stefan Rinke auf  Aktive beA-Nutzungspflicht ab 2021 für die Fachgerichtsbarkeiten in Bremen – News – Artikel (ra-micro.de)   berichtet, starten das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, das Sozialgericht, Verwaltungsgericht und Finanzgericht Bremen sowie das Landesarbeitsgericht, das Landessozialgericht und das OVG Bremen ab dem 01.01.2021 in die aktive Nutzungspflicht. 

Es wird also ernst und wieder einmal „kurz vor knapp“. Bitte schaffen Sie alle Voraussetzungen, um per beA arbeiten zu können. Ideal ist es aus RA-MICRO heraus, wie wir in unserem Youtube Kanal >> ius Systemhaus – YouTube << zeigen. 

Wichtig und zuforderst: Laden Sie die elektronische Signatur auf Ihre Karten. Ohne diese kommen Sie schnell an die Grenzen. Ebenso wichtig: Schaffen Sie die technischen Voraussetzungen. In RA-MICRO ist dazu der Einsatz von Omnipage geboten, um die Anlagen und auch die eigenen Schriftsätze gemäß der juristischen Vorgaben (ERRV) korrekt zu übermitteln. 

Bei Fragen sind wir für Sie da: 0511/59200420 und ra-micro@ius-systemhaus.de.

 

 

RA-MICRO Updates und Patches stets im Blick haben

Wussten Sie schon, dass RA-MICRO auf der Seite https://wissenspool.ra-micro.de/online-patches/ eine aktuelle Übersicht der zur Verfügung stehenden Updates und Patches zur Verfügung stellt. Ebenfalls dort ersichtlich ist die jeweilige Funktion des Patches, sodass Sie in Ihrer Kanzlei individuell entscheiden können, ob sie einen Patch einspielen wollen oder noch nicht.

Sie haben Fragen zu RA-MICRO, DictaNet oder diesem Beitrag? Dann schreiben Sie uns unter ra-micro@ius-systemhaus.de oder rufen uns an: 0511/59200420. 

Ihr Team des ius Systemhaus.

AG Lünen bittet um Schriftsätze per beA

Wie aus der beigefügten PDF Datei zu ersehen, bittet das AG Lünen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Amtsgerichtsbezirks Lünen ab Oktober 2020 in Zivilsachen die Übersendung von Schriftsätzen nur noch per beA vorzunehmen.

Mit dem Einsatz von RA-MICRO sind Sie bestens auf den elektronischen Rechtsverkehr vorbereitet. Kanzleien, die mit RA-MICRO arbeiten können sich also – nicht nur – im Amtsgerichtsbezirks Lünen entspannt zurücklehnen.

Sie arbeiten noch nicht mit RA-MICRO oder beA aus RA-MICRO heraus?

Dann kommen Sie schnellstmöglich auf uns zu!

Info AG Lünen (PDF Datei)

So arbeitet RA-MICRO mit vOffice

Auch bei uns wird mit vOffice – als Teil der RA-MICRO Organisation – gearbeitet. Gern beraten wir Sie und unterstützen bei der Einführung des vOffice in Ihrer Kanzlei. 

So bekommen Sie auch bei uns die komplett Video-Konferenzausstattung – vom Einzelplatz mit WebCam, bis zum Konferenzraum mit Kamera-Systemen, Raummikrofonen und geeigneten Fernsehern/Beamern. 

Ihr Kontakt: ra-micro@ius-systemhaus.de oder 0511/59200420. 
Ihre Ansprechpartner: Frank Pelaccia und Manuel Schneider. 

 

Windows 10 hat auch ein Supportende!

Oftmals wird außer Acht gelassen, dass Windows 10 völlig anders funktioniert, als die Vorgängerversionen. Während es bei Windows XP und 7 noch sogenannte „Service Packs“ gab, ist Windows 10 nicht so transparent. Man muss leider schon tief im System schauen, welche „Version“ von Windows 10 im Einsatz ist und schlimmer noch: Alte Versionen werden nicht mehr unterstützt! 

Das hat insbesondere für Kanzleien erhebliche Konsequenzen. Fallen veraltete Programme mit nicht mehr geschlossenen Sicherheitslücken doch in den Rahmen von selbstverschuldeten DS-GVO verstößen und bringen im Rahmen von Verschlüsselungstrojanern u.ä. auch Ausschlusstatbestände bei der möglicherweise existierende Versicherung mit sich. 

Zudem darf man davon ausgehen, dass viele Computer- und Programmabstürze auf nicht gepflegte Systeme zurückzuführen sind. 

Also was machen? Die „Chip“ hat hier einen Artikel, der erst einmal eine Übersicht über die Updateunterstützung gibt. https://www.chip.de/news/Windows-10-Support-Aus-So-lange-laeuft-Ihre-Windows-Version-noch_165499872.html

Welche Version bei Ihnen im Einsatz ist, ermitteln Sie, indem Sie „Windows-Taste“ + „r“ drücken und dort „winver“ eingeben und mit Enter bestätigen.

Im obigen Beispiel müssten wir dringend ein Update machen. Um die Suche in Windows zu starten, drücken Sie „Windows-Taste“ und „s“. Dort geben Sie Update ein und starten „Nach Updates suchen“. Das entsprechend aktuelle „Funktionsupdate“ sollte Ihnen bereits angezeigt werden und kann von Ihnen installiert werden. Wenn das nicht geht, wird es komplizierter und Sie sollten uns oder Ihren IT-Partner einschalten. Leider hat Windows ganze umfangreiche Palette an Gründen, warum ein „Funktionsupdate“ nicht installiert werden kann. 

Rufen Sie uns an: 0511/59200420. Wir unterstützen Sie gern!

beA aktive Nutzungspflicht in Niedersachsen erst 2022

Wie uns heute das Niedersächsische Justizministerium auf Anfrage mitteilte, wird es keine (teilweise) Einführung einer aktiven Nutzungspflicht des ERV zum 01.01.2021 geben.

Das heißt,  dass die niedersächsichen Gerichte noch bis zum 31.12.2021 klassisch erreichbar sind. Ab dem 01.01.2022 startet dann verbindlich die aktive Nutzungspflicht.

Die seit dem 01.01.2020 gilt die passive Nutzungspflicht, die alle zugelassenen Rechtsanwälte dazu verpflichtet Eingänge im beA zu bearbeiten.

Die aktive Nutzungspflicht bedeutet, dass Gerichte (mit wenigen Ausnahmen) nur noch per beA adressiert werden können. Fax, Post und Gerichtsbriefkasten entfallen dann und derart übermittelte Schreiben gelten als nicht zugegangen.

Nur noch 15 Monate, um Ihre Kanzlei hierauf einzustellen. Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten, die RA-MICRO Ihnen bei den Arbeitsabläufen bietet.

Sie erreichen uns unter 0511/59200420 oder per Mail an: ra-micro@ius-systemhaus.de.

Ihr Team des ius Systemhaus.

beA und die Uhrzeit

Vermehrt erreichen uns Kanzleien, die Probleme mit der beA Anmeldung, der Nutzung des Posteingangs oder -ausgangs von RA-MICRO oder der Abgabe von eEBs haben. Bei einer überwiegenden Anzahl fällt auf, dass die Computerzeit falsch ist. 

Normalerweise aktualisiert Windows 10 die Uhrzeit zuverlässig über das Internet. In Netzwerken kann und sollte (!) die Aktualisierung jedoch über den Server laufen und dort sieht die Lage oft anders aus. 

Prüfen Sie also (anhand Ihres Handys), ob die Windows Uhrzeit bei Ihnen richtig ist (eine Minute ist schon relevant). Wenn nicht, kontaktieren Sie uns oder Ihren IT-Partner. 

RA-MICRO fördert Ausbildungsplätze

Wenn Ihre Kanzlei in 2020 ausbildet, unterstützt Sie RA-MICRO im Rahmen eines Ausbildungspakets dabei. Gefördert wird je neuer Ausbildungsstelle eine RA-MICRO Lizenzerweiterung. 

Hierbei zahlen Sie in den ersten 24 Monaten für diese Lizenzen nichts! 
Erst ab dem 3. Ausbildungsjahr fällt das Fullserviceentgelt (FSE) an. 

Zusammen mit unserem Partner ReFa24 (https://refa24.de), bieten wir Ihnen für Ihre neuen Auszubildenden einen kostenfreie Grundlagenschulung RA-MICRO per Video, im Rahmen der genannten Lizenzerweiterung an. 

Sie haben Interesse oder Fragen: Schreiben Sie uns eine E-Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de oder rufen Sie uns an unter 0511/59200420.