Die LTO berichtete bereits Anfang des Jahres über die Möglichkeit Verhandlungen per Videokonferenz zu führen. (https://www.lto.de/recht/justiz/j/online-verhandlung-zivilverfahren-128a-zpo-videokonferenz-skype-zivilprozess/)
Jetzt erreichen die ersten unserer Kunden Schreiben zu diesem Thema. Gerichte wollen online verhandeln. Das Landgericht Hannover setzt beispielsweise Skype f. Business ein. Sie müssen entsprechende Software nicht vorhalten, da die Verhandlungen über sogenannte Meetings arrangiert werden. Es reicht auf Ihrer Seite eine (gute) WebCam und etwa ein Upload von 2MBit/s. Das entspricht etwa VDSL25.
Wir beraten Sie gern zu diesem Thema und wie Sie es auch für Sie und Ihre Kanzlei so ausrüsten, dass Sie auch mit Mandanten und Kollegen auf diesem Weg sich besprechen können.
Ansprechpartner: Frank Pelaccia und Manuel Schneider.
Telefon: 0511/59200420
e-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de