Wie die Rechtsanwaltskammer bereits mitgeteilt hat, tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 in Kraft. Es wird keine Übergangsfrist geben und bei Verstößen ist mit empfindlichen Strafen zu rechnen.
Was bedeutet das in der Praxis für Ihre Kanzlei?
Genau darum geht es in unserem Workshop am 25.04.2018, für den wir Herrn Rechtsanwalt Thomas Feil gewinnen konnten.
In einem kompakten Workshop stellt Herr Rechtsanwalt Feil die wichtigsten Maßnahmen vor und bringt auf den Punkt, wie Sie Ihre Kanzlei schützen können.
Themen sind:
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Welche Informationspflichten bestehen und an welcher Stelle müssen diese erbracht werden?
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Interne Dokumentationspflichten – Was muss die Kanzlei leisten und wen interessiert das?
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Was bedeutet „Sicherheit der Verarbeitung“ für Kanzleien?
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Datenschutzbeauftragter – Wann macht die externe Besetzung Sinn?
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Datenschutzkonzepte – Was muss sein, was sollte sein und wie vermeide ich Kosten?
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Meldepflichten bei Verstößen – Wie funktioniert das?
Parallel stellen wir Ihnen technische Schutzkonzepte vor.
Der Workshop startet am 25.04.2018 um 14 Uhr und geht bis 17 Uhr. Ab 13 Uhr, sowie im Anschluss begrüßen wir Sie zu Gesprächen rund um technische Lösungen.
Veranstaltungsort ist: ius Systemhaus, Misburger Str. 81A, 30625 Hannover.
Die Teilnahmegebühr beträgt 119,00 € inkl. 19% USt. (zahlbar nach Rechnungserhalt).
Die Teilnahme ist beschränkt auf 2 Personen pro Kanzlei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und wir vergeben die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Zur Anmeldung schicken Sie bitte eine formlose E-Mail an: info@ius-systemhaus.de, unter Angabe der teilnehmenden Personen.