RA-MICRO Notariat: Sensible Passagen in Beglaubigungen jetzt sicher überschreiben – Datenschutz im elektronischen Rechtsverkehr auf neuem Niveau

Für Notariate zählt jedes Detail – und jede geschützte Information. Im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) werden täglich Urkunden, Registeranmeldungen, Grundbuchanträge und Beglaubigungen digital erstellt, signiert und übermittelt. Dabei gelangen regelmäßig personenbezogene und hochsensible Daten in Dokumente, die so nicht an Gerichte, Register oder Dritte weitergegeben werden dürfen. Genau hier setzt eine aktuelle Erweiterung der RA-MICRO Notariatssoftware an: In der Funktion Beglaubigung/Neu lassen sich sensible Textpassagen jetzt nicht nur weißen, sondern zusätzlich sicher überschreiben.

Das Problem: Weißen allein schafft nicht immer Sicherheit

Viele Notariate kennen die Situation: In einer Urkunde oder Beglaubigung stehen Angaben, die aus Datenschutzgründen oder wegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht nicht offengelegt werden dürfen – etwa Kontodaten, Gesundheitsangaben, Informationen zu unbeteiligten Dritten oder interne Vermerke. Der klassische Weg, solche Stellen einfach optisch „weiß“ zu setzen, wirkt auf den ersten Blick sauber. Doch reine Weißungen bergen ein Restrisiko: Wird der zugrunde liegende Text technisch nicht wirklich entfernt, sondern nur verdeckt, kann er unter Umständen wiederhergestellt oder ausgelesen werden.

Im elektronischen Rechtsverkehr, wo Dokumente automatisiert weitergereicht und dauerhaft gespeichert werden, ist das ein echtes Datenschutzproblem – mit möglichen haftungs- und berufsrechtlichen Folgen. Für ein Notariat, das für Vertraulichkeit und Rechtssicherheit steht, darf hier kein Zweifel bleiben. Geschützte Inhalte müssen zuverlässig geschützt bleiben, und zwar bis zum Empfänger.

Ein Beispiel aus der Praxis: Bei einer Registeranmeldung sollen bestimmte private Angaben eines Beteiligten für die Übermittlung unkenntlich gemacht werden. Wird die Passage lediglich weiß hinterlegt, der Ursprungstext aber im Dokument belassen, genügt im schlimmsten Fall ein einfaches Markieren und Kopieren, um die vermeintlich geschützten Daten sichtbar zu machen. Was als sorgfältige Anonymisierung gedacht war, wird so unbeabsichtigt zur Datenschutzlücke – ausgerechnet in einem Bereich, in dem Sorgfalt und Vertraulichkeit oberste Priorität haben.

Die Lösung: Geweißte Passagen in RA-MICRO jetzt gezielt überschreiben

RA-MICRO hat die Funktion Beglaubigung/Neu im Notariatsmodul konsequent weiterentwickelt. Schon bisher war es möglich, einzelne Textpassagen aus Datenschutzgründen zu weißen. Neu ist: Diese geweißten Bereiche lassen sich nun aktiv überschreiben. Aus einer bloßen optischen Abdeckung wird damit eine belastbare Schwärzung – die geschützten Inhalte werden im Dokument tatsächlich ersetzt, bevor die Beglaubigung in den elektronischen Rechtsverkehr geht.

In der Praxis bedeutet das einen zusätzlichen, aber entscheidenden Handgriff: Sie markieren die zu schützende Stelle, weißen sie wie gewohnt und überschreiben den darunterliegenden Inhalt anschließend gezielt. Der geschützte Text ist damit nicht mehr Bestandteil des übermittelten Dokuments – die Beglaubigung verlässt Ihr Notariat also genau so, wie der Datenschutz es verlangt.

Das Beste daran: Die Funktion ist nahtlos in den gewohnten RA-MICRO Arbeitsablauf eingebettet. Es braucht keine zusätzliche Software, kein Umkopieren in ein anderes Programm und keinen Medienbruch. Direkt aus der E-Akte heraus wird beglaubigt, geweißt, überschrieben und übermittelt – alles in einem durchgängigen digitalen Prozess. So bleibt der bewährte Notariatsworkflow erhalten und wird gleichzeitig sicherer.

Ihre Vorteile mit RA-MICRO im Notariat

Die Erweiterung ist mehr als ein technisches Detail – sie zahlt direkt auf Datenschutz, Effizienz und Rechtssicherheit Ihres Notariats ein:

  • DSGVO- und berufsrechtskonform: Sensible Passagen werden verlässlich entfernt statt nur verdeckt – ein wichtiger Baustein für Ihre Datenschutz-Compliance und Verschwiegenheitspflicht.
  • Sicher im elektronischen Rechtsverkehr: Beglaubigungen, Registeranmeldungen und Grundbuchanträge gehen sauber an Register, Gerichte und Beteiligte, ohne dass geschützte Inhalte mitwandern.
  • Durchgängig digital: Weißen und Überschreiben erfolgen direkt in der RA-MICRO E-Akte – ohne Medienbruch und ohne fehleranfällige Drittsoftware.
  • Zeitersparnis im Kanzleialltag: Ein integrierter Arbeitsschritt statt umständlicher Workarounds mit PDF-Tools, Ausdrucken oder manuellem Nachbearbeiten.
  • Zukunftssicher: RA-MICRO entwickelt das Notariatsmodul kontinuierlich weiter – Sie profitieren automatisch von neuen Funktionen für den ERV.

Gerade für Notariate, die täglich mit Registeranmeldungen, Grundbuchanträgen und Beglaubigungen arbeiten, ist das ein spürbarer Gewinn an Sicherheit. Datenschutz wird so vom lästigen Zusatzaufwand zum selbstverständlichen Teil eines effizienten, digitalen Workflows – ohne dass Sie an Tempo verlieren.

Jetzt Ihr Notariat digital absichern – mit ius Systemhaus

Als erfahrener RA-MICRO und DictaNet Partner aus Hannover unterstützen wir Sie dabei, das volle Potenzial Ihrer Kanzlei- und Notariatssoftware auszuschöpfen. Ob Einrichtung und Schulung der neuen Beglaubigungsfunktionen, Optimierung Ihrer E-Akte oder eine sichere IT- und Netzwerkinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr – wir beraten Sie persönlich, praxisnah und auf Augenhöhe.

Möchten Sie wissen, wie Sie die neue Überschreiben-Funktion in Ihrem Notariat einsetzen und Ihren Datenschutz auf ein neues Niveau heben? Dann lassen Sie uns sprechen – wir zeigen Ihnen gerne, wie einfach sicherer ERV in der Praxis sein kann.

ius Systemhaus – Ihr RA-MICRO Partner aus Hannover
Telefon: 0511 / 9998840
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – und machen Ihr Notariat gemeinsam sicherer und effizienter.

E-Mail-Verschlüsselung in der Kanzlei: Mandantendaten DSGVO-konform und berufsrechtssicher schützen

Eine E-Mail ist schnell geschrieben und noch schneller verschickt. Doch was viele Kanzleien unterschätzen: Eine unverschlüsselte E-Mail ist technisch mit einer Postkarte vergleichbar – auf dem Weg vom Absender zum Empfänger kann sie an mehreren Stellen mitgelesen werden. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die täglich hochsensible Mandantendaten austauschen, ist das ein erhebliches Risiko. Steigende Phishing-Wellen, professionell gefälschte Absenderadressen und der zunehmende Rückzug großer Anbieter aus der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung machen 2026 deutlich: Wer Mandantenkommunikation per E-Mail betreibt, muss diese aktiv absichern.

Das Problem: Vertraulichkeit ist Berufspflicht – und gesetzlich vorgeschrieben

Für Kanzleien ist E-Mail-Sicherheit kein optionales Extra, sondern eine doppelte Pflicht. Zum einen verpflichtet die anwaltliche Verschwiegenheit (§ 43a BRAO, strafbewehrt über § 203 StGB) dazu, Mandantengeheimnisse wirksam zu schützen. Zum anderen verlangt die DSGVO in Artikel 32 ausdrücklich geeignete technische Maßnahmen – und nennt Verschlüsselung als ein zentrales Beispiel für den Schutz personenbezogener Daten nach dem Stand der Technik.

Die Praxis sieht jedoch oft anders aus: Schriftsätze, Gesundheitsdaten, Verträge oder Kontoinformationen wandern unverschlüsselt durch das Netz. Kommt es zu einem Datenleck, drohen nicht nur empfindliche Bußgelder und Schadensersatzforderungen, sondern auch ein nachhaltiger Vertrauens- und Reputationsverlust. Gerade Mandanten erwarten heute zu Recht, dass ihre Anwältin oder ihr Anwalt mit ihren Daten so sorgfältig umgeht wie mit der Akte im Tresor.

Hinzu kommt: Wird unverschlüsselt versendete Korrespondenz abgefangen oder gelangt sie an einen falschen Empfänger, kann bereits eine einzelne fehlgeleitete E-Mail eine meldepflichtige Datenpanne im Sinne der Artikel 33 und 34 DSGVO auslösen. Dann läuft die 72-Stunden-Frist gegenüber der Aufsichtsbehörde, betroffene Mandanten müssen informiert werden, und die Kanzlei muss nachweisen, welche Schutzmaßnahmen sie getroffen hat. Wer in dieser Situation auf eine konsequente Verschlüsselung verweisen kann, steht deutlich besser da – sowohl rechtlich als auch im Gespräch mit dem betroffenen Mandanten. Vorsorge ist hier ungleich günstiger und ruhiger als die Schadensbegrenzung im Nachhinein.

Die Lösung: Verschlüsselung, die zum Kanzleialltag passt

Die gute Nachricht: Wirksame E-Mail-Verschlüsselung ist heute praxistauglich und lässt sich nahtlos in bestehende Arbeitsabläufe integrieren. Entscheidend ist, die passende Methode für Ihre Kanzlei auszuwählen und sauber einzurichten. In der Praxis bewähren sich vor allem zwei Verfahren:

  • Transportverschlüsselung (TLS): sichert den Übertragungsweg zwischen den Mailservern ab. Sie ist die Mindestanforderung – allein aber nicht ausreichend, da die Nachricht auf den Servern unverschlüsselt vorliegt.
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (S/MIME oder PGP): verschlüsselt die Nachricht selbst, sodass ausschließlich der berechtigte Empfänger sie lesen kann. Das ist der Goldstandard für vertrauliche Mandantenkommunikation.

Für den Versand an Mandanten ohne eigene Verschlüsselungsinfrastruktur ergänzen Portallösungen oder passwortgeschützte Container das Bild – so bleibt die Kommunikation auch dann sicher, wenn die Gegenseite technisch nicht vorbereitet ist. Wichtig ist, dass diese Bausteine zentral verwaltet, korrekt konfiguriert und regelmäßig geprüft werden. Genau hier scheitern viele Eigenlösungen: Zertifikate laufen ab, Einstellungen sind inkonsistent, und im entscheidenden Moment funktioniert die Verschlüsselung nicht.

Ihr Vorteil mit ius Systemhaus

Als erfahrener IT-Dienstleister und RA-MICRO- sowie DictaNet-Partner aus Hannover kennen wir die besonderen Anforderungen von Kanzleien ganz genau. Wir richten Ihre E-Mail-Verschlüsselung nicht nur ein, sondern denken sie konsequent in Ihre gesamte Kanzlei-IT hinein – von der sicheren Anbindung an RA-MICRO über das Netzwerk bis zur Datensicherung.

  • Maßgeschneiderte Einrichtung: Wir wählen mit Ihnen das passende Verfahren (TLS, S/MIME, Portallösung) und richten es zuverlässig ein – ohne dass Ihr Kanzleialltag ins Stocken gerät.
  • Nahtlose Integration: Verschlüsselung, RA-MICRO, DictaNet-Diktate und beA greifen sauber ineinander, statt zu konkurrieren. Sicheres Arbeiten bleibt komfortabel.
  • DSGVO- und berufsrechtssicher: Wir dokumentieren die technischen Maßnahmen nachvollziehbar – ein klarer Vorteil bei Datenschutz-Nachweisen und im Ernstfall.
  • Wartung und Monitoring: Wir behalten Zertifikate, Updates und Konfiguration im Blick, damit Ihre Verschlüsselung dauerhaft funktioniert – nicht nur am ersten Tag.
  • Persönlicher Ansprechpartner: Statt anonymer Hotline erreichen Sie feste Ansprechpartner, die Ihre Kanzlei und Ihre Technik kennen.

So verwandeln Sie eine gesetzliche Pflicht in einen echten Wettbewerbsvorteil: Mandanten, die wissen, dass ihre Daten bei Ihnen sicher sind, kommen wieder – und empfehlen Sie weiter. Sicherheit wird zum Qualitätsmerkmal Ihrer Kanzlei.

Und der Einstieg ist unkomplizierter, als viele denken: In einem ersten Gespräch verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre E-Mail- und Server-Umgebung, priorisieren die sinnvollsten Maßnahmen und setzen Schritt für Schritt um – ohne Ihren laufenden Betrieb zu unterbrechen. Auf Wunsch schulen wir Ihr Team zusätzlich im sicheren Umgang mit verschlüsselten Nachrichten und im Erkennen von Phishing-Versuchen.

Typische Schwachstellen – und warum sie im Alltag übersehen werden

In der täglichen Praxis entstehen Sicherheitslücken selten aus Nachlässigkeit, sondern aus Zeitdruck und gewachsenen Strukturen. Ein Anhang wird „schnell noch“ unverschlüsselt verschickt, weil der Mandant gerade wartet. Ein abgelaufenes Zertifikat fällt erst auf, wenn eine wichtige Nachricht nicht zugestellt wird. Oder ein neuer Mitarbeiter richtet sein Postfach ein, ohne die Verschlüsselungsrichtlinie der Kanzlei zu kennen. Hinzu kommt die wachsende Professionalität von Angreifern: Gefälschte Rechnungen, täuschend echte Mandanten-Mails und gezielte Phishing-Angriffe auf Kanzleien haben 2026 spürbar zugenommen.

Der Schlüssel liegt deshalb nicht in einer einmaligen Installation, sondern in einem durchdachten Zusammenspiel aus Technik, klaren Abläufen und geschulten Mitarbeitenden. Wer Verschlüsselung als festen Bestandteil der Kanzleiorganisation versteht – und nicht als nachträglichen Aufsatz – arbeitet spürbar entspannter. Genau dieses Gesamtkonzept bringen wir mit: vom ersten Sicherheits-Check über die Einrichtung bis zur laufenden Betreuung, abgestimmt auf Ihre RA-MICRO-Umgebung.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Sie möchten wissen, wie sicher die E-Mail-Kommunikation Ihrer Kanzlei wirklich ist? Wir prüfen Ihren Status quo und zeigen Ihnen den schnellsten Weg zu einer rechtssicheren, alltagstauglichen Verschlüsselung. Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Ihre Kanzlei.

ius Systemhaus – Ihr RA-MICRO- und DictaNet-Partner aus Hannover
Telefon: 0511 / 9998840
E-Mail: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

KI-Kompetenzpflicht seit Februar 2025: Was Ihre Kanzlei jetzt nachweisen muss – und wie RA-MICRO Sie absichert

Künstliche Intelligenz ist längst im Kanzleialltag angekommen – ob bei der Recherche, beim Entwurf von Schriftsätzen oder beim Diktat. Was viele Kanzleien dabei übersehen: Seit dem 2. Februar 2025 gilt mit Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (KI-VO) die sogenannte KI-Kompetenzpflicht. Und sie betrifft nicht nur große Tech-Konzerne, sondern ausdrücklich auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die KI-Systeme in ihrer Kanzlei einsetzen. Mit dem nächsten Stichtag am 2. August 2026 und den dann greifenden Governance-Strukturen gewinnt das Thema 2026 zusätzlich an Dringlichkeit.

Was die KI-Kompetenzpflicht für Ihre Kanzlei bedeutet

Artikel 4 KI-VO verpflichtet sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen dazu, ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ bei allen Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung dieser Systeme befasst sind. Sobald Ihre Kanzlei also ein KI-Werkzeug einsetzt – etwa zur Texterstellung oder zur Spracherkennung – gelten Sie als Betreiber im Sinne der Verordnung. KI-Kompetenz meint dabei mehr als technisches Grundwissen: Ihr Team muss die Chancen und die Risiken von KI sachkundig einschätzen und Ergebnisse kritisch bewerten können.

Das Problem: Unstrukturierte KI-Nutzung wird zum Haftungsrisiko

In der Praxis greifen Mitarbeitende häufig zu frei verfügbaren KI-Diensten, ohne dass klare Regeln, Freigaben oder Schulungen existieren. Genau hier lauert die Gefahr: Werden Mandantendaten unbedacht in ein öffentliches KI-Modell eingegeben, drohen Verstöße gegen die DSGVO und gegen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO. Hinzu kommt das Risiko fehlerhafter KI-Ergebnisse – etwa erfundener Urteile oder Fundstellen.

Zwar ist ein Verstoß gegen die Kompetenzpflicht selbst nicht unmittelbar bußgeldbewehrt. Kommt es jedoch durch fehlerhafte oder ungeschulte KI-Nutzung zu einem Schaden, kann dies als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation Ihrer Schulungs- und Sicherheitsmaßnahmen wird damit zum entscheidenden Schutzschild für Ihre Kanzlei.

Die Lösung: Sichere, integrierte KI statt unkontrollierter Insellösungen

Der Schlüssel liegt nicht im Verzicht auf KI, sondern in ihrem strukturierten und sicheren Einsatz. Statt auf unkontrollierte Einzeltools zu setzen, sollten Kanzleien auf Werkzeuge vertrauen, die von Grund auf für den juristischen Alltag und die besonderen Vertraulichkeitsanforderungen entwickelt wurden – und die sich nahtlos in Ihre bestehende Kanzleisoftware einfügen. So behalten Sie die Kontrolle über sensible Daten und schaffen zugleich die Grundlage für eine saubere Dokumentation.

Ihre Vorteile mit RA-MICRO, JURA KI Assistent, DictaNet und Dragon

Mit dem JURA KI Assistenten in RA-MICRO nutzen Sie Künstliche Intelligenz datenschutzkonform: Sensible Inhalte werden bereits lokal anonymisiert, bevor sie an ein KI-Modell übertragen werden. Zusätzlich verifiziert der Assistent zitierte Gesetze und Urteile auf ihre Echtheit und verlinkt sie zur schnellen Prüfung – sogenannte „Halluzinationen“ der KI werden so wirksam entschärft. Das nimmt Ihrem Team einen Großteil des Risikos ab und erfüllt zugleich den Kern der Kompetenzpflicht: eine sachkundige, kontrollierte Nutzung.

Auch beim Diktat profitieren Sie von sicherer KI: Mit DictaNet und der auf juristische Texte optimierten Spracherkennung von Dragon NaturallySpeaking erstellen Sie Schriftsätze in einem Bruchteil der Zeit – verschlüsselt und ortsunabhängig, ob im Büro, bei Gericht oder unterwegs. Weil alle Komponenten in die RA-MICRO Kanzleisoftware integriert sind, behalten Sie jederzeit die Kontrolle und können Ihre Arbeitsabläufe revisionssicher nachvollziehen.

Ihre ersten Schritte zur KI-Compliance

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge sind in Ihrer Kanzlei im Einsatz? Legen Sie verbindliche Nutzungsregeln fest, schulen Sie Ihr Team in den Grundlagen und im sicheren Umgang mit Mandantendaten – und dokumentieren Sie diese Maßnahmen nachvollziehbar. Auf dieser Basis setzen Sie mit den richtigen, integrierten Werkzeugen auf eine Lösung, die Effizienz und Rechtssicherheit verbindet.

Jetzt handeln – wir begleiten Sie

Die KI-Kompetenzpflicht ist kein Grund zur Sorge, sondern eine Chance, Ihre Kanzlei zukunftssicher aufzustellen. Wir von ius Systemhaus – Ihr RA-MICRO- und DictaNet-Partner aus Hannover – unterstützen Sie dabei, KI sicher, rechtskonform und nachweisbar in Ihren Kanzleialltag zu integrieren: von der Einrichtung des JURA KI Assistenten über DictaNet und Dragon bis zur passenden IT- und Netzwerkinfrastruktur.

Sprechen Sie uns an! Rufen Sie an unter 0511/9998840 oder schreiben Sie an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de. Gemeinsam machen wir Ihre Kanzlei fit für die KI-Pflichten 2025/2026.

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