Niedersächsisches Justizministerium gibt bekannt: beA – keine aktive Nutzungspflicht zum 01.01.2020

Auf unsere Anfrage hinsichtlich des Inkrafttretens der aktiven Nutzungspflicht des ERV (über beA) für die Anwältinnen und Anwälte vor niedersächsischen Gerichten zum 01.01.2020, hat uns das Niedersächsische Justizministerium freundlicherweise am heutigen Tag geantwortet. 

Demnach strebt man über das Programm eJuNi zwar eine vorzeitige (vor dem 01.01.2022) flächendeckende obligatorische Nutzung des ERV an, jedoch sei zum 01.01.2020 noch nicht mit einer entsprechenden Landesverordnung zu rechnen. 

Dies betrifft jedoch nicht bestimmte Verfahrensausnahmen, wie beispielsweise das eEB und Widersprüche im Mahnverfahren.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns über ra-micro@ius-systemhaus.de. 

 

Hinweise für den elektronischen Rechtsverkehr über beA mit RA-MICRO

Über den Link https://www.justizportal.niedersachsen.de/service/elektronischer_rechtsverkehr/elektronischer-rechtsverkehr-160547.html erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Kommunikationsbedingungen. 

So beschreibt „6.“ ausführlich, wie die Daten zu übermitteln sind. Auch die regelmäßig auftretende Frage, nach der Zusammenfassung von Anlagen wird beantwortet (=eine Datei pro Dokument). 

Setzen Sie sich jetzt mit der Anwendung und Integration des beA auseinander. Wir unterstützen Sie gern. 

Bei Fragen erreichen Sie uns unter 0511/59200420 oder ra-micro@ius-systemhaus.de

 

RA-MICRO: JAVA Virtual Machine konnte nicht gestartet werden

Wenn Sie im Posteingang oder Postausgang die Meldung bekommen, dass die JAVA Virtual Machine nicht gestartet werden konnte, dann ist der Cache höchstwahrscheinlich voll… Klingt komisch, ist jedoch ein altbekanntes Problem.

Die schnellste Lösung ist dann: 

Windows-Taste+R (Ausführen) und dort den Befehl

javaws -clearcache 

eingeben und mit ENTER bestätigen. 

Anschließend Posteingang / Postausgang neu starten und es sollte wieder normal funktionieren.

Bei Fragen: 0511/59200420 oder ra-micro@ius-systemhaus.de

 

 

RA-MICRO und § 2 Abs. 1 ERVV

Mit der zum 01.07.2019 in Kraft tretenden Verordnung, müssen übermittelte Schriftsätze und Anlage elektronisch durchsuchbar sein. 

Bei der Nutzung von RA-MICRO dürfen sie davon ausgehen, dass dies für den Schriftsatz bereits erfüllt ist. Was ist aber mit den Anlagen? So sie die Anlagen selbst digitalisiert haben, konnten sie beispielsweise beim einscannen festlegen, dass die Speicherung inklusive einer Texterkennung erfolgt. So sie aber diese Möglichkeit entweder nicht haben oder Anlagen beifügen, die extern erstellt worden sind (zum Beispiel von Mandanten) wird die Überprüfung und nachträgliche Texterkennung recht mühsam.

Hier hat RA-MICRO, mit der Integration der Software Nuance OmniPage, eine sehr praktische und durchdachte Lösung geschaffen. Sie können auf einem beliebigen Platz der Kanzlei diese Software installieren und RA-MICRO so einstellen, dass die Texterkennung (OCR) nur dort erfolgt. Sodann werden sämtliche Dokumente durchsuchbar gemacht.

 

Gern liefern wir Ihnen die Software unterrichten diese für Sie optimal ein. 

Kontaktieren Sie uns unter: 0511/59200420 oder ra-micro@ius-systemhaus.de

 

LSG Darmstadt – Rechtsprechung Computerfax

Das Computerfax ist noch kein Relikt aus früheren Zeiten, sondern ungebrochen aktuell. Wo technisch möglich, ist es stets deutlich leichter ein Computer Fax zu übermitteln, als beispielsweise den elektronischen Rechtsverkehr (insbesondere beA) zu verwenden.

Das Landessozialgericht Darmstadt hatte jüngst wieder mit dem Thema zu tun. Durch diese Rechtsprechung (L 6 SF 1/18 DS) wird eine weitere Anwendungsvariante geklärt. Weiterhin ist das Computerfax ein zugelassener Übermittlungsweg, sofern man sich an grundlegende Spielregeln hält. Das Portal ERVJustiz.de fast in dem folgenden Artikel diese plastisch zusammen.

Kommen Sie auf uns zu, wenn auch Sie sich noch für die Einrichtung des Computerfaxes interessieren. Insbesondere im Hinblick auf den Empfang von Faxen, ist das Computerfax eine ernst zu nehmende Option, da der ansonsten notwendige Scanprozess eingespart wird. Mit der von uns favorisierten Faxsoftware, ist aber auch der Versand denkbar leicht und in vielen Fällen die noch bessere Alternative zum beA.

Sie erreichen uns unter: 0511/59200420. Oder per E-Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de.

Must-have: DictaNet App

Die neue DictaNet App für Ihr Smartphone ist ein absolutes Must-Have!
War die DictaNet auf dem Mobilgerät vorher schon klasse, so ist es nun genial. Sie können nun direkt den Empfänger Ihrer Nachrichten hinterlegen und damit die Diktate noch schneller versenden.
Die Oberfläche ist aufgeräumter und so noch leichter zu bedienen.

Weiterhin funktionieren die Eingabe der Akte, sowie die Priorität und Bemerkung hervorragend bei der Übergabe an DictaNet.

Also zögern Sie keine Sekunde und laden sich die neue DictaNet App herunter.

Bei Fragen zur Anwendung erreichen Sie uns unter 0511/59200420 oder per E-Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de.

RA-MICRO – aktueller Patch für SecSigner 6

Zur Einbindung der aktuellen Version des SecSigners, der im Rahmen des beA für die Signatur der Schriftsätze verwendet werden kann, bietet RA-MICRO den aktuellen Patch vom 29.01.2019 an.

Zum Laden des Patches, starten Sie RA-MICRO mit Verwalterrechten. Wechseln Sie dann in die Karte „Kanzlei“, dort auf „Online Update“. Unten in der Mitte finden Sie dann „Patch prüfen“. Dies bitte auswählen und den Download abwarten.
Mit dem Beenden des RA-MICRO Programms, startet dann das Update.

Sollten Sie einen Terminal-Server einsetzen, wird die beschriebene Funktion gesperrt sein. Wenden Sie sich dann an Ihren Administrator oder an uns.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns:
Telefon: 0511/59200420
E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de