RA-MICRO und DictaNet – Neues Supportsystem

In Zeiten des Corona-Virus musste sich RA-MICRO überlegen, wie die Supportcentren weiterhin produktiv arbeiten können. Die Mitarbeiter befinden sich überwiegend im Homeoffice und somit ist ein direkter, persönlicher Austausch nicht möglich. 

Die Lösung: Ein neues Ticketsystem, vollständig in RA-MICRO integriert. Sie erreichen es über den Supportdesk, hier ein paar Screenshots, zur Anleitung:

Hier finden Sie den Supportdesk:

Wenn Sie mit der Maus über die Symbole fahren, erhalten Sie einen Tooltip mit den Programmbereichen, die Sie dort jeweils erreichen können: 

 

 

 

 

Vor der ersten Nutzung müssen Sie einmal der Datenschutzvereinbarung zustimmen:

Dann ist zu entscheiden, ob Sie einen direkt Chat nutzen wollen oder eine Nachricht an den Suppport absetzen:

So sieht es aus, wenn Sie eine Nachricht erstellen wollen. Einfach noch Ihren Namen und die Problembeschreibung eingeben und die Nachricht absenden. Der Support meldet sich dann bei Ihnen:

Die ersten Erfahrungen sind überaus positiv. Die Reaktionszeiten sind sehr gut und durch die gemeinsame Nutzung ist ein Wissensaustausch innerhalb des RA-MICRO Anwendersupports auch viel leichter geben, wodurch auch komplexere Probleme schneller gelöst werden können. 

Wenn der Support nicht weiterkommt und aktiv an den Vor Ort Partner verweist, sind wir gern für Sie da. Rufen Sie uns an: 0511/59200420 oder per Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de.

 

RA-MICRO – Bleiben Sie up to date!

Da wir im täglichen Support immer wieder feststellen, dass vielen Anwendern von RA-MICRO nicht bekannt ist, dass es einen Unterschied zwischen „Update“ und „Patch“ gibt, hier eine kurze Erklärung: 

RA-MICRO liefert etwa zweimal pro Jahr ein „Update“. In der aktuellen Fassung „2020.1“. In der Regel zum Ende des Jahres und einmal zur Mitte des Jahres. Dieses Update kann (!) automatisch heruntergeladen werden, wenn Sie das in den Einstellung des „Online-Update“ von RA-MICRO so einstellen. 
Sofern es zwischen diesen beiden Updates eine gesetzliche Änderung gibt, die sich auf die Funktionen des Programms auswirkt (z.B. die Änderung der Mehrwertsteuer), kann auch „zwischendurch“ ein Update erfolgen. 

Alle Aktualisierungen zwischen diesen beiden Updates  sind sogenannte „Patches“. Ein Patch behandelt in der Regel Funktionserneuerungen, befasst sich mit Versionsmerkmalen und bringt Anpassungen, die nicht allgemein relevant sind. Deshalb wird ein solcher Patch stets manuell eingespielt. Patches gibt es im Moment ca. zweimal pro Monat. 

Hier ein Screenshot, wie Sie das aktuelle Patch herunterladen können:

Unsere Empfehlung: Entscheiden Sie selbst. Wollen Sie immer auf dem neusten Stand sein – mit dem Risiko, dass auch etwas einmal nicht ausgiebig getestet werden konnte? Dann prüfen Sie regelmäßig auf „Patches“. 
Gehen Sie lieber auf „Nummer sicher“, dann stellen Sie sich das automatische Update ein und nutzen die halbjährlichen Updates. 

Empfehlung: Schulung zur Umsatzsteueränderung zum 01.07.2020

Unsere Schulungspartnerin, Frau Lemke von ReFa24.de hat ein Webinar am 25.06.2020 im Angebot, was wir allen Anwendern nur ans Herz legen können. 

Link zur Anmeldung. 

Denn während die Einstellungen im Programm schnell gesetzt sind, gibt es komplexe Sachverhalte in der täglichen Praxis zu beachten. Das betrifft, unter anderem sowohl Leistungszeiten, als auch Vorschuss- und Schlussrechnungen. Aber auch Datenübermittlungen an den Steuerberater der Kanzlei spielen eine Rolle; wie auch An- und Vorauszahlungen von Eingangsrechnungen.

Nutzen Sie das Angebot. 

Ihr Team des ius Systemhaus. 

Umsatzsteueränderung – kein Problem bei RA-MICRO

Die kommende Änderung der Umsatzsteuer ist in RA-MICRO kein Problem. Sie legen in den „Allgemeinen Einstellungen“ (im Bereich „Kanzlei“) fest, welcher Steuersatz im Standard gelten soll: 

 

Darüber hinaus prüfen Sie bitte Ihren Kontenplan. Dort sollte – keine – Umsatzsteuer hinterlegt sein, damit RA-MICRO hier auf den Umsatzsteuersatz aus den allgemeinen Grundeinstellungen zurückgreift. Als Ausnahme gelten natürlich solche Konten, deren Umsatzsteuersatz reduziert ist. Haben Sie jedoch hier noch 19% stehen, löschen Sie diese bitte raus oder passen es manuell zum Stichtag auf den geltenden Steuersatz an. 

 

Wenn Sie sich noch unsicher sind, freuen wir uns über einen Anruf unter 0511/59200420. 

Schreiben Sie alternativ eine E-Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de. Ihr Systemhaus für Berufe des Rechts.

NDR Artikel zum Thema „Verhandlung per Videokonferenz“

Auf der Seite „https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Corona-und-Rechtsprechung-Richter-allein-im-Saal,videoverhandlung100.html“ finden Sie einen interessanten Artikel zum der Wandlung der prozessualen Abläufe. 

§128 a ZPO sei dank, können künftig Verhandlungen per Videokonferenz geführt werden. Dabei sollen Ihre Mandanten in Ihrer Kanzlei an der Videoverhandlung teilnehmen. 

Schaffen Sie jetzt die Voraussetzungen für solche Termine. Mit unserem Partner Logitech haben wir kleine und große Konferenzsysteme im Angebot.

Kontaktieren Sie uns: 0511/59200420 oder info@ius-systemhaus.de

Ihr Ansprechpartner: Frank Pelaccia. 

 

Es geht los: Gerichtsverhandlungen per Skype!

Die LTO berichtete bereits Anfang des Jahres über die Möglichkeit Verhandlungen per Videokonferenz zu führen. (https://www.lto.de/recht/justiz/j/online-verhandlung-zivilverfahren-128a-zpo-videokonferenz-skype-zivilprozess/)

Jetzt erreichen die ersten unserer Kunden Schreiben zu diesem Thema. Gerichte wollen online verhandeln.  Das Landgericht Hannover setzt beispielsweise Skype f. Business ein. Sie müssen entsprechende Software nicht vorhalten, da die Verhandlungen über sogenannte Meetings arrangiert werden. Es reicht auf Ihrer Seite eine (gute) WebCam und etwa ein Upload von 2MBit/s. Das entspricht etwa VDSL25. 

Wir beraten Sie gern zu diesem Thema und wie Sie es auch für Sie und Ihre Kanzlei so ausrüsten, dass Sie auch mit Mandanten und Kollegen auf diesem Weg sich besprechen können. 

Ansprechpartner: Frank Pelaccia und Manuel Schneider. 
Telefon: 0511/59200420
e-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de

 

vViewer – das adhoc Homeoffice

Guten Morgen. Wenn Sie jetzt schnell im Homeoffice arbeiten müssen, nutzen Sie doch https://wissenspool.ra-micro.de/vviewer/. Schnell, einfach und nachhaltig kostenfrei.
Die professionelle Lösung (gibt es bei uns), kann dann mit Bedacht umgesetzt werden.

RA-MICRO aus dem Homeoffice

Seit Ende letzter Woche beschäftigen wir uns praktisch nur noch mit der Einrichtung von Heimarbeitsplätzen. Die Nachfrage wird nicht abreißen, deshalb hier ein kleiner Abriss der bestehenden Optionen:

Optimal-Lösung: VPN+RDP

Die optimale Lösung basiert auf einer VPN-Verbindung zwischen dem Heimarbeitsplatz und der Kanzlei, sowie der Einrichtung einer RDP (Remote Desktop Protokoll) Verbindung auf entweder einen vorhandenen Terminal-Server oder den Arbeitsplatz in der Kanzlei. Sobald die VPN-Verbindung steht, kann der PC in der Kanzlei ferngesteuert werden. Dank der Entwicklung der letzten Jahre, sind sowohl RA-MICRO, als auch DictaNet und die Spracherkennung bestens auf diese Nutzungsweise vorbereitet. So unterstützt DictaNet aktuell eine Vielzahl an Fußschaltern und Diktiermikrofonen und kann diese entsprechend direkt in die Remotesitzung durchreichen.Auch der Kartenleser, der oftmals für die Nutzung von beA obligatorisch ist, ist auf diese Weise einfach zu nutzen. Gedruckt wird wahlweise in der Kanzlei oder zu Hause. Durch den Zugriff auf den gewohnten Arbeitsplatz in der Kanzlei, sind die Einstellungen direkt produktiv zur Verfügung stehen.

Alternativlösung: Fernwartungsprogramm, wie Teamviewer oder AnyDesk.

Steht eine VPN-Verbindung nicht zur Verfügung, muss man auf eine Alternative zurückgreifen. Da die Ressourcen ausgenommen knapp sind, bieten sich hier die Mittel an, die ihre IT-Betreuung gegenwärtig für Fernwartung benutzt. Produkte wie Teamviewer oder AnyDesk erlauben die schnelle und einfache Einrichtung auch dann, wenn sie nicht Herr über ihren Internet Router oder ihre Firewall sind. Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Produkte für die geschäftliche Nutzung kostenpflichtig sind.

Notlösung: DictaNet im Home Office und Zugriff auf das E-Mail-Programm

Wenn zum Beispiel die Internetverbindung in der Kanzlei oder Zuhause zu schlecht ist, um eine der vorgenannten Lösungen zum Einsatz zu bringen, besteht die Möglichkeit Sich wichtige Informationen per E-Mail nach Hause schicken zu lassen und zu Hause das Programm DictaNet und die Spracherkennung installieren zu lassen. Bitte beachten Sie dass sie mit diesem Vorgehen nicht die erworbene Anzahl an Lizenzen bei DictaNet Und Dragon für DictaNet überschreiten dürfen. Damit können Sie dann zu Hause Diktate schreiben oder erstellen und diese per E-Mail mit dem Büro austauschen (Achtung: Datenschutz beachten!). Ergänzt man dies noch um einen Dateiaustausch mittels eines sicheren Cloud Speichers (z.B. NextCloud oder Tresorit), erreicht man schon ein ordentliches Maß an Produktivität.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung eines der oben genannten Szenarien. Auch wenn die gegenwärtige Situation absolut außergewöhnlich und hoffentlich auch einmalig ist, wird hiermit deutlich, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig über die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen Gedanken zu machen. In Zukunft kann das dann auch genutzt werden um Mitarbeitern Heimarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen oder als Berufsträger selbst von zu Hause aus arbeiten zu können. Aber nicht nur die Arbeit von zu Hause aus ist hiermit gewährleistet, sondern insgesamt wird eine erhöhte Mobilität erreicht, die mehr Flexibilität und Professionalität in den Arbeitsalltag bringt.

Corona – Hinweise für unsere Kunden

Die Krise ist auch bei uns angekommen, wenn auch glücklicherweise noch nicht gesundheitlich. So haben wir doch seit Ende letzter Woche erhebliche Anfragesteigerungen bezüglich Heimarbeitsplätzen und der Nutzung des beA.

Wir bitten Sie nicht zuletzt auch deshalb um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit Moment nicht so zügig ist, wie Sie es von uns gewohnt sind.

Wir ergänzen hier in Kürze Hinweise rund um die Nutzung von Heimarbeitsplätzen, damit Sie im Zweifel auf eine angeordnete Quarantäne oder den nachvollziehbaren Wunsch nach Arbeit von zu Hause aus reagieren können.