25.04.2018: Workshop „DSGVO in der Anwaltskanzlei“ mit Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover

Wie die Rechtsanwaltskammer bereits mitgeteilt hat, tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 in Kraft. Es wird keine Übergangsfrist geben und bei Verstößen ist mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

Was bedeutet das in der Praxis für Ihre Kanzlei?

Genau darum geht es in unserem Workshop am 25.04.2018, für den wir Herrn Rechtsanwalt Thomas Feil gewinnen konnten.

In einem kompakten Workshop stellt Herr Rechtsanwalt Feil die wichtigsten Maßnahmen vor und bringt auf den Punkt, wie Sie Ihre Kanzlei schützen können.

Themen sind:

  • Welche Informationspflichten bestehen und an welcher Stelle müssen diese erbracht werden?
  • Interne Dokumentationspflichten – Was muss die Kanzlei leisten und wen interessiert das?
  • Was bedeutet „Sicherheit der Verarbeitung“ für Kanzleien?
  • Datenschutzbeauftragter – Wann macht die externe Besetzung Sinn?
  • Datenschutzkonzepte – Was muss sein, was sollte sein und wie vermeide ich Kosten?
  • Meldepflichten bei Verstößen – Wie funktioniert das?

Parallel stellen wir Ihnen technische Schutzkonzepte vor.

Der Workshop startet am 25.04.2018 um 14 Uhr und geht bis 17 Uhr. Ab 13 Uhr, sowie im Anschluss begrüßen wir Sie zu Gesprächen rund um technische Lösungen.
Veranstaltungsort ist: ius Systemhaus, Misburger Str. 81A, 30625 Hannover.

Die Teilnahmegebühr beträgt 119,00 € inkl. 19% USt. (zahlbar nach Rechnungserhalt).

Die Teilnahme ist beschränkt auf 2 Personen pro Kanzlei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und wir vergeben die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Zur Anmeldung schicken Sie bitte eine formlose E-Mail an: info@ius-systemhaus.de, unter Angabe der teilnehmenden Personen.

beN-Umstellung muss bis 09.03.2018 abgeschlossen sein

Im Rundschreiben vom 21.02.2018 teilt die Notarkammer Celle mit, dass die Umstellung auf das „besondere elektronische Notarpostfach“ beN bis zum 09.03.2018 abgeschlossen sein soll.

Die Umstellung erfolgt direkt im Stammdatenverzeichnis der Bundesnotarkammer (SDV), zur erreichen unter https://sdv.bnotk.de, sofern eine Registerbox im Einsatz und aktiv ist.

RA-MICRO hat beN bereits seit 2016 im Modul Notariat integriert. 

Die Umstellung von EGVP zu RA-MICRO ist mit ein paar Arbeitsschritten verbunden, bei denen wir Sie gern unterstützen.

Sie erreichen uns unter 0511/59200420. Stimmen Sie einen Termin zur Umstellung mit Herrn Rudolph-Pelaccia ab. Planen Sie ungefähr 20 Minuten pro Notar dazu ein. Wir erledigen dies schnell und unkompliziert per Fernwartung.

 

RA-MICRO Informationen: beA – kurz vor dem Zieleinlauf

Zum 01. Januar müssen Sie empfangsbereit sein. Für alle Berufsträger Ihrer Kanzlei. Der Versand an Gerichte startet erst zum 01.01.2020 verpflichtend, gleichwohl werden Sie EB’s bereits ab dem 01.01.2018 elektronisch abgeben müssen.

So viel zu den Voraussetzungen. Hoffentlich haben Sie nun alle Ihre beA-Karte und die dazugehörende PIN.

Um sich empfangsbereit zu machen, müssen Sie die mitgelieferte PIN nicht ändern. Sollten Sie also noch nicht empfangsbereit sein, belassen Sie es bei der PIN, die Ihnen mitgeteilt worden ist und umschiffen damit ein wesentliches Problem bei der Inbetriebnahme: Java.

Die folgenden Schritte machen Sie schnell empfangsbereit:

  1. Auf https://www.bea-brak.de laden Sie zunächst das „Client Security“ herunter.
  2. Dann registrieren Sie die Karte des jeweiligen Berufsträgers über „Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach“.
  3. Anschließend können Sie sich über den Button „Anmelden“ in Ihrem Postfach anmelden.

Da beA für Sie keine Archivierung der Nachrichten bietet und diese sogar gem. §27 RAVPV nach 120 Tagen entgültig löschen kann, können Sie die gelesenen Nachrichten nicht in Ihrem Postfach „liegen lassen“. Nutzen Sie RA-MICRO, als Ihr elektronisches Archiv und binden es wie folgt an:

  1. Aktualisieren Sie RA-MICRO auf den neusten Stand: Hauptmenü – Kanzlei – Online Patch.
  2. Starten Sie den „Posteingang“ und lassen sich dort die Quellen anzeigen. Aktivieren Sie hier die „Importverzeichnisse beA“ für die Anwälte Ihrer Kanzlei.
  3. Sofern Ihr RA-MICRO Serverlaufwerk „R:\“ ist, finden Sie nun für jeden Anwalt Ihrer Kanzlei einen Datei-Ordner unter „R:\RA\beA\“.
  4. Jetzt können Sie eingegangene Nachrichten aus dem beA in den Unterordner (R:\RA\beA\NAME\exp\) des jeweiligen Anwalts exportieren. Dort holt das Modul „Posteingang“ Ihre Nachrichten dann ab und diese können den Akten zugeordnet werden.

Hier noch abschließend eine Sammlung nützliches beA-Links:

Bestellung der beA-Karte, Mitarbeiterkarte, Aufladesignatur und des Softwarezertifikats: https://bea.bnotk.de/bestellung.

Änderung der mitgelieferten PIN zu den beA Karten: https://bea.bnotk.de/sak.

beA Zugang: https://bea-brak.de.

Automatischer Abruf in RA-MICRO:

Dieser Tage wird das RA-MICRO Update „RA-MICRO 2018“ ausgeliefert. Darin enthalten ist auch die Möglichkeit zum automatischen Empfang über den Posteingang, mit Hilfe eines Softwarezertifikats. Für alle, die eine größere Menge an Nachrichten erwarten eine wichtige Erweiterung. Das Softwarezertifikate muss allerdings zusätzlich für 4,90 € netto jährlich geordert werden. Der Abruf per beA-Karte/-Mitarbeiterkarte aus RA-MICRO wird von der BRAK (ohne Einflussmöglichkeit der Softwareanbieter) in den nächsten Monaten zur Verfügung gestellt. Bis dahin sind die folgende Schritte zur Umsetzung vorzunehmen:

  1. Softwarezertifikat für den jeweiligen Berufsträger oder die Mitarbeiterkarte auf https://bea.bnotk.de/bestellung bestellen.
  2. Das Softwarezertifikat dem jeweiligen Postfach zuweisen. Die Anleitung dazu sprengt den Rahmen, kann bei uns aber per  Mail angefordert werden.
  3. In der RA-MICRO Benutzerverwaltung prüfen, ob allen Anwälten eine Adresse zugeordnet ist und diese mit dem Adressschlüssel 5 oder 7 versehen ist. Wenn nicht, dann nachholen.
  4. In der Benutzerverwaltung das jeweilige beA-Softwarezertifikat hinterlegen.
  5. Den automatischen Import im Posteingang aktivieren.

Das ist nicht ganz einfach, so man es noch nie gemacht hat, aber durchaus lösbar. In 2018 unterstützen wir Sie hierbei gern vor Ort oder per Fernwartung.

Sie erreichen uns Montags bis Freitags von 08:30 – 17:00 Uhr unter 0511/59200420. Auch zwischen dem 27. und 29.12.2017.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Beschreibung dabei hilft, sich bis zum 01.01.2018 empfangsbereit zu machen und wünschen Ihnen eine frohe Weihnachtszeit.

 

02.08.2017: Braunschweiger Anwaltsverein informiert sich über kommenden Start des beA.

Am heutigen Abend informieren wir den Braunschweiger Anwaltsverein über die Einführung des beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) zum 1.1.2018.

Wir bedanken uns bei dem Präsidenten, Herrn Rechtsanwalt Michael Stern, für die Einladung und freuen uns auf die gemeinsame Veranstaltung.

http://www.anwaltsverein-bs.de/

Wenn Sie Fragen zum beA haben, rufen Sie uns gerne unter 0511/59200420 an. Herr Frank Rudolph-Pelaccia steht Ihnen für Fragen gern zur Verfügung.

Erreichbarkeit am 02.06.17 eingeschränkt!

Am 02.06.2017 sind wir in der Zeit von 11:30 bis 13:30 Uhr nicht erreichbar.

Wir bilden uns fort und unterbrechen dazu kurz den Betrieb.

Bitte schicken Sie uns Ihre Anfragen in dieser Zeit per E- Mail oder hinterlassen uns eine Nachricht auf dem geschalteten Anrufbeantworter.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ausgebucht: Informationsmittag „beA kommt! Wir machen Ihre Kanzlei startklar.“

Unsere ersten drei Termine für jeweils 20 Personen sind ausgebucht.

Wir planen, aufgrund der hohen Nachfrage zwei weitere Termine. Da ab Ende Juni die Sommerferien in Niedersachsen beginnen, haben wir uns hier noch nicht festgelegt.

Melden Sie sich gern weiter zu den angesetzten Terminen an. Wir merken sie in diesem Fall bevorzugt für die neuen Termine vor.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Termine: Informationsmittag „beA kommt! Wir machen Ihre Kanzlei startklar.“

Die Nutzungspflicht von beA startet am 1.1.2018.

Wir sind darauf gut vorbereitet und wollen sie entsprechend informieren, was bis dahin von ihrer Kanzlei getan werden sollte und wie RA-MICRO sie dabei unterstützt. Hierzu veranstalten wir am

7. Juni
14. Juni
und am 16.6.2017, jeweils von 13 bis 14:30 Uhr einen „Informationsmittag“.

 

Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten der elektronischen Aktenführung mit RA-MICRO vor, zeigen den gegenwärtigen Stand der RA-MICRO-Schnittstelle zu beA und haben auch einen bewährten Dokumentenscanner, dessen Arbeitserleichterungen wir Ihnen praktisch vorführen.

Wir haben die Termine auf jeweils 20 Teilnehmer begrenzt und vergeben die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldung. Pro Kanzlei können zwei Mitarbeiter teilnehmen.

Sie möchten teilnehmen? Sehr gern! Bitte nutzen Sie das beigefügte Anmeldeformular. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nur dann erfolgt, wenn wir diese zuvor bestätigt haben.

beA – Workshops – nur Anmeldung

Für Ihre Fragen erreichen Sie uns unter: 0511/59200420.

Vortrag: beA – erste praktische Erfahrungen – beim Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover e.V.

Am 26.04.2017 findet die Mitgliederversammlung Rechtsanwalts- und Notarverein in Hannover statt. Unser Mitarbeiter, Herr Frank Rudolph-Pelaccia, wird in diesem Rahmen einen Vortrag zum Thema „beA – erste praktische Erfahrungen“ halten.

Wenn auch Sie hierzu Beratungsbedarf zu beA oder der elektronischen Aktenführung, sowie beN, EGVP oder dem ElRV haben, kommen Sie gern auf uns zu. Wir beraten Sie kompetent und umfassend.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0511/59200420.