eNoVA-Gesetz: Was Notariate jetzt vorbereiten sollten

Mit dem eNoVA-Gesetz kommt ein weiterer Baustein der Digitalisierung in der notariellen Praxis voran. Besonders wichtig ist dabei die elektronische Veräußerungsanzeige, die den bisherigen papiergeprägten Austausch mit der Finanzverwaltung Schritt für Schritt ablösen soll. Für Notariate ist das kein Randthema, sondern ein Prozess, der unmittelbar in die tägliche Abwicklung von Immobilienverträgen hineinwirkt.

Nach dem aktuellen Stand hat der Bundestag den Gesetzentwurf am 7. Mai 2026 angenommen. Ziel ist es, Daten und Dokumente zwischen Notariaten, Gerichten, Behörden und Finanzverwaltung künftig deutlich konsequenter elektronisch auszutauschen. Medienbrüche sollen reduziert werden, damit Vorgänge schneller, nachvollziehbarer und weniger fehleranfällig bearbeitet werden können.

Elektronische Veräußerungsanzeige wird zum Praxisthema

Die Veräußerungsanzeige ist für Notariate seit jeher ein fester Bestandteil der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen. Wenn dieser Schritt künftig elektronisch laufen soll, verändert sich nicht nur der Übermittlungsweg. Auch die interne Organisation muss passen: Welche Daten werden wann erfasst? Wer kontrolliert die Angaben? Wie wird dokumentiert, dass die Übermittlung erfolgt ist? Und wie wird sichergestellt, dass Rückmeldungen zuverlässig im richtigen Vorgang landen?

Nach den derzeitigen Planungen soll für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. Bis zum 1. Januar 2028 soll die elektronische Kommunikation vollständig umgesetzt sein. Das klingt zunächst nach ausreichend Zeit. In der Praxis ist der Zeitraum jedoch gut genutzt, wenn Notariate frühzeitig ihre Abläufe prüfen und technische Voraussetzungen nicht erst kurz vor dem Stichtag angehen.

RA-MICRO arbeitet an der Umsetzung

RA-MICRO hat bereits angekündigt, die Entwicklung eng zu begleiten und an der Umsetzung in der Kanzleisoftware zu arbeiten. Für Anwenderinnen und Anwender ist das wichtig, weil die elektronische Veräußerungsanzeige möglichst ohne zusätzliche Medienbrüche in den bestehenden Notariatsablauf eingebunden werden muss. Entscheidend wird sein, dass Erfassung, Prüfung, Übermittlung und Ablage im Vorgang gut zusammenspielen.

Notariate sollten deshalb nicht nur auf die spätere technische Freischaltung warten. Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme: Sind Stammdaten und Beteiligteninformationen sauber gepflegt? Gibt es klare Zuständigkeiten für die Kontrolle steuerlich relevanter Angaben? Werden elektronische Rückmeldungen zentral überwacht? Und sind die Mitarbeitenden auf neue digitale Prüfschritte vorbereitet?

Was jetzt sinnvoll ist

  • bestehende Abläufe rund um Grundstückskaufverträge und Veräußerungsanzeigen dokumentieren,
  • RA-MICRO Updates und Hinweise zur eNoVA-Umsetzung aufmerksam verfolgen,
  • Zuständigkeiten für Erfassung, Kontrolle, Versand und Nachverfolgung festlegen,
  • technische Voraussetzungen wie ELSTER-Bezug, Benutzerrechte und Posteingangsprozesse rechtzeitig prüfen,
  • Mitarbeitende frühzeitig auf veränderte digitale Abläufe vorbereiten.

Die elektronische Veräußerungsanzeige wird kein isolierter IT-Schalter, sondern Teil eines durchgängigen digitalen Vollzugs. Wer die Umstellung rechtzeitig vorbereitet, kann spätere Hektik vermeiden und zugleich die Chance nutzen, notarielle Abläufe insgesamt schlanker und transparenter zu organisieren.

Quelle und weiterer Überblick: RA-MICRO News vom 11.05.2026 zum eNoVA-Gesetz und zur elektronischen Veräußerungsanzeige.