Warum Anwaltskanzleien jetzt digitalisieren sollten

Der juristische Sektor befindet sich im Wandel, getrieben durch die zunehmende Digitalisierung. Kanzleien, die sich den neuen Technologien nicht anpassen, riskieren Effizienzverluste und Wettbewerbsnachteile. Systeme wie RA-MICRO sind nicht nur ein Verwaltungstool, sondern bieten umfassende Funktionen wie die Texterkennung und KI-gestützte Prozesse, die den Arbeitsalltag deutlich vereinfachen.

Die digitale Akte, die sogenannte E-Akte, spielt dabei eine zentrale Rolle. Mit ihr wird die gesamte Dokumentenverwaltung effizienter und sicherer gestaltet. Insbesondere durch die Kombination mit Texterkennungssoftware lassen sich nicht nur selbst erstellte, sondern auch externe Dokumente problemlos durchsuchen. Dadurch wird eine Kanzlei in die Lage versetzt, schneller auf wichtige Informationen zuzugreifen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Doch die digitale Transformation bringt auch Herausforderungen mit sich, vor allem im Bereich der IT-Sicherheit. Kanzleien verarbeiten hochsensible Daten, die geschützt werden müssen. Hier kommt das IUS Systemhaus ins Spiel. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Kanzlei abgestimmt sind. Von der Implementierung modernster Software bis zur Absicherung Ihrer Daten sind wir Ihr zuverlässiger Partner.

Sie möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns unter 0511/9998840 oder per E-Mail an vertrieb@ius-systemhaus.de.

Wie Sie Ihre Kanzlei vor Cyberbedrohungen schützen

Mit der zunehmenden Digitalisierung steigt auch das Risiko für Cyberangriffe. Kanzleien, die sensible Daten verarbeiten, sind besonders gefährdet. Die jüngste Bedrohung durch den XWorm RAT zeigt, wie gefährlich Malware sein kann, die sich unbemerkt in IT-Systeme einschleicht und große Schäden anrichtet.

Einmal installiert, kann diese Malware Passwörter stehlen, auf Webcams zugreifen und sogar Kryptowährungen entwenden. Um sich gegen solche Bedrohungen zu schützen, reicht ein einfacher Virenscanner oft nicht aus. Eine umfassende Sicherheitsstrategie ist notwendig, die regelmäßig überprüft und angepasst wird.

Das IUS Systemhaus bietet Ihnen genau diese umfassenden Lösungen. Von der Installation und Wartung der Sicherheitssoftware bis hin zu Schulungen für Ihre Mitarbeiter – wir sorgen dafür, dass Ihre Kanzlei sicher ist und bleibt. Damit können Sie sich voll und ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren, ohne sich um die Sicherheit Ihrer Daten Sorgen machen zu müssen.

Möchten Sie Ihre Kanzlei besser schützen? Kontaktieren Sie uns unter 0511/9998840 oder per E-Mail an vertrieb@ius-systemhaus.de.

Austausch der beA-Softwarezertifikate

Nachdem im vergangenen Jahr die beA-Karten der Anwältinnen und Anwälte getauscht wurden, erfolgt nun der Austausch der beA-Karten für Mitarbeitende und für die beA-Softwarezertifikate.

Die beA-Karten für Mitarbeitende werden Ihnen wie gewohnt zugeschickt und können dann aktiviert werden.

Bei den beA-Softwarezertifikaten verhält sich dies etwas anders. Diese wurden Ihnen bereits zur Verfügung gestellt und können im Portal der Zertifizierungsstelle neu heruntergeladen oder gekündigt werden.

Zu Beginn hatte die Kammer fälschlicherweise mitgeteilt, dass die Zertifikate zum Ende ihrer Gültigkeit getauscht werden müssen. Diese Info war jedoch nicht korrekt!

Alle alten beA-Softwarezertifikate werden im Jahr 2024 (ein genaues Datum ist leider noch nicht bekannt), deaktiviert und funktionieren somit nicht mehr, unabhängig ob Sie das Zertifikat getauscht haben oder nicht.

In beiden Fällen unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne! Wenden Sie sich hierzu einfach an support@ius-systemhaus.de , mit dem Stichworten „Austausch der beA-Softwarezertifikate“ und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Volltextsuche in der RA-MICRO E-Akte

Die E-Akte wird immer mehr das Zentrum der Arbeit mit RA-MICRO. Nicht zuletzt die Entwicklung der RA-MICRO E-Akte 2 zeigt wohin die Reise geht. 

Hierneben ist künstliche Intelligenz ein weiterer Schwerpunkt, den es künftig zu nutzen gilt. 

Beides lässt sich perfekt kombinieren über die Funktion der Texterkennung. Dies integriert RA-MICRO schon seit langem. Natürlich werden die selbst erstellten Dokumente bereits für die Volltextsuche berücksichtigt, aber was ist mit den Dokumenten, die Sie von „außen“ erreichen? 
Hier gibt es von RA-MICRO verschiedene Ansätze:

  1. RA-MICRO bekommt die Dokument bereits durchsuchbar. Das kann z.B. durch eine Software zum Kopierer erfolgen.
  2. Das Dokument wird durch RA-MICRO über Kofax Omnipage durchsuchbar gemacht. Das ist eine „Allzweckwaffe“, da so auch solche Dokumente durchsuchbar gemacht werden, die zum Beispiel per Mail Ihre Kanzlei erreichen. Der Nachteil hierbei ist, dass Omnipage auf einem aktiven PC ausgeführt werden muss, der dadurch belastet wird und zudem bei Bedarf immer aktiv sein muss.  Zudem funktioniert das Zusammenspiel nur bei laufendem RA-MICRO. Vorteil die Kosten sind überschaubar und einmalig.
  3. Texterkennung aus RA-MICRO über Hotfolder. Ein Hotfolder ist ein Ordner, der von einer Software überwacht wird. RA-MICRO legt zu erkennende Dokumente in einen solchen Ordner ab und holt ihn aus einem anderen „Übergabeordner“ wieder ab, nachdem die Texterkennung gelaufen ist. Der Vorteil ist, dass die Texterkennungssoftware unabhängig von RA-MICRO und einem Arbeitsplatz läuft.  Der Nachteil ist, dass so eine Software oft laufende Kosten mit sich bringt. In modernen Cloud- oder Terminal-Server-Netzwerken ist eine solche Lösung oft alternativlos.

Wir beraten Sie gern zu der optimalen Lösung für die Texterkennung, ohne die es auf Sicht nicht in Ihrer Kanzlei funktionieren wird. KI braucht texterkannte Dokumente als Basis und die großartige Integration der Volltextsuche in die E-Akte 2 zeigt, dass es einfach sehr viel Zeit spart, wenn Ihre Kanzlei hier auf eine mindestens gute Datenbasis zurückgreifen kann.

Schreiben Sie einfach an: ra-micro@ius-systemhaus.de oder rufen Sie uns an unter 0511/59200420.

 

Weihnachten für benachteiligte Kinder

Auch in diesem Jahr unterstützt das ius Systemhaus die Aktion „Engelbaum“, bei dem benachteiligten Kindern ein Weihnachtsgeschenk ermöglicht wird. 

1988 von Sandy & Wolfgang Kremer gegründet, kümmert man sich seitdem mit einem kleinen, engagierten Team um benachteiligte Kinder in Deutschland. Das erste Indianercamp für vergessene Kinder startete 1989 in NRW mit 6 Kindern. Heute erreicht Engelbaum e.V. mit diesen Projekten über 5000 notleidende Kinder in Deutschland.

Auch in diesem Jahr unterstützen wir die Aktion mit 10 Geschenken. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich dieser Aktion anschließen.

Hier geht es zur Internetseite von: Kinderarmut | Engelbaum

Kinderarmut in Deutschland e.V. – Kopie

 

Neue Schadsoftware für Windows im Umlauf (XWorm RAT)

Wie gerade bei dem renommierten IT-Magazin „Chip“ zu lesen ist, warnen die Sicherheitsexperten des Herstellers Avira vor einer neuen Malware aus der Familie „XWorm RAT“. Diese verbreitet sich über E-Mails, die auf recht hohem sprachlichen Niveau den Empfänger erreichen.

Bitte seien Sie also besonders vorsichtig beim Öffnen von E-Mails unbekannter Absender. Kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig.

 

Die Schäden, die durch diesen neuen „Wurm“ eingerichtet werden sind vielfältig. So verschafft sich die Software Zugriff auf Webcam und Tastatur, ist in der Lage Passwörter zu stehlen und sich per Remote-Desktop-Protokoll Zugriff auf den PC zu verschaffen. Außerdem bereitet sie sich darauf vor die Denial-of-Service-Attacken (DDoS) starten zu können und sogar Bargeld über Crypto-Währungen zu stehlen.

Einmal installiert, schaltet die Software effektiv Erkennungsroutinen aus, sodass sie ungestört ihrer „Arbeit“ nachgehen kann.

 

Neben der Wachsamkeit in Bezug auf die eingehenden E-Mails, müssen sowohl der Virenschutz, als auch die Firewall auf dem neuesten Stand sein. Nicht minder wichtig ist es, dass sämtliche Programme und insbesondere auch das Betriebssystem nicht veraltet sind. Prüfen Sie deshalb regelmäßig und manuell auf verfügbare Updates oder schließen Sie mit uns eine Vereinbarung, dass wir diese Aktualisierungen für Sie übernehmen und überwachen.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter 0511/59200420 telefonisch oder per E-Mail unter info@ius-systemhaus.de.

Problemlösung: beA-Karte wird nicht gefunden

Aktuell erreichen uns außergewöhnlich viele Anfragen, dass die beA-Karten für den Versand aus dem beA-Postausgang oder für die beA-Fernsignatur nicht gefunden werden.

Die endgültige Lösung hierzu ist noch nicht gefunden, wir haben allerdings einen „Workaround“ anzubieten, der recht zuverlässig funktioniert:

  1. Stecken Sie Ihr Kartenlesegerät in einen anderen USB-Anschluss ihres Computers.
  2. Prüfen Sie über die Software des Herstellers, die generell installiert sein sollte, ob der Kartenleser gefunden wird. 
  3. Prüfen Sie ob der Kartenleser und die Hersteller Software auf dem aktuellen Stand sind (ist direkt aus der Anwendungssoftware des Herstellers möglich).

Wenn die 3 vorgenannten Punkte nicht funktionieren und nach 3. gegebenenfalls auch ein Neustart des Computers erfolgt ist, laden Sie sich von der Internetseite des Geräteherstellers (in den überwiegenden Fällen ist das die Firma Reiner SCT) die aktuelle Version des Treibers für ihren Kartenleser herunter und installieren diese.  (Reiner SCT: REINER SCT – Support Anfrage (reiner-sct.com))

Wird der Kartenleser dann weiterhin nicht gefunden, stecken Sie diesen bitte noch einmal in einen anderen USB Anschluss. Wenn Sie keinen freien USB Anschluss besitzen, stecken Sie einfach 2 der angeschlossenen Geräte um.

Funktioniert es weiterhin nicht? Dann senden Sie bitte eine E-Mail an support@ius.systems . Unser Fachteam meldet sich dann schnellstmöglich bei Ihnen.

Preiserhöhung ESET Virenschutzlizenzen

Wie auch bereits von Microsoft angekündigt, wird ESET seine Preise für den Virenschutz an die Entwicklung des Dollar anpassen. Das sind auch hier 11% mehr ab dem 01.05.2023.

Unsere Kunden werden hierzu noch separat informiert.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Preiserhöhung Microsoft-Cloud-Produkte zur 1.4.2023

Microsoft teilt unter dem nachstehenden Link führt mit, dass zum 1.4.2023 eine Angleichung der Microsoft-Cloud-Produkte an den US-Dollar durchgeführt wird. Das bedeutet, dass alle Microsoft Cloud-Produkte, zu denen auch die Office 365 und Microsoft 365 Produktserie gehören, einer Preisanpassung erfahren, die für den Euro-Raum 11 % beträgt.

Original-Artikel von Microsoft

Bei Rückfragen stehen wir ihnen gern zur Verfügung. Die in unserem Fall betroffenen Kunden werden zusätzlich auch per E-Mail informiert.