Sichere Mandantenkommunikation über beA

Alle Kanzleien und insbesondere Notare haben ein Problem in der Kommunikation mit Mandanten. E-Mails werden gewünscht, sind aber schlicht nicht sicher.

Der Governikus Communicator Justiz Edition (https://www.governikus.de/produkte-loesungen/governikus-communicator/justiz-edition/) stellt eine ernst zunehmende Alternative dar. Bürger, die sich das kostenfreie Programm herunterladen und installieren, können direkt aus EGVP oder beA adressiert werden. Umgekehrt ebenso. Die zugrunde liegende Plattform ist hierbei die gleiche und seit einigen Wochen sind alle Besitzer eines beA-Postfachs für die Bürger zu finden.

Wir benutzen diese Kommunikation bereits mit einigen Kanzleien. Sie bietet sich in unseren Augen insbesondere für Stammmandanten und sicherheitsbewusste Mandanten an.

Governikus Communicator Justiz Edition

Gern beraten wir Sie hierzu weiterführend!

02.08.2017: Braunschweiger Anwaltsverein informiert sich über kommenden Start des beA.

Am heutigen Abend informieren wir den Braunschweiger Anwaltsverein über die Einführung des beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) zum 1.1.2018.

Wir bedanken uns bei dem Präsidenten, Herrn Rechtsanwalt Michael Stern, für die Einladung und freuen uns auf die gemeinsame Veranstaltung.

http://www.anwaltsverein-bs.de/

Wenn Sie Fragen zum beA haben, rufen Sie uns gerne unter 0511/59200420 an. Herr Frank Rudolph-Pelaccia steht Ihnen für Fragen gern zur Verfügung.

Fehlerhaftes Update für Outlook sperrt Dateianhänge

Am 14.6.17 wurde vom MS ein fehlerhaftes Sicherheitsupdate für Outlook veröffentlicht, was unter anderem dazu führt, dass

  • Outlook keine PDF’s mehr mit zu langem Dateinamen öffnet
  • Outlook keine Dateinamen öffnet, die zwei Punkte (..) hintereinander enthalten
  • Die Suche nicht mehr korrekt funktioniert

Lösung: Update KB3203467 deinstallieren und ausblenden.

Wir unterstützen Sie dabei gern. Sie erreichen uns unter 0511/59200420.

E-Notarpostfach – Keine Sonderzeichen in Dateianhängen!

Aus gegebenem Anlass informieren wir Sie:

Es ist gegenwärtig nicht möglich, über das E-Notarpostfach von RA-MICRO Dateianhängen zu versenden, die Sonderzeichen enthalten. Insbesondere das beliebte „&“ führt dazu, dass Nachrichten nicht versendet werden können.

Aktuell erfolgt dann lediglich der Hinweis, dass die Nachricht nicht versendet werden kann. RA-MICRO arbeitet an einer detaillierteren Fehlermeldung, sodass dem Anwender sofort klar ist, wo das Problem liegt. Bis dahin hoffen wir, dass sie diesen Hinweis gelesen haben.

Ihr Team des ius Systemhaus!
Ihre Spezialisten, nicht nur für das Notariat…

RA-MICRO Informationsmittage zu beA und E-Akte

Bisher haben fünf Termine stattgefunden und über 90 Teilnehmer konnten über den aktuellen Stand des „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“(kurz: beA) informiert werden.
Jeweils im Anschluss an die Informationen zum beA gab es eine praktische Vorführung der elektronischen Aktenführung mit RA-MICRO.
Hierbei wurden die Arbeitsschritte von der Erfassung eines Dokuments, über den Durchlauf in der Kanzlei, bis hin zum Versand an einen Mandanten vorgeführt und mit reichlich praktischen Hinweisen unterfüttert.

Am 5. Juli (bereits ausgebucht) findet der vorerst letzte Termin dieser Reihe statt. Weitere Termine sind für den Herbst geplant, da wir zunächst im Anschluss an die Sommerferien das Thema Spracherkennung und digitales Diktat fokussieren.

Wenn Sie aufgrund der Überbuchung unserer Seminare keine Gelegenheit zur Teilnahme hatten, können Sie trotzdem die Unterlagen per E-Mail bei uns anfordern. Schicken Sie hierzu bitte eine E-Mail an bea@ius-systemhaus.de.

Wenn Sie Unterstützung zur Einrichtung des beA suchen, finden Sie diese bei uns. Sie erreichen uns unter 0511/59200420.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der vielen Freischaltungen von beA-Karten hier zunächst einen Termin vereinbaren müssen und ihnen aller Voraussicht nach nicht sofort zur Verfügung stehen können.

Konvertierung der EGVP-Postfächer zu beN wieder möglich.

Wie uns eben die Bundesnotarkammer informierte, ist das Problem bei der Konvertierung von EGVP-Postfächern zum neuen „besonderen elektronischen Notarpostfach“ (kurz: beN) behoben.

Wir konnten gerade bei zwei Notaren, die auf ihre Konvertierung warteten, dies erfolgreich nachstellen.

Die Konvertierung wird benötigt, da RA-MICRO im Bereich Notariat nunmehr seit April 2017 die Nutzung von beN voraussetzt.

Wenn wir Sie hierbei unterstützen dürfen, kommen Sie gerne auf uns zu: 0511/59200420.

Erreichbarkeit am 02.06.17 eingeschränkt!

Am 02.06.2017 sind wir in der Zeit von 11:30 bis 13:30 Uhr nicht erreichbar.

Wir bilden uns fort und unterbrechen dazu kurz den Betrieb.

Bitte schicken Sie uns Ihre Anfragen in dieser Zeit per E- Mail oder hinterlassen uns eine Nachricht auf dem geschalteten Anrufbeantworter.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

RA-MICRO: Automatische Mandatsanlage – Online!

Unter:

https://www.ra-micro.de/ra-micro-online-mandats-plattform-automatischer-datenimport-und-aktenanlage-in-ra-micro/

informiert RA-MICRO über eine neue Möglichkeit, Mandanten Ihre Falldaten online erfassen zu lassen und daraus automatisch Akten in Ihrer Kanzlei anlegen zu lassen.

Die Vorteile überwiegen bei weitem die Nachteile und machen dies zu einer hervorragenden Erweiterung der Kanzleisoftware RA-MICRO!

Hier können Sie es live testen: https://ra-micro-online.de/onlineMandat/provide?f=01

Wir beraten Sie gern im Detail: 0511/59200420.

Automatisierte Melderegisterauskünfte – Änderungen seit dem 01.05.2017 (1. BMGÄndG)

Zum 01.11.2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten; zuvor war das Melderecht durch die jeweiligen Bundesländer geregelt. Mit Wirkung vom 01.05.2017 wurde das BMG erstmals angepasst (1. BMGÄndG). Ein Kernpunkt der Änderung ist der für die elektronischen Einwohnermeldeamtsanfragen relevante § 49 BMG.

Zur Identifizierung einer Person im Melderegister wurde das „Geschlecht“ als Suchmerkmal wieder zugelassen. Anfragende müssen neben Vor- und Nachnamen weiterhin zwei zusätzliche Suchmerkmale der angefragten Person angeben (§ 49 Abs. 5 BMG). Die Merkmale „Geschlecht“ und „Familienstand“ dürfen nicht zusammen verwendet werden.

Die Änderung führte zu einer signifikanten Verbesserung der Antwortzeiten, insbesondere der Meldeämter, welche Anfragen ohne Angabe des Geburtsdatums zuvor nur manuell bearbeiteten.

Die elektronischen Melderegisteranfragen können direkt aus RA-MICRO vorgenommen werden.

Bei der Einrichtung der RA-MICRO Online Dienste sind wir gern unterstützend an Ihrer Seite. Sie erreichen uns unter: 0511/59700420.