RA-MICRO – aktueller Patch für SecSigner 6

Zur Einbindung der aktuellen Version des SecSigners, der im Rahmen des beA für die Signatur der Schriftsätze verwendet werden kann, bietet RA-MICRO den aktuellen Patch vom 29.01.2019 an.

Zum Laden des Patches, starten Sie RA-MICRO mit Verwalterrechten. Wechseln Sie dann in die Karte „Kanzlei“, dort auf „Online Update“. Unten in der Mitte finden Sie dann „Patch prüfen“. Dies bitte auswählen und den Download abwarten.
Mit dem Beenden des RA-MICRO Programms, startet dann das Update.

Sollten Sie einen Terminal-Server einsetzen, wird die beschriebene Funktion gesperrt sein. Wenden Sie sich dann an Ihren Administrator oder an uns.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns:
Telefon: 0511/59200420
E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de

DictaNet Abstürze verhindern

Sie haben Probleme mit dem stabilen Betrieb von DictaNet oder Dragon für DictaNet? Die Lösung ist fast immer der Arbeitsplatz, bzw. das Netzwerk.
Die Software läuft seit Jahren sehr gut. Wenn es Problem gibt, dann ist meist der PC zu alt, der Virenscanner nicht eingestellt, das Netzwerk instabil oder der Server zu langsam.

Natürlich gibt es Ausnahmen. Diese lassen sich aber oft leicht ermitteln. Es sind Fragmente alter Diktate oder historische Strukturen.

Wir helfen und beraten Sie gern. Kompetent und bundesweit.

Einfach eine E-Mail an: frank.pelaccia@ius-systemhaus.de oder rufen Sie an unter: 0511/59200420.

RA-MICRO E-Akte und PDF/A

Ab dem 30.06.2019 müssen Dokumente im Rahmen des beA im Format PDF/A und durchsuchbar (OCR) übermittelt werden.
Bis dahin müssen die übermittelnden Kanzlei klären, ob die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Insbesondere beim Scan über einen Kopierer ist das häufig nicht der Fall und muss teuer nachgerüstet werden. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, ob ein Dokumentenscanner nicht die bessere Wahl ist.

Wir empfehlen die Dokumentenscanner der Firma Canon (https://www.canon.de/scanners/document-scanners/). Dort finden Sie ein vollständiges Portfolio und drei wesentliche Vorteile:

Die Scanqualität:

Führen Sie sich vor Augen, dass Sie die eingescannten Dokumente am Bildschirm lesen müssen. Auch die Empfänger Ihrer Dokumente werden das tun. Von herausragender Wichtigkeit ist entsprechend die Qualität des Scans. Hier besticht Canon überzeugend.

Die Anwendungssoftware:

Canon Capture On Touch ist unseres Erachtens eine der besten Programme am Markt. Profile sind super schnell eingerichtet, angepasst und nutzbar. Die Bedienung ist so leicht, dass wir in der Regel nur einmal mit Ihnen zu tun haben werden. Die Übergabe an RA-MICRO erfolgt ebenso reibungslos, wie effizient.
Nachträgliches Löschen einzelner Seiten, Trennen von Dokumenten und verschieben der Reihenfolge – alles kein Problem.
Natürlich beherrscht die Software das automatische Löschen leerer Rückseiten, das Trennen anhand von Trennblättern, die Bildverbesserung, die automatische Ausrichtung anhand des Texts und vieles mehr.

Der Service:

Für eine wirklich geringen Aufpreis erhalten Sie 3 Jahre Vor Ort Service durch den Hersteller. Natürlich mit Ausnahme der Verschleißteile. Einfach anrufen und der Service findet statt. Findet zwar nur selten statt, da die Geräte absolut robust sind, aber wenn, dann hat man ein beruhigendes Gefühl.

Welches der richtige Scanner für Ihre Kanzlei ist, finden wir gemeinsam heraus. Sie können sich bei uns die gängigen Modelle jederzeit ansehen und live erleben.

Sie erreichen zur Beratung:
Frank Pelaccia und Manuel Schneider unter 0511/59200420. Oder Sie schicken eine E-Mail an: ra-micro@ius-systemhaus.de

RA-MICRO E-Akte schneller laden

Wenn das Laden einer E-Akte Ihnen zu lange dauert, hilft der folgende Hinweis:

Neben dem Feld für die Aktennummer finden Sie „Filter“-Funktionen. Nutzen Sie diese auch, um den Umfang Ihrer Akte zu reduzieren. Oft reichen Ihnen doch die letzten 180 Tage. Dann setzen Sie den Filter für diesen Zeitraum und rufen anschließend die Akte auf. Sie werden merken, dass es enorm viel schneller geht.

Viel Spaß mit der E-Akte.

Noch nicht zufrieden oder noch Fragen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail: Telefon: 0511/59200420 oder E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de

RA-MICRO: OMA = Online Mandats-Aufnahme

Warum diesen kostenfreien Service von RA-MICRO nicht jede Kanzlei nutzt, ist uns vollkommen schleierhaft. Wir arbeiten aber in den nächsten Monaten daran, es zu ändern.

Hier können Sie sich schon einmal ansehen, was der Mandant sieht:

https://www.ra-micro-online.de/OnlineMandat/provide?q=88c31db5-7592-488f-a199-8db4bee4b55f&f=01

So sieht das Symbol aus, dass Sie schnell auf Ihrer eigenen Homepage hinterlegen können:

Die eingegebenen Daten landen dann im Posteingang von RA-MICRO und führen Sie per Assistent durch die Aktenanlage, bei der Sie im besten Fall nur noch die vorgegebenen Daten bestätigen müssen.

Und natürlich ist an die DS-GVO gedacht worden.

Fragen Sie uns! Wir sind für Sie da: 0511/59200416.

RA-MICRO SMS Funktion für Mitteilung des E-Mail Kennwort nutzen

Das von uns bereits vorgestellte „crypted.company Outlook Plug-In für Windows“ ermöglicht den einfachen Austausch verschlüsselter Nachrichten mit Mandanten (Externen) per E-Mail.

Die zu lösende Hürde ist die Übermittlung des Kennworts an den Empfänger.

Die perfekte Lösung dazu bietet RA-MICRO:

Die SMS Funktion aus dem Programm heraus. Bei den allermeisten Mandaten dürften Sie über die Handynummer des Mandanten verfügen. Damit können Sie nun direkt aus RA-MICRO eine SMS absetzen. Der Empfänger ist damit informiert und kann auch später noch in seinen SMS nach dem Kennwort sehen, sollte er es vergessen haben.

Bitte beachten Sie, dass für den Versand einer SMS aus RA-MICRO heraus Kosten entstehen. Ein entsprechender Hinweis erfolgt beim ersten Programmstart. Details finden Sie auch hier: https://www.ra-micro.de/online-recherchen-preise/.

Wir beraten Sie gern unter 0511/59200420. Ihre Ansprechpartner sind: Frank Rudolph-Pelaccia und Manuel Schneider.

 

RA-MICRO und die DS-GVO

In der Programmversion 2018.05.040 vom 25.05.2018 stellt RA-MICRO den „Lösch-Assistent“ zur Verfügung. Hiermit erhalten Sie eine Liste von Adressen die seit X Jahren keinen Aktenbezug mehr haben.

Sie entscheiden dann, welche der aufgeführten Adressen gelöscht werden können.

Den Löschassistent finden Sie im Bereich „Kanzlei“.

Bei Fragen rund um RA-MICRO sind Herr Frank Rudolph-Pelaccia und Herr Manuel Schneider für Sie da. Sie erreichen uns unter 0511/59200420.

RA-MICRO und die DS-GVO: Protokollierung der Adressdaten

Neu mit der RA-MICRO Version vom 25.05.2018:

„Es werden Protokollierungsfunktionen gemäß datenschutzrechtlichen Vorgaben erweitert. Jegliche Erfassungen sowie Änderungen von Adressdaten werden gem. DSGVO protokolliert. Die Protokolle werden jahrgangsweise geführt und können nach Ablauf von zwei Jahren über den Lösch-Assistenten gelöscht werden. Im Moment ist diese Protokollierung nicht über RA-MICRO einsehbar.“

Mehr Informationen erhalten Sie bei uns unter: 0511/59200420. Ihre Ansprechpartner: Frank Rudolph-Pelaccia und Manuel Schneider.

RA-MICRO und die DS-GVO: Aufbewahrungsfristen erfassen, archivierte E-Akten entsprechend löschen

Bei der Aktenanlage mit RA-MICRO besteht nun die Möglichkeit die Aufbewahrungsfrist zu erfassen. Diese finden Sie im Fenster „Akte anlegen“, „Akte ändern“ und bei der „Akte ablegen“

Über die Funktion des E-Akte Archivierung können Sie Akten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, endgültig gelöscht werden.

Die Funktion finden Sie im Bereich der Einstellungen zum RA-MICRO E-Workflow, im Reiter „E-Akte“ und dort bei „E-Akten Archive löschen“.

Um nicht unbeabsichtigt E-Akten zu löschen, sprechen Sie uns hierzu gern an.

0511/59200420. Ihr Ansprechpartner: Frank Rudolph-Pelaccia.

RA-MICRO: Die Zukunft der deutschen Kanzlei-EDV liegt in der Cloud


von RA Dr. Peter Becker, Berlin


Die künftige digitale Anwaltskanzlei erfordert einen neuen Typ von Kanzlei-EDV. Die heute typische PC-Netzwerk-Kanzlei-EDV ist ausgelegt als additives Werkzeug zur Papier-Organisation. Soll die Elektronik anstelle des Papiers die zentrale, alleinige Grundlage der anwaltlichen Kanzlei-Existenz sein, sind weitergehende Überlegungen zur elektronischen Kanzleiorganisation anzustellen.
Bei der digitalen Kanzlei fällt der existentiell entscheidende Vorteil der Papierakte weg: 
Die jederzeitige Verfügbarkeit. Auch wenn wir in der Praxis oft und ausgiebig, zuweilen ergebnislos, eine Akte suchen, ist doch der Aktenbestand als Gesamtheit eine beruhigende Existenzgrundlage, dem, – außer dem seltenen Fall von Naturkatastrophen oder Feuer (unabwendbar, daher Wiedereinsetzung) – , nichts etwas anhaben kann. Bei digitaler Kanzlei-EDV können wir dagegen nie sicher sein, ob der Aktenbestand noch da bzw. nutzbar ist. Eine Vielzahl keineswegs unwahrscheinlicher denkbarer  Ereignisse, z. B. einer der zunehmenden Verschlüsselungsangriffe, kann den gesamten Datenbestand unbrauchbar gemacht haben. Und wenn die Sicherungsmedien während des Angriffes verbunden sind, die Sicherungen ebenfalls. Der Schockzustand und die Folgen von „alle (oder ein nicht genau bekannter Teil der) Kanzlei-Akten sind auf einen Schlag einfach weg“ können sich alle Leser sehr gut vorstellen. Und selbst wenn Datensicherungen da sind: Fast nie sind diese in Notfall-Übungen erprobt, oft schlagen in der Praxis Datenrücksicherungen ganz oder – fast genauso schlimm – teilweise fehl. 

Einer Veröffentlichung von Microsoft zum Thema Sicherheit ist zu entnehmen, dass sich die Qualität der Angreifer, überwiegend aus China, Russland und USA, weg vom einzelnen Hobby-Hacker hin zu hochprofessionell organisierten Strukturen entwickelt hat. 

Die Verfügbarkeit der Kanzlei-EDV, die Ausfallsicherheit, hat in Zukunft wesentlich größere Bedeutung als heute.

Die existentielle Abhängigkeit von der immer komplexer werdenden Kanzlei-EDV, verbunden mit einem fortlaufend ansteigenden elektronischen Fehler-/Angriffs-/Ausspähungs-/Erpressungs-/Sabotagepotential führt zwangsläufig zur Überlegung, dass für die digitale Kanzlei im Zeitalter von ERV und beA die Auslagerung der Kanzlei-EDV in ein Rechenzentrum geboten ist. In anderen europäischen Ländern – z. B. Skandinavien – ist diese Entwicklung wesentlich weiter. In ein bis zwei Jahrzehnten wird auch in Deutschland die Kanzlei-EDV in der Cloud, d.h. Rechenzentrum üblich sein.

Wie sicher sind meine Daten im Rechenzentrum? Die Antwort ist einfach:
jedenfalls sicherer als in der Kanzlei! Keine Kanzlei kann den Aufwand eines großen Rechenzentrums (RZ) hinsichtlich rund um die Uhr zu gewährleistender Ausfallsicherheit, 2-facher und oft 3-facher Redundanz der Systeme, höchster technischer Qualität der Komponenten, elektronischer und realer Zugangssicherungen, einer permanent wachenden und aktiven Gefahrenabwehr gegen Cyber-Angriffe und Schadsoftware betreiben. Die Methode der Wahl ist die virtualisierte Kanzlei-EDV in der Cloud, die isoliert von der Hardware und Administration ausgeführt wird. Aufgrund der Microsoft Sicherheitstechnologie der Shielded VM bietet die PC-Virtualisierung mit Microsoft HyperV auf Microsoft Server Plattform einen guten Schutz.
Cloud-Computing bezeichnet die Nutzung durch Dritte zur Verfügung gestellte EDV-Ressourcen über das Internet. Unterschieden werden Public Cloud und Private Cloud.
Public Cloud teilt sich die Ressourcen mit anderen Nutzern, Private Cloud nutzt exklusive Ressourcen. Bei Public Cloud können Beeinträchtigungen durch die anderen Nutzer nicht immer ausgeschlossen werden, so wird als ein Problem der „noisy neighbor“ genannt, dessen hoher Ressourcenverbrauch durch Beeinträchtigung der eigenen Systemleistung 
fühlbar ist. In Wikipedia sind zu den Stichworten Cloud und Public Cloud gute allgemeinbildende Darstellungen des Themas enthalten. Hier wird die Public Cloud kritisch betrachtet, u.a. wegen der oft kaum gegebenen Möglichkeit zur Rück-Migration auf andere Systeme.

Nach Ansicht des Autors ist die Private Cloud in einem großen deutschen
Rechenzentrum die beste Lösung für die typische deutsche Anwaltskanzlei mit ihrem hohen Anspruch an Sicherheit. Auf exklusiv dem Nutzer zugewiesener (dedizierter) PCHardware wird ein dem Standard Microsoft Hyper-V
virtualisierte – und damit einfach migrierbare Kanzlei-EDV als Einzelplatz oder Netzwerk beliebiger Größe betrieben. Die Geräte veralten nie, da sie turnusmäßig vom RZ ohne Betriebsunterbrechung ausgetauscht werden. Die großen Server-Hosting RZ haben einfache Oberflächen des
Kundenkontos, die auch dem fachkundigen Laien die administrative  Verwaltung der Kanzlei-EDV im RZ ermöglicht. Alternativ kann die Administration der Kanzlei-EDV im RZ und auch die Betreuung des RZ-Kundenkontos durch einen EDV-Dienstleister erfolgen.
Die langfristigen Kosten der Kanzlei-EDV in der Private Cloud liegen langfristig „über alles“ gesehen in vergleichbarer Größenordnung zu denen in der Kanzlei.