So arbeitet RA-MICRO mit vOffice

Auch bei uns wird mit vOffice – als Teil der RA-MICRO Organisation – gearbeitet. Gern beraten wir Sie und unterstützen bei der Einführung des vOffice in Ihrer Kanzlei. 

So bekommen Sie auch bei uns die komplett Video-Konferenzausstattung – vom Einzelplatz mit WebCam, bis zum Konferenzraum mit Kamera-Systemen, Raummikrofonen und geeigneten Fernsehern/Beamern. 

Ihr Kontakt: ra-micro@ius-systemhaus.de oder 0511/59200420. 
Ihre Ansprechpartner: Frank Pelaccia und Manuel Schneider. 

 

Windows 10 hat auch ein Supportende!

Oftmals wird außer Acht gelassen, dass Windows 10 völlig anders funktioniert, als die Vorgängerversionen. Während es bei Windows XP und 7 noch sogenannte „Service Packs“ gab, ist Windows 10 nicht so transparent. Man muss leider schon tief im System schauen, welche „Version“ von Windows 10 im Einsatz ist und schlimmer noch: Alte Versionen werden nicht mehr unterstützt! 

Das hat insbesondere für Kanzleien erhebliche Konsequenzen. Fallen veraltete Programme mit nicht mehr geschlossenen Sicherheitslücken doch in den Rahmen von selbstverschuldeten DS-GVO verstößen und bringen im Rahmen von Verschlüsselungstrojanern u.ä. auch Ausschlusstatbestände bei der möglicherweise existierende Versicherung mit sich. 

Zudem darf man davon ausgehen, dass viele Computer- und Programmabstürze auf nicht gepflegte Systeme zurückzuführen sind. 

Also was machen? Die „Chip“ hat hier einen Artikel, der erst einmal eine Übersicht über die Updateunterstützung gibt. https://www.chip.de/news/Windows-10-Support-Aus-So-lange-laeuft-Ihre-Windows-Version-noch_165499872.html

Welche Version bei Ihnen im Einsatz ist, ermitteln Sie, indem Sie „Windows-Taste“ + „r“ drücken und dort „winver“ eingeben und mit Enter bestätigen.

Im obigen Beispiel müssten wir dringend ein Update machen. Um die Suche in Windows zu starten, drücken Sie „Windows-Taste“ und „s“. Dort geben Sie Update ein und starten „Nach Updates suchen“. Das entsprechend aktuelle „Funktionsupdate“ sollte Ihnen bereits angezeigt werden und kann von Ihnen installiert werden. Wenn das nicht geht, wird es komplizierter und Sie sollten uns oder Ihren IT-Partner einschalten. Leider hat Windows ganze umfangreiche Palette an Gründen, warum ein „Funktionsupdate“ nicht installiert werden kann. 

Rufen Sie uns an: 0511/59200420. Wir unterstützen Sie gern!

beA und die Uhrzeit

Vermehrt erreichen uns Kanzleien, die Probleme mit der beA Anmeldung, der Nutzung des Posteingangs oder -ausgangs von RA-MICRO oder der Abgabe von eEBs haben. Bei einer überwiegenden Anzahl fällt auf, dass die Computerzeit falsch ist. 

Normalerweise aktualisiert Windows 10 die Uhrzeit zuverlässig über das Internet. In Netzwerken kann und sollte (!) die Aktualisierung jedoch über den Server laufen und dort sieht die Lage oft anders aus. 

Prüfen Sie also (anhand Ihres Handys), ob die Windows Uhrzeit bei Ihnen richtig ist (eine Minute ist schon relevant). Wenn nicht, kontaktieren Sie uns oder Ihren IT-Partner. 

NDR Artikel zum Thema „Verhandlung per Videokonferenz“

Auf der Seite „https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Corona-und-Rechtsprechung-Richter-allein-im-Saal,videoverhandlung100.html“ finden Sie einen interessanten Artikel zum der Wandlung der prozessualen Abläufe. 

§128 a ZPO sei dank, können künftig Verhandlungen per Videokonferenz geführt werden. Dabei sollen Ihre Mandanten in Ihrer Kanzlei an der Videoverhandlung teilnehmen. 

Schaffen Sie jetzt die Voraussetzungen für solche Termine. Mit unserem Partner Logitech haben wir kleine und große Konferenzsysteme im Angebot.

Kontaktieren Sie uns: 0511/59200420 oder info@ius-systemhaus.de

Ihr Ansprechpartner: Frank Pelaccia. 

 

Es geht los: Gerichtsverhandlungen per Skype!

Die LTO berichtete bereits Anfang des Jahres über die Möglichkeit Verhandlungen per Videokonferenz zu führen. (https://www.lto.de/recht/justiz/j/online-verhandlung-zivilverfahren-128a-zpo-videokonferenz-skype-zivilprozess/)

Jetzt erreichen die ersten unserer Kunden Schreiben zu diesem Thema. Gerichte wollen online verhandeln.  Das Landgericht Hannover setzt beispielsweise Skype f. Business ein. Sie müssen entsprechende Software nicht vorhalten, da die Verhandlungen über sogenannte Meetings arrangiert werden. Es reicht auf Ihrer Seite eine (gute) WebCam und etwa ein Upload von 2MBit/s. Das entspricht etwa VDSL25. 

Wir beraten Sie gern zu diesem Thema und wie Sie es auch für Sie und Ihre Kanzlei so ausrüsten, dass Sie auch mit Mandanten und Kollegen auf diesem Weg sich besprechen können. 

Ansprechpartner: Frank Pelaccia und Manuel Schneider. 
Telefon: 0511/59200420
e-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de

 

vViewer – das adhoc Homeoffice

Guten Morgen. Wenn Sie jetzt schnell im Homeoffice arbeiten müssen, nutzen Sie doch https://wissenspool.ra-micro.de/vviewer/. Schnell, einfach und nachhaltig kostenfrei.
Die professionelle Lösung (gibt es bei uns), kann dann mit Bedacht umgesetzt werden.

RA-MICRO aus dem Homeoffice

Seit Ende letzter Woche beschäftigen wir uns praktisch nur noch mit der Einrichtung von Heimarbeitsplätzen. Die Nachfrage wird nicht abreißen, deshalb hier ein kleiner Abriss der bestehenden Optionen:

Optimal-Lösung: VPN+RDP

Die optimale Lösung basiert auf einer VPN-Verbindung zwischen dem Heimarbeitsplatz und der Kanzlei, sowie der Einrichtung einer RDP (Remote Desktop Protokoll) Verbindung auf entweder einen vorhandenen Terminal-Server oder den Arbeitsplatz in der Kanzlei. Sobald die VPN-Verbindung steht, kann der PC in der Kanzlei ferngesteuert werden. Dank der Entwicklung der letzten Jahre, sind sowohl RA-MICRO, als auch DictaNet und die Spracherkennung bestens auf diese Nutzungsweise vorbereitet. So unterstützt DictaNet aktuell eine Vielzahl an Fußschaltern und Diktiermikrofonen und kann diese entsprechend direkt in die Remotesitzung durchreichen.Auch der Kartenleser, der oftmals für die Nutzung von beA obligatorisch ist, ist auf diese Weise einfach zu nutzen. Gedruckt wird wahlweise in der Kanzlei oder zu Hause. Durch den Zugriff auf den gewohnten Arbeitsplatz in der Kanzlei, sind die Einstellungen direkt produktiv zur Verfügung stehen.

Alternativlösung: Fernwartungsprogramm, wie Teamviewer oder AnyDesk.

Steht eine VPN-Verbindung nicht zur Verfügung, muss man auf eine Alternative zurückgreifen. Da die Ressourcen ausgenommen knapp sind, bieten sich hier die Mittel an, die ihre IT-Betreuung gegenwärtig für Fernwartung benutzt. Produkte wie Teamviewer oder AnyDesk erlauben die schnelle und einfache Einrichtung auch dann, wenn sie nicht Herr über ihren Internet Router oder ihre Firewall sind. Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Produkte für die geschäftliche Nutzung kostenpflichtig sind.

Notlösung: DictaNet im Home Office und Zugriff auf das E-Mail-Programm

Wenn zum Beispiel die Internetverbindung in der Kanzlei oder Zuhause zu schlecht ist, um eine der vorgenannten Lösungen zum Einsatz zu bringen, besteht die Möglichkeit Sich wichtige Informationen per E-Mail nach Hause schicken zu lassen und zu Hause das Programm DictaNet und die Spracherkennung installieren zu lassen. Bitte beachten Sie dass sie mit diesem Vorgehen nicht die erworbene Anzahl an Lizenzen bei DictaNet Und Dragon für DictaNet überschreiten dürfen. Damit können Sie dann zu Hause Diktate schreiben oder erstellen und diese per E-Mail mit dem Büro austauschen (Achtung: Datenschutz beachten!). Ergänzt man dies noch um einen Dateiaustausch mittels eines sicheren Cloud Speichers (z.B. NextCloud oder Tresorit), erreicht man schon ein ordentliches Maß an Produktivität.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung eines der oben genannten Szenarien. Auch wenn die gegenwärtige Situation absolut außergewöhnlich und hoffentlich auch einmalig ist, wird hiermit deutlich, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig über die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen Gedanken zu machen. In Zukunft kann das dann auch genutzt werden um Mitarbeitern Heimarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen oder als Berufsträger selbst von zu Hause aus arbeiten zu können. Aber nicht nur die Arbeit von zu Hause aus ist hiermit gewährleistet, sondern insgesamt wird eine erhöhte Mobilität erreicht, die mehr Flexibilität und Professionalität in den Arbeitsalltag bringt.

RA-MICRO und § 2 Abs. 1 ERVV

Mit der zum 01.07.2019 in Kraft tretenden Verordnung, müssen übermittelte Schriftsätze und Anlage elektronisch durchsuchbar sein. 

Bei der Nutzung von RA-MICRO dürfen sie davon ausgehen, dass dies für den Schriftsatz bereits erfüllt ist. Was ist aber mit den Anlagen? So sie die Anlagen selbst digitalisiert haben, konnten sie beispielsweise beim einscannen festlegen, dass die Speicherung inklusive einer Texterkennung erfolgt. So sie aber diese Möglichkeit entweder nicht haben oder Anlagen beifügen, die extern erstellt worden sind (zum Beispiel von Mandanten) wird die Überprüfung und nachträgliche Texterkennung recht mühsam.

Hier hat RA-MICRO, mit der Integration der Software Nuance OmniPage, eine sehr praktische und durchdachte Lösung geschaffen. Sie können auf einem beliebigen Platz der Kanzlei diese Software installieren und RA-MICRO so einstellen, dass die Texterkennung (OCR) nur dort erfolgt. Sodann werden sämtliche Dokumente durchsuchbar gemacht.

 

Gern liefern wir Ihnen die Software unterrichten diese für Sie optimal ein. 

Kontaktieren Sie uns unter: 0511/59200420 oder ra-micro@ius-systemhaus.de

 

LSG Darmstadt – Rechtsprechung Computerfax

Das Computerfax ist noch kein Relikt aus früheren Zeiten, sondern ungebrochen aktuell. Wo technisch möglich, ist es stets deutlich leichter ein Computer Fax zu übermitteln, als beispielsweise den elektronischen Rechtsverkehr (insbesondere beA) zu verwenden.

Das Landessozialgericht Darmstadt hatte jüngst wieder mit dem Thema zu tun. Durch diese Rechtsprechung (L 6 SF 1/18 DS) wird eine weitere Anwendungsvariante geklärt. Weiterhin ist das Computerfax ein zugelassener Übermittlungsweg, sofern man sich an grundlegende Spielregeln hält. Das Portal ERVJustiz.de fast in dem folgenden Artikel diese plastisch zusammen.

Kommen Sie auf uns zu, wenn auch Sie sich noch für die Einrichtung des Computerfaxes interessieren. Insbesondere im Hinblick auf den Empfang von Faxen, ist das Computerfax eine ernst zu nehmende Option, da der ansonsten notwendige Scanprozess eingespart wird. Mit der von uns favorisierten Faxsoftware, ist aber auch der Versand denkbar leicht und in vielen Fällen die noch bessere Alternative zum beA.

Sie erreichen uns unter: 0511/59200420. Oder per E-Mail an ra-micro@ius-systemhaus.de.

RA-MICRO – aktueller Patch für SecSigner 6

Zur Einbindung der aktuellen Version des SecSigners, der im Rahmen des beA für die Signatur der Schriftsätze verwendet werden kann, bietet RA-MICRO den aktuellen Patch vom 29.01.2019 an.

Zum Laden des Patches, starten Sie RA-MICRO mit Verwalterrechten. Wechseln Sie dann in die Karte „Kanzlei“, dort auf „Online Update“. Unten in der Mitte finden Sie dann „Patch prüfen“. Dies bitte auswählen und den Download abwarten.
Mit dem Beenden des RA-MICRO Programms, startet dann das Update.

Sollten Sie einen Terminal-Server einsetzen, wird die beschriebene Funktion gesperrt sein. Wenden Sie sich dann an Ihren Administrator oder an uns.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns:
Telefon: 0511/59200420
E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de