E-Mail Verschlüsselung einfach gemacht

Das große praktische Problem an E-Mail Verschlüsselung ist die fehlende Barrierefreiheit.
Bei den Standards wie S/MIME und PGP müssen Sie aufwendig Schlüssel austauschen und diese auf allen beteiligten Geräten vorhalten. Separate Verschlüsselungsprogramme müssen beim Empfänger installiert werden.

ZIP-Container müssen erst erstellt werden.

Crypto-Mail integriert sich bei Ihnen in Outlook und versieht die Anlagen (MS Office-Dokumente und PDF-Dateien) vor dem Versand mit einem Kennwort. Selbst der gesamte Text, nebst Anlagen kann in eine so verschlüsselte PDF-Datei gepackt werden.

Der Empfänger wird dann einfach nach dem Kennwort gefragt.

Definierte Schlüssel können hinterlegt werden und so die wiederholte Eingabe sparen. Der Preis ist überschaubar, insbesondere im Hinblick auf die eingesparte Zeit gegenüber allen anderen Lösungen oder dem Porto im Vergleich zum Versand per Post.

Hier können Sie Ihre Lizenzen direkt bestellen. 

Bei Fragen sprechen Sie uns an: Frank Rudolph-Pelaccia, 0511/59200420

RA-MICRO: Die Zukunft der deutschen Kanzlei-EDV liegt in der Cloud


von RA Dr. Peter Becker, Berlin


Die künftige digitale Anwaltskanzlei erfordert einen neuen Typ von Kanzlei-EDV. Die heute typische PC-Netzwerk-Kanzlei-EDV ist ausgelegt als additives Werkzeug zur Papier-Organisation. Soll die Elektronik anstelle des Papiers die zentrale, alleinige Grundlage der anwaltlichen Kanzlei-Existenz sein, sind weitergehende Überlegungen zur elektronischen Kanzleiorganisation anzustellen.
Bei der digitalen Kanzlei fällt der existentiell entscheidende Vorteil der Papierakte weg: 
Die jederzeitige Verfügbarkeit. Auch wenn wir in der Praxis oft und ausgiebig, zuweilen ergebnislos, eine Akte suchen, ist doch der Aktenbestand als Gesamtheit eine beruhigende Existenzgrundlage, dem, – außer dem seltenen Fall von Naturkatastrophen oder Feuer (unabwendbar, daher Wiedereinsetzung) – , nichts etwas anhaben kann. Bei digitaler Kanzlei-EDV können wir dagegen nie sicher sein, ob der Aktenbestand noch da bzw. nutzbar ist. Eine Vielzahl keineswegs unwahrscheinlicher denkbarer  Ereignisse, z. B. einer der zunehmenden Verschlüsselungsangriffe, kann den gesamten Datenbestand unbrauchbar gemacht haben. Und wenn die Sicherungsmedien während des Angriffes verbunden sind, die Sicherungen ebenfalls. Der Schockzustand und die Folgen von „alle (oder ein nicht genau bekannter Teil der) Kanzlei-Akten sind auf einen Schlag einfach weg“ können sich alle Leser sehr gut vorstellen. Und selbst wenn Datensicherungen da sind: Fast nie sind diese in Notfall-Übungen erprobt, oft schlagen in der Praxis Datenrücksicherungen ganz oder – fast genauso schlimm – teilweise fehl. 

Einer Veröffentlichung von Microsoft zum Thema Sicherheit ist zu entnehmen, dass sich die Qualität der Angreifer, überwiegend aus China, Russland und USA, weg vom einzelnen Hobby-Hacker hin zu hochprofessionell organisierten Strukturen entwickelt hat. 

Die Verfügbarkeit der Kanzlei-EDV, die Ausfallsicherheit, hat in Zukunft wesentlich größere Bedeutung als heute.

Die existentielle Abhängigkeit von der immer komplexer werdenden Kanzlei-EDV, verbunden mit einem fortlaufend ansteigenden elektronischen Fehler-/Angriffs-/Ausspähungs-/Erpressungs-/Sabotagepotential führt zwangsläufig zur Überlegung, dass für die digitale Kanzlei im Zeitalter von ERV und beA die Auslagerung der Kanzlei-EDV in ein Rechenzentrum geboten ist. In anderen europäischen Ländern – z. B. Skandinavien – ist diese Entwicklung wesentlich weiter. In ein bis zwei Jahrzehnten wird auch in Deutschland die Kanzlei-EDV in der Cloud, d.h. Rechenzentrum üblich sein.

Wie sicher sind meine Daten im Rechenzentrum? Die Antwort ist einfach:
jedenfalls sicherer als in der Kanzlei! Keine Kanzlei kann den Aufwand eines großen Rechenzentrums (RZ) hinsichtlich rund um die Uhr zu gewährleistender Ausfallsicherheit, 2-facher und oft 3-facher Redundanz der Systeme, höchster technischer Qualität der Komponenten, elektronischer und realer Zugangssicherungen, einer permanent wachenden und aktiven Gefahrenabwehr gegen Cyber-Angriffe und Schadsoftware betreiben. Die Methode der Wahl ist die virtualisierte Kanzlei-EDV in der Cloud, die isoliert von der Hardware und Administration ausgeführt wird. Aufgrund der Microsoft Sicherheitstechnologie der Shielded VM bietet die PC-Virtualisierung mit Microsoft HyperV auf Microsoft Server Plattform einen guten Schutz.
Cloud-Computing bezeichnet die Nutzung durch Dritte zur Verfügung gestellte EDV-Ressourcen über das Internet. Unterschieden werden Public Cloud und Private Cloud.
Public Cloud teilt sich die Ressourcen mit anderen Nutzern, Private Cloud nutzt exklusive Ressourcen. Bei Public Cloud können Beeinträchtigungen durch die anderen Nutzer nicht immer ausgeschlossen werden, so wird als ein Problem der „noisy neighbor“ genannt, dessen hoher Ressourcenverbrauch durch Beeinträchtigung der eigenen Systemleistung 
fühlbar ist. In Wikipedia sind zu den Stichworten Cloud und Public Cloud gute allgemeinbildende Darstellungen des Themas enthalten. Hier wird die Public Cloud kritisch betrachtet, u.a. wegen der oft kaum gegebenen Möglichkeit zur Rück-Migration auf andere Systeme.

Nach Ansicht des Autors ist die Private Cloud in einem großen deutschen
Rechenzentrum die beste Lösung für die typische deutsche Anwaltskanzlei mit ihrem hohen Anspruch an Sicherheit. Auf exklusiv dem Nutzer zugewiesener (dedizierter) PCHardware wird ein dem Standard Microsoft Hyper-V
virtualisierte – und damit einfach migrierbare Kanzlei-EDV als Einzelplatz oder Netzwerk beliebiger Größe betrieben. Die Geräte veralten nie, da sie turnusmäßig vom RZ ohne Betriebsunterbrechung ausgetauscht werden. Die großen Server-Hosting RZ haben einfache Oberflächen des
Kundenkontos, die auch dem fachkundigen Laien die administrative  Verwaltung der Kanzlei-EDV im RZ ermöglicht. Alternativ kann die Administration der Kanzlei-EDV im RZ und auch die Betreuung des RZ-Kundenkontos durch einen EDV-Dienstleister erfolgen.
Die langfristigen Kosten der Kanzlei-EDV in der Private Cloud liegen langfristig „über alles“ gesehen in vergleichbarer Größenordnung zu denen in der Kanzlei.

25.04.2018: Workshop „DSGVO in der Anwaltskanzlei“ mit Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover

Wie die Rechtsanwaltskammer bereits mitgeteilt hat, tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 in Kraft. Es wird keine Übergangsfrist geben und bei Verstößen ist mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

Was bedeutet das in der Praxis für Ihre Kanzlei?

Genau darum geht es in unserem Workshop am 25.04.2018, für den wir Herrn Rechtsanwalt Thomas Feil gewinnen konnten.

In einem kompakten Workshop stellt Herr Rechtsanwalt Feil die wichtigsten Maßnahmen vor und bringt auf den Punkt, wie Sie Ihre Kanzlei schützen können.

Themen sind:

  • Welche Informationspflichten bestehen und an welcher Stelle müssen diese erbracht werden?
  • Interne Dokumentationspflichten – Was muss die Kanzlei leisten und wen interessiert das?
  • Was bedeutet „Sicherheit der Verarbeitung“ für Kanzleien?
  • Datenschutzbeauftragter – Wann macht die externe Besetzung Sinn?
  • Datenschutzkonzepte – Was muss sein, was sollte sein und wie vermeide ich Kosten?
  • Meldepflichten bei Verstößen – Wie funktioniert das?

Parallel stellen wir Ihnen technische Schutzkonzepte vor.

Der Workshop startet am 25.04.2018 um 14 Uhr und geht bis 17 Uhr. Ab 13 Uhr, sowie im Anschluss begrüßen wir Sie zu Gesprächen rund um technische Lösungen.
Veranstaltungsort ist: ius Systemhaus, Misburger Str. 81A, 30625 Hannover.

Die Teilnahmegebühr beträgt 119,00 € inkl. 19% USt. (zahlbar nach Rechnungserhalt).

Die Teilnahme ist beschränkt auf 2 Personen pro Kanzlei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und wir vergeben die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Zur Anmeldung schicken Sie bitte eine formlose E-Mail an: info@ius-systemhaus.de, unter Angabe der teilnehmenden Personen.

Sichere Mandantenkommunikation über beA

Alle Kanzleien und insbesondere Notare haben ein Problem in der Kommunikation mit Mandanten. E-Mails werden gewünscht, sind aber schlicht nicht sicher.

Der Governikus Communicator Justiz Edition (https://www.governikus.de/produkte-loesungen/governikus-communicator/justiz-edition/) stellt eine ernst zunehmende Alternative dar. Bürger, die sich das kostenfreie Programm herunterladen und installieren, können direkt aus EGVP oder beA adressiert werden. Umgekehrt ebenso. Die zugrunde liegende Plattform ist hierbei die gleiche und seit einigen Wochen sind alle Besitzer eines beA-Postfachs für die Bürger zu finden.

Wir benutzen diese Kommunikation bereits mit einigen Kanzleien. Sie bietet sich in unseren Augen insbesondere für Stammmandanten und sicherheitsbewusste Mandanten an.

Governikus Communicator Justiz Edition

Gern beraten wir Sie hierzu weiterführend!

Fehlerhaftes Update für Outlook sperrt Dateianhänge

Am 14.6.17 wurde vom MS ein fehlerhaftes Sicherheitsupdate für Outlook veröffentlicht, was unter anderem dazu führt, dass

  • Outlook keine PDF’s mehr mit zu langem Dateinamen öffnet
  • Outlook keine Dateinamen öffnet, die zwei Punkte (..) hintereinander enthalten
  • Die Suche nicht mehr korrekt funktioniert

Lösung: Update KB3203467 deinstallieren und ausblenden.

Wir unterstützen Sie dabei gern. Sie erreichen uns unter 0511/59200420.

Erreichbarkeit am 02.06.17 eingeschränkt!

Am 02.06.2017 sind wir in der Zeit von 11:30 bis 13:30 Uhr nicht erreichbar.

Wir bilden uns fort und unterbrechen dazu kurz den Betrieb.

Bitte schicken Sie uns Ihre Anfragen in dieser Zeit per E- Mail oder hinterlassen uns eine Nachricht auf dem geschalteten Anrufbeantworter.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

RA-MICRO: Automatische Mandatsanlage – Online!

Unter:

https://www.ra-micro.de/ra-micro-online-mandats-plattform-automatischer-datenimport-und-aktenanlage-in-ra-micro/

informiert RA-MICRO über eine neue Möglichkeit, Mandanten Ihre Falldaten online erfassen zu lassen und daraus automatisch Akten in Ihrer Kanzlei anlegen zu lassen.

Die Vorteile überwiegen bei weitem die Nachteile und machen dies zu einer hervorragenden Erweiterung der Kanzleisoftware RA-MICRO!

Hier können Sie es live testen: https://ra-micro-online.de/onlineMandat/provide?f=01

Wir beraten Sie gern im Detail: 0511/59200420.

Ausgebucht: Informationsmittag „beA kommt! Wir machen Ihre Kanzlei startklar.“

Unsere ersten drei Termine für jeweils 20 Personen sind ausgebucht.

Wir planen, aufgrund der hohen Nachfrage zwei weitere Termine. Da ab Ende Juni die Sommerferien in Niedersachsen beginnen, haben wir uns hier noch nicht festgelegt.

Melden Sie sich gern weiter zu den angesetzten Terminen an. Wir merken sie in diesem Fall bevorzugt für die neuen Termine vor.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

RA-MICRO Halbjahresversion 2017 verfügbar

Ab sofort stellt RA-MICRO den Patch für die Halbjahresversion online zur Verfügung.

Über die Programmfunktion „Online Patch“, bzw. „Online Update > Auf Patch prüfen“ können Sie diese bei sich herunterladen und einspielen.

Die Verteilung erfolgt gewohnt zentral. Bei Schwierigkeiten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

RA-MICRO empfiehlt die zeitnahe Aktualisierung.

Sie erreichen uns unter: 0511/59200420.

Aktuelle Hinweis zu diesem Update erhalten Sie – wie gewohnt – hier: https://www.ra-micro.de/support.